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Datum:
Montag, 29. April 2024
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Text der Nachtricht:
>>Das heisst, was ich da oben auf 2 versch. Seiten gefunden habe, die eig. diese Aussage treffen mit der neuen Regelung ab 19.01.13, dass nur Praxis ab zu legen ist, haben auch Fehlinformationen? > >Dir ist klar, dass du damit im Internet (und im restlichen Leben) meistens rechnen musst? > > >>Eins habe ich aus meinschein.at ( mit den 4 J. Praxis ) > >Das beschreibt die Lage in Österreich - ob zutreffend oder nicht weiß ich nicht. Österreich ist nicht Deutschland. > > >>und das andere habe ich aus deutscher Quelle von motorrad.de Recht und Verkehr. > >Die Aussage ist schon eimal mindestens in soweit falsch, als es "bisher" gar kein A2 und auch kein anders benanntes Äquivalent gab. Weiter bezieht sich das auf den kompletten Durchlauf durch alle Stufen und nicht auf das Überspringen von A2. Es geht dort also gerdade NICHT um deine Situation. > > >>Bzw. vorher galt das zu 100% ja auch nicht, dass nur Praxis ab zu legen wäre. > >Vorher war vorher, jetzt ist jetzt. Die Lage hat sich zu Beginn des Jahres ziemlich stark geändert. > > >>Natürlich rede ich nur von A1 auf A. A beschränkt ist für mich und meine Bedürfnisse eigentlich uninteressant - aufgrund meiner neuen Maschine die ich nicht "bestrafen" will. > >A beschränkt gibt es nicht mehr, etwas ähnliches heißt jetzt A2. Interessant ist das für dich eben dann, wenn es unbedingt billig sein muss. Zwei praktische Prüfungen plus Übungsfahrt(en) zur Vorbereitung (also das Programm bei A1, A2, A) sind vermutlich billiger als der direkte Aufstieg von A1 zu A mit 10 Doppelstunden Theorie, 6 Sonderfahrten und beiden Prüfungen. > > >>Ist ja nun auch nicht dolle für den Motor wenn der beschränkt wird. > >Eigentlich ist das (von einigen exotischen Fällen abgesehen) ziemlich egal. > > >>Bleibt für mich immernoch offen, was es für Konsequenzen haben dürfte, wenn ich da unterschreibe und es nicht geht? > >Ich würde das lieber nicht herausfinden wollen. Auch wenn es für dich u.U. gar nicht so schlecht ausgehen kann, ist es einfach besser, wenn man ganz klar weiß, was Sache ist. Außerdem spricht es nicht gerade für die Fahrschule, wenn sich auch nach 5 Nachfragen dort offensichtlich noch niemand schlau gemacht hat. > > >>Ab wann würde die Fahrschu8le davon erfahren, dass ihr Vorhaben nicht möglich ist? > >Im schlechtesten Fall erst dann, wenn der Prüfer bei der praktischen Prüfung die fehlende Theorie bemängelt und dann den Termin abbricht. Im besten Fall bemerkt die Fahrschule den Fehler davor. > > >>Was wären dann die Folgen? > >Du musst die fehlende Ausbildung nachholen, die Theorieprüfung ablegen, ggf. wieder prüfungsreif werden und dann nochmal antreten. Das kostet dich locker zwei Monate, in denen du schon auf der Straße sein könntest. > >Die Kosten für den geplatzten Termin, wird wohl die Fahrschule tragen (müssen). Deinen Verlust an Zeit und Nerven ersetzt dir niemand. > > >>Rücktrittsrecht meinerseits? > >Warum? Zunächst einmal ist (beiderseits) der Vertrag zu erfüllen, d.h. die Fahrschule muss dich ausbilden. Dass die Kalkulation der Fahrschule dann durcheinanderkommt (zu niedriger Grundbetrag, kein Vorstellungsentgelt zur Theorie vereinbar, keine Preise für Sonderfahrten vereinbart), soll nicht dein Problem sein.
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