Brillenpflicht eingetragen; mit sehe ich aber besser ...

  • Brillenpflicht eingetragen; mit sehe ich aber besser als ohne!?
     angelina.roe
      schrieb am Donnerstag, 4. April 2013
    Nach dem Optiker-Führerschein-Sehtest wurde eingetragen, dass ich eine Brille beim fahren benötige. Ich hatte schon vorher eine Brille, damit habe ich auch diesen Test bestanden. Ein paar Monate später fing ich an in der Fahrschule Auto zu fahren (Ich bin es gewohnt keine Brille zu tragen). Dort habe ich gemerkt dass ich die Brille als hinderlich vom sehen her empfinde (habe auch bloß eine sehr schwache sehschwäche auf einem auge). Habe es dann zwischenzeitlich ohne Brille ausprobiert und kam viel besser zurecht! Also kann besser von nah nach fern wechseln. Nun ist meine Frage, darf ich das? Mal ne Brille aufsetzten bei den Übungsstunden und mal nicht? Hätte ich dies nicht gemacht, wäre mir nicht aufgefallen dass meine Brille die ich getragen habe keines wegs mehr meiner realen Sehstärke entsprach. Dies fand ich nämlich heute nach einem Sehtest heraus. Muss ich nun meine Fahrstunden solange an den Nagel hängen bis die neue Brille angekommen ist, oder darf ich ohne Brille weiterfahren? Denn wenn ich mit der Brille die ich habe weiter fahre hindert dies ja bloß, da sie ja bewiesener Maßen nicht (mehr) zu meinen Augen passt???
  • Thema
    Re: Brillenpflicht eingetragen; mit sehe ich aber besser als ohne!?
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 4. April 2013
    Text
    Die Frage ist einfach, die Antwort zum Teil leider nicht. Zunächst einmal zum einfacheren Teil:

    Das Ergebnis des Sehtests hat für dich im Moment keine unmittelbaren Auswirkungen. Noch hast du keine Fahrerlaubnis und daher auch keine Auflage, eine Sehhilfe zu tragen. Die entsprechende Ordnungswidrigkeit können daher weder du noch dein FL begehen.

    Der Führer eines Kfz ist für seine Eignung verantwortlich. Ganz egal, was auf dem Führerschein, dem Sehtest oder sonst irgendwo steht: Wenn man nicht gut genug sieht, darf man nicht fahren. Andernfalls macht man sich strafbar, auch wenn das mit hoher Wahrscheinlichkeit nur bei einem Unfall auffallen dürfte.

    Jetzt der schwierige Teil. Unklar ist:
    - ob du ohne Brille im Moment noch ausreichend siehst (es geht nicht um "besser" sondern um "gut genug"),
    - ob deine Eignung dem FL zuzurechnen ist, d.h. ob er dafür bestraft werden kann,
    - ob du aufgrund deines Ausbildungsstands auch schon als Fahrzeugführer angesehen wirst und damit auch bestraft werden könntest.

    Du musst das mit deinem FL besprechen. Mir persönlich wäre das zu heiß und ich würde mit der Ausbildung pausieren, bis ich eine passende Brille hätte.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Brillenpflicht eingetragen; mit sehe ich aber besser als ohne!?
    Autor
      angelina.roe
      schrieb am Freitag, 5. April 2013
    Text
    Vielen Dank für deine Antwort, das hat mir wirklich geholfen.

    Dann werde ich wohl oder übel mit meinem FL morgen sprechen müssen.
    Kann mir im Nachhinein etwas passieren, da ich mal eine Brille auf hatte und mal nicht? Rechtens dann ja scheinbar nicht, da mir die Fahrerlaubnis ja noch nicht erteilt wurde, stimmts? Sprich die Prüfung wurde ja noch nicht absolviert.

    Ich werde dann wirklich warten, bis die neue Brille vorliegt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Brillenpflicht eingetragen; mit sehe ich aber besser als ohne!?
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Sonntag, 7. April 2013
    Text
    Hi, warum immer alles so kompliziert. Also ganz einfach, während der Fahrausbildung ist der Fahrlehrer der, der das Auto fährt. Ich übertreibe mal, wenn der Fahrschüler blind währe, könnte er auch mit dem Fahrlehrer üben.
    Anders bei der Prüfung, da wird eine Prüfung als nicht bestanden gewertet, wenn der Prüfling seine Brille nicht auf hat, aber in den Unterlagen steht, das eine Brille notwendig ist. Dem Prüfer ist es dabei völlig egal ob der Prüfling mit oder ohne Brille besser sieht. Der Prüfling ohne Brille hat während der Prüfungsfahrt ein Verhalten an den Tag gelegt, das einer Verkehrsgefährdung entspricht.
    Für den Fahrlehrer entsteht dabei aber auch kein Problem, sein Verhalten ist ja nicht verkehrsgefährdend. Er hat seine Pflichten eingehalten. Natürlich vorausgesetzt, der Fahrlehrer hat den Schüler nicht durch eine falsche Beratung dazu gebracht, ohne Brille zu fahren.

    Das Problem liegt aber woanders. Bei der Beantragung der Fahrerlaubnis sollte man die Dinge etwas gewissenhafter sehen. Stellt ein Optiker die Notwendigkeit, eine Brille zu tragen fest und der Antragsteller ist einer anderen Meinung, so sollte man ein zweites Gutachten machen lassen.
    Steht die Brille erst in den Unterlagen, bedarf es einiger Gutachten um das wieder zu Ändern.
    Und steht sie im Führerschein, geht es nicht mehr ohne.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Brillenpflicht eingetragen; mit sehe ich aber besser als ohne!?
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 7. April 2013
    Text
    >Hi, warum immer alles so kompliziert.

    Es heißt doch "So einfach wie möglich - aber nicht einfacher".


    >Also ganz einfach, während der Fahrausbildung ist der Fahrlehrer der, der das Auto fährt.

    Das ist z.B. schon einmal einfacher als möglich. Man kann auch "falsch" sagen. Zumindest den Großteil der Zeit fährt der Schüler. Der FL gilt nur als Fahrzeugführer im Sinn einiger Vorschriften. Der Unterschied wird in der Zweiradausbildung besonders deutlich.


    >Ich übertreibe mal, wenn der Fahrschüler blind währe, könnte er auch mit dem Fahrlehrer üben.

    Das ist nicht nur übertrieben, sondern auch falsch. Wie ich oben geschrieben habe, kann auch der Schüler in Abhängigkeit von seinem Ausbildungsstand wie ein Fahrzeugführer behandelt werden. Das ist aber eine Entscheidung im Einzelfall und daher keinesfalls über ein Forum per Ferndiagnose zu klären. Ganz allgemein - also auch nicht auf den hier geschilderten Einzelfall bezogen - kann man aber festhalten, dass die Schwelle bei eignungsbezogenen Delikten (also auch dem Sehvermögen) deutlich niedriger liegt, als bei Delikten mit Bezug zum Verhalten im Straßenverkehr, z.B. Vorfahrt, Tempo, Abstand, ... .

    Das ist nicht einfach und man sollte das daher auch nicht behaupten.


    >Anders bei der Prüfung, da wird eine Prüfung als nicht bestanden gewertet, wenn der Prüfling seine Brille nicht auf hat, aber in den Unterlagen steht, das eine Brille notwendig ist.

    Auch das ist falsch. Die Prüfung wird nicht als "nicht bestanden" gewertet, sondern wird nicht durchgeführt. Unterschied: Die Prüfung kann theoretisch sofort und ohne Wartefrist wiederholt werden.


    >Dem Prüfer ist es dabei völlig egal ob der Prüfling mit oder ohne Brille besser sieht.

    Auch das ist einfacher als möglich. Richtig ist, dass der Prüfer nicht den Sehtest "überstimmen" kann. Selbstverständlich ist der Prüfer aber gehalten, Auffälligkeiten zu melden. Denkbar wäre das hier schon: Die TE hat den Sehtest ohne Brille nicht geschafft und meint, dass sie mit der aktuellen Brille schlechter sieht. Wenn das so ist, könnte das auch dem Prüfer auffallen.


    >Der Prüfling ohne Brille hat während der Prüfungsfahrt ein Verhalten an den Tag gelegt, das einer Verkehrsgefährdung entspricht.

    Es kommt nicht zur Prüfungsfahrt, also ist das hypothetisch - und nicht einfach. Warum soll der Fahrschüler während der Prüfungsfahrt eigentlich plötzlich dann doch der Fahrzeugführer sein, wenn er es deiner Ansicht nach während der Fahrstunden nicht ist?


    >Für den Fahrlehrer entsteht dabei aber auch kein Problem, sein Verhalten ist ja nicht verkehrsgefährdend. Er hat seine Pflichten eingehalten.

    Nein, der FL hätte eine Anstiftung wie aus dem Lehrbuch begangen, jedenfalls wenn seitens des Schülers eine Straftat vorliegt. Dass Ordungswidrigkeiten nicht im Raum stehen, habe ich oben schon erklärt.


    >Natürlich vorausgesetzt, der Fahrlehrer hat den Schüler nicht durch eine falsche Beratung dazu gebracht, ohne Brille zu fahren.

    Nein, es genügt, wenn er den Schüler nicht vom Fahren abhält.


    >Stellt ein Optiker die Notwendigkeit, eine Brille zu tragen fest und der Antragsteller ist einer anderen Meinung, so sollte man ein zweites Gutachten machen lassen.

    Der Optiker erstellt kein Gutachten.


    >Steht die Brille erst in den Unterlagen, bedarf es einiger Gutachten um das wieder zu Ändern.

    Nein, keines einzigen. Im schlimmsten Fall zieht man den Antrag zurück und stellt ihn mit dem anderen Sehtest neu.


    >Und steht sie im Führerschein, geht es nicht mehr ohne.

    Ohne was?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Brillenpflicht eingetragen; mit sehe ich aber besser als ohne!?
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 8. April 2013
    Text
    >>Hi, warum immer alles so kompliziert.


    Als kompliziert sehe ich nur an, was aus dem Problem gemacht wird.
    Wenn der Sehtest nur mit Brille bestanden wurde (nicht aber ohne), hat die Brille das Sehvermögen verbessert.
    Da beißt die Maus keinen Faden ab.

    Wenn eine neue Brille hergestellt wurde, mit der nun schlechter als ohne gesehen wird, stimmt da was nicht.
    Ich würde ohne Brille bei einem anderen Institut die Sehkraft checken und so noch einmal die Glasstärke herausfinden lassen, welche Gläser den Ausgleich schaffen könnten, zum einwandfreien Sehen.
    Dann die Brille untersuchen lassen, mit dem das Sehen schlechter empfunden wird, als ohne.

    Möglich, dass bei der Herstellung der Brille etwas falsch/nicht berücksichtigt wurde.
    Wenn nötig, die Sehhilfe einfach umtauschen.

    Hier sollte es nicht darum gehen: Brille, ja oder nein?
    Sondern das Optimum an Sehfähigkeit zu erreichen, um das dann auch zum Einsatz kommen zu lassen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Brillenpflicht eingetragen; mit sehe ich aber besser als ohne!?
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 8. April 2013
    Text
    Noch ein kleiner Tipp am Rande:

    Wenn du noch einmal zum Optiker gehst und dich einem Sehtest unterziehen willst, tue das (zunächst) ohne Brille.
    Du schreibst ja selbst, dass du für gewöhnlich keine Brille trägst.
    Trage sie auch ein paar Stunden vorher nicht, wegen der evtl. sichtbaren Druckstellen auf der Nase.

    Das Ganze hat einen Hintergrund, den mir ein Optiker erklärte:
    WENN der Proband nämlich mit Brille auf der Nase ins Geschäft kommt, muss(!) auch mit Brille geprüft werden.
    Gehst du ohne, wird eben ohne geprüft. ;o)

    Und wenn du mit deiner Vermutung richtig liegst, besser ohne fahren zu können, wird sich das beim Test herausstellen.
    Du wärst nicht der/die Erste, dessen Sehkraft sich dahingehend verändert hat, als dass keine Brille mehr notwendig ist.

    Was mich nur verwundert,ist der Text in der Threadüberschrift:
    **mit sehe ich aber besser als ohne!?**

    Wenn du meinst, besser MIT zu sehen, wo ist dann das Problem, eine aufzusetzen ....
    *grübel*

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Brillenpflicht eingetragen; mit sehe ich aber besser als ohne!?
    Autor
      FK17,5
      schrieb am Montag, 8. April 2013
    Text
    Hallo Angelina.roe,
    Hab deinen Beitrag gelesen und natürlich bin ich auch etwas verwirrt wegen der Überschrift. Gehe aber davon aus, dass dir das gleiche wie mir passiert ist. Obwohl ich eine Brille hatte, allerdings zum lesen an der Schultafel hab ich diese aus Eitelkeit kaum aufgesetzt. Bin auch anfangs ohne Brille in der Fahrschule gefahren und erst als mich der Fahrlehrer ansprach, weil er in den Unterlagen gelesen hat, dass ich eine benötige, hab ich es versucht und hatte große Probleme. Mein Fahrlehrer hat mich dann gebeten zum Augenarzt zu gehen und mich gründlich untersuchen zu lassen. Mit meiner jetzigen Brille klappt es gut.
    Aber nun mal zum Beitrag KK 145
    Du sagst, die Aussage sei falsch, dass der Fahrlehrer der ist, der das Fahrzeug führt. Das habe ich aber in der Fahrschule anders gelernt. Auch die Polizei hält sich immer nur an den Fahrlehrer. Die Begründung, zumindest den Großteil der Zeit fährt der Schüler ist wohl Unsinn. Ich bin übriges immer gefahren, mein Fahrlehrer saß immer rechts. Auch bei der Kraftradausbildung ist der Fahrlehrer voll in der Verantwortung.
    Nach deiner Aussage hätte auch mein Fahrlehrer eine Anstiftung wie aus dem Lehrbuch für eine Straftat begangen, als er mich ohne Brille hat fahren lassen. Was du hier schreibst geht einfach am Problem vorbei.
    Schäm dich einfach, such dir eine andere Stelle um deinen Frust abzulassen.

    FK

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Brillenpflicht eingetragen; mit sehe ich aber besser als ohne!?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 9. April 2013
    Text
    >
    >Aber nun mal zum Beitrag KK 145
    >Du sagst, die Aussage sei falsch, dass der Fahrlehrer der ist, der das Fahrzeug führt. Das habe ich aber in der Fahrschule anders gelernt.

    Dann lies mal das:
    Zwar haftet der Fahrschüler gegenüber Dritten nicht aus vermutetem Verschulden gem. § 18 StVG wie ein sonstiger Fahrzeugführer, jedoch kommt eine Haftung aus nachgewiesenem Verschulden entsprechend seinem jeweiligen Ausbildungsstand in Betracht (OLG Koblenz NZV 2004, 401 ff).


    >Schäm dich einfach, such dir eine andere Stelle um deinen Frust abzulassen.

    Persönliche Beleidigungen jeder Art sollten vermieden werden.
    Erst damit beginnt der nichtsbringende Frustabbau.
    Davon kann ich aber IN KK145s BEITRÄGEN nichts bemerken.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Brillenpflicht eingetragen; mit sehe ich aber besser als ohne!?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 9. April 2013
    Text
    >Du sagst, die Aussage sei falsch, dass der Fahrlehrer der ist, der das Fahrzeug führt.

    Wenn du mich schon so angreifst, wäre es ganz nett, wenn du wenigstens genau lesen würdest. Fahrlehrer Klaus schrieb "fährt", nicht "führt", ich habe beide Begriffe (in verschiedenen Zusammenhängen) verwendet.

    "Fahren" ist ein Begriff, der juristisch wenig vorbelastet ist, daher kann man ihn ohne besondere Sorgfalt oder Kenntnis der Rechtslage ganz einfach verwenden, wie man ihn auch alltäglich verwendet. Deshalb fährt nicht der FL, sondern der Schüler. Der FL sitzt auf dem Beifahrersitz, gibt Anweisungen und beobachtet, der Schüler hat die tatsächliche Herrschaft über das Fahrzeug und seine Bedienelemente - und das ist "fahren".

    Da im PKW die Grenzen etwas unscharf sind (auch der FL könnte das Fahrzeug von seinem Platz aus fahren - meistens tut er es nur nicht), habe ich das Beispiel Zweiradausbildung genannt. Hier ist es besonders offensichtlich, dass ausschließlich der Schüler fährt.

    Dann gibt es noch den Begriff "führen", der in Gesetzgebung und Rechtsprechung verwendet wird. Da sich hinter solchen Begriffen nicht immer das verbirgt, was einem das eigene Sprachgefühl nahelegt, ist hier mehr Vorsicht angesagt. Der FL ist während der gesamten Ausbildung und Prüfung der Führer des Fahrzeugs (das sagt das Gesetz), auch wenn er nicht unbedingt der Fahrer ist (das sagt der "gesunde Menschenverstand").


    >Das habe ich aber in der Fahrschule anders gelernt.

    Dann wurde es eben falsch erklärt oder du hast es falsch verstanden. Es ist auch für Fahrschüler (und weitgehend auch für FL) uninteressant - man verhält sich regelkonform und damit ist das Thema erledigt. Interessant werden diese Fragen dann, wenn sich jemand nicht an die Regeln gehalten hat und irgendetwas passiert ist.


    >Auch die Polizei hält sich immer nur an den Fahrlehrer.

    Das ist falsch.


    >Die Begründung, zumindest den Großteil der Zeit fährt der Schüler ist wohl Unsinn. Ich bin übriges immer gefahren, mein Fahrlehrer saß immer rechts.

    Danke, dass du dir selbst widersprichst.


    >Auch bei der Kraftradausbildung ist der Fahrlehrer voll in der Verantwortung.

    Jetzt sind wir schon bei drei Begriffen: fahren, führen, verantworten. Das sind drei verschiedene Dinge.


    >Nach deiner Aussage hätte auch mein Fahrlehrer eine Anstiftung wie aus dem Lehrbuch für eine Straftat begangen, als er mich ohne Brille hat fahren lassen.

    Noch einmal, bitte: lesen und verstehen.

    Zunächst einmal wäre deine Straftat fraglich. Die relevanten Passagen aus § 315 c StGB lauten:

    "Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er [...] infolge [...] körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, [...] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, [...]"

    Da sind viele Bedingungen zu erfüllen:
    - Du musst ein Fahrzeug führen. Ob du das tust, hängt von deinem Ausbildungsstand ab.
    - Du musst einen körperlichen Mangel haben. Nicht jeder Sehfehler ist das automatisch.
    - Dieser Mangel muss dazu führen, dass du das Fahrzeug nicht sicher führen kannst. Es gibt viele Mängel, mit denen man trotzdem noch sicher fahren kann.
    - Es muss zu einer Gefährung (konkret, nicht abstrakt) gekommen sein.

    Das könnte alles bei dir (oder der TE) zutreffen - oder auch nicht. Man weiß es nicht und daher ist der beste Rat, kein Risiko einzugehen. Im Beispiel von Klaus (Blinder in der Prüfung) darf man dagegen davon ausgehen, dass diese Bedingungen erfüllt sind:
    - Die Ausbildung ist abgeschlossen.
    - Blindheit schließt die Eignung aus.
    - Da auch das Prüfungsfahrzeug eine "fremde Sache" ist und FL und Prüfer die "anderen Menschen" sein können, wird auch eine Gefährdung vorliegen.

    Erst wenn sich der Fahrschüler strafbar macht, kommt für den FL die Anstiftung ins Spiel:

    "Als Anstifter wird gleich ein

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Brillenpflicht eingetragen; mit sehe ich aber besser als ohne!?
    Autor
      claudi66
      schrieb am Dienstag, 9. April 2013
    Text
    >>Du sagst, die Aussage sei falsch, dass der Fahrlehrer der ist, der das Fahrzeug führt.
    >
    >Wenn du mich schon so angreifst, wäre es ganz nett, wenn du wenigstens genau lesen würdest. Fahrlehrer Klaus schrieb "fährt", nicht "führt", ich habe beide Begriffe (in verschiedenen Zusammenhängen) verwendet.
    >
    >"Fahren" ist ein Begriff, der juristisch wenig vorbelastet ist, daher kann man ihn ohne besondere Sorgfalt oder Kenntnis der Rechtslage ganz einfach verwenden, wie man ihn auch alltäglich verwendet. Deshalb fährt nicht der FL, sondern der Schüler. Der FL sitzt auf dem Beifahrersitz, gibt Anweisungen und beobachtet, der Schüler hat die tatsächliche Herrschaft über das Fahrzeug und seine Bedienelemente - und das ist "fahren".
    >
    >Da im PKW die Grenzen etwas unscharf sind (auch der FL könnte das Fahrzeug von seinem Platz aus fahren - meistens tut er es nur nicht), habe ich das Beispiel Zweiradausbildung genannt. Hier ist es besonders offensichtlich, dass ausschließlich der Schüler fährt.
    >
    >Dann gibt es noch den Begriff "führen", der in Gesetzgebung und Rechtsprechung verwendet wird. Da sich hinter solchen Begriffen nicht immer das verbirgt, was einem das eigene Sprachgefühl nahelegt, ist hier mehr Vorsicht angesagt. Der FL ist während der gesamten Ausbildung und Prüfung der Führer des Fahrzeugs (das sagt das Gesetz), auch wenn er nicht unbedingt der Fahrer ist (das sagt der "gesunde Menschenverstand").
    >
    >
    >>Das habe ich aber in der Fahrschule anders gelernt.
    >
    >Dann wurde es eben falsch erklärt oder du hast es falsch verstanden. Es ist auch für Fahrschüler (und weitgehend auch für FL) uninteressant - man verhält sich regelkonform und damit ist das Thema erledigt. Interessant werden diese Fragen dann, wenn sich jemand nicht an die Regeln gehalten hat und irgendetwas passiert ist.
    >
    >
    >>Auch die Polizei hält sich immer nur an den Fahrlehrer.
    >
    >Das ist falsch.
    >
    >
    >>Die Begründung, zumindest den Großteil der Zeit fährt der Schüler ist wohl Unsinn. Ich bin übriges immer gefahren, mein Fahrlehrer saß immer rechts.
    >
    >Danke, dass du dir selbst widersprichst.
    >
    >
    >>Auch bei der Kraftradausbildung ist der Fahrlehrer voll in der Verantwortung.
    >
    >Jetzt sind wir schon bei drei Begriffen: fahren, führen, verantworten. Das sind drei verschiedene Dinge.
    >
    >
    >>Nach deiner Aussage hätte auch mein Fahrlehrer eine Anstiftung wie aus dem Lehrbuch für eine Straftat begangen, als er mich ohne Brille hat fahren lassen.
    >
    >Noch einmal, bitte: lesen und verstehen.
    >
    >Zunächst einmal wäre deine Straftat fraglich. Die relevanten Passagen aus § 315 c StGB lauten:
    >
    >"Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er [...] infolge [...] körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, [...] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, [...]"
    >
    >Da sind viele Bedingungen zu erfüllen:
    >- Du musst ein Fahrzeug führen. Ob du das tust, hängt von deinem Ausbildungsstand ab.
    >- Du musst einen körperlichen Mangel haben. Nicht jeder Sehfehler ist das automatisch.
    >- Dieser Mangel muss dazu führen, dass du das Fahrzeug nicht sicher führen kannst. Es gibt viele Mängel, mit denen man trotzdem noch sicher fahren kann.
    >- Es muss zu einer Gefährung (konkret, nicht abstrakt) gekommen sein.
    >
    >Das könnte alles bei dir (oder der TE) zutreffen - oder auch nicht. Man weiß es nicht und daher ist der beste Rat, kein Risiko einzugehen. Im Beispiel von Klaus (Blinder in der Prüfung) darf man dagegen davon ausgehen, dass diese Bedingungen erfüllt sind:
    >- Die Ausbildung ist abgeschlossen.
    >- Blindheit schließt die Eignung aus.
    >- Da auch das Prüfungsfahrzeug eine "fremde Sache" ist und FL und Prüfer die "anderen Menschen" sein können, wird auch eine Gefährdung vorliegen.
    >
    >Erst wenn sich der Fahrschüler strafbar macht, kommt für den FL die Anstiftu

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Brillenpflicht eingetragen; mit sehe ich aber besser als ohne!?
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 11. April 2013
    Text
    >Aber wo kommt der Blinde in der Prüfung her?

    Dieses Beispiel hat Fahrlehrer Klaus eingebracht.


    >Noch ein kurzer Link: http://www.siljakorn.de/auto.shtml

    Da es in diesem (interessanten!) Beitrag nicht besonders deutlich wird: Das findet außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs statt.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Brillenpflicht eingetragen; mit sehe ich aber besser als ohne!?
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Sonntag, 21. April 2013
    Text
    >>Aber wo kommt der Blinde in der Prüfung her?
    >
    >Dieses Beispiel hat Fahrlehrer Klaus eingebracht.
    >
    Es ist einfach nicht wahr, das ich ein Beispiel eingebracht habe, wo ich von einer Prüfung mit einem Blinden gesprochen habe. Ich habe nur gesagt: "Ich übertreibe mal, wenn der Fahrschüler blind währe, könnte er auch mit dem Fahrlehrer üben." Und das ist nicht mal übertrieben wie der Link zeigt, denn ich sprach weder von einer Prüfung noch von öffentlichen Straßenverkehr.

    Klaus

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