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Sonntag, 5. Mai 2024
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Text der Nachtricht:
>Für die Erteilung der Fahrerlaubnis ist die Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnorts zuständig. Du musst also in jedem Fall dort deinen Antrag stellen. Wie du schon richtig erkannt hast, kann die gesamte Theorie sowie die praktische Ausbildung an jedem beliebigen Ort in Deutschland absolviert werden. Nur die praktische Prüfung muss am Wohnort durchgeführt werden - damit ist das natürlich auch für die praktische Ausbildung dringend zu empfehlen. > >Geregelt ist das in § 17 Abs. 3 FeV: "Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahe gelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, dass der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt." > >Es gibt also Ausnahmen vom Wohnsitzprinzip: >- Schule, >- Ausbildung, >- Studium, >- Arbeit. >Darüber hinaus darf die Fahrerlaubnisbehörde auch weitere Ausnahmen nach eigenem Ermessen genehmigen. Wie die Chancen dafür stehen, solltest du in einem persönlichen Gespräch klären. > >Bedenke bitte auch, dass du dir nach der Prüfung etwas leichter tust, wenn deine ersten eigenen Fahrversuche in einer Gegend erfolgen, in der du dich durch die Ausbildung schon etwas auskennst. Das ist auch der Sinn hinter dieser Vorschrift.
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