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Datum:
Freitag, 19. April 2024
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Text der Nachtricht:
>Sowas nennt sich Besitzstandsregelung. > >Du kannst einem Inhaber einer Fahrerlaubnis nicht später was wegnehmen, was er mit dieser Klasse mal durfte. > >Und zB 1999 war die Einführung des EU-Führerscheines. >Dabei wurde die alte Klasse 3, mit der du vorher 7,5t Fahrzeuge fahren durftest, durch die neue Klasse B ersetzt, die nur noch 3,5t beinhaltet. > >Bevor du jetzt jammerst, frag mal Altbesitzer, wer von denen schonmal in einem 7,5ter gesessen ist. > >Wird eine extrem kleine Anzahl sein. > >Und: wir waren in D meines Wissens das einzige Land, in der du bei der PKW-Ausbildung ohne weiteres kleine LKW fahren durftest. > >Die Einschränkung auf 3,5t war also nur eine Angleichung an EU-Recht. > >Und mir wird es immer noch ein wenig Angst und bange, wenn ich dran denk, dass sich eben viele dieser Altbesitzer, die schon mit ihrem PKW nicht zurechtkommen, sich plötzlich mal in einen Klein-LKW setzen dürfen.. >Aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen ist das schon ok so. > >Was du sonst noch beklagst: >die Prüfungen früher wurden den Leuten auch nicht geschenkt. > >Die Gefahrbremsung mach ich seit 20 JAhren mit meinen Fahrschülern schon, auch im PKW-Sektor. > >Die Formeln gabs schon, da warst du noch nicht mal in Planung :-) > >Und das was du an Technik anführst, wird auch schon immer gelehrt, nur dass jetzt eben der Prüfen auch einige Fragen in der Praktischen dazu stellen kann. > >Also keine Sorge, so viel besser war die Zeit früher auch nicht. > >Wolfe
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