A2 ab Januar 2013

  • A2 ab Januar 2013
     Floyd
      schrieb am Dienstag, 26. Juni 2012
    Hallo Zusammen,
    ich fahre eine 125er mit dem alten 3/4er Führerschein.
    Es heißt ja,nur mit einer Praktischen Prüfung kann der neue A2 erworben werden.
    Gibt es schon von seitens der Fahrschulen eine Vorgabe, ob und wie viel Fahrstunden
    gemacht werden müssen, oder richtet sich das nach dem Können des Prüflings ? Kann ich theoretisch, nach einer kurzen Einweisung sofort die Prüfung machen ? Ich habe mehrere Jahre Fahrpraxis mit der 125er und auch schon bei Sicherheitstrainings die Aufgaben einer Motorradprüfung gemacht.
    Danke im voraus für die Antworten.
  • Thema
    Re: A2 ab Januar 2013
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 26. Juni 2012
    Text
    >Es heißt ja,nur mit einer Praktischen Prüfung kann der neue A2 erworben werden.

    Es wird auch eine theoretische Prüfung nötig sein.


    >Gibt es schon von seitens der Fahrschulen eine Vorgabe, ob und wie viel Fahrstunden
    >gemacht werden müssen, oder richtet sich das nach dem Können des Prüflings ?

    Die Fahrschulen machen die "Vorgaben" nicht. Es wird beim Aufstieg von A1 nach A2 weiterhin Sonderfahrten geben, Anzahl vermutlich wie bisher beim Aufstieg zu A, d.h. 6 Stunden.


    >Kann ich theoretisch, nach einer kurzen Einweisung sofort die Prüfung machen ?

    Nein. Der FL ist in jedem Fall verpflichtet, sich von deinem Können zu überzeugen bevor er dich zur Prüfung schickt. Dafür sind einige (wenige) Stunden nötig.


    >Ich habe mehrere Jahre Fahrpraxis mit der 125er und auch schon bei Sicherheitstrainings die Aufgaben einer Motorradprüfung gemacht.

    Das wirkt sich sehr zu deinen Gunsten aus.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: A2 ab Januar 2013
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 26. Juni 2012
    Text
    Ähm,


    >Es wird auch eine theoretische Prüfung nötig sein.

    Im Entwurf:
    § 15 Fahrerlaubnisprüfung
    (3) Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf Klasse A2 oder der Klasse A2 auf Klasse A bedarf es jeweils nur einer praktischen Prüfung, soweit der Bewerber zum Zeitpunkt der Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis für

    1. die Fahrerlaubnis der Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A1

    ist

    Oder hast du andere, neue Infos?


    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: A2 ab Januar 2013
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 27. Juni 2012
    Text
    >Ähm,

    Genau :)

    Mein Fehler, sorry.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: A2 ab Januar 2013
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 27. Juni 2012
    Text
    hihi
    >Genau :)
    >
    >Mein Fehler, sorry.

    Womit bewiesen wäre: auch du bist nur ein Mensch :)
    Aber ein guter :)

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: A2 ab Januar 2013
    Autor
      Floyd
      schrieb am Mittwoch, 27. Juni 2012
    Text
    >>Es heißt ja,nur mit einer Praktischen Prüfung kann der neue A2 erworben werden.
    >
    >Es wird auch eine theoretische Prüfung nötig sein.
    >
    >
    >>Gibt es schon von seitens der Fahrschulen eine Vorgabe, ob und wie viel Fahrstunden
    >>gemacht werden müssen, oder richtet sich das nach dem Können des Prüflings ?
    >
    >Die Fahrschulen machen die "Vorgaben" nicht. Es wird beim Aufstieg von A1 nach A2 weiterhin Sonderfahrten geben, Anzahl vermutlich wie bisher beim Aufstieg zu A, d.h. 6 Stunden.
    >
    >
    >>Kann ich theoretisch, nach einer kurzen Einweisung sofort die Prüfung machen ?
    >
    >Nein. Der FL ist in jedem Fall verpflichtet, sich von deinem Können zu überzeugen bevor er dich zur Prüfung schickt. Dafür sind einige (wenige) Stunden nötig.
    >
    >
    >>Ich habe mehrere Jahre Fahrpraxis mit der 125er und auch schon bei Sicherheitstrainings die Aufgaben einer Motorradprüfung gemacht.
    >
    >Das wirkt sich sehr zu deinen Gunsten aus.

    Aus welchen Quellen haben Sie ihre Antworten ? Eine theoretische Prüfung ist 100% nicht abzulegen ! Wo steht das mit den 6 Stunden Sonderfahrten ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: A2 ab Januar 2013
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 27. Juni 2012
    Text
    >Aus welchen Quellen haben Sie ihre Antworten ?

    Aus dem (noch nicht beschlossenen) Entwurf der neuen FeV und den Vorgaben der betreffenden EG-Richtlinie.


    >Eine theoretische Prüfung ist 100% nicht abzulegen !

    Ja, hat Wolfe ja schon erklärt.


    >Wo steht das mit den 6 Stunden Sonderfahrten ?

    Noch nirgends. Für diesen Aufstieg schreibt die EG-Richtlinie eine Schulung im Umfang von mindestens 7 Stunden (und das sind Zeitstunden, keine Schulstunden) vor. Deutschland muss das noch umsetzten, aber es würde mich sehr wundern, wenn dabei nicht auch die bisherigen 6 Sonderfahrten ihren Platz finden würden.

    Das sind dann übrigens erst 4,5 Stunden, d.h. da wird noch mehr Mindestausbildung vorgeschrieben werden. Insgesamt wird der Aufstieg zukünftig vielleicht etwas schneller gehen (bisher 6 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden Zusatzstoff + 6 Sonderfahrten = 19,5 Stunden, dazu noch die erforderlichen Übungsfahrten), aber wohl kaum billiger werden.

    Da der Aufstieg von A2 zu A künftig dann auch nicht mehr automatisch passiert, würde ich an deiner Stelle noch dieses Jahr auf A erweitern.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: A2 ab Januar 2013
    Autor
      Floyd
      schrieb am Mittwoch, 27. Juni 2012
    Text

    >>Aus welchen Quellen haben Sie ihre Antworten ?
    >
    >Aus dem (noch nicht beschlossenen) Entwurf der neuen FeV und den Vorgaben der betreffenden EG-Richtlinie.
    >
    >
    >>Eine theoretische Prüfung ist 100% nicht abzulegen !
    >
    >Ja, hat Wolfe ja schon erklärt.
    >
    >
    >>Wo steht das mit den 6 Stunden Sonderfahrten ?
    >
    >Noch nirgends. Für diesen Aufstieg schreibt die EG-Richtlinie eine Schulung im Umfang von mindestens 7 Stunden (und das sind Zeitstunden, keine Schulstunden) vor. Deutschland muss das noch umsetzten, aber es würde mich sehr wundern, wenn dabei nicht auch die bisherigen 6 Sonderfahrten ihren Platz finden würden.
    >
    >Das sind dann übrigens erst 4,5 Stunden, d.h. da wird noch mehr Mindestausbildung vorgeschrieben werden. Insgesamt wird der Aufstieg zukünftig vielleicht etwas schneller gehen (bisher 6 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden Zusatzstoff + 6 Sonderfahrten = 19,5 Stunden, dazu noch die erforderlichen Übungsfahrten), aber wohl kaum billiger werden.
    >
    >Da der Aufstieg von A2 zu A künftig dann auch nicht mehr automatisch passiert, würde ich an deiner Stelle noch dieses Jahr auf A erweitern.

    Okay, es heißt dann wohl abwarten. In der EG Richtlinie steht, entweder 7 Stunden,oder eine Praktische Prüfung ! Wenn es so teuer werden sollte,bleibe ich bei meiner 125er. Mir würde der A2 mit 35 KW reichen, ich strebe keinen weiteren Aufstieg an. Ich dachte es gäbe schon Ergebnisse,aber die Mutmaßungen bringen ja nichts. Danke.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: A2 ab Januar 2013
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Mittwoch, 27. Juni 2012
    Text
    >
    >Noch nirgends. Für diesen Aufstieg schreibt die EG-Richtlinie eine Schulung im Umfang von
    >mindestens 7 Stunden (und das sind Zeitstunden, keine Schulstunden) vor. Deutschland muss
    >das noch umsetzten, aber es würde mich sehr wundern, wenn dabei nicht auch die bisherigen 6 >Sonderfahrten ihren Platz finden würden.

    Ähm, dies wurde doch bereits mit der 6. Verordnung der FeV, die am 17.01.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, geregelt:
    http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?SID=anonymous3408066573009&bk=Bundesanzeiger_BGBl&name=bgbl%2FBundesgesetzblatt%20Teil%20I%2F2011%2FNr.%201%20vom%2017.01.2011%2Fbgbl111s0003.pdf

    Es wird keine Schulung geben, sondern eine praktische Prüfung und auch keine vorgeschriebenen Sonderfahrten, wenn Vorbesitz von Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.


    In den nächsten Tagen wird die 7. Verordnung der FeV im Bundesgesetzblatt verkündet, in der noch einige Klarstellungen erfolgen.
    Außerdem gibt es auch wichtige Änderungen, die am Tag auf die Verkündung in Kraft treten:
    so wird z.B. die bisherige bauartb. Höchstgeschwindigkeit bei Klasse L von 32 auf 40 km/h hochgesetzt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: A2 ab Januar 2013
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Mittwoch, 27. Juni 2012
    Text
    >Es wird keine Schulung geben, sondern eine praktische Prüfung und auch keine vorgeschriebenen >Sonderfahrten, wenn Vorbesitz von Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.

    Das gleiche gilt beim Vorbesitz von Klasse A1 von mindestens 2 Jahren beim Aufstieg zu A2.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: A2 ab Januar 2013
    Autor
      cobie
      schrieb am Mittwoch, 27. Juni 2012
    Text
    Hallo Kritiker,
    woher weißt du das mit den 40 kmh für Klasse L? Das istmir völlig neu, ich mache grade den L-Schein - würde das für mich dann auch schon gelten???

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: A2 ab Januar 2013
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Mittwoch, 27. Juni 2012
    Text
    >Hallo Kritiker,
    >woher weißt du das mit den 40 kmh für Klasse L? Das istmir völlig neu, ich mache grade den >L-Schein - würde das für mich dann auch schon gelten???

    Bitte hier nachlesen:
    Verordnungsentwurf:
    http://www.bundesrat.de/cln_117/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2012/0201-300/245-12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/245-12.pdf

    Zu a) bbb) (§ 6 Absatz 1 Klasse L)
    Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge, die bisher mit einer Fahrerlaubnis der
    Klasse L geführt werden durften, beträgt 32 km/h. Auf Grund des technischen Fortschritts
    werden zwischenzeitlich kleinere Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- und forstwirtschaftliche
    Zwecke bestimmt sind, fortschreitend mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit
    von 40 km/h produziert. Diese Höchstgeschwindigkeit stellt keine erhöhte Gefährdung
    der Verkehrssicherheit dar, da sie weiterhin deutlich unter 50 km/h liegt. Da im Gegenteil
    jedoch eine Erleichterung des fließenden Verkehrs zu erwarten ist, wird die Definition der
    Fahrerlaubnisklasse L entsprechend angepasst.

    Beschluss:
    http://www.bundesrat.de/cln_117/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2012/0201-300/245-12_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/245-12%28B%29.pdf

    Die Änderungsverordnung wird in den nächsten Tagen unter
    www.bundesgesetzblatt.de verkündet und tritt am darauf folgenden Tag in Kraft.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: A2 ab Januar 2013
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Mittwoch, 27. Juni 2012
    Text
    Und auch der Fahrlehrerverband BW hat diese Informationen auf seiner Startseite:
    http://www.fahrlehrerverband-bw.de/

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: A2 ab Januar 2013
    Autor
      cobie
      schrieb am Mittwoch, 27. Juni 2012
    Text
    >Und auch der Fahrlehrerverband BW hat diese Informationen auf seiner Startseite:
    >http://www.fahrlehrerverband-bw.de/


    Wow, vielen Dank! Du hast mir echt den Tag versüßt :-D

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    A2 ab Januar 2013
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 28. Juni 2012
    Text
    Moin

    >Und auch der Fahrlehrerverband BW hat diese Informationen auf seiner Startseite:
    >http://www.fahrlehrerverband-bw.de/

    Du denkst aber dran dass der FL-Verband auch nicht hellsehen kann, sondern das schreibt was er momentan weiß.

    Was endgültig entschieden wird weißt am TAge der Veröffentlichung definitiv

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: A2 ab Januar 2013
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Freitag, 29. Juni 2012
    Text
    >Du denkst aber dran dass der FL-Verband auch nicht hellsehen kann, sondern das schreibt was
    >er momentan weiß.
    >
    >Was endgültig entschieden wird weißt am TAge der Veröffentlichung definitiv

    Die Entscheidung ist bereits am 15.06. im Bundesrat gefallen, den Beschluss habe ich oben verlinkt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: A2 ab Januar 2013
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Freitag, 29. Juni 2012
    Text
    Die Verkündung ist erfolgt:
    http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?SID=anonymous3409535675&bk=Bundesanzeiger_BGBl&name=bgbl%2FBundesgesetzblatt%20Teil%20I%2F2012%2FNr.%2028%20vom%2029.06.2012%2Fbgbl112s1394.pdf

    Damit gelten die Änderungen in Artikel 1 bereits ab Samstag, den 30.06.12

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    A2 ab Januar 2013
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 29. Juni 2012
    Text
    Moin,

    >Die Entscheidung ist bereits am 15.06. im Bundesrat gefallen, den Beschluss habe ich oben verlinkt.

    Ich find da nur die Angabe dass nur ne praktische Prüfung stattfindet.

    Ne Anpassung der Fahrschülerausbildungsordnung hab ich aber noch nicht gefunden, oder bin ich blind.

    Woraus liest du das?
    Ist ne ernstgemeinte Frage

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: A2 ab Januar 2013
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Freitag, 29. Juni 2012
    Text
    >Ne Anpassung der Fahrschülerausbildungsordnung hab ich aber noch nicht gefunden, oder bin ich >blind.

    In der heutigen Verkündung (S. 1417):

    Artikel 3
    Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    ...

    2. §7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 werden wie folgt gefasst:
    "6. die Fahrerlaubnis der Klasse A1 nachmindestens zweijährigem
    Vorbesitz der Klasse A1 auf die Klasse A2 erweitert wird,
    7. die Fahrerlaubnis der Klasse A2 nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 auf die Klasse A erweitert wird,"

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: A2 ab Januar 2013
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Freitag, 29. Juni 2012
    Text
    PS: Das Stand auch schon im oben verlinkten Beschluss vom 15.06. unter Punkt 7. incl. Begründung:
    http://www.bundesrat.de/cln_117/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2012/0201-300/245-12_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/245-12%28B%29.pdf

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    A2 ab Januar 2013
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 29. Juni 2012
    Text
    Hi,

    wenn ich deinen Link nehm bekomm ich ne Fehlermeldung.
    Habs aber jetzt manuell gefunden.

    Und den Punkt 7 kannte ich vorher nicht.

    Vielen Dank für die Info!
    Jetzt weiß ich wieder ein wenig mehr.

    Weil aus der Fahrschülerausbildungsordnung kann ich das eben derzeit noch nicht so rauslesen.

    Die wird aber dann wohl in absehbarer Zeit angepasst werden.

    Danke nochmals


    >PS: Das Stand auch schon im oben verlinkten Beschluss vom 15.06. unter Punkt 7. incl. Begründung:
    >http://www.bundesrat.de/cln_117/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2012/0201-300/245-12_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/245-12%28B%29.pdf

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: A2 ab Januar 2013
    Autor
      richard71
      schrieb am Samstag, 22. September 2012
    Text
    da ich auch aufsteiger von 1b auf a2 werden möchte, sind für mich folg. punkte zur klärung interessant, wie hoch sind die kosten der praktischen prüfung von 1b auf a2, bzw. nach 2 jahren von a2 auf a? woher bekomme ich ein motorrad mit min. 400ccm³/25 kw für die prakt. a2 prüfung? wie prüft der prüfer (amtl. anerkannter sachverständiger oder anerkannter führerschein prüfer) ohne das beisein einer fahrschule, die ja nicht erforderlich ist, oder doch?, bzw. muß man sich bei einer fahrschule zur prakt. prüfung anmelden?

    gruß

    richard

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: A2 ab Januar 2013
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 23. September 2012
    Text
    >da ich auch aufsteiger von 1b auf a2 werden möchte

    Warum möchte man sowas? Der Aufstieg in A ist im Vergleich mit A beschränkt bzw. A2 für dich derzeit genau gleich teuer und aufwändig und auch in Zukunft wird sich daran nicht viel ändern. Die einfachste Lösung für dich dürfte auch in Zukunft der Direkteinstieg in A sein - alt genug bist du ja, wenn du Klasse 1b hast.


    >wie hoch sind die kosten der praktischen prüfung von 1b auf a2, bzw. nach 2 jahren von a2 auf a?

    Abhängig von der Dauer der Prüfung (die noch festgesetzt werden wird) ca. 60-120 €. Dazu kommen die (höheren) Kosten für die Fahrschule.


    >woher bekomme ich ein motorrad mit min. 400ccm³/25 kw für die prakt. a2 prüfung?

    Fahrschule.


    >wie prüft der prüfer (amtl. anerkannter sachverständiger oder anerkannter führerschein prüfer) ohne das beisein einer fahrschule, die ja nicht erforderlich ist, oder doch?

    Doch, ist erforderlich. Es ist schließlich auch etwas Ausbildung vorgeschrieben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: A2 ab Januar 2013
    Autor
      carllson
      schrieb am Sonntag, 23. September 2012
    Text
    Außerdem: Wo bekommt man das Begleitfahrzeug zum Motorrad her, und wer fährt mit dem Prüfer?

    Die Ausbildung wird meiner Ansicht so aussehen, wie bei den Umschreibern. Also Fahrstunde zum sehen, wie der Anwärter fährt, und dann gezielte Prüfungsvorbereitung inklusive Üben der Grundfahraufgaben.

    Und danach Prüfung. Und das kostet natürlich auch wieder etwas Geld.

    Man sollte auch nicht vergessen, dass das Bundesverkehrsministerium die Devise ausgegeben hat: Verminderung der Unfallzahlen um die Hälfte bis 2020, und das lässt sich aufgrund der innovativen Technik der Fahrzeuge nur noch mit verbesserter Schulung der Verkehrsteilnehmer erreichen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: A2 ab Januar 2013
    Autor
      richard71
      schrieb am Sonntag, 23. September 2012
    Text
    >>da ich auch aufsteiger von 1b auf a2 werden möchte
    >
    >Warum möchte man sowas? Der Aufstieg in A ist im Vergleich mit A beschränkt bzw. A2 für dich derzeit genau gleich teuer und aufwändig und auch in Zukunft wird sich daran nicht viel ändern. Die einfachste Lösung für dich dürfte auch in Zukunft der Direkteinstieg in A sein - alt genug bist du ja, wenn du Klasse 1b hast.

    hallo kk145,

    deine aussage kann ich nicht nachvollziehen. um in a2 bzw. 2 jahre später in a zu kommen muß ich je nur 1 x eine verkürzte praktische prüfung mit vorh. 1b machen.

    wenn ich den fs komplett neu mache, jetzt direkteinstieg in a, muß ich einen neuen 1. hilfe kurs machen, theoretische stunden (zwar weniger stunden) nehmen, prakt. fahrstunden + prakt. prüfung machen. das soll deiner ansicht nach gleich teuer sein?, mnal ganz zu schweigen vom zeitaufwand.

    guß

    richard

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: A2 ab Januar 2013
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 23. September 2012
    Text
    >wenn ich den fs komplett neu mache, jetzt direkteinstieg in a, muß ich einen neuen 1. hilfe kurs machen,

    Den LSM-Kurs musst du entweder bei jeder beliebigen Erweiterung machen (falls deine bisherige Fahrerlaubnis so alt ist, dass damals noch kein solcher Kurs erforderlich war), oder bei keiner Erweiterung auf A- oder B-Klassen. Das macht also keinen Unterschied.


    >theoretische stunden (zwar weniger stunden) nehmen,

    Davon gehe ich nicht aus. Da auch beim Aufstieg von A2 zu A wohl keine Theorie gefordert werden wird, wäre es etwas widersinnig beim Aufstieg von A1 (oder 1b) direkt zu A die Theorie zu verlangen.


    >prakt. fahrstunden + prakt. prüfung machen.

    Das wird sowieso gefordert, Geschenke gibt es nicht. Ob du diese Stunden jetzt auf einem Motorrad mit ca. 25 kW oder mit ca. 50 kW machst, ist ziemlich egal.


    >das soll deiner ansicht nach gleich teuer sein?

    Ja.


    >mnal ganz zu schweigen vom zeitaufwand.

    Wenn du keine Zeit hast, möchte ich von diesem ganzen Vorhaben abraten - aber das ist nur meine persönliche Meinung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: A2 ab Januar 2013
    Autor
      richard71
      schrieb am Sonntag, 6. Januar 2013
    Text
    KLASSE A2 – Mittelschwere Krafträder
    ■Mindestalter: 18 Jahre
    ■Begrenzt bis 35 kW Motorleistung
    ■Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg
    ■Bei zweijährigen Vorbezitz der Klasse A1 – nur praktische Prüfung
    ■Nach zweijährigen Besitz kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A erworben werden
    Hier klicken um mehr zur Klasse A2 zu erfahren!


    Die theoretische Ausbildung

    12 Doppelstunden Grundstoff² (bei Vorbesitz der Klasse B: 6 Doppelstunden Grundstoff²) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff³

    Die praktische Ausbildung

    Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen
    Die besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:
    5 Fahrstunden Überland.
    4 Fahrstunden Autobahn
    3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

    Bei Vorbesitz von A1 (mindestens 2 Jahre)
    Es sind keine weiteren besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben.
    Eine praktische Prüfung muss abgelegt werden.

    Die Ausbildung erfolgt auf SUZUKI Gladius 650 ABS mit 34 PS.
    Mehr Informationen zu dieser Maschinen.

    Oder auf YAMAHA Virago 535 mit 34 PS. Sie zeichnet sich durch eine niedrige Sitzhöhe aus.

    INFO:
    Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A2 sind die Klasse AM und A1 enthalten.


    Quelle:

    http://www.fahrschule-wunderlich.de/motorrad-2013/

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: A2 ab Januar 2013
    Autor
      richard71
      schrieb am Dienstag, 23. Juli 2013
    Text
    so, ich hab meine a2 prüfung letzte woche bestanden. 4 fahrstunden + prüfung FS/tüv + fs-gebühren, macht summa summarum 410,--€ komplett für alles.

    Auf den Beitrag antworten


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