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Datum:
Freitag, 19. April 2024
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Text der Nachtricht:
>Hallo Zusammen, > >meine Freundin wohnt seid einem Monat in Deutschland und hat keinen Führerschein. Sie würde aber gerne einen machen. Die Frage die sich stellt ist die des "ordentlichen Wohnsitzes" in dem steht das man 185 Tage im Jahr in Deutschland wohnen muss. Wie ich das verstanden habe kann man dadurch das Sie ein Arbeitsvisum hat (sowie einen Arbeitsvertrag) damit nachweisen das sie in zukunft diese 185 Tage in Deutschland wohnen wird? Also muss sie nicht die zeit Abwarten sondern könnte auch vor ablauf der 185 Tage mit den Fuhrerschein beginnen und den verwenden? > >Vielen Dank schonmal für die Antworten :-)
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