Beleuchtung erklären

  • Beleuchtung erklären
     Goldzähnchen
      schrieb am Sonntag, 21. Oktober 2007
    Hallo,
    ich bin sehr froh, dass ich dieses Forum gefunden habe. Habe in 2 Wochen PP und mich nun etwas mit den technischen Fragen beschäftigt.

    Auf S. 236 im Lehrbuch sind 2 Abbildungen (PKW vorne u. hinten) und man soll die Beleuchtung beschriften. Soweit auch klar, doch ich bin mir da etwas unsicher und würde mich freuen, wenn wir es mal durchgehen könnten:

    -Blinker
    -Abblendlicht/Fernlicht
    -Standlicht
    -Nebelscheinwerfer


    -Bremsleuchte
    -Nebelschlussleuchte
    -Rückfahrscheinwerfer
    -Abblendlicht/Fernlicht
    -Blinker
    -Rückstrahler
    -Kennzeichenbeleuchtung

    Liebe Grüße
    Goldzähnchen
  • Thema
    Re: Beleuchtung erklären
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Sonntag, 21. Oktober 2007
    Text
    >Hallo,
    >ich bin sehr froh, dass ich dieses Forum gefunden habe. Habe in 2 Wochen PP und mich nun etwas mit den technischen Fragen beschäftigt.
    >
    >Auf S. 236 im Lehrbuch sind 2 Abbildungen (PKW vorne u. hinten) und man soll die Beleuchtung beschriften. Soweit auch klar, doch ich bin mir da etwas unsicher und würde mich freuen, wenn wir es mal durchgehen könnten:
    >
    >-Blinker
    >-Abblendlicht/Fernlicht
    >-Standlicht
    >-Nebelscheinwerfer
    >
    >
    >-Bremsleuchte
    >-Nebelschlussleuchte
    >-Rückfahrscheinwerfer
    >-Abblendlicht/Fernlicht
    >-Blinker
    >-Rückstrahler
    >-Kennzeichenbeleuchtung
    >
    >Liebe Grüße
    >Goldzähnchen

    Es gibt Lehrbücher von tausenden Verlägen...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Beleuchtung erklären
    Autor
      hannes83
      schrieb am Sonntag, 21. Oktober 2007
    Text
    hallo.

    find ich gut das du das durchgehst... aber vergiss nicht es gibt auch
    das WARNBLINKLICHT...
    haste vergessen. ich meins nur gut. ich hab vielleicht auch in zwei wochen wieder prüfung..

    und denk dran wenn dfer prüfer die beleuchtung sehen will dann muss dein FL sie schalten und du musst auch zeigen das du siehst das sie funktioniert. mit andern worten wenn du kennzeichenbeleuchtung sagst nicht nach dem blinker l oder r schauen.

    viel erfolg.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Beleuchtung erklären
    Autor
      -Sina-
      schrieb am Sonntag, 21. Oktober 2007
    Text
    bei meinem buch steht auf s 236 etwas über umweltschutz.. habe also schonmal ein anderes und kann auch nicht helfen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Beleuchtung erklären
    Autor
      Heretiker
      schrieb am Sonntag, 21. Oktober 2007
    Text
    Sollte ein guter FL mehrmals vor der Prüfung mit dir besprechen ... ansonsten findet man in jedem Lehrbuch die erklärungen dazu, nur was bringen die dir wenn du es dann an nem anderen UAto zeigen musst / sollst!?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Beleuchtung erklären
    Autor
      Steffi25
      schrieb am Sonntag, 21. Oktober 2007
    Text
    Hallo, Goldzähnchen!

    Das Abblendlicht/Fernlicht hinten kannst Du weglassen. Das gibts nämlich nicht.

    Gruß
    Steffi

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Beleuchtung erklären
    Autor
      gardiner
      schrieb am Sonntag, 21. Oktober 2007
    Text
    >Hallo,
    >ich bin sehr froh, dass ich dieses Forum gefunden habe. Habe in 2 Wochen PP und mich nun etwas mit den technischen Fragen beschäftigt.
    >
    >Auf S. 236 im Lehrbuch sind 2 Abbildungen (PKW vorne u. hinten) und man soll die Beleuchtung beschriften. Soweit auch klar, doch ich bin mir da etwas unsicher und würde mich freuen, wenn wir es mal durchgehen könnten:
    >
    >-Blinker
    >-Abblendlicht/Fernlicht
    >-Standlicht
    >-Nebelscheinwerfer
    >
    >
    >-Bremsleuchte
    >-Nebelschlussleuchte
    >-Rückfahrscheinwerfer
    >-Abblendlicht/Fernlicht
    >-Blinker
    >-Rückstrahler
    >-Kennzeichenbeleuchtung
    >
    >Liebe Grüße
    >Goldzähnchen

    Hi,

    wichtig ist nicht nur,daß Du weißt, was was ist, sondern auch, wo im Fahrzeug Du was einschaltest und gegebenenfalls auch unter welchen Umständen.
    Ich frage z.B. gern: Wann schalten Sie das Licht an: Und wenn der Fahrschüler dann sagt: Wenn es dunkel ist!, dann hat er nur die halbe Frage beantwortet, hat nämlich vergessen,daß er auch das Licht einschalten muß, wenn die Mehrzahl der anderen Verkehrsteilnehmer mit Licht fährt.

    Oder ich lasse die Nebelschlußleuchte einschalten. Wenn der Prüfling endlich den Schalter gefunden hat, frage ich noch, woran er denn nun sehen würde, ob die NSL an sei (orange Kontrollleuchte). Wenn er auch dieses weiß, frage ich abschließend, unter welchen Umständen man die NSL anschalten darf (schlechte Sicht unter 50 m durch Nebel, Regen, Schnee). Dazu muß der Prüfling dann noch wissen, daß man, wenn die NSL mdann angeschaltet ist, auch nur max. 50 km/h fahren darf.
    Alles keine Kunst, aber Du glaubst nicht, was man da für Antworten bekommt...
    Oder ich frage auch gern nach der Reifenmindestprofiltiefe und wo man erkennen kann, daß der Reifen noch 1,6mm hat (an den Reifenverschleißmarken in den Haupfprofilrillen, aich als Reifenindikatoren oder TWI etc. bezeichnet).
    Auch da ist nix schlimmes dabei, alles Sachen, die ein jeder Autofahrer wissen muß.

    Gruß Gardiner

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Beleuchtung erklären
    Autor
      Goldzähnchen
      schrieb am Sonntag, 21. Oktober 2007
    Text
    @all: Vielen Dank !

    LG Goldzähnchen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Beleuchtung erklären
    Autor
      hannes83
      schrieb am Montag, 22. Oktober 2007
    Text
    hallo gardiner.

    bist du ein TÜV-Prüfer?
    fänd ich nämlich super wenn man mal einen von hunderttausend kennenlernt. kann man immer gebrauchen.

    ....für weitere fragen meine ich.

    LG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Beleuchtung erklären
    Autor
      Heretiker
      schrieb am Mittwoch, 24. Oktober 2007
    Text
    Tja, Problem scheint bei unserem Herrn vom TÜV zu sein, dass er nicht wirklich weiß was er schreibt!

    Die Nebelscheinwerfer dürfen bei Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schnee eingeschaltet werden. Die Schlussleuchte nur bei Nebel, und Sicht unter 50 m ...

    Sorry, aber entweder hat da jemand keine Ahnung oder spielt sich nur auf. Soviel, mit soviel Hintergrund fragt kein Prüfer.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Beleuchtung erklären
    Autor
      Thommy
      schrieb am Donnerstag, 25. Oktober 2007
    Text
    Hi Heretiker!

    Dachte eben im Moment genau das gleiche wie du. Es ist nicht zutreffend, dass man bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte nur 50 Km/h fahren darf. Es gibt hierfür keine gesetzliche Grundlage. Allerdings ist es so, dass die NSL nur bei Sichtweiten unter 50 Meter eingeschaltet werden darf. Und bei so schlechter Sicht, sollte man nicht schneller als 50 Km/h fahren.

    Desweiteren ist es nicht zutreffend, dass das Licht eingeschaltet werden muss, wenn die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer mit Licht fährt. Es ist schlichtweg falsch. Wann ich das Licht einzuschalten habe, liegt in meiner alleinigen Entscheidung. Ich habe mich dabei nicht an Entscheidungen anderer zu orientieren.

    Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und behaupte, unser Fahrprüfer ist selbst ein Fahrschüler.

    Und Gardiner ich warne dich. Du wirst hier drinn keinen einzigen Beitrag mehr schreiben, den ich nicht lesen und entsprechend kommentieren werde. Ich lasse es nicht zu, dass sich Leute hier eine Art Vertrauen erschleichen indem sie Vorgeben Fahrlehrer oder wie in deinem Fall sogar Fahrprüfer zu sein und damit versuchen ihr Ego aufzubessern oder was weiß ich aus welchem Grund.

    Grüße
    Thomas

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Beleuchtung erklären
    Autor
      Heretiker
      schrieb am Freitag, 26. Oktober 2007
    Text
    § 5 Abs. 1 Satz 3: Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schnee oder Regen weniger als 50m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nihct eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.

    Jetzt kommt dazu, dass die Nebelschlussleuchte nur in dem Falle der Sichtbehinderung durch Nebel und Sichtweite unter 50 m eingeschaltet werden darf (Sichtweite unter 50 m durch Schnee oder Regen erlaubt die Benutzung der NSL nicht!).

    Das ist die gesetzliche Grundlage. Man sollte nicht, man darf in diesem Fall nicht!

    Auf diesen Kappes, dass man mit Licht fahren muss, wenn mehr als die Hälfte der anderen VTs das Licht eingeschaltet hat, daraufbin ich nicht eingegangen, weil mir das einfach zu blöd war. Dann sollte man das Licht einschalten.

    Aber ansonsten Pflichte ich dir da voll bei Thomas.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Beleuchtung erklären
    Autor
      Jenz Z
      schrieb am Dienstag, 30. September 2014
    Text
    Erfahre mehr zum Thema Autobeleuchtung unter http://www.shopyourlight.com/de/videos
    Liebe Grüße
    Jenz

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