Alkohol am Steuer für Fahranfänger

  • Alkohol am Steuer für Fahranfänger
     Jéromé Albano
      schrieb am Freitag, 3. August 2007
    Halli Hallo an alle!

    Meine Frage.
    Ich habe gestern am 02.08.07 meinen Führerschein für die Klasse B bekommen. Nun wollte ich fragen wie das nun mit dem Alkohol aussieht?
    Soweit ich weis ist jetzt erstmal für mich 2Jahre Alkoholverbot am Steuer. Meine Frage jetzt. Gilt dieses Verbot auch wenn ich mit meinem Fahrrad unterwegs bin?

    Folgende Situation:
    Ich sitze auf meinem Fahrrad und werde von der Polizei angehalten, die machen nen Alkoholtest der ergibt dass ich 0,4promille hab.

    Kann dies sich jetzt irgendwie auf mein Führerschein auswirken den ich fürs Auto hab?
    Haben überhaupt vergehen mit dem Fahrrad was mit dem Führerschein zu tun?

    Danke im Voraus.


  • Thema
    Re: Alkohol am Steuer für Fahranfänger
    Autor
      kaydee
      schrieb am Freitag, 3. August 2007
    Text
    Hättest Du Dir die Mühe gemacht, mal zwei, drei, vier Fragen nach unten zu scrollen, hättest Dir ne Menge Tipparbeit gespart.....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Alkohol am Steuer für Fahranfänger
    Autor
      Jéromé Albano
      schrieb am Freitag, 3. August 2007
    Text
    >Hättest Du Dir die Mühe gemacht, mal zwei, drei, vier Fragen nach unten zu scrollen, hättest Dir ne Menge Tipparbeit gespart.....


    dat hab ick jemacht aber irgendwie versteh ich das immer noch nich

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Alkohol am Steuer für Fahranfänger
    Autor
      MaxMünchen
      schrieb am Freitag, 3. August 2007
    Text
    Die 0,0 Promille-Grenze gilt nicht fürs Fahrrad; da scheints bei der Maximalgrenze von 1,6 Promille zu bleiben (wohlgemerkt nur ohne Ausfallerscheinungen). Im Übrigen gilt die 0,0 Grenze nicht nur für 2 Jahre (außer du bist schon 19), sondern während der Probezeit UND für alle unter 21 Jahre.

    LG
    Max

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Alkohol am Steuer für Fahranfänger
    Autor
      kaydee
      schrieb am Samstag, 4. August 2007
    Text
    >Die 0,0 Promille-Grenze gilt nicht fürs Fahrrad; da scheints bei der Maximalgrenze von 1,6 Promille zu bleiben (wohlgemerkt nur ohne Ausfallerscheinungen). Im Übrigen gilt die 0,0 Grenze nicht nur für 2 Jahre (außer du bist schon 19), sondern während der Probezeit UND für alle unter 21 Jahre.
    >
    >LG
    >Max
    +++
    Aber auch für die, die 21 sind! Es heißt:"...bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres...." Also ist erst am 22. Geburtstag Schluß, wenn man denn keine Probezeit mehr hat.

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Alkohol am Steuer für Fahranfänger
    Autor
      DooMMasteR
      schrieb am Samstag, 4. August 2007
    Text
    >Aber auch für die, die 21 sind! Es heißt:"...bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres...." Also ist erst am 22. Geburtstag Schluß, wenn man denn keine Probezeit mehr hat.
    >
    >greetz

    als ich eins wurde...also nach einem jahr lebenszeit, da hatte ich das erst jahr auch vollendet, wenn du 21 gefeiert hast, dann darfst du wieder bis 0,3 trinken, auch wenn ich das schwachsinning finde....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alkohol am Steuer für Fahranfänger
    Autor
      kaydee
      schrieb am Samstag, 4. August 2007
    Text
    wenn du 21 gefeiert hast, dann darfst du wieder bis 0,3 trinken, auch wenn ich das schwachsinning finde....
    +++
    Tja, war wohl zu früh am morgen für mich... ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Alkohol am Steuer für Fahranfänger
    Autor
      headNut
      schrieb am Samstag, 4. August 2007
    Text
    >>Die 0,0 Promille-Grenze gilt nicht fürs Fahrrad; da scheints bei der Maximalgrenze von 1,6 Promille zu bleiben (wohlgemerkt nur ohne Ausfallerscheinungen). Im Übrigen gilt die 0,0 Grenze nicht nur für 2 Jahre (außer du bist schon 19), sondern während der Probezeit UND für alle unter 21 Jahre.
    >>
    >>LG
    >>Max
    >+++
    >Aber auch für die, die 21 sind! Es heißt:"...bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres...." Also ist erst am 22. Geburtstag Schluß, wenn man denn keine Probezeit mehr hat.
    >
    >greetz

    So erstens gilt die 0.0 Grenze auch für das Fahrrad bei Fahranfängern.
    Und zweitens ist die Vollendung des 21. Lebensjahres das Jahr 21. denn: 0-1 = 1. Lebensjahr, usw. somit: 20-21 = 21. Lebensjahr.

    Immerhin gibt es ja kein 0. Lebensjahr

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alkohol am Steuer für Fahranfänger
    Autor
      Coco13
      schrieb am Sonntag, 5. August 2007
    Text
    Biste dir da sicher mit den 0.0 promille aufm fahrrad?? Fände ich bissel übertrieben, da man ja davor erst bei 1.2 oder 1.6 promille(gibt verschiedene meinungen ^^) aufm fahrrad probleme mit dem führerschein bekommen konnte. D.h., dass man bis jetzt immernoch besoffen von partys nach hause fahren konnte, wenn man sich noch einigermaßen fahrtüchtig einschätzt.
    Kann mir irgendwie ned vorstellen, dass man wenn man nachmittags 1-2 bier trinkt, danach nirgends mit dem fahrrad mehr hinfahren darf.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alkohol am Steuer für Fahranfänger
    Autor
      kaydee
      schrieb am Sonntag, 5. August 2007
    Text

    >So erstens gilt die 0.0 Grenze auch für das Fahrrad bei Fahranfängern.
    +++
    Ich bitte um Beweise in Form von Gesetzestext!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alkohol am Steuer für Fahranfänger
    Autor
      tobi*
      schrieb am Sonntag, 5. August 2007
    Text
    >So erstens gilt die 0.0 Grenze auch für das Fahrrad bei
    >Fahranfängern.



    Hier kommt der Gesetzestext:

    § 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.

    (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.

    (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.


    Seit wann zählen Fahrräder eigentlich zu den KRAFTfahrzeugen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alkohol am Steuer für Fahranfänger
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 5. August 2007
    Text

    >Seit wann zählen Fahrräder eigentlich zu den KRAFTfahrzeugen?

    -----------------------------

    MuskelKRAFTfahrzeuge? *grins*

    Auf den Beitrag antworten


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