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Datum:
Samstag, 20. April 2024
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Text der Nachtricht:
>>Wenn ich nach meiner teoretischen Prüfung nun meienn Vertrag kündigen möchte.Was kostet mich das an die jeweilige Fahrschule? >> >>Da steht folgendes:Kündigung des Vertrages >Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur in den nachste-hend genannten Fällen gekündigt werden: >Wenn der Fahrschüler >a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertrag-sabschluß mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unter-bricht, >b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat, >c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. >Schriftform der Kündigung >Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. >>------------------------------------------ >>Entgelte bei Vertragskündigung >>Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die er-brachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. >>Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein (siehe Ziffer 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu: >>a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt; >>b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoreti-schen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt; >>c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindest-unterrichtseinheiten erfolgt; >>d) 4/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoreti-schen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss; >>e) der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt >>Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. >>Kündigt die Fahrschule ohne Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidri-ges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten. >>------------------------------ >>Bitte um baldige antwort. >> >>Lieben gruß GoldenMama > > >
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