01 Sehhilfeeintrag obwohl Sehtest bestanden

  • 01 Sehhilfeeintrag obwohl Sehtest bestanden
     max3846
      schrieb am Freitag, 11. Dezember 2015
    Hallo,
    ich habe seit paar Tagen meinen Führerschein der Klasse B. Den Sehtest habe ich ohne Brille problemlos bestanden, und bin somit in der Fahrschule und in der Prüfung immer ohne Sehhilfe gefahren.

    Als ich mir meinen Führerschein nun genauer angeschaut habe, stellte ich fest das im Feld 12, "01" eingetragen ist. Was ja "Sehhilfe und/oder einen Augenschutz, wenn dies durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert wird." bedeutet.

    Das heißt doch das ich eine Sehhilfe brauche oder etwa nicht? Was kann ich machen wenn das falsch eingetragen wurde?
  • Thema
    Re: 01 Sehhilfeeintrag obwohl Sehtest bestanden
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 13. Dezember 2015
    Text
    >Das heißt doch das ich eine Sehhilfe brauche oder etwa nicht?

    Ja.


    >Was kann ich machen wenn das falsch eingetragen wurde?

    Zur Führerscheinstelle gehen und den Sachverhalt schildern. Das sollte so schnell wie möglich passieren, denn erstens ist es für dich aktuell jede Fahrt ohne Sehhilfe eine Ordnungswidrigkeit (egal ob du sie tatsächlich brauchst oder überhaupt eine hast!) und zweitens lässt sich der Fehler aktuell wahrscheinlich noch relativ leicht korrigieren, weil die Unterlagen noch vorliegen. Sind die erst einmal vernichtet, darfst du wahrscheinlich ein augenärztliches Gutachten vorlegen, um diesen Eintrag wieder loszuwerden.

    Übrigens, "starke Leistung" vom Prüfer ...

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  • Thema
    Re: Re: 01 Sehhilfeeintrag obwohl Sehtest bestanden
    Autor
      max3846
      schrieb am Sonntag, 13. Dezember 2015
    Text
    >Zur Führerscheinstelle gehen und den Sachverhalt schildern. Das sollte so schnell wie möglich passieren, denn erstens ist es für dich aktuell jede Fahrt ohne Sehhilfe eine Ordnungswidrigkeit (egal ob du sie tatsächlich brauchst oder überhaupt eine hast!) und zweitens lässt sich der Fehler aktuell wahrscheinlich noch relativ leicht korrigieren, weil die Unterlagen noch vorliegen. Sind die erst einmal vernichtet, darfst du wahrscheinlich ein augenärztliches Gutachten vorlegen, um diesen Eintrag wieder loszuwerden.
    >

    Ich habe eine Vermutung wie der Fehler zustande gekommen sein könnte. Ich habe mit 16 A1 gemacht, damals habe ich den Sehtest nur mit einer Brille bestanden. Daher stand in meinem Führerschein 01.01 eingetragen.

    Nun zwei Jahre später, habe ich den Sehtest ohne Sehhilfe problemlos bestanden. Ich bin auch der Auffassung das meine Sehschärfe besser geworden ist. Daher haben die das vermutlich bei meinem neuen Führerschein vergessen zu entfernen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: 01 Sehhilfeeintrag obwohl Sehtest bestanden
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 13. Dezember 2015
    Text
    >Ich habe eine Vermutung wie der Fehler zustande gekommen sein könnte. Ich habe mit 16 A1 gemacht, damals habe ich den Sehtest nur mit einer Brille bestanden. Daher stand in meinem Führerschein 01.01 eingetragen.
    >
    >Nun zwei Jahre später, habe ich den Sehtest ohne Sehhilfe problemlos bestanden. Ich bin auch der Auffassung das meine Sehschärfe besser geworden ist. Daher haben die das vermutlich bei meinem neuen Führerschein vergessen zu entfernen.

    Man hätte dir zumindest für Klasse B (und enthaltene Unterklassen, die du noch nicht mit A1 hattest) die Fahrerlaubnis ohne Auflagen erteilen müssen. Genau dafür gibt es neben dem langen Feld 12 unten noch die Spalte 12: Damit man für verschiedene Klassen verschiedene Auflagen erteilen kann.

    An meiner Empfehlung ändert sich trotzdem nichts: Den Fall musst du bei deiner Führerscheinstelle schildern. Die Änderung für Klasse B gibt es vermutlich kostenlos, auch wenn man darauf manchmal mit Entschlossenheit bestehen muss. Wenn du auch bei A1 die Auflage loswerden willst, wirst du aber nicht nur für den neuen Kartenführerschein zahlen dürfen, sondern musst wahrscheinlich auch ein augenärztliches Gutachten vorlegen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: 01 Sehhilfeeintrag obwohl Sehtest bestanden
    Autor
      max3846
      schrieb am Freitag, 18. Dezember 2015
    Text
    >Man hätte dir zumindest für Klasse B (und enthaltene Unterklassen, die du noch nicht mit A1 hattest) die Fahrerlaubnis ohne Auflagen erteilen müssen. Genau dafür gibt es neben dem langen Feld 12 unten noch die Spalte 12: Damit man für verschiedene Klassen verschiedene Auflagen erteilen kann.
    >
    >An meiner Empfehlung ändert sich trotzdem nichts: Den Fall musst du bei deiner Führerscheinstelle schildern. Die Änderung für Klasse B gibt es vermutlich kostenlos, auch wenn man darauf manchmal mit Entschlossenheit bestehen muss. Wenn du auch bei A1 die Auflage loswerden willst, wirst du aber nicht nur für den neuen Kartenführerschein zahlen dürfen, sondern musst wahrscheinlich auch ein augenärztliches Gutachten vorlegen.

    Hallo,

    bin gerade sehr verärgert. Ich war beim Augenarzt und habe mir attestieren lassen das ich keine Sehhilfe benötige. Also bin ich mit dem Attest zur Führerscheinstelle und habe den Fall geschildert.

    Meinen Führerschein musste ich abgeben, und habe derweil einen temporären Führerschein ( welcher keinen Sehhilfeeintrag mehr hat) ausgehändigt bekommen. Der Herr von der Führerscheinstelle meinte zu mir, das der Fahrprüfer mir den Führerschein gar nicht hätte aushändigen dürfen. Er hat auch nachgefragt, ob der Prüfer mich überhaupt nach einer Sehhilfe gefragt hatte - was er nicht tat.

    Der Beamte meinte zu mir, dass ich unter Umständen NOCHMAL die Prüfung machen muss - weil die Bedingungen falsch waren. Ich glaube meine Schwein pfeift, wenn ich jetzt noch mal die Prüfung machen muss, dann dreh ich aber am Rad. Zumal das wieder ordentlich Geld kostet und ich ja bereits bewiesen habe das ich fahren "kann". Hinzu kommt, das ich die Prüfung ja schon ohne Sehhilfe gemacht habe, und ich ja nun auch attestiert habe das ich auf beiden Augen voll sehe.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: 01 Sehhilfeeintrag obwohl Sehtest bestanden
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 27. Dezember 2015
    Text
    >Der Herr von der Führerscheinstelle meinte zu mir, das der Fahrprüfer mir den Führerschein gar nicht hätte aushändigen dürfen.

    Bis hier richtig.

    >Der Beamte meinte zu mir, dass ich unter Umständen NOCHMAL die Prüfung machen muss - weil die Bedingungen falsch waren.

    Ab hier falsch. Der Herr kann ja gerne eine Rechtsgrundlage für diese Auffassung nennen ...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: 01 Sehhilfeeintrag obwohl Sehtest bestanden
    Autor
      max3846
      schrieb am Freitag, 15. Januar 2016
    Text
    >>Der Herr von der Führerscheinstelle meinte zu mir, das der Fahrprüfer mir den Führerschein gar nicht hätte aushändigen dürfen.
    >
    >Bis hier richtig.
    >
    >>Der Beamte meinte zu mir, dass ich unter Umständen NOCHMAL die Prüfung machen muss - weil die Bedingungen falsch waren.
    >
    >Ab hier falsch. Der Herr kann ja gerne eine Rechtsgrundlage für diese Auffassung nennen ...

    Hallo,

    habe heute meinen neuen Führerschein ohne Brilleneintrag bekommen. Musste nicht mal was dafür zahlen. Dachte schon, dass die mir blöd kommen und die Gebühr für die Neuausstellung wollen. Waren aber alle freundlich und haben sich sogar nochmals entschuldigt. Endlich kann ich ruhigen gewissens ohne Brille fahren.

    Danke auch für deinen Rat :)

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