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Datum:
Montag, 29. April 2024
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Text der Nachtricht:
>>Okay , und wenn ich einen Roller gekauft habe mit 25 und 50er Papieren , wie muss ich da vorgehen? > >Falls du dich auf diesen "halb legalen Weg" im von Peg verlinkten Beitrag beziehst: Das ist nicht "halb legal" sondern ganz einfach illegal. Das Verfahren umfasst die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung über den Verlust der Fahrzeugpapiere - und so einen Blödsinn macht man nicht, um ein paar €€ zu sparen. Wenn man schon bereit ist, eine Straftat zu begehen, kann man sich die ganze Drosselung von Beginn an sparen. Lass es bleiben. > >Du hast zwei Möglichkeiten: > >Entweder du kaufst dir jetzt einen Roller der bereits auf 25 km/h gedrosselt ist. Großer Vorteil: Du musst im Moment nichts weiter unternehmen und kannst direkt losfahren, sobald du deine Prüfbescheinigung hast, z.B. auch bei einer Probefahrt. Außerdem hast du in einem Jahr dann alle Möglichkeiten: >- Du kannst den gedrosselten Roller verkaufen und einen anderen Roller kaufen. >- Du kannst weiter mit 25 km/h unterwegs sein. >- Du kannst die Umrüstung auf 45 km/h selbst durchführen. >- Du kannst das in einer Werkstatt erledigen lassen. > >Oder du kaufst dir jetzt einen Roller, der 45 km/h schnell ist. Bevor du jetzt irgendetwas damit machen kannst, muss der dann zuerst zum Mofa umgebaut werden. Dafür ist neben der Drosselung außerdem erforderlich, dass das Fahrzeug einsitzig gemacht wird (Verkürzung der Sitzbank oder Mofatasche, Abbau der Soziusfußrasten). Wenn alle benötigten Teile mitverkauft werden, kann man das schon machen. Trotzdem hast du jetzt erst einmal den Stress, das Fahrzeug umzubauen und den Umbau eintragen zu lassen. Ich würde das nicht machen. > >In beiden Varianten gilt: >- Lass dir im Kaufvertrag bestätigen, dass der Umbau mit den beiliegenden Teilen möglich ist. Mündliche Zusagen sind nichts wert. >- Erkundige dich jetzt schon, wie der Umbau funktioniert. Abhängig davon, wie die Drosselung technisch funktioniert, kann das von ganz einfach (~ 10 Minuten) bis sehr kompliziert (nur mit Hilfe einer Fachwerkstatt machbar) gehen. >- Nach dem Umbau muss das Fahrzeug beim TÜV bzw. der DEKRA vorgeführt werden. Um Probleme mit der erforderlichen Fahrerlaubnis bei der Fahrt dort hin zu vermeiden, sollte das Fahrzeug mit einem Anhänger oder PKW-Transporter zur Untersuchung gebracht werden. >- Danach geht es weiter zur Zulassungsstelle.
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