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Datum:
Samstag, 27. April 2024
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Text der Nachtricht:
>Es geht sich um meinen Mann. >Ihm wurde 1996 per Gericht die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer entzogen. Im selben Jahr wurde das Urteil rechtskräftig. >Im Urteil stand (sinngemäß) dass er zum Führen eines KFZ Charakterlich nicht geeignet sei und dass ihm vor Ablauf von ich glaube 2 Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. >So nun ist es aber so, dass mein Mann sich beruflich neu orientiert hat und er bald auf einen Führerschein bzw. aufs Autofahren angewiesen ist. >Bis heute hatte er nie beim Straßenverkehrsamt nachgefragt wegen einer Neuerteilung. >Nun meine Fragen: >- Wann ist die Sachlage verjährt, dass er nicht mehr zur MPU muss, denn das ist finanziell nicht drin >- Kann er nun zum Straßenverkehrsamt gehen und einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen? >- Oder muss er doch noch zur MPU? >- was braucht man alles für den Füherschein?? (Sehtest oder so??) >Freue mich über adäquate und richtige Antworten gerne mit Link zum nachlesen! >Nicky
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