Führerschein im anderen Bundesland (HE->NRW)

  • Führerschein im anderen Bundesland (HE->NRW)
     MK83
      schrieb am Donnerstag, 21. Juni 2012
    Hallo liebe Leute,

    nach vielem googlen und mehreren widersprüchlichen Antworten, möchte ich hier meine Frage stellen.

    Ich wohne in Hessen, möchte den Führerschein (B) gemeinsam mit meinem Freund in NRW machen. Er hat dort seinen Wohnsitz. Dass ich den theoretischen Teil dort ohne Probleme ablegen kann, habe ich inzwischen gelesen - ist es auch möglich, die Praxis ebenfalls in NRW abzulegen? Einen 2. Wohnsitz in NRW zu beantragen ist aus anderen Gründen leider nicht möglich.

    Vielen Dank,
    Kathrin
  • Thema
    Re: Führerschein im anderen Bundesland (HE->NRW)
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 21. Juni 2012
    Text
    Für die Erteilung der Fahrerlaubnis ist die Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnorts zuständig. Du musst also in jedem Fall dort deinen Antrag stellen. Wie du schon richtig erkannt hast, kann die gesamte Theorie sowie die praktische Ausbildung an jedem beliebigen Ort in Deutschland absolviert werden. Nur die praktische Prüfung muss am Wohnort durchgeführt werden - damit ist das natürlich auch für die praktische Ausbildung dringend zu empfehlen.

    Geregelt ist das in § 17 Abs. 3 FeV: "Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahe gelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, dass der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt."

    Es gibt also Ausnahmen vom Wohnsitzprinzip:
    - Schule,
    - Ausbildung,
    - Studium,
    - Arbeit.
    Darüber hinaus darf die Fahrerlaubnisbehörde auch weitere Ausnahmen nach eigenem Ermessen genehmigen. Wie die Chancen dafür stehen, solltest du in einem persönlichen Gespräch klären.

    Bedenke bitte auch, dass du dir nach der Prüfung etwas leichter tust, wenn deine ersten eigenen Fahrversuche in einer Gegend erfolgen, in der du dich durch die Ausbildung schon etwas auskennst. Das ist auch der Sinn hinter dieser Vorschrift.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein im anderen Bundesland (HE->NRW)
    Autor
      MK83
      schrieb am Donnerstag, 21. Juni 2012
    Text
    Vielen Dank für die ausfühliche Antwort.

    >Es gibt also Ausnahmen vom Wohnsitzprinzip:
    >- Schule,
    >- Ausbildung,
    >- Studium,
    >- Arbeit.
    >Darüber hinaus darf die Fahrerlaubnisbehörde auch weitere Ausnahmen nach eigenem Ermessen genehmigen. Wie die Chancen dafür stehen, solltest du in einem persönlichen Gespräch klären.

    Leider erfülle ich keine der o.g. Kriterien und müsste auf eine Ausnahmegenehmigung der Behörde hoffen.
    Ich bin seit einigen Jahren psychisch krank und würde den Führerschein daher nun auch erst mit knapp 30Jahren beginnen. Ich habe u.a. große Probleme mit Menschenmengen/Gruppen bzw. der Situation in der Fahrschule (mit dem Autofahren ansich allerdings nicht).
    Daher wäre es für mich äußerst hilfreich, die Fahrschule gemeinsam mit meinem Freund zu bewältigen zu können, welcher leider in NRW wohnt.
    Weiss denn jemand (der eventuell so eine Ausnahmegenehmigung bekommen hat), wie hoch die Chancen dafür stehen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein im anderen Bundesland (HE->NRW)
    Autor
      carllson
      schrieb am Donnerstag, 21. Juni 2012
    Text
    Hallo mk83,

    bist du in Behandlung?

    Diese Frage ist insofern wichtig, weil in vielen Anträgen Fragen zum Gesundheitszustand abgefragt werden. Dies muss auch unterschrieben werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein im anderen Bundesland (HE->NRW)
    Autor
      MK83
      schrieb am Donnerstag, 21. Juni 2012
    Text
    Ja, ich bin in psychiatrischer sowie psychologischer Behandlung. Von meiner Psychologin aus bestehen jedoch keinerlei Bedenken, den Führerschein zu machen. Meine Medikamente beeinflussen auch nicht die Fahrtüchtigkeit.

    In wieweit werde ich denn Fragen bezüglich meines Gesundheitszustandes beantworten müssen?


    >Hallo mk83,
    >
    >bist du in Behandlung?
    >
    >Diese Frage ist insofern wichtig, weil in vielen Anträgen Fragen zum Gesundheitszustand abgefragt werden. Dies muss auch unterschrieben werden.
    >
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein im anderen Bundesland (HE->NRW)
    Autor
      carllson
      schrieb am Freitag, 22. Juni 2012
    Text
    >Ja, ich bin in psychiatrischer sowie psychologischer Behandlung. Von meiner Psychologin aus bestehen jedoch keinerlei Bedenken, den Führerschein zu machen. Meine Medikamente beeinflussen auch nicht die Fahrtüchtigkeit.
    >
    >In wieweit werde ich denn Fragen bezüglich meines Gesundheitszustandes beantworten müssen?
    >
    >
    >>
    Es werden meist Fragen nach dem Gesundheitszustand (Angaben zum Gesundheitszustand) abgefragt, und unter anderem auch nach psychischen Behandlungen gefragt.
    In diesem Fall wird unter Umständen der Sachbearbeiter ein Attest oder Gutachten nachfordern.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein im anderen Bundesland (HE->NRW)
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 22. Juni 2012
    Text
    Grundsätzlich würde ich vor der Antragstellung mit deinem behandelnden Arzt die ganze Thematik eingehend besprechen. Du kannst dir auch selbst einen ersten Überblick verschaffen, indem du dir Anlage 4 zur FeV anschaust. Dort sind unter Nr. 7 die psychischen Störung aufgelistet, die der Eignung im Wege stehen können. Wie du sehen wirst, stehen der Eignung hauptsächlich Psychosen entgegen. Danach hört sich deine Schilderung für mich nicht an - aber ich bin auch kein Arzt.

    Wenn dich dein Arzt für geeignet hält, kannst du im Antrag alle Fragen nach relevanten Vorerkrankungen guten Gewissens mit "Nein" beantworten. Du musst deinen Zustand aber weiterhin genau im Blick behalten und kritisch hinterfragen, außerdem ist große Vorsicht bei jedem Wechsel der Medikation angesagt. Führst du trotz mangelnder Eignung ein Fahrzeug, kannst du dich damit strafbar machen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein im anderen Bundesland (HE->NRW)
    Autor
      dime
      schrieb am Samstag, 23. Juni 2012
    Text
    Die Beantwortung der Gesundheitsfragen ist freiwillig. Das SVA kann aber eigene Nachforschungen anstellen.

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