Eigene Ausrüstung bei Ausbildung beschädigt

  • Eigene Ausrüstung bei Ausbildung beschädigt
     Bumba
      schrieb am Samstag, 15. März 2014
    Hallo,
    ich mache gerade den Motorradführerschein und der FL verlangt eine eigene Ausrüstung.
    Dies ist nicht das Problem, da ich bereits alles nötige habe.
    Meine Frage ist: Wenn ich nun umfalle und mein 500 Euro Helm schlägt auf, ist dieser dann über die Fahrschule versichert?
    Und angenommen gleiche Situation mit einem Helm der Fahrschule, muss ich diesen dann bezahlen?
    Im Vorraus schonmal Danke für eure Antworten.
  • Thema
    Re: Eigene Ausrüstung bei Ausbildung beschädigt
    Autor
      Manne
      schrieb am Sonntag, 16. März 2014
    Text
    >Hallo,
    >ich mache gerade den Motorradführerschein und der FL verlangt eine eigene Ausrüstung.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Eine gute Fahrschule hat sicher drei verschiedene Größen an Motorradbekleidung, Helme und Handschuhe.
    Falls du aber sehr groß oder sehr klein oder sehr dick bist, solltest du deine eigene Kleidung mitbringen. Genauso die Schuhe. Wenn der vorherige FS Schweißfüsse hat, möchtest du diese Schuhe sicher nicht anziehen.
    ==========================================================================
    >Dies ist nicht das Problem, da ich bereits alles nötige habe.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Dann ist ja alles klar.
    =========================================================================
    >Meine Frage ist: Wenn ich nun umfalle und mein 500 Euro Helm schlägt auf, ist dieser dann über die Fahrschule versichert?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Nein.
    Laß deinen "500 Euro Helm" lieber zu Hause. Kaufe dir für Ausbildung lieber einen Helm für 60 Euro.
    ==========================================================================
    >Und angenommen gleiche Situation mit einem Helm der Fahrschule, muss ich diesen dann bezahlen?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

    Nein.
    ===========================================================================
    >Im Vorraus schonmal Danke für eure Antworten.

    Gruß Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Eigene Ausrüstung bei Ausbildung beschädigt
    Autor
      Bumba
      schrieb am Sonntag, 16. März 2014
    Text
    Danke für die Antwort,
    denn mein FL meinte, ich müsse den Helm der Fahrschule eh auch bezahlen wenn er kaputt geht, dies kam mir gleich komisch vor.
    Ich denke ich werde eh die FS wechseln, da mein FL sehr unzuverlässig ist und mich ständig hinhält. ( verspricht wir fahren spätestens gestern, aber das Motorrad ist noch nichmal angemeldet, geht nicht ans Handy usw.)
    Hierzu eine weitere Frage:
    In meinem Ausbildungsvertrag gibt es die Klausel (die sich mit den Angaben des BW Fahrschulverbandes deckt) bei Kündigung des Vertrages Entgelte zu zahlen sind, in Abhängigkeit von jeweils "Dritteln der Ausbildung".
    Sprich 1/5 des Grundbetrages wenn die Kündigung vor Abschluss von einem Drittel der Ausbildung erfolgt. http://www.fahrlehrerverband-bw.de/AGB.pdf

    Im Moment habe ich alle Theoriestunden, bin noch nicht zur Prüfung angemeldet und noch nicht gefahren. Jetzt stellt sich die Frage was denn unter einem bzw. zwei Dritteln der Ausbildung zu verstehen ist und ob diese Gebühren nicht auch gegen geltendes Recht verstossen.

    Grüße Bumba

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  • Thema
    Re: Re: Re: Eigene Ausrüstung bei Ausbildung beschädigt
    Autor
      Manne
      schrieb am Montag, 17. März 2014
    Text

    >
    >Im Moment habe ich alle Theoriestunden, bin noch nicht zur Prüfung angemeldet und noch nicht gefahren. Jetzt stellt sich die Frage was denn unter einem bzw. zwei Dritteln der Ausbildung zu verstehen ist und ob diese Gebühren nicht auch gegen geltendes Recht verstossen.
    >

    Wieviel 1/3 bzw. 2/3 von 16 Doppelstunden ist, lernt man in der Grundschule.
    Da du aber bereits den gesamten Theorieunterricht absolviert hast, trifft das für dich nicht zu, sondern du mußt die gesamte Grundgebühr bezahlen.
    Für die Theorieprüfung wird ein extra Entgeld verlangt. In deinem Ausbildungsvertrag steht das unter "Entgeld für Vorstellung zur Theorieprüfung". Da du noch keine Theorieprüfung gemacht hast, brauchst du das natürlich auch nicht bezahlen.
    Und, nein, das verstößt nicht gegen geltendes Recht. Das wird auch so in den AGB der Fahrlehrerverbände geschrieben.
    Übrigens kann jede Fahrschule seine Geschäftsbedingungen festlegen. Diese solltest du gut durchlesen, bevor du den Ausbildungsvertrag unterschreibst.
    Die meisten Fahrschule nehmen aber die AGB, die der Fahrlehrerverband empfiehlt.
    Dass das Motorrad noch nicht zugelassen ist, liegt sicher daran, dass die Fahrschule ein Saisonkennzeichen hat um Steuern und Versicherung zu sparen.
    Das resultiert daraus, dass die FS sich vor Antritt der Ausbilung exakt nach den Preisen erkundigen. Deshalb muß die Fahrschule sehr gut kalkulieren und sparen um die Preise niedrig zu halten. Das Resultat daraus ist, dass im Februar und März nicht gefahren werden kann, obwohl das Wetter günstig ist mit 15 - 20 Grad (wie dieses Jahr).

    Gruß Manfred

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Eigene Ausrüstung bei Ausbildung beschädigt
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 21. März 2014
    Text
    >Laß deinen "500 Euro Helm" lieber zu Hause. Kaufe dir für Ausbildung lieber einen Helm für 60 Euro.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Meine Logik widerspricht deiner Erfahrung/Empfehlung, Manne. :o/

    Ist ein Frischling nicht sturzgefährdeter als ein "alter Hase"?
    Ist ein Frischling nicht empfindlicher gegenüber gegen "unerwünschte Nebenwirkungen", wie zum Beispiel Zugluft, oder dem Abheben des Helmes -gerade zB bei den ersten Erfahrungen mit höheren Geschwindigkeiten, bzw. Beschlagen des Visiers bei geringer Geschwindigkeit?
    Ist es nicht gerade für den Frischling von Vorteil, wenn er einen Helm besitzt, der diese Mängel nicht aufweist?

    Und sind es nicht die hochwertigeren Helme, die sich dieser Probleme besonders annehmen?
    Der Aufprallschutz ist ja durch die notwendige E-Nummer gegeben. Der Rest wird mE durch den Preis geregelt.

    So meine Meinung, nachdem mir beim Billighelm einseitig das Visier löste, nachdem ich es auf der Landstraße bewegte (und nachdem ich die Tests über Billighelme las):
    http://www.testberichte.de/a/motorradhelm/magazin/motorrad-19-2009/176372.html

    LG Peg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Eigene Ausrüstung bei Ausbildung beschädigt
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 24. März 2014
    Text
    >Ist ein Frischling nicht sturzgefährdeter als ein "alter Hase"?

    Ja, aber Sicherheit sollte eigentlich bei jedem E-geprüften Helm gewährleistet sein. Dagegen ist die Wahrscheinlichkeit, seinen Helm bei kleineren Mißgeschicken (Umfaller im Stand/bei niedriger Geschwindigkeit, Helm fallen gelassen, z.B. weil auf Lenker aufgehängt oder Sitzbank abgelegt) zu beschädigen enorm vergrößert. Und einen 500 €-Helm ersetzen zu müssen, weil er einem aus der Hand gefallen ist, ist eben ungleich ärgerlicher ...


    >Ist ein Frischling nicht empfindlicher gegenüber gegen "unerwünschte Nebenwirkungen", wie zum Beispiel Zugluft, oder dem Abheben des Helmes -gerade zB bei den ersten Erfahrungen mit höheren Geschwindigkeiten, bzw. Beschlagen des Visiers bei geringer Geschwindigkeit?

    Ich würde sagen, dass da alle gleich empfindlich sind - wenn es zieht, ist das nicht angenehm. Aber solche Situationen treten für den Anfänger seltener auf. Die ersten Gehversuche macht man für gewöhnlich bei beschlagfreiem Schönwetter. Bei den Geschwindigkeiten der GFA kann man eigentlich sogar noch mit offenem Visier fahren. Und mit etwas mehr Erfahrung kann dann auch der teurere Helm zum Einsatz kommen.

    Das Abheben des Helms hat übrigens recht wenig mit der Qualität zu tun. Es geht dabei eigentlich nur um die Passform und da gilt: Auch ein guter Helm passt nicht jedem.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Eigene Ausrüstung bei Ausbildung beschädigt
    Autor
      Manne
      schrieb am Dienstag, 25. März 2014
    Text
    >Meine Logik widerspricht deiner Erfahrung/Empfehlung, Manne. :o/
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Jeder Satz, bzw. jede Empfehlung in einem Forum läßt sich kaputtreden.
    Bestes Beispiel = das Fahrlehrerforum.
    Schreibe selbst deine Erfahrungen und Empfehlungen.
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    >Ist ein Frischling nicht sturzgefährdeter als ein "alter Hase"?
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    Meiner Meinung nach nicht. Weder auf der Autobahn, noch auf der Landstraße, auch nicht im Stadtverkehr. Weil der FL noch hinterher fährt und mit seiner Erfahrung eingreift falls er erkennt, dass die Geschwindigkeit zu hoch ist.
    Stürze gab es in meiner Fahrschule nur auf dem Elementeplatz mit Frauen wenn sie Angst vor dem Kegel bekamen. Dann haben sie sich einfach umfallen lassen und hatten einen blauen Fleck am Knie oder am Ellenbogen. Nicht am Helm.
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    >Ist ein Frischling nicht empfindlicher gegenüber gegen "unerwünschte Nebenwirkungen", wie zum Beispiel Zugluft, oder dem Abheben des Helmes -gerade zB bei den ersten Erfahrungen mit höheren Geschwindigkeiten, bzw. Beschlagen des Visiers bei geringer Geschwindigkeit?
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    Ich habe nicht geschrieben, dass der FS Schrott kaufen soll oder den Helm nicht aufprobieren soll.
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    >Ist es nicht gerade für den Frischling von Vorteil, wenn er einen Helm besitzt, der diese Mängel nicht aufweist?
    >
    >Und sind es nicht die hochwertigeren Helme, die sich dieser Probleme besonders annehmen?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Hochwertig heißt nicht gleich teuer bzw. 500 €.
    Und teuer 500 € heißt nicht gleich hochwertig.
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    >Der Aufprallschutz ist ja durch die notwendige E-Nummer gegeben. Der Rest wird mE durch den Preis geregelt.
    >
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    Vor allem ein Design wie bei einem Grand Prix Rennfahrer.
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    >So meine Meinung, nachdem mir beim Billighelm einseitig das Visier löste, nachdem ich es auf der Landstraße bewegte
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    Ob da der Helm Schuld hatte ?
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    Ich besitze auch einen teuren Helm von Dainese, aber auch einen billigen für 60 € bei ATU gekauft.
    Jetzt darfst du 3 x raten welchen ich lieber aufsetze.
    Bei dem billigen Helm kann man nicht einmal das Visier wechseln.
    Ist aber nicht schlimm. Den schmeiße ich einfach weg und kaufe mir für 60 € einen neuen.
    Bei dem von Dainese kostet das Visier alleine mehr als 60 €.
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    Geschrieben habe ich den Beitrag ja auch nur deshalb, weil ich solche FS besonders liebe, die schon vorher fragen ob die Fahrschule den 500 € ersetzt falls der mal runterfällt.
    Ich meine wenn man Motorrad fahren will, geht man immer ein gewisses Restrisiko ein mal zu stürzen.
    Früher haben wir gesagt, das ist natürliche Auslese.

    Gruß Manne



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