Abrechnung einer Fahrschule korrekt ? Erbitte Hilfe !

  • Abrechnung einer Fahrschule korrekt ? Erbitte Hilfe !
     Agnessa
      schrieb am Donnerstag, 26. März 2015
    Hallo Zusammen,

    würde euch gerne bitten um Kommentare, ob Ihr findest, dass meine alte Fahrschule eine korrekte Abrechnung aufgestellt hat:

    Erstmal die Vorgeschichte.
    Da ich im Jahr 2006 keinen Ausbildungsplatz gefunden habe, habe ich von Mitte 2006 bis 2007 ein freiwilliges soziales Jahr gemacht.
    Von der Einrichtung habe ich einen 1000,00 € Gutschein bekommen, um meinen Führerschein zu machen.
    Ich habe dann im Mai 2007 damit angefangen, also mich angemeldet und die Theorieunterrichtsstunden besucht.
    Jedoch keine Prüfung abgelegt und auch keine Fahrstunden genommen.
    Im August 2007 habe ich dann meine Lehre angefangen und konnte wegen den Arbeitszeiten & Entfernung nicht weiter machen.
    Als ich dann im Jahr 2009 wieder etwas Luft hatte, bin ich wieder zur Fahrschule gegangen und habe mitgeteilt, dass ich den Führerschein gerne weiter machen möchte.
    Ich habe wieder einige Stunden am Theorieunterricht teilgenommen, konnte dann aus privaten Gründen dann wieder nicht weiter machen.
    2011 war dann mein dritter Anlauf.
    Ebenfalls ein paar Theorieunterrichtsstunden gemacht, dann wieder abgebrochen.

    Nun bin ich in eine andere Stadt gezogen und mache jetzt zum 4 Mal meinen Führerschein. Habe am 17.04 meine Theorieprüfung und habe auch schon einige Fahrstunden gehabt.
    Ich habe nun also meine alte Fahrschule um eine Abrechnung gebeten und die Differenz an meine neue Fahrschule zu überweisen.
    Nun habe ich folgende Rechnung bekommen:

    1. 09.05.07 Grundbetrag 210,00 €
    2. 09.05.07 Lehrmittel 25,00 €
    3. 09.05.07 SVA-Gebühren 50,00 €
    4. 09.05.07 TÜV-Gebühren 92,00 €

    2. Anlauf
    -------------
    5. 12.05.09 SVA-Gebühren 50,00 €
    6. 18.05.09 TÜV-Geb. Erhöhung 8,00 €
    7. 18.05.09 Bearbeitungsgebühren 15,00 €

    8. 18.05.10 TÜV Geb. Erhöhung 10,00 €

    3. Anlauf
    -------------
    9. 07.09.11 Grundbetrag 195,00 €
    10. 07.09.11 Lehrmaterial 30,00 €
    11. 07.09.11 SVA-Gebühren 50,00 €
    12. 07.09.11 Bearbeitungsgebühr 15,00 €

    Die Differenz in Höhe von 250,00 € will die alte Fahrschule nun an meine neue Überweisen.

    Ich finde, dass 750,00 € schon eine stolze Summe ist, dafür dass ich nicht mal eine einzige Fahrstunde hatte, keine Prüfung gemacht habe etc....halt nur ein paar mal am Theorieunterricht teilgenommen.
    Aber ich bin kein Fachmann und würde euch daher gerne bitten mich aufzuklären.
    Bitte nur konstruktive Antworten von Fahrschulen/-lehrern / Leuten, die sich damit auskennen.

    Vielen Dank !!!

    Agnessa


  • Thema
    Re: Abrechnung einer Fahrschule korrekt ? Erbitte Hilfe !
    Autor
      Manne
      schrieb am Donnerstag, 26. März 2015
    Text
    Hallo Agnessa,
    Punkt 4 brauchst du nicht bezahlen, da du beim TÜV keine Prüfung abgelegt hast.
    Es sei denn, du hast die Prüfung beantragt. Dann mußt du sie auch bezahlen.
    Theorieprüfung kostet beim TÜV ca. 22 €.
    Punkt 6 und 8 ist nicht korrekt.
    Punkt 10 - hast du neues Lehrmaterial gekauft ? Dann mußt du es auch bezahlen.
    Punkt 12 ist nicht korrekt.
    Was und wieviel du bezahlen mußt, steht alles in deinem Ausbildungsvertrag und den allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Rückseite des Vertrages.
    Gruß Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Abrechnung einer Fahrschule korrekt ? Erbitte Hilfe !
    Autor
      Agnessa
      schrieb am Donnerstag, 26. März 2015
    Text
    Hallo Manne,

    vielen Dank für deine Antwort.
    Das Hilft mir sehr weiter, um ein Gespräch auf Augenhöhe führen zu können.
    Trotzdem bleiben bei mir noch offene Fragen.
    1) Was sind SVA Gebühren ?
    Ist es zulässig / korrekt, dass ich die 3 Mal zahlen muss ?
    2) Ist es in Ordnung, dass ich den Grundbetrag 2 Mal zahlen muss ?
    Ist das bei anderen Fahrschulen auch üblich ?

    Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen !

    Vielen Dank !

    Agnessa

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Abrechnung einer Fahrschule korrekt ? Erbitte Hilfe !
    Autor
      Manne
      schrieb am Freitag, 27. März 2015
    Text
    .
    >Trotzdem bleiben bei mir noch offene Fragen.
    >1) Was sind SVA Gebühren ?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    SVA= Straßenverkehrsamt . Dort hast du einen Antrag auf einen Führerschein abgegeben, der bearbeitet wurde und den mußt du bezahlen.
    ======================================================================
    > Ist es zulässig / korrekt, dass ich die 3 Mal zahlen muss ?
    -- -- -- -- -- -- -- -- -- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Wenn du 3 x einen Antrag auf einen Führerschein gestellt hast und die Bundesdruckerei 3 x einen Führerschein für dich gedruckt hat, mußt du das auch 3 x bezahlen. Logisch, oder ?
    ========================================================================
    >2) Ist es in Ordnung, dass ich den Grundbetrag 2 Mal zahlen muss ?
    > Ist das bei anderen Fahrschulen auch üblich ?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Der Grundbetrag ist für den Theorieunterricht und alle allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule.
    (Deshalb ist die Bearbeitungsgebühr Punkt 7 und 12 nicht korrekt.
    Diese Grundgebühr gilt für einen Ausbildungsvertrag und der wiederum gilt für ein Jahr.
    Die Fahrschule ist innerhalb eines Vierteljahres bis einem halben Jahr locker zu schaffen.
    Und wenn es einmal einundeinhalbes Jahr dauert, würde ich nach dem Jahr auch nicht noch einmal Geld verlangen. Bei deiner Bummelei ist es aber korrekt, wenn der Fahrlehrer noch einmal die Grundgebühr verlangt.
    Warum du aber noch einmal neu das Lehr material gekauft hast ist mir unklar.
    Es sei denn, du hast es inzwischen verbummelt oder verkauft. Dann brauchst du es neu.
    ==========================================================================0===

    Nicht i.O. finde ich die TÜV Gebühren in Höhe von 92 €.
    Da ist ja schon die prakt. Prüfung mit bezahlt. Obwohl du nicht deine Zustimmung gegeben hast, dass der Fahrlehrer dich zur prakt. Prüfung anmeldet. Kann er ja auch erst nach bestandener Theorieprüfung.
    Also hat er das Geld nicht an den TÜV bezahlt und kann es nicht von dir kassieren.
    Auch gibt es BEI UNS keine TÜV Erhöhung von 8 bzw. 10 €. Wie gesagt bei uns. Bei uns prüft aber auch nicht der TÜV, sondern die DEKRA. Rufe bitte beim TÜV an und frage danach.

    Noch einmal: Ausbildungsvertrag genau durchlesen. Da stehen alle Preise darin, die die Fahrschule erhebt und die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese stehen meist auf der Rückseite des Ausbildungsvertrages.
    Auf alle Fälle müssen sie in der Fahrschule gut sichtbar aushängen.
    Wenn ich mir diese Rechnung anschaue erkenne ich, dass die Fahrschule kein Interesse hat dich auszubilden (warum auch immer) sondern nur auf Geld verdienen aus ist.

    Gruß Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Abrechnung einer Fahrschule korrekt ? Erbitte Hilfe !
    Autor
      Agnessa
      schrieb am Montag, 30. März 2015
    Text
    Hallo Manne

    Danke für die Antworten.
    Habe jedoch noch einige kurze Fragen.
    Wäre dir sehr dankbar, wenn du diese kurz beantworten könntest. Man will ja nicht dumm sterben ;-)

    1. SVA-Gebühren.
    Warum muss das Straßerverkehrsamt den Führerschein drei Mal ausstellen ?
    Nach welcher Zeit muss man einen neuen Antrag bei SVA stellen ? Also nach welcher Zeit verliert der Antrag seine Gültigkeit ?

    2. Lehrmittel.
    Mir wurde mitgeteilt, dass die alten Bögen veraltet waren und ich mir wurde nahegelegt neue Bögen / Lehrmaterial zu kaufen.
    Daher habe ich die nochmal gekauft.
    Hätte das etwa nicht sein müssen ?

    Danke !

    MfG

    Agnessa

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Abrechnung einer Fahrschule korrekt ? Erbitte Hilfe !
    Autor
      Manne
      schrieb am Montag, 30. März 2015
    Text

    >1. SVA-Gebühren.
    > Warum muss das Straßerverkehrsamt den Führerschein drei Mal ausstellen ?
    > Nach welcher Zeit muss man einen neuen Antrag bei SVA stellen ? Also nach welcher Zeit verliert der Antrag seine Gültigkeit ?
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Du hast einen Antrag auf Führerschein Klasse B gestellt. Dazu einen Sehtest, abgegeben und eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort", eine Meldebescheinigung, ein Paßbild, eine Unterschrift auf so einer Schablone und damit druckt die Bundesdruckerei deinen Führerschein.
    Jetzt hast du ein Jahr Zeit die Theorieprüfung abzulegen und nach bestandener Theorieprüfung wiederum ein Jahr um die praktische Prüfung abzulegen.
    Falls nicht, geht der Führerschein in den Reißwolf und du mußt später wieder alles neu abgeben und einen neuen Antrag stellen und wieder bezahlen.
    ===============================================================================
    >2. Lehrmittel.
    > Mir wurde mitgeteilt, dass die alten Bögen veraltet waren und ich mir wurde nahegelegt neue Bögen / Lehrmaterial zu kaufen.
    > Daher habe ich die nochmal gekauft.
    > Hätte das etwa nicht sein müssen ?
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Das ist durchaus möglich. Das weiß ich nicht so genau, da ich schon ein paar Jahre Rentner bin.

    Gruß Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Abrechnung einer Fahrschule korrekt ? Erbitte Hilfe !
    Autor
      madita
      schrieb am Mittwoch, 1. April 2015
    Text
    >
    2014 kam eine große Fragenänderung, und seitdem jeden 01.04. und jeden 01.10. des Jahres. Also veraltet das Lehrmaterial sehr schnell.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Abrechnung einer Fahrschule korrekt ? Erbitte Hilfe !
    Autor
      Manne
      schrieb am Donnerstag, 2. April 2015
    Text
    Danke, das wußte ich nicht.
    Finde ich aber gut so.

    Gruß Manne.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Abrechnung einer Fahrschule korrekt ? Erbitte Hilfe !
    Autor
      Agnessa
      schrieb am Dienstag, 7. April 2015
    Text
    Manne, VIELEN VIELEN Dank für die Auskünfte und deine Bemühungen !!!

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo