So Freunde, habs nun aus erster Hand:
Sehr geehrter Herr ********,
bei der Begleitperson ist im Sinne der entsprechenden Vorschriften von einer Beifahrerin oder einem Beifahrer auszugehen. Als Beifahrerin oder Beifahrer ist eine Person anzusehen, die oder der den Sitz neben dem Fahrer oder der Fahrerin einnimmt. Personen, die auf den Rücksitzen eines Fahrzeugs sitzen, sind nach allgemeinem Sprachgebrauch Mitfahrer.
Begleitpersonen haben gewisse Aufsichtspflichten zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Beobachtung des Fahrzeugführers und in welcher Weise er sein Fahrverhalten den Regeln und den Verkehrssituationen anpasst. Die Beobachtungen der Begleitperson sind aufgrund der unterschiedlichen Sichtfelder von Beifahrer und Mitfahrer nur im gebotenen Maße vom Beifahrersitz aus möglich. Für Gespräche ist es vorteilhaft, wenn die Begleitperson neben dem Fahrer sitzt.
Im Interesse aller Beteiligten sollte dass "Begleitete Fahren ab 17 Jahren" ein Erfolg werden.
Es ist daher zwingend erforderlich und auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung darauf zu achten, dass die Begleitperson ihren Platz auf dem Beifahrersitz einnimmt, um ihre Aufsichtspflicht uneingeschränkt wahrnehmen zu können und um unnötige Risiken zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen,
Mark Jaekel
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* Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Referat 43 (Straßenverkehrsrecht, Straßenrecht, Verkehrssicherheit,
Justitiariat)
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