Antrag abgelaufen

  • Antrag abgelaufen
     hayabusa2255
      schrieb am Freitag, 19. Dezember 2014
    Hallo Liebe Fahrschule.de Gemeinde,
    mein anliegen ist simpel erklärt jedoch sorgt es zu sehr an Verwirrung meinerseits. Ich habe die Theorieprüfung im Oktober bestanden jedoch ist mein Antrag bei der Gemeinde/Kreisverwaltung abgelaufen. Nun meine Frage was muss ich alles wiederholen damit ich meine Praktische Prüfung machen kann? Die Theorieprüfung ist ja ein Jahr gültig also hat die noch etwas Zeit aber muss ich den Sehtest, den Erste-Hilfe-Kurs und die Bilder etc. nochmals abgeben ? Oder haben die einen längeren Gültigkeit wie ein 1 Jahr sodass ich nur die ca. 43€ bei der Kreisverwaltung bezahlen muss aber den rest nicht.


    Mit freundlichen Grüßen
    Karagöz
  • Thema
    Re: Antrag abgelaufen
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 19. Dezember 2014
    Text
    >Ich habe die Theorieprüfung im Oktober bestanden jedoch ist mein Antrag bei der Gemeinde/Kreisverwaltung abgelaufen.

    Kurz und knapp: Nö.

    Nach Erteilung des Prüfauftrags hast du 12 Monate Zeit, die theoretische Prüfung zu bestehen. Sobald du die Theorie bestanden hast, beginnt eine neue Frist von 12 Monaten, in denen du die Praxis bestehen musst.

    Davon unabhängig ist die Laufzeit des Ausbildungsvertrags mit der Fahrschule. Im Regelfall darf die Fahrschule nach 12 Monaten einen neuen Grundbetrag verlangen und ist dann auch nicht mehr an die damals vereinbarten Preise gebunden.


    >Nun meine Frage was muss ich alles wiederholen damit ich meine Praktische Prüfung machen kann? Die Theorieprüfung ist ja ein Jahr gültig also hat die noch etwas Zeit aber muss ich den Sehtest, den Erste-Hilfe-Kurs und die Bilder etc. nochmals abgeben ?

    Sollte dein "Antrag" jemals ablaufen, musst du alle Unterlagen neu einreichen. Allerdings ist der LSM-Kurs unbegrenzt gültig, also kannst du einfach eine neue Kopie des alten Nachweises abgeben. Der Sehtest darf bis zu 2 Jahre alt sein. Das Passbild muss "aktuell" sein - ein 1 Jahr altes Bild wird niemand beanstanden. Manche Behörden erlauben auch einen sog. "Folgeantrag", bei dem die Nachweise aus dem alten Antrag entnommen werden.


    Übrigens: Wenn deine Fahrschule solche Fragen nicht spontan beantworten kann, dann such' dir eine andere.

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