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Datum:
Donnerstag, 25. April 2024
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Text der Nachtricht:
>>Wenn ich die Antworten alle richtig interpretiere habe ich, der seinen 3er Fuehrerschein im Nov. 1980 bekommen hat nicht gleich einen A1 und darf somit keine 125er fahren. > >Richtig. Deine höchste Zweiradklasse heißt heute M und umfasst Kleinkrafträder bis max. 50 cm³ Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. > >>Wie ist es mit alten Motorraedern, z.B. Hercules K 50 oder Kreidler. Darf ich diese fahren mit 50 ccm aber Hoechstgeschwindigkeit ueber 80 km/h oder darf ich sie fahren wenn die Vmax auf 80 km/h eingetragen ist?? > >Nein, keines davon. > >>Welche sonstige Moeglichkeit habe ich ein Motorrad/Roller zu fahren und dies legal mit 60 - 70 km/h mit meinem altern 3er (Nov. 1980)?? > >Für einige Fahrzeuge gibt es Bestandsschutzregeln. Die schnellsten sind alte DDR-Fahrzeuge, z.B. Simson Schwalbe. Sofern die vor dem 28.2.1992 erstmals zugelassen wurden, dürfen sie auch heute noch mit 60 km/h fahren. Auch in der BRD durfte man früher schneller unterwegs sein, daher dürfen Fahrzeuge, die vor dem 1.1.2002 erstmals zugelassen wurden weiterhin die damals zulässigen 50 km/h fahren. > >Von diesen beiden Ausnahmen abgesehen bist du aber auf 45 km/h beschränkt. Wenn du mehr willst, brauchst du eine höhere Klasse.
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