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Datum:
Freitag, 19. April 2024
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Text der Nachtricht:
>Binnen von 3 Monaten (zzgl. 10 Tage für den Postweg) muss das Schreiben dem Fahrzeugführer zugegangen sein. > >Wenn es sich um eine geringfügige Überschreitung der Geschwindigkeit (bis 20 km/h über erlaubt) handelt, sind die kontrollierenden Mitarbeiter schon mal etwas oberflächlich. >Dann kann es durchaus sein, dass dem Schreiben gleich ein Zahlungsformular beiliegt. >Dann nichts als ab damit zur Bank und die Überweisung losschicken. Damit wäre dann der Drops gelutscht. > >Was war das denn für ein Blitzer? Privatunternehmen, die für das Ordnungsamt arbeiten, haben die Geräte oftmals so eingestellt, dass der Blitz nicht bei schon einem km/h zuviel auslöst. > >Angenommen, die blitzen erst ab 55 bei 50, und du hast eine Tachovorauseilung von 6 km/h, dann hättest du zwar schon 60 km/h auf dem Tacho -wärst aber real nur 54 km/h schnell gefahren und würdest deshalb auch nie mehr etwas von der ganzen Aktion hören. >Das würde natürlich auch erklären, warum du keinen Blitz gesehen hast ;o) > >Aber angenommen, du warst doch noch ein wenig flotter unterwegs: >Auch wenn der Blitzer so eingestellt ist, dass er erst bei 55 auslösen würde, wird dir -sofern du tatsächlich aufgenommen wurdest- aber trotzdem ein Bußgeld auferlegt, dem die Geschwindigkeitsüberschreitung ab dem 1 km/h (netto) zu Grunde liegt. > >Wobei "netto" heißt, dass auch hier die obligatorischen 3 km/h von der gemessenen Geschwindigkeit bereits abgezogen wurden. > >Hast du nicht UNGEFÄHR eine Ahnung, was dein Tacho anzeigte?
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