Aufhebung einer Tempo 30 ZONE

  • Aufhebung einer Tempo 30 ZONE
     Anke Ehlers
      schrieb am Montag, 25. April 2016
    Verkehrschild 'TEMPO 30 ZONE' .... ABER 50 mtr. weiter kommt ein GELBES Ortsschild.
    Ist damit nicht die ' Tempo 30 Zone' schon wieder aufgehoben?
    Mit freundlichen Grüßen, Anke Ehlers.
  • Thema
    Re: Aufhebung einer Tempo 30 ZONE
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 25. April 2016
    Text
    >Verkehrschild 'TEMPO 30 ZONE' .... ABER 50 mtr. weiter kommt ein GELBES Ortsschild.
    > Ist damit nicht die ' Tempo 30 Zone' schon wieder aufgehoben?

    Nein. Die StVO regelt die Bedeutung von Zeichen 310/311 (Ortstafel) als "Hier beginnt/endet eine geschlossene Ortschaft." Vom Ende eines Tempolimits ist da keine Rede. Wie schnell man i.g.O/a.g.O. fahren darf, regelt die StVO an anderer Stelle - genauso wie den Umstand, dass Schilder den allgemeinen Verkehrsregeln vorgehen. Es gilt also so lange Tempo 30, bis ein Schild etwas anderes bestimmt. Die Ortstafel tut das nicht.

    Das Paradoxe an dieser Situation: Die Anordnung einer Tempo-30-Zone a.g.O. ist unzulässig. Die Aufstellung eines Verkehrsschildes ist aber ein Verwaltungsakt, der so lange gilt, bis er aufgehoben wird. Soll heißen: Auch wenn diese Beschilderung unzulässiger Unsinn ist, gilt sie trotzdem so lange, bis sie aufgehoben wird, z.B. von einem Gericht oder von der Behörde, die die Beschilderung angeordnet hat.

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  • Thema
    Re: Re: Aufhebung einer Tempo 30 ZONE
    Autor
      Manne
      schrieb am Freitag, 29. April 2016
    Text
    Die Ortstafel tut das nicht.
    >
    ?????????????????????

    Meiner Meinung nach, ist ein Ortseingangsschild ein geschwindigkeitsregelndes VZ.

    Gruß Manne

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  • Thema
    Re: Re: Re: Aufhebung einer Tempo 30 ZONE
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 30. April 2016
    Text
    Hallo Manne,

    >Meiner Meinung nach, ist ein Ortseingangsschild ein geschwindigkeitsregelndes VZ.

    Du kannst es ja selbst in der StVO nachschauen, wenn du mir das wörtliche Zitat von oben nicht glaubst. Welche Geschwindigkeit erlaubt ist, regelt nicht das Schild sondern § 3 Abs. 3 StVO. Und wie verhält man sich, wenn man bei Berlin plötzlich ein Ortsschild auf der Autobahn sieht? § 18 Abs. 5 StVO.

    Das Schild regelt gar nichts.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Aufhebung einer Tempo 30 ZONE
    Autor
      Manne
      schrieb am Samstag, 30. April 2016
    Text


    Welche Geschwindigkeit erlaubt ist, regelt nicht das Schild sondern § 3 Abs. 3 StVO.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Das ist wohl wahr. Und ab wann bin ich in einer Ortschaft ? Ab wann muß oder darf ich höchstens 50 fahren ?
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    Und wie verhält man sich, wenn man bei Berlin plötzlich ein Ortsschild auf der Autobahn sieht? § 18 Abs. 5 StVO
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    Richtig. Diese Ausnahme wird durch § 18 Abs. 5 StVO geregelt..

    Das Schild regelt gar nichts.
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    Meiner Meinung nach ist das Ortseingangsschild, Ortsausgangsschild, das Zeichen 330 Beginn der Autobahn und auch das Zeichen 325 verkehrsberuhigter Bereich ein geschwindigkeitsregelndes VZ.
    Aber ich will hier keine Wortklauberei betreiben. Vielen Dank für die Hinweise.
    Gruß Manne

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