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Datum:
Dienstag, 7. Mai 2024
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Text der Nachtricht:
>Hi, Nep! > >So wie ich das sehe, hast Du das eigentlich richtig verstanden. Wo es scheinbar noch ein wenig hapert, ist die Sache mit den A- und B-Verstößen. Beides betrifft einen nur, wenn man in Probezeit etwas anstellt, wofür es ein Bußgeld gibt. Für Dich bedeutet das jetzt folgendes: Wenn das Landratsamt jetzt gnädig gestimmt sein sollte und Dir noch was abzieht, kassierst Du nur noch ein Verwarnungsgeld; das wird dann nicht als einer von diesen Verstößen gewertet und außer dem Verwarnungsgeldbescheid und der Aufforderung, den Betrag zu zahlen, der Du dann nachkommen solltest, passiert nichts. Allerdings glaube ich ehrlich gesagt nicht, dass das passiert, weil die Polizei, wie Du ja sagst, schon die Toleranz abgezogen hat. Somit bist Du über der magischen Grenze und hast einen A-Verstoß begangen und bekommst den Brief mit der Bitte zu einem freiwilligen Beratungsgespräch. Und was heißt hier, das würde nichts bringen außer dem Punkteabbau? Sei froh um jeden Punkt, den Du nicht hast!
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