>Du sagst, die Aussage sei falsch, dass der Fahrlehrer der ist, der das Fahrzeug führt.
Wenn du mich schon so angreifst, wäre es ganz nett, wenn du wenigstens genau lesen würdest. Fahrlehrer Klaus schrieb "fährt", nicht "führt", ich habe beide Begriffe (in verschiedenen Zusammenhängen) verwendet.
"Fahren" ist ein Begriff, der juristisch wenig vorbelastet ist, daher kann man ihn ohne besondere Sorgfalt oder Kenntnis der Rechtslage ganz einfach verwenden, wie man ihn auch alltäglich verwendet. Deshalb fährt nicht der FL, sondern der Schüler. Der FL sitzt auf dem Beifahrersitz, gibt Anweisungen und beobachtet, der Schüler hat die tatsächliche Herrschaft über das Fahrzeug und seine Bedienelemente - und das ist "fahren".
Da im PKW die Grenzen etwas unscharf sind (auch der FL könnte das Fahrzeug von seinem Platz aus fahren - meistens tut er es nur nicht), habe ich das Beispiel Zweiradausbildung genannt. Hier ist es besonders offensichtlich, dass ausschließlich der Schüler fährt.
Dann gibt es noch den Begriff "führen", der in Gesetzgebung und Rechtsprechung verwendet wird. Da sich hinter solchen Begriffen nicht immer das verbirgt, was einem das eigene Sprachgefühl nahelegt, ist hier mehr Vorsicht angesagt. Der FL ist während der gesamten Ausbildung und Prüfung der Führer des Fahrzeugs (das sagt das Gesetz), auch wenn er nicht unbedingt der Fahrer ist (das sagt der "gesunde Menschenverstand").
>Das habe ich aber in der Fahrschule anders gelernt.
Dann wurde es eben falsch erklärt oder du hast es falsch verstanden. Es ist auch für Fahrschüler (und weitgehend auch für FL) uninteressant - man verhält sich regelkonform und damit ist das Thema erledigt. Interessant werden diese Fragen dann, wenn sich jemand nicht an die Regeln gehalten hat und irgendetwas passiert ist.
>Auch die Polizei hält sich immer nur an den Fahrlehrer.
Das ist falsch.
>Die Begründung, zumindest den Großteil der Zeit fährt der Schüler ist wohl Unsinn. Ich bin übriges immer gefahren, mein Fahrlehrer saß immer rechts.
Danke, dass du dir selbst widersprichst.
>Auch bei der Kraftradausbildung ist der Fahrlehrer voll in der Verantwortung.
Jetzt sind wir schon bei drei Begriffen: fahren, führen, verantworten. Das sind drei verschiedene Dinge.
>Nach deiner Aussage hätte auch mein Fahrlehrer eine Anstiftung wie aus dem Lehrbuch für eine Straftat begangen, als er mich ohne Brille hat fahren lassen.
Noch einmal, bitte: lesen und verstehen.
Zunächst einmal wäre deine Straftat fraglich. Die relevanten Passagen aus § 315 c StGB lauten:
"Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er [...] infolge [...] körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, [...] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, [...]"
Da sind viele Bedingungen zu erfüllen:
- Du musst ein Fahrzeug führen. Ob du das tust, hängt von deinem Ausbildungsstand ab.
- Du musst einen körperlichen Mangel haben. Nicht jeder Sehfehler ist das automatisch.
- Dieser Mangel muss dazu führen, dass du das Fahrzeug nicht sicher führen kannst. Es gibt viele Mängel, mit denen man trotzdem noch sicher fahren kann.
- Es muss zu einer Gefährung (konkret, nicht abstrakt) gekommen sein.
Das könnte alles bei dir (oder der TE) zutreffen - oder auch nicht. Man weiß es nicht und daher ist der beste Rat, kein Risiko einzugehen. Im Beispiel von Klaus (Blinder in der Prüfung) darf man dagegen davon ausgehen, dass diese Bedingungen erfüllt sind:
- Die Ausbildung ist abgeschlossen.
- Blindheit schließt die Eignung aus.
- Da auch das Prüfungsfahrzeug eine "fremde Sache" ist und FL und Prüfer die "anderen Menschen" sein können, wird auch eine Gefährdung vorliegen.
Erst wenn sich der Fahrschüler strafbar macht, kommt für den FL die Anstiftung ins Spiel:
"Als Anstifter wird gleich ein