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Datum:
Montag, 29. April 2024
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Text der Nachtricht:
>Grundsatzlich sind beide Parteien zur Vertragseinhaltung verpflichtet. Wenn es aber aus gesetzlichen Erfordernissen nicht geht, kann man nur auf die Kulanz der Fahrschule hoffen. Aber verpflichtet sind sie zu nichts. > >Du hast ein Sonderkündigungsrecht. Aber bringt das was? Gegen die Behörden kommst du und die Fahrschule nicht an. Wenn die gesetzlichen Erfordernisse nicht erfüllt werden können, wirst du nicht zur Prüfung zugelassen. Die Fahrschule könnte unter Umtänden dann nachbessern. Aber sie kann es sich dann auch bezahlen lassen. Denn du schließt mit der Fahrschule einen Dienstleistungsvertrag ab, und keinen mit Festpreis. > >Falls dieses Angebot der Fahrschule das günstigste war, unterschreib nicht. Du hast rein gar nichts davon, außer Ärger. > >Du hast 2 Optionen: > >1.)Such dir eine andere Fahrschule, die dir ein Angebot erstellt, das auf den hier dargelegten Fakten beruht. > >Oder 2.) konfrontier die Fahrschule mit dem hier genannten Ausbildungsweg, und warte ab, was passiert. > >
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