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Datum:
Sonntag, 5. Mai 2024
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Text der Nachtricht:
>Vielen Dank für die ausfühliche Antwort. > >>Es gibt also Ausnahmen vom Wohnsitzprinzip: >>- Schule, >>- Ausbildung, >>- Studium, >>- Arbeit. >>Darüber hinaus darf die Fahrerlaubnisbehörde auch weitere Ausnahmen nach eigenem Ermessen genehmigen. Wie die Chancen dafür stehen, solltest du in einem persönlichen Gespräch klären. > >Leider erfülle ich keine der o.g. Kriterien und müsste auf eine Ausnahmegenehmigung der Behörde hoffen. >Ich bin seit einigen Jahren psychisch krank und würde den Führerschein daher nun auch erst mit knapp 30Jahren beginnen. Ich habe u.a. große Probleme mit Menschenmengen/Gruppen bzw. der Situation in der Fahrschule (mit dem Autofahren ansich allerdings nicht). >Daher wäre es für mich äußerst hilfreich, die Fahrschule gemeinsam mit meinem Freund zu bewältigen zu können, welcher leider in NRW wohnt. >Weiss denn jemand (der eventuell so eine Ausnahmegenehmigung bekommen hat), wie hoch die Chancen dafür stehen? > >
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