Führerschein und Fahrschulforum

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Forum zum Thema: Verliebt in den Fahrlehrer
 


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Thema:  EH-Kurs  
Autor:  Gast
Datum:  Montag, 19. Juli 2004
Text:  Hallo,

ich hab da mal eine ganz banale Frage: Ich besitze seit 1982 den Pkw-Führerschein und möchte nun den Motorradführerschein machen. Muss ich dafür jetzt nochmal extra einen EH-Kurs machen?
Weiterhin sei angemerkt, dass ich ausgebildeter Krankenpfleger bin.

Danke
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Thema:  Re: EH-Kurs  
Autor:  Gast
Datum:  Montag, 19. Juli 2004
Text:  Kurze Antwort: NEIN!!!
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Thema:  Re: Re: EH-Kurs  
Autor:  Gast
Datum:  Montag, 19. Juli 2004
Text:  >Kurze Antwort: NEIN!!!
>Danke

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Thema:  Re: Re: Re: EH-Kurs  
Autor:  Gast
Datum:  Donnerstag, 22. Juli 2004
Text:  >>Kurze Antwort: NEIN!!!
>>Danke
>
>Frage lieber bei der Behörde noch mal nach,ich hatte schon mal den Fall das ein FS den EH-Schein machen mßte.

Gruß FL
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Thema:  Re: EH-Kurs  
Autor:  Gast
Datum:  Dienstag, 20. Juli 2004
Text:  Das kommt darauf an, was Deine Führerscheinstelle verlangt.
Ich bin Ausbilderin für Erste Hilfe, aber bei meinem LKW-Schein wollte die Führerscheinstelle eine Bescheinigung über einen absolvierten EH-Kurs sehen. Es gibt alles!!
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Thema:  Re: Re: EH-Kurs  
Autor:  Kirsten
Datum:  Mittwoch, 21. Juli 2004
Text:  >Ich bin Ausbilderin für Erste Hilfe, aber bei meinem LKW-Schein wollte die Führerscheinstelle eine Bescheinigung über einen absolvierten EH-Kurs sehen. Es gibt alles!!

Das ist schon richtig so! Für die Führerscheinklassen M, A1, A und B braucht man nur "Lebensrettende Sofortmaßnahmen". Die Bescheinigung muss man nur bei der Beantragung des ersten Führerscheins vorlegen. Für die Klassen C und D ist dagegen ein 1. Hilfe Kurs vorgeschrieben. Deshalb wird da noch einmal die Bescheinigung verlangt.

Viele Grüße
Kirsten
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Thema:  Re: Re: Re: EH-Kurs  
Autor:  Gast
Datum:  Mittwoch, 21. Juli 2004
Text:  Hallo Kirsten,

was da vorgeschrieben ist, weiß ich, ich bilde schließlich aus. Und selbst als Ausbilderin, die sich ihre Bescheinigung ja hätte selbst schreiben können, musste ich eine solche vorlegen. Meine Ausbilder-Berechtigung hätte ja mehr wert sein können. ;-))
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Thema:  Re: Re: Re: Re: EH-Kurs  
Autor:  Gast
Datum:  Donnerstag, 22. Juli 2004
Text:  >Hallo Kirsten,
>
>was da vorgeschrieben ist, weiß ich, ich bilde schließlich aus. Und selbst als Ausbilderin, die sich ihre Bescheinigung ja hätte selbst schreiben können, musste ich eine solche vorlegen. Meine Ausbilder-Berechtigung hätte ja mehr wert sein können. ;-))
>


Normal schon... aber nicht, wenn deutsche Behörden im Spiel sind...;-)
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Thema:  Re: Re: Re: Re: Re: EH-Kurs  
Autor:  Ossi
Datum:  Samstag, 24. Juli 2004
Text:  >>Hallo Kirsten,
>>
>>was da vorgeschrieben ist, weiß ich, ich bilde schließlich aus. Und selbst als Ausbilderin, die sich ihre Bescheinigung ja hätte selbst schreiben können, musste ich eine solche vorlegen. Meine Ausbilder-Berechtigung hätte ja mehr wert sein können. ;-))
>>
>
>
>Normal schon... aber nicht, wenn deutsche Behörden im Spiel sind...;-)
>
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Thema:  EH-Kurs  
Autor:  Ossi
Datum:  Samstag, 24. Juli 2004
Text:  hmm... irgendwie fehlt mein text.

also nochmal.
Selbst als Rettungssanitäter / Assistent muss man ab klasse C einen 8 Doppelstunden EH Kurs absolvieren.


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Thema:  Re: EH-Kurs  
Autor:  Muffy
Datum:  Samstag, 24. Juli 2004
Text:  >hmm... irgendwie fehlt mein text.
>
>also nochmal.
>Selbst als Rettungssanitäter / Assistent muss man ab klasse C einen 8 Doppelstunden EH Kurs absolvieren.
>
>
>
NEIN!!!

FeV § 19 Abs 5

(5) Als Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und einer Ausbildung in Erster Hilfe gilt auch die Vorlage

eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder der Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,

eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenschwester, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester, Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelferin, Krankenpflegehelfer, Altenpflegerin, Altenpfleger, Arzthelferin, Arzthelfer, Rettungsassistentin, Rettungsassistent, Masseurin, Masseur, medizinische Bademeisterin, medizinischer Bademeister, Krankengymnastin oder Krankengymnast oder

einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold).


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Thema:  Re: Re: EH-Kurs  
Autor:  Ossi
Datum:  Sonntag, 25. Juli 2004
Text:  >>hmm... irgendwie fehlt mein text.
>>
>>also nochmal.
>>Selbst als Rettungssanitäter / Assistent muss man ab klasse C einen 8 Doppelstunden EH Kurs absolvieren.
>>
>>
>>
>NEIN!!!
>
>FeV § 19 Abs 5
>
> (5) Als Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und einer Ausbildung in Erster Hilfe gilt auch die Vorlage
>
>eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder der Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
>
>eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenschwester, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester, Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelferin, Krankenpflegehelfer, Altenpflegerin, Altenpfleger, Arzthelferin, Arzthelfer, Rettungsassistentin, Rettungsassistent, Masseurin, Masseur, medizinische Bademeisterin, medizinischer Bademeister, Krankengymnastin oder Krankengymnast oder
>
>einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold).
>
>
>
Ich bin RS und musste den 8 Doppelstunden EH Kurs machen, meine Frau ist Krankenschwester und musste die ausbildung ebenfalls machen.

Das Staatsexamen bzw. die Prüfung wurden vom Straßenverkehrsamt nicht anerkannt.


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Thema:  Re: Re: Re: EH-Kurs  
Autor:  Muffy
Datum:  Dienstag, 27. Juli 2004
Text: 
>Ich bin RS und musste den 8 Doppelstunden EH Kurs machen, meine Frau ist Krankenschwester und musste die ausbildung ebenfalls machen.
>
>Das Staatsexamen bzw. die Prüfung wurden vom Straßenverkehrsamt nicht anerkannt.


Dann hätte ich denen mal o.g. Text aus der Fahrerlaubnis-Verordnung vorgelesen. Auch Ämter können nicht machen was sie wollen.
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