A1 auf der Karte obwohl nicht gemacht! (nur B / BE / C1E / CE gemacht)
Chris1144
schrieb am Montag, 1. Mai 2017
Hallo liebe User,
bin neu hier im Forum und gleich zum EInstand hätt ich da mal eine Frage.
Doch kurz zum Sachverhalt:
Im Jahr 2011 wurde mein Führerschein, den ich 2008 oder 2009 erst gemacht hatte, eingezogen. Grund hierfür war, dass ich im jugendlichen leichtsinn, zuoft, zuschnell unterwegs war (im vorfeld hatte ich schon eine Nachschulung und Probezeit wurde damals ebenfalls erhöht).
Obwohl ich glaubte, dass ich eine MPU oder erneut eine Nachschulung machen müsste, habe ich mal auf der Führerscheinstelle angerufen und mir wurde gesagt, ich solle diesen einfach wieder NEU beantragen und bekäme ihn dann wieder....
Die freude meinerseits war natürlich riesen groß.
Als ich den Führerschein dann 2012 wieder bekam, stand urplötzlich der A1 auf meiner Karte.....obwohl ich für diesen zuvor keine Prüfung abgelegt habe.
Regulär habe ich B/BE , C1E, CE. für jede dieser Fahrerlaubnisklassen habe ich sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung absolviert und bestanden.
Außer für den ausgeschriebenen A1.
Nun habe ich mir vor ca. 3 Jahren...nachdem meine "sturm und drang Zeit vorbei war :-) .... bin nun gefestigter Familienvater) ,parallel zu meinem PKW, ein 125ccm Motorrad gekauft und bin dieses auch recht exzessiv gefahren. War alles bestens und bin auch sicher damit unterwegs.
Nun spiele ich mit dem Gedanken, die Prüfung für die nächst höhere Klasse zu absolvieren = Fahrerlaubnis A2 (oder auch gleich "Offen" also A)
Habe nun mit einem Fahrschullehrer telefoniert und im das ganze geschildert....explizit die Thematik mit dem A1, der einfach so auf der Karte von der Führerscheinstelle notiert wurde.....
Dieser Fahrschullehrer sagte dann, dass der A1 etwaigen einschränkungen unterliege und damit eigentlich ein "Trike" (oder sagte er "Quad"?) gemeint wäre.... zusehen wäre diese Einschränkung an einer Nummer, die sich im Kästchen "zu 12." befände....
Ich sei also die ganze Zeit also ohne Fahrerlaubnis umher gefahren.
Der Schreck meinerseits war natürlich erstmal riesen groß.....
Zuhause angekommen, sah ich dann sofort auf meinem Führerschein nach..... und konnte keine Nummer, die auf eine Einschränkung in der Spalte "zu 12." hinwies, sehen.....dieses Feld ist in der Zeile bei A1 leer!
Kurz zur "Veranschaulichung":
Auf der Vorderseite des Führerscheins sind bei "zu 9. A1 / BE / C1E / CE / MSLT aufgeführt
und auf der Rückseite:
A1 ------ "zu 10." = 02.03.2012 ------ "zu 11." FELD LEER ----- "zu 12." FELD LEER
bei den anderen Klassen stehen bei "zu 10." und "zu 11." nur die
Daten der Erteilung und die Gültigkeit, deshalb notiere ich hier nur die
Nummern von "zu 12." (außer bei B, BE, MLTS hier steht nur ein
Erteilungsdatum)
C1 ------ "zu 12." = 95.10.09.2014
C ------ "zu 12." = 95.10.09.2014
C1E ------ "zu 12." = 95.10.09.2014
CE ------ "zu 12." = 95.10.09.2014
Nun zu der eigentliche Frage kommend:
Habe ich den A1 - OHNE Einschränkungen - jetzt doch auf der Karte?
Könnte nämlich den A2 wegen dem A1, viel günstiger beziehen, da ich bei Vorbesitz des A1 nur die Prüfung machen müsste.
Würde das dann auch so funktionieren? Wenn ich also die Laufkarte beantrage, denen meinen Führerschein auf den Tisch lege und sage/zeige, dass ich den A1 schon habe....oder sehen die nach beantragung der Laufkarte, ob man tatsächlich auch eine Prüfung für den A1 "damals" absolviert hatte?
Könnte man auch evtl. mal auf der Führerscheinstelle anrufen und irgendwie Nachfragen (so dass es sich nicht offensichtlich ist, dass sich hier ein Fehler eingeschlichen hat), welche Klassen den generell eingetragen sind? Oder, soll ich einfach mal meinen Führerschein als "verloren" melden und dann schauen, ab die A1-Klasse wieder drauf steht?
Wie ihr seht, ist dass ganze etwas verwirrend. Hoffe aber, dass ich es einigermaßen verständlich Erklär
bin neu hier im Forum und gleich zum EInstand hätt ich da mal eine Frage.
Doch kurz zum Sachverhalt:
Im Jahr 2011 wurde mein Führerschein, den ich 2008 oder 2009 erst gemacht hatte, eingezogen. Grund hierfür war, dass ich im jugendlichen leichtsinn, zuoft, zuschnell unterwegs war (im vorfeld hatte ich schon eine Nachschulung und Probezeit wurde damals ebenfalls erhöht).
Obwohl ich glaubte, dass ich eine MPU oder erneut eine Nachschulung machen müsste, habe ich mal auf der Führerscheinstelle angerufen und mir wurde gesagt, ich solle diesen einfach wieder NEU beantragen und bekäme ihn dann wieder....
Die freude meinerseits war natürlich riesen groß.
Als ich den Führerschein dann 2012 wieder bekam, stand urplötzlich der A1 auf meiner Karte.....obwohl ich für diesen zuvor keine Prüfung abgelegt habe.
Regulär habe ich B/BE , C1E, CE. für jede dieser Fahrerlaubnisklassen habe ich sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung absolviert und bestanden.
Außer für den ausgeschriebenen A1.
Nun habe ich mir vor ca. 3 Jahren...nachdem meine "sturm und drang Zeit vorbei war :-) .... bin nun gefestigter Familienvater) ,parallel zu meinem PKW, ein 125ccm Motorrad gekauft und bin dieses auch recht exzessiv gefahren. War alles bestens und bin auch sicher damit unterwegs.
Nun spiele ich mit dem Gedanken, die Prüfung für die nächst höhere Klasse zu absolvieren = Fahrerlaubnis A2 (oder auch gleich "Offen" also A)
Habe nun mit einem Fahrschullehrer telefoniert und im das ganze geschildert....explizit die Thematik mit dem A1, der einfach so auf der Karte von der Führerscheinstelle notiert wurde.....
Dieser Fahrschullehrer sagte dann, dass der A1 etwaigen einschränkungen unterliege und damit eigentlich ein "Trike" (oder sagte er "Quad"?) gemeint wäre.... zusehen wäre diese Einschränkung an einer Nummer, die sich im Kästchen "zu 12." befände....
Ich sei also die ganze Zeit also ohne Fahrerlaubnis umher gefahren.
Der Schreck meinerseits war natürlich erstmal riesen groß.....
Zuhause angekommen, sah ich dann sofort auf meinem Führerschein nach..... und konnte keine Nummer, die auf eine Einschränkung in der Spalte "zu 12." hinwies, sehen.....dieses Feld ist in der Zeile bei A1 leer!
Kurz zur "Veranschaulichung":
Auf der Vorderseite des Führerscheins sind bei "zu 9. A1 / BE / C1E / CE / MSLT aufgeführt
und auf der Rückseite:
A1 ------ "zu 10." = 02.03.2012 ------ "zu 11." FELD LEER ----- "zu 12." FELD LEER
bei den anderen Klassen stehen bei "zu 10." und "zu 11." nur die
Daten der Erteilung und die Gültigkeit, deshalb notiere ich hier nur die
Nummern von "zu 12." (außer bei B, BE, MLTS hier steht nur ein
Erteilungsdatum)
C1 ------ "zu 12." = 95.10.09.2014
C ------ "zu 12." = 95.10.09.2014
C1E ------ "zu 12." = 95.10.09.2014
CE ------ "zu 12." = 95.10.09.2014
Nun zu der eigentliche Frage kommend:
Habe ich den A1 - OHNE Einschränkungen - jetzt doch auf der Karte?
Könnte nämlich den A2 wegen dem A1, viel günstiger beziehen, da ich bei Vorbesitz des A1 nur die Prüfung machen müsste.
Würde das dann auch so funktionieren? Wenn ich also die Laufkarte beantrage, denen meinen Führerschein auf den Tisch lege und sage/zeige, dass ich den A1 schon habe....oder sehen die nach beantragung der Laufkarte, ob man tatsächlich auch eine Prüfung für den A1 "damals" absolviert hatte?
Könnte man auch evtl. mal auf der Führerscheinstelle anrufen und irgendwie Nachfragen (so dass es sich nicht offensichtlich ist, dass sich hier ein Fehler eingeschlichen hat), welche Klassen den generell eingetragen sind? Oder, soll ich einfach mal meinen Führerschein als "verloren" melden und dann schauen, ab die A1-Klasse wieder drauf steht?
Wie ihr seht, ist dass ganze etwas verwirrend. Hoffe aber, dass ich es einigermaßen verständlich Erklär