A1 auf der Karte obwohl nicht gemacht! (nur B / BE / ...

  • A1 auf der Karte obwohl nicht gemacht! (nur B / BE / C1E / CE gemacht)
     Chris1144
      schrieb am Montag, 1. Mai 2017
    Hallo liebe User,

    bin neu hier im Forum und gleich zum EInstand hätt ich da mal eine Frage.

    Doch kurz zum Sachverhalt:

    Im Jahr 2011 wurde mein Führerschein, den ich 2008 oder 2009 erst gemacht hatte, eingezogen. Grund hierfür war, dass ich im jugendlichen leichtsinn, zuoft, zuschnell unterwegs war (im vorfeld hatte ich schon eine Nachschulung und Probezeit wurde damals ebenfalls erhöht).

    Obwohl ich glaubte, dass ich eine MPU oder erneut eine Nachschulung machen müsste, habe ich mal auf der Führerscheinstelle angerufen und mir wurde gesagt, ich solle diesen einfach wieder NEU beantragen und bekäme ihn dann wieder....

    Die freude meinerseits war natürlich riesen groß.

    Als ich den Führerschein dann 2012 wieder bekam, stand urplötzlich der A1 auf meiner Karte.....obwohl ich für diesen zuvor keine Prüfung abgelegt habe.

    Regulär habe ich B/BE , C1E, CE. für jede dieser Fahrerlaubnisklassen habe ich sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung absolviert und bestanden.

    Außer für den ausgeschriebenen A1.

    Nun habe ich mir vor ca. 3 Jahren...nachdem meine "sturm und drang Zeit vorbei war :-) .... bin nun gefestigter Familienvater) ,parallel zu meinem PKW, ein 125ccm Motorrad gekauft und bin dieses auch recht exzessiv gefahren. War alles bestens und bin auch sicher damit unterwegs.

    Nun spiele ich mit dem Gedanken, die Prüfung für die nächst höhere Klasse zu absolvieren = Fahrerlaubnis A2 (oder auch gleich "Offen" also A)

    Habe nun mit einem Fahrschullehrer telefoniert und im das ganze geschildert....explizit die Thematik mit dem A1, der einfach so auf der Karte von der Führerscheinstelle notiert wurde.....

    Dieser Fahrschullehrer sagte dann, dass der A1 etwaigen einschränkungen unterliege und damit eigentlich ein "Trike" (oder sagte er "Quad"?) gemeint wäre.... zusehen wäre diese Einschränkung an einer Nummer, die sich im Kästchen "zu 12." befände....

    Ich sei also die ganze Zeit also ohne Fahrerlaubnis umher gefahren.

    Der Schreck meinerseits war natürlich erstmal riesen groß.....

    Zuhause angekommen, sah ich dann sofort auf meinem Führerschein nach..... und konnte keine Nummer, die auf eine Einschränkung in der Spalte "zu 12." hinwies, sehen.....dieses Feld ist in der Zeile bei A1 leer!



    Kurz zur "Veranschaulichung":

    Auf der Vorderseite des Führerscheins sind bei "zu 9. A1 / BE / C1E / CE / MSLT aufgeführt

    und auf der Rückseite:

    A1 ------ "zu 10." = 02.03.2012 ------ "zu 11." FELD LEER ----- "zu 12." FELD LEER

    bei den anderen Klassen stehen bei "zu 10." und "zu 11." nur die
    Daten der Erteilung und die Gültigkeit, deshalb notiere ich hier nur die
    Nummern von "zu 12." (außer bei B, BE, MLTS hier steht nur ein
    Erteilungsdatum)

    C1 ------ "zu 12." = 95.10.09.2014

    C ------ "zu 12." = 95.10.09.2014

    C1E ------ "zu 12." = 95.10.09.2014

    CE ------ "zu 12." = 95.10.09.2014


    Nun zu der eigentliche Frage kommend:

    Habe ich den A1 - OHNE Einschränkungen - jetzt doch auf der Karte?

    Könnte nämlich den A2 wegen dem A1, viel günstiger beziehen, da ich bei Vorbesitz des A1 nur die Prüfung machen müsste.

    Würde das dann auch so funktionieren? Wenn ich also die Laufkarte beantrage, denen meinen Führerschein auf den Tisch lege und sage/zeige, dass ich den A1 schon habe....oder sehen die nach beantragung der Laufkarte, ob man tatsächlich auch eine Prüfung für den A1 "damals" absolviert hatte?
    Könnte man auch evtl. mal auf der Führerscheinstelle anrufen und irgendwie Nachfragen (so dass es sich nicht offensichtlich ist, dass sich hier ein Fehler eingeschlichen hat), welche Klassen den generell eingetragen sind? Oder, soll ich einfach mal meinen Führerschein als "verloren" melden und dann schauen, ab die A1-Klasse wieder drauf steht?

    Wie ihr seht, ist dass ganze etwas verwirrend. Hoffe aber, dass ich es einigermaßen verständlich Erklär
  • Thema
    Re: A1 auf der Karte obwohl nicht gemacht! (nur B / BE / C1E / CE gemacht)
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 1. Mai 2017
    Text
    >Habe nun mit einem Fahrschullehrer telefoniert und im das ganze geschildert....explizit die Thematik mit dem A1, der einfach so auf der Karte von der Führerscheinstelle notiert wurde.....
    >
    >Dieser Fahrschullehrer sagte dann, dass der A1 etwaigen einschränkungen unterliege und damit eigentlich ein "Trike" (oder sagte er "Quad"?) gemeint wäre.... zusehen wäre diese Einschränkung an einer Nummer, die sich im Kästchen "zu 12." befände....
    >
    >Ich sei also die ganze Zeit also ohne Fahrerlaubnis umher gefahren.

    Ob das wirklich so ist, ist keine ganz einfache Rechtsfrage. Zwei Dinge kann man aber auf jeden Fall festhalten: Es wäre überhaupt keine gute Idee, irgendjemanden zu erzählen, dass du von der vermeintlichen Fahrerlaubnis tatsächlich Gebrauch gemacht hast. Behörden müssen beim Verdacht auf eine Straftat tätig werden. Außerdem könnte die Fahrerlaubnis Klasse A1 (wenn man denn davon ausgehen wollte, dass du sie überhaupt hast), jederzeit widerrufen werden, sobald die Fahrerlaubnisbehörde ihren Fehler bemerkt, § 42 VwVfG.


    >Würde das dann auch so funktionieren? Wenn ich also die Laufkarte beantrage, denen meinen Führerschein auf den Tisch lege und sage/zeige, dass ich den A1 schon habe....oder sehen die nach beantragung der Laufkarte, ob man tatsächlich auch eine Prüfung für den A1 "damals" absolviert hatte?

    Nicht die Unterlagen über die Prüfung, aber für die erteilten Klassen gibt es ein Register. Ob dort nun die richtigen oder die falschen Klassen eingetragen sind ...?


    >Könnte man auch evtl. mal auf der Führerscheinstelle anrufen und irgendwie Nachfragen (so dass es sich nicht offensichtlich ist, dass sich hier ein Fehler eingeschlichen hat), welche Klassen den generell eingetragen sind?

    Die Nachfrage an sich ist eigentlich schon ziemlich offensichtlich. Ich würde das nicht tun.


    >Oder, soll ich einfach mal meinen Führerschein als "verloren" melden und dann schauen, ab die A1-Klasse wieder drauf steht?

    Das würde ich auf gar keinen Fall tun. Erstens verursacht es unnötige Kosten, zweitens wird der Verlust an Eides statt erklärt und damit wäre das schon wieder eine Straftat.


    Wenn man es überhaupt darauf anlegen will, würde ich kommentarlos die Erweiterung beantragen - dann sieht man ja, ob die Behörde ihren Fehler bemerkt. Außerdem würde ich mir schon mal eine Story zurecht legen, wer die auf dich angemeldete 125er eigentlich fährt. Legal dürften dass sehr wahrscheinlich z.B. deine (Schwieger-)Eltern, falls sie Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben haben. Nur falls das zur Sprache kommen sollte ,,,

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  • Thema
    Re: Re: A1 auf der Karte obwohl nicht gemacht! (nur B / BE / C1E / CE gemacht)
    Autor
      Chris1144
      schrieb am Montag, 1. Mai 2017
    Text
    wegen der Übersicht habe ich jetzt erstmal die Zitate gelöscht.... kann mna ja oben nachlesen :-)

    Danke dir vielmals für deine kompetente Antwort und dafür, dass du mir Dinge vor Augen führst, an die ich vorher noch garnicht gedacht habe :-)

    Habe mir 2015 mal ein Auszug aus dem Fahreignungsregister beantragt (FAER), daran habe ich die ganze Zeit nicht gedacht...doch auf der Suche, nach dem Versagungsschreiben, bin ich darauf gestossen :-)

    also....
    10/2010 = Verwarnung und Hinweis auf die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung bei erneuter Zuwiederhandlung nach Teilnahme an einem Aufbauseminar
    Rechtgrundlage: § 2a (2) Nr.2 StVG

    09/2011 = Verzicht auf die Fahrerlaubnis
    Die Entscheidung betrifft folgende FE-Klassen: Deutsche allgemeine Fahrerlaubnis (2. EU-FS Richtlinie) der Klassen BE, CE

    Dann ist hier ein Schreiben vom 03/2012
    ZFER-Mitteilung an das Verkehrszentralregister (VZR)
    Mitteilung/Umstellung einer FE nach vorangegangener Negativentscheidung

    Grund der Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER (Langform):
    Erteilung nach vorangegangener Negativ-Entscheidung (Versagung, Entzug, Aberkennung)

    Art der Mitteilung:
    Allgemeine FE (10)

    Fahrerlaubnisklassen / Datum der Entscheidung:
    A1 - xx.03.2012
    B - xx.03.2012
    C1 - xx.03.2012
    C1E - xx.03.2012
    BE - xx.03.2012
    L - xx.03.2012
    C - xx.03.2012
    M - xx.03.2012
    CE - xx.03.2012
    T/S - xx.03.2012

    Das wars mit Schreiben, der rest sind die Aufführungen der erhaltenen Punkte (wo, wann, auf welcher Grundlage, Gültigkeit, Löschung)

    Aber hier sieht man auch, dass der "A1" erst bei der Erteilung bei einer Vorrangegangenen Negativ Entscheidung auftaucht.


    Jetzt geht ja aus dem Auszug vom Fahreignungsregister (FAER) hervor, dass hier der A1 vermerkt ist...
    folglich ist es ja so, dass dies dann "regulär" im "ZFER" vermerkt sein müsste... oder täuche ich mich da?
    Denn wenn man bei einer Abfrage durch die FAER feststellen will ob alles rechtmäßig ist, spuckt das System doch auch automatisch FE A1 aus.....also, rein theoretisch, kann das auf "normalen" Überprüfungswegen doch garnicht heraus kommen!?

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  • Thema
    Re: Re: Re: A1 auf der Karte obwohl nicht gemacht! (nur B / BE / C1E / CE gemacht)
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 3. Mai 2017
    Text
    >Jetzt geht ja aus dem Auszug vom Fahreignungsregister (FAER) hervor, dass hier der A1 vermerkt ist...
    >folglich ist es ja so, dass dies dann "regulär" im "ZFER" vermerkt sein müsste... oder täuche ich mich da?

    Nein, aber es gibt ein weiteres Register, nämlich das, das deine örtliche Fahrerlaubnisbehörde führt. Nur dort (also nicht in den zentralen Registern) sind aus Gründen der Datensparsamkeit weitere Informationen hinterlegt, u.a. dass es sich 2012 bei der Erteilung um eine Neuerteilung nach vorangegangenem Entzug handelt und wann dir aus welchen Gründen welche Klassen entzogen wurden. Spätestens an diesem Punkt hat die Behörde die Chance zu erkennen, dass 2012 ein Fehler passiert ist, weil dir eine Klasse erteilt wurde, die dir zuvor weder entzogen wurde noch im Rahmen der Umstellung einer Fahrerlaubnis nach altem Recht zugestanden hätte. Daraus lässt sich dann ermitteln, welche Klassen eigentlich hätten erteilt werden sollen, nämlich Klasse A1 nur mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04.

    Daher auch meine Einschätzung von oben: Es ist möglich, dass dieser Fehler noch erkannt und korrigiert wird. Sicher ist das aber nicht, daher würde ich mich möglichst unauffällig verhalten.

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