Aufstieg von A2 nach A – wann darf ich genau?

  • Aufstieg von A2 nach A – wann darf ich genau?
     oldbanjo
      schrieb am Mittwoch, 20. Januar 2016
    Hallo zusammen,

    ich habe im November 2014 die FS-Klasse A2 erworben und möchte dieses Jahr in die Klasse A aufsteigen. Im Oktober diesen Jahres werde ich 24.

    Was muss ich beim Aufstieg beachten? Kann ich mich im Frühjahr schon in der Fahrschule anmelden und die Prüfung ablegen oder muss ich bis November oder Oktober warten bis ich die Prüfung machen kann?

    Und wann bekomme ich die Fahrerlaubnis? Schon im Oktober, weil ich dann 24 bin oder erst im November, weil ich im November A2 erworben habe?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet!

    Viele Grüße
    oldbanjo
  • Thema
    Re: Aufstieg von A2 nach A – wann darf ich genau?
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Donnerstag, 21. Januar 2016
    Text
    >ich habe im November 2014 die FS-Klasse A2 erworben und möchte dieses Jahr in die Klasse A aufsteigen. Im Oktober diesen Jahres werde ich 24.
    >


    Warum hast du die Klasse A2 und nicht A80 erworben?

    Ab 21 Jahren ist ausschließlich der Erwerb der Klasse A 80 anstatt A2 zu empfehlen.

    Somit hat du jetzt ein paar hundert Euro zum Fenster rausgeworfen.

    Mit A80 hättest du bis jetzt schon eine umfangreichere Fahrerlaubnis als A2 gehabt, und ab deinem 24. Geburttag die Klasse A ohne weitere Prüfung, ohne weiteren Fahrschulbesuch und ohne weitere Kosten erhalten.

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  • Thema
    Re: Re: Aufstieg von A2 nach A – wann darf ich genau?
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Donnerstag, 21. Januar 2016
    Text
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=110825

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Aufstieg von A2 nach A – wann darf ich genau?
    Autor
      oldbanjo
      schrieb am Donnerstag, 21. Januar 2016
    Text
    >Warum hast du die Klasse A2 und nicht A80 erworben?
    Weil ich scheinbar von meiner damaligen Fahrschule schlecht beraten wurde und bei meiner eigenen Recherche nicht auf dieses "Schlupfloch" gestoßen bin. Sehr ärgerlich. Als B96 rauskam, habe ich mich auch geärgert, Geld für BE ausgegeben zu haben.

    >Ab 21 Jahren ist ausschließlich der Erwerb der Klasse A 80 anstatt A2 zu empfehlen.
    >Somit hat du jetzt ein paar hundert Euro zum Fenster rausgeworfen.
    Ja, aber das kann ich ja leider nicht rückgängig machen.

    >Mit A80 hättest du bis jetzt schon eine umfangreichere Fahrerlaubnis als A2 gehabt, und ab deinem 24. Geburttag die Klasse A ohne weitere Prüfung, ohne weiteren Fahrschulbesuch und ohne weitere Kosten erhalten.
    Ja, hätte.

    An einer erneuten praktischen Prüfung komme ich wohl nicht vorbei. Klasse A habe ich übrigens seit 2010, aber leider nur mit 79.03 und 79.04. Wird dann wohl auf ein weiteres Datum in meiner Führerscheinkarte hinauslaufen...

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