Begleitperson beim begleitetem fahren

  • Begleitperson beim begleitetem fahren
     fabsi
      schrieb am Sonntag, 17. Dezember 2006
    Hallo,

    ich wohne in Niedersachsen. Ich habe seit 2 Wochen meinen Führerschein für begleitetes Fahren (mit 17).

    Nun ist meine Frage, ob die Begleitperson auch auf der Rückbank sitzen kann. Es ist wichtig für mich zu wissen, falls meine Oma mal mitfährt und die nur vorne sitzen kann und meine Begleitperson dann hinten sitzen müsste!

    Vielen Dank schonmal.

    Fabian
  • Thema
    Re: Begleitperson beim begleitetem fahren
    Autor
      lololo
      schrieb am Sonntag, 17. Dezember 2006
    Text
    suchenfunktion nutzen, bitte. danke.

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  • Thema
    Re: Begleitperson beim begleitetem fahren
    Autor
      Fahrlehrerin2008
      schrieb am Sonntag, 17. Dezember 2006
    Text
    Ja Begleitperson kann auch hinten sitzen!!!

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  • Thema
    Re: Begleitperson beim begleitetem fahren
    Autor
      fabsi
      schrieb am Montag, 18. Dezember 2006
    Text
    So Freunde, habs nun aus erster Hand:

    Sehr geehrter Herr ********,



    bei der Begleitperson ist im Sinne der entsprechenden Vorschriften von einer Beifahrerin oder einem Beifahrer auszugehen. Als Beifahrerin oder Beifahrer ist eine Person anzusehen, die oder der den Sitz neben dem Fahrer oder der Fahrerin einnimmt. Personen, die auf den Rücksitzen eines Fahrzeugs sitzen, sind nach allgemeinem Sprachgebrauch Mitfahrer.



    Begleitpersonen haben gewisse Aufsichtspflichten zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Beobachtung des Fahrzeugführers und in welcher Weise er sein Fahrverhalten den Regeln und den Verkehrssituationen anpasst. Die Beobachtungen der Begleitperson sind aufgrund der unterschiedlichen Sichtfelder von Beifahrer und Mitfahrer nur im gebotenen Maße vom Beifahrersitz aus möglich. Für Gespräche ist es vorteilhaft, wenn die Begleitperson neben dem Fahrer sitzt.



    Im Interesse aller Beteiligten sollte dass "Begleitete Fahren ab 17 Jahren" ein Erfolg werden.



    Es ist daher zwingend erforderlich und auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung darauf zu achten, dass die Begleitperson ihren Platz auf dem Beifahrersitz einnimmt, um ihre Aufsichtspflicht uneingeschränkt wahrnehmen zu können und um unnötige Risiken zu vermeiden.



    Mit freundlichen Grüßen,

    Mark Jaekel

    *****************************************************************************************
    * Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
    Referat 43 (Straßenverkehrsrecht, Straßenrecht, Verkehrssicherheit,
    Justitiariat)
    Friedrichswall 1
    30159 Hannover

    ( : 0049 (0)511 120-7854
    Ê : 0049 (0)511 120-997854
    ?: [email protected]

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  • Thema
    Re: Re: Begleitperson beim begleitetem fahren
    Autor
      kaydee
      schrieb am Montag, 18. Dezember 2006
    Text
    Das war doch schon alles klar, hättest Dir also die Mühe sparen können. ;-)

    greetz

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  • Thema
    Re: Re: Begleitperson beim begleitetem fahren
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 18. Dezember 2006
    Text
    Dann werd ich den Herrn doch gleich mal anmailen.

    Egal was er denn so lieb behauptet, es stimmt einfach nicht :-)

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Begleitperson beim begleitetem fahren
    Autor
      fabsi
      schrieb am Dienstag, 19. Dezember 2006
    Text
    würdemich freuen, wenn du mir dann bescheid geben kannst, was er dir geschrieben hat.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Begleitperson beim begleitetem fahren
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 20. Dezember 2006
    Text
    >Dann werd ich den Herrn doch gleich mal anmailen.
    >
    >Egal was er denn so lieb behauptet, es stimmt einfach nicht :-)
    >
    >Wolfe

    Der gute Mann hat doch nur das Wort "zwingend" zuviel in seinem Brief.... Ansonsten hat er ja schon recht, das die Begleitperson von dem Beifahrersitz aus, die Rolle am besten ausfüllen kann....

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Begleitperson beim begleitetem fahren
    Autor
      Tscheschlog
      schrieb am Mittwoch, 20. Dezember 2006
    Text
    also ich hatte meinen FL auch einmal darauf angesprochen, er meinte die begleitperson dürfe auch in den hinteren Reihen sitzen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Begleitperson beim begleitetem fahren
    Autor
      BrumBrum
      schrieb am Donnerstag, 21. Dezember 2006
    Text
    weiss es zwar nicht^^ aber wir sind hier in deutschland,hier gelten leute unter 18 mit lappen als gemeingefährlich und deswegen darf deine begleitperson bestimmt nur vorne sitzen. sie muss ja bei fehlverhalten deinerseitz schnell eingreifen können. also ma ins lenkrad fassen oder handbremse ziehen^^.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Begleitperson beim begleitetem fahren
    Autor
      kaydee
      schrieb am Donnerstag, 21. Dezember 2006
    Text
    sie muss ja bei fehlverhalten deinerseitz schnell eingreifen können. also ma ins lenkrad fassen oder handbremse ziehen^^.

    +++

    Hast Du ne Ahnung, was passiert, wenn man bei 50-60 kmh die Handbremse nach oben zieht??? Die Begleitperson darf nicht eingreifen! Sie ist zum begleiten und zum Erfahrungsaustausch da!

    greetz

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Begleitperson beim begleitetem fahren
    Autor
      Bettina
      schrieb am Donnerstag, 21. Dezember 2006
    Text
    >weiss es zwar nicht^^ aber wir sind hier in deutschland,hier gelten leute unter 18 mit lappen als gemeingefährlich und deswegen darf deine begleitperson bestimmt nur vorne sitzen. sie muss ja bei fehlverhalten deinerseitz schnell eingreifen können. also ma ins lenkrad fassen oder handbremse ziehen^^.

    Hallo!
    Wieso gemeingefährlich????
    Die haben einen Führerschein!!!!
    Und die Erfahrungen im vergangenen Jahr haben gezeigt, dass die B17-Fahrer auf KEINEN Fall die schlechteren Autofahrer sind. Eher sogar andersrum!!
    Gruß,Bettina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Begleitperson beim begleitetem fahren
    Autor
      Damien
      schrieb am Donnerstag, 21. Dezember 2006
    Text
    Glaub auch nicht, dass die B17-Fahrer so gefährlich sind. Mach du man nen gravierenden Fehler in Papas Auto wenn Papa direkt daneben sitzt und meckert :p

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Begleitperson beim begleitetem fahren
    Autor
      fabsi
      schrieb am Freitag, 22. Dezember 2006
    Text
    >weiss es zwar nicht^^ aber wir sind hier in deutschland,hier gelten leute unter 18 mit lappen als gemeingefährlich und deswegen darf deine begleitperson bestimmt nur vorne sitzen. sie muss ja bei fehlverhalten deinerseitz schnell eingreifen können. also ma ins lenkrad fassen oder handbremse ziehen^^.

    Wenn man keine ahnung hat,sollte man ich raushalten. Solche dummen kommentare sind glaube ich nicht erwünscht^^

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