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Datum:
Donnerstag, 2. Mai 2024
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Text der Nachtricht:
>Lieber Michael, > >egal wie steif und fest du das behauptest: > >Deine Aussage ist schlichtweg FALSCH! > >Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist ein Streckenverbot. Und selbiges wird durch eine Kreuzung NICHT aufgehoben. > >Folgender Fall: > >Du fährts eine gerade Straße, in die von rechts eine Straße einmündet. > >Auf deiner Straße ist durch Zeichen 274 ( Zulässige Höchstgeschwindigkeit) die Geschwindigkeit auf 70km/h beschränkt. > >Du fährst an der Kreuzung vorbei, an der (auf Grund eines Fehlers der zuständigen Straßenverkehrsbehörde) dieses Limit leider nicht wiederholt wird. > >Für dich gilt weiterhin Tempo 70! Ob dir das gefällt oder nicht. > >Ein zweiter Fahrer, der von dieser rechten Straße auf deine Straße einbiegt, und jetzt wird es wirklich kurios, der hat kein Schild und dürfte, wenn wir annehmen, dass dies eine Straße außerhalb geschlossener Ortschaften ist, die auf diesen Straßen übliche Höchstgeschwindigkeit von 100km/h fahren. > >So, nun stellen wir nen Blitzer auf, der auf besagte 70 eingestellt ist. > >Du bist fein raus, wenn du die 70 weiter drauf hast. > >Er wird mit 30km/h zuviel geblitzt, ist sich aber keiner Schuld bewußt. > >Nur: er muß jetzt nachweißen, dass der aus der Seitenstraße kam, und dieses Limit nicht kannte. > >Dazu gibt es Urteile, die in solchen Fällen auch Ortsansässige verurteit hatten, weilSie auf Grund ihrer häufigen Benutzung dieser Straßen von dem Limit wußten, es aber wegen Ihrer Ortskenntnisse versucht haben "auszuhebeln". > >Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Kreuzungen oder von Baustellen sind normalerweise so ausgeschildert, dass Zeichen 274 ( Zulässige Höchstgeschwindigkeit) und ein Gefahrenzeichen (Zeichen 131 (Lichtzeichenanlage, auch Ampel genannt), Zeichen 123 (Baustelle) oder andere) zusammen an einem Pfosten hängen. > >Dann ist dieses Streckenverbot wieder aufgehoben, wenn die Gefahrenstelle eindeutig passiert ist, also: nach der Ampel, nach der Baustell, nach ..... > >Solltest du dazu noch Fragen haben, wende dich gerne hierher, an einen Polizisten oder Verkehrsanwalt > > >Sonnige Grüße >Wolfgang >
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