Fahrradfahren, Alkohol, und Probezeit

  • Fahrradfahren, Alkohol, und Probezeit
     Silentium92
      schrieb am Donnerstag, 19. August 2010
    Hallo, mich würde mal interessieren, ab wieviel Promile Alkohol man um seinen Führerschein in der Probezeit bangen muss, wenn man Fahrrad fährt.

    Durch schnelles googlen komm ich auf folgendes, allerdings widersprachen sich da Forenbeiträge, die zudem alt waren:

    -Ab 1,6 verliert man - ohne Unfall - den Führerschein bzw muss zur MPU
    -Die Probezeitvorschriften beziehen sich nur auf das führen von Kraftfahrzeugen
    -Das Fahrrad ist kein Kraftfahzeug.

    Entspricht das noch der aktuellen Gesetzeslage?

    Und da ich überhaupt eigentlich nie Alkohol trinke, kann ich überhaupt nicht einschätzen, was ungefähr wieviel Promille ist. Natürlich variert das von Person zu Person, aber so ungefähre Richtwerte wird es doch sicher geben. Wieviel Promille sollte ich also für Bier, Cocktails, Sekt, Punsch etc rechnen?
  • Thema
    Re: Fahrradfahren, Alkohol, und Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 19. August 2010
    Text
    >Hallo, mich würde mal interessieren, ab wieviel Promile Alkohol man um seinen Führerschein in der Probezeit bangen muss, wenn man Fahrrad fährt.

    Ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen (z.B. Schlangenlinien, Fehlverhalten, Unfall, ...) bzw. 1,6 ‰ auch ohne Ausfallerscheinungen ist der Führerschein weg. Mit Probezeit hat das aber nichts zu tun. Die Probezeit führt nur dazu, dass man vor Neuerteilung zusätzlich zu den anderen Folgen (Geldstrafe oder Sozialstunden, Punkte, Entzug der FE, Sperrfrist, MPU vor Neuerteilung ab 1,6 ‰) noch ein besonderes Aufbauseminar absolvieren muss.


    >Durch schnelles googlen komm ich auf folgendes, allerdings widersprachen sich da Forenbeiträge, die zudem alt waren:
    >
    >-Ab 1,6 verliert man - ohne Unfall - den Führerschein bzw muss zur MPU

    Richtig aber unvollständig, s.o.

    >-Die Probezeitvorschriften beziehen sich nur auf das führen von Kraftfahrzeugen

    Auf das Führen von Kraftfahrzeugen beziehen sich die §§ 24a (Alk-Owi ab 0,5 ‰ ohne Ausfallerscheinung) und 24 c (0 ‰-Grenze für Fahranfänger) StVG.

    Die Fahrten nach §§ 315c (relative Fahruntüchtigkeit) und 316 (absolute Fahruntüchtigkeit) StGB beziehen sich dagegen auf alle Fahrzeuge, also auch auf Fahrräder.

    >-Das Fahrrad ist kein Kraftfahzeug.

    Richtig.


    >Und da ich überhaupt eigentlich nie Alkohol trinke, kann ich überhaupt nicht einschätzen, was ungefähr wieviel Promille ist.

    Alkohol wirkt auf jeden anders, die erreichbare BAK und ihr Verlauf sind von vielen Faktoren abhängig (Geschlecht, Alter, Gewicht, Trinkdauer, ...) und daher sehr schwer vorhersagbar. Du kannst ja mal einen der zahlreichen Promillerechner im Netz bemühen um ein grobes Gefühl zu entwickeln. Mit deiner Unfähigkeit, die eigene Alkoholisierung einzuschätzen, bist du übrigens nicht allein: Das kann kaum jemand.

    >Wieviel Promille sollte ich also für Bier, Cocktails, Sekt, Punsch etc rechnen?

    Mit 1 Bier (egal welche Größe) sind die 0,3 ‰ schon erreichbar, mit 1 Sekt auch. Dazu kommt noch dass die subjektive Wirkung bei geringer Gewöhnung viel stärker ausfällt, Ausfallerscheinungen also wahrscheinlicher werden.

    Cocktails und Punsch sind sowieso tabu, wenn man den Überblick behalten muss/will, da man nie mit Sicherheit weiß, was eigentlich drin ist.

    Insgesamt ist das Fahrrad also bei Alkoholkonsum kein guter Ersatz fürs Auto. Mit dem ÖPNV, Fahrgemeinschaft (Fahrer bleibt trocken), Taxi oder zu Fuß bist du insgesamt deutlich besser bedient.

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  • Thema
    Re: Re: Fahrradfahren, Alkohol, und Probezeit
    Autor
      Silentium92
      schrieb am Donnerstag, 19. August 2010
    Text
    Kesche Frage, rein aus Neugier: Sind Wald- und Feldwege eigentlich auch von der Straßenverkehrsordnung betroffen?

    Ein Bier gibt gleich 0,3? Ich mein, ich trink wirklich selten was, wenn meistens nur Bier, aber von einer flaschen Bier merk ich doch nix, scheint mir dann ein bisschen überzogen, dass das schon die "gefährlichen" 0,3 Promille sein sollen.

    Wie siehts eigentlich aus, wenn ich nur alkoholfreie Getränke getrunken habe, aber mir irgend ein Trottel etwas reingemixt hat, ich als Fahranfänger davon aber nichts merke, und dann beim Autofahren kontrolliert werde - kann man mich wirklich dann zu einer MPU verdonnern, wenn ich das unbemerkte reinschütten beweisen könnte?

    Ansonsten bleib ich dabei, nichts oder wenig zu trinken. Ich find das sowieso sinnlos, es schmeckt nicht viel besser als alkoholfreie Getränke, und ich will gern wissen, was ich am Vortag gemacht habe ^^. Aber ein Getränk zur Auflockerung am Anfang sollte dann mit dem Fahrrad ja wohl durchgehen, wenn man noch ein paar Stunden verharrt, wo sich der Alkohol ja schon ein bisschen, natürlich nicht ganz, abgebaut hat. Zu Fuß ist zu weit, ÖPNV nicht möglich, Taxi dann zu teuer, und Auto auch doof, weil man dann immer so abhängig ist ;). (Außer ich fahr selbst, dann hab ich auch ne Ausrede, nichts trinken zu müssen, hehe! ;) )

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  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrradfahren, Alkohol, und Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 19. August 2010
    Text
    >Kesche Frage, rein aus Neugier: Sind Wald- und Feldwege eigentlich auch von der Straßenverkehrsordnung betroffen?

    Ja, sind sie.

    >Ein Bier gibt gleich 0,3?

    Das habe ich nicht behauptet. Ich habe "erreichbar" geschrieben - schließlich kenne ich deine körperlichen Voraussetzungen nicht. Und selbst wenn ich die kennen würde, würde ich dir keine "unbedenkliche" Trinkmenge sagen können. Dafür sind einfach zu viele Unwägbarkeiten im Spiel.

    >Wie siehts eigentlich aus, wenn ich nur alkoholfreie Getränke getrunken habe, aber mir irgend ein Trottel etwas reingemixt hat, ich als Fahranfänger davon aber nichts merke, und dann beim Autofahren kontrolliert werde - kann man mich wirklich dann zu einer MPU verdonnern, wenn ich das unbemerkte reinschütten beweisen könnte?

    Wenn du unbemerkt auf 1,6 ‰ kommst und auch noch ohne Auffälligkeit fahren kannst, hast du ein ernstes Alkoholproblem und gehörst zur MPU. Im Übrigen ist Vorsatz keine Voraussetzung für die Alkoholdelikte.

    >Aber ein Getränk zur Auflockerung am Anfang sollte dann mit dem Fahrrad ja wohl durchgehen, wenn man noch ein paar Stunden verharrt, wo sich der Alkohol ja schon ein bisschen, natürlich nicht ganz, abgebaut hat.

    Wo warst du eigentlich an dem Tag, als das in der Fahrschule Thema war? Da hat man mal was von einer Abbaurate von 0,1 ‰ pro Stunde gelernt. Wenn du mit einem Bier gerade so über die 0,3 ‰ kommst, bist du natürlich kurz darauf wieder drunter. Dann kannst du wieder fahren - nur nicht mit dem Auto.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrradfahren, Alkohol, und Probezeit
    Autor
      Silentium92
      schrieb am Freitag, 20. August 2010
    Text

    >Wenn du unbemerkt auf 1,6 ‰ kommst und auch noch ohne Auffälligkeit fahren kannst, hast du ein ernstes Alkoholproblem und gehörst zur MPU. Im Übrigen ist Vorsatz keine Voraussetzung für die Alkoholdelikte.


    Wie ich schrieb, bezog ich mich bei dem Punkt aufs Autofahren, nicht aufs Fahrradfahren. Und da können 0,1% ja wohl schonmal ungemerkt bleiben!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahrradfahren, Alkohol, und Probezeit
    Autor
      Ixi
      schrieb am Freitag, 20. August 2010
    Text
    >>Wie ich schrieb, bezog ich mich bei dem Punkt aufs Autofahren, nicht aufs Fahrradfahren. Und da können 0,1% ja wohl schonmal ungemerkt bleiben!<<

    Um ganz sicher zu gehen trink doch einfach gar nix Alkoholisches, wenn du selbst mit dem Auto unterwegs bist. Das Rumgerechne bringt dir sowieso nix. Die Geräte der Polizei bzw. möglicherweise Bluttests sagen dir ob du zuviel hattest oder nicht, da kannst du vorher errechnet haben was du willst.

    Ich mach das jedenfalls so, wenn ich Fahrerin des Abends bin, gibts für mich nur alkoholfreie Getränke. Und mal ehrlich, was für Freunde hast du, wenn die dir ohne dein Wissen und gegen deinen Willen Alk ins Getränk kippen. Davon ab würde ich schon nen Unterschied schmecken ob die Cola die ich vorher noch getrunken hab plötzlich einen Schuss Beam oder sowas erhalten hat oder noch "jungfräulich" ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrradfahren, Alkohol, und Probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 20. August 2010
    Text
    >>>Wie ich schrieb, bezog ich mich bei dem Punkt aufs Autofahren, nicht aufs Fahrradfahren. Und da können 0,1% ja wohl schonmal ungemerkt bleiben!<<
    >
    >Um ganz sicher zu gehen trink doch einfach gar nix Alkoholisches, wenn du selbst mit dem Auto unterwegs bist. Das Rumgerechne bringt dir sowieso nix. Die Geräte der Polizei bzw. möglicherweise Bluttests sagen dir ob du zuviel hattest oder nicht, da kannst du vorher errechnet haben was du willst.
    >
    >Ich mach das jedenfalls so, wenn ich Fahrerin des Abends bin, gibts für mich nur alkoholfreie Getränke. Und mal ehrlich, was für Freunde hast du, wenn die dir ohne dein Wissen und gegen deinen Willen Alk ins Getränk kippen. Davon ab würde ich schon nen Unterschied schmecken ob die Cola die ich vorher noch getrunken hab plötzlich einen Schuss Beam oder sowas erhalten hat oder noch "jungfräulich" ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrradfahren, Alkohol, und Probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 20. August 2010
    Text


    Die Frage des TE bezog sich klar auf das Fahrradfahren, unter der Wirkung von Alk.
    Da finde ich die Bemerkung
    "wenn ich Fahrerin des Abends bin, gibts für mich nur alkoholfreie Getränke. "
    schon spaßig. ^^

    Deine frage, wie viele o/oo unbemerkt bleiben (oder von wem sie bemerkt werden), kann nicht wirklich eine Antwort finden, @Silentium92.
    Messbar sind sie schon. Aber spürbar?
    Das ist ua davon abhängig, wie gut deine Leber sonst im Training ist.

    Ich nahm das Angebot der FS an und machte bei dem Abend zum Thema "Alkohol" den Selbstversuch.
    Das (gesponserte) Pils (O,5) brachte mir beim Pusten einen Promillewert von 0,35 ein.
    Aber das Wissen um die zahlen ging es mir weit weniger, als um das Spüren, wie ICH mich mit einem solchen Wert fühle.

    Und ich muss sagen: Ich spürte deutlich, dass ich weniger registrierte und später reagierte (aber ich war noch ein GUTES Stück von "betüdelt" entfernt) als ohne Alk.

    Wir machten kleine Checks, vor und nach der Alk-Aufnahme und ich war bemüht, beim Test nachher BESONDERS gut abzuschneiden.
    Schließlich wollte ich diese Situation so realitätsnah wie möglich erleben.

    Dazu stellte ich mir vor, natürlich besonders konzentriert zu fahren, wenn mir das Wissen um die Alk-Aufnahme schon ein schlechtes Gewissen bereitet hätte, wenn ich mich damit motorisiert fortbewegt hätte.
    Es half alles nichts. Die Leistungen von vor dem Trinken erreichte ich nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrradfahren, Alkohol, und Probezeit
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Freitag, 20. August 2010
    Text
    >Kesche Frage, rein aus Neugier: Sind Wald- und Feldwege eigentlich auch von der Straßenverkehrsordnung betroffen?
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Ja, natürlich. Alles, wo jeder freizugänglich hin kann, ist öffentlich und es gilt die StVO.
    --------------------------------------------------------------------------

    Taxi dann zu teuer,
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Auch diesem weit verbreiteten Irrtum möchte ich entgegentreten.
    Egal wie weit Du fahren müßtest von oder zur Disco.
    Ob es nun 10, 20, 30, 40 oder 50 Euro sind für ein Taxi.
    Generation "doof" rechnet das sofort um wieviel Getränke man sich dafür kaufen kann.
    Aber sprich mal mit jemandem, der wegen Alkohol den Führerschein losgeworden ist und diesen dann gern wieder erwerben möchte.
    Ich hatte mehrere davon in der Fahrschule.
    Dann bewegt sich das im Bereich mehrerer tausend Euro.
    Frage diese Leute, ob ein Taxi teuer ist. Die lachen Dich glatt aus.
    Außerdem kann man auch mit einem Kumpel und dessen Freundin zur Disco fahren. Schon teilt sich der Preis durch vier. Wenn es ein wenig weiter weg geht, spricht man sich mit mehreren ab und bestellt ein Großraumtaxi. Das sind so kleine VW-Busse oder Sprinter o.ä.
    Da passen 8 Leute rein und es teilen sich 8 Leute in den Fahrpreis.
    In unserer Stadt gibt es für Jugendliche das sogenannte Fifty-fifty-Taxi. Da kaufen sich die Jugendlichen entweder in der Sparkasse oder Esso-Tankstellen oder AOK oder anderen Institutionen eine Art Scheck.
    Auf diesem Scheck steht z.B. 10 Euro. Für diesen Scheck zahlt man aber nur 5 Euro. Im Taxi bezahlt man dann damit. Für den Taxifahrer sind das dann 10 Euro, weil er den Scheck in seiner Zentrale abrechnen kann und bekommt dann 10 Euro bar ausbezahlt.
    Wenn ich dann mal rechne, dass 8 Personen mit so einem Kleinbus fahren, mit einem Fifty-fifty-Scheck bezahlen und es dann durch 8 teilen, = ein Taxi richtig billig.
    Mal darüber nachdenken und informieren.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrradfahren, Alkohol, und Probezeit
    Autor
      Qojote
      schrieb am Freitag, 20. August 2010
    Text
    >>Kesche Frage, rein aus Neugier: Sind Wald- und Feldwege eigentlich auch von der Straßenverkehrsordnung betroffen?
    >>
    >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    >Ja, natürlich. Alles, wo jeder freizugänglich hin kann, ist öffentlich und es gilt die StVO.
    >--------------------------------------------------------------------------
    >
    > Taxi dann zu teuer,
    >>
    >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    >Auch diesem weit verbreiteten Irrtum möchte ich entgegentreten.
    >Egal wie weit Du fahren müßtest von oder zur Disco.
    >Ob es nun 10, 20, 30, 40 oder 50 Euro sind für ein Taxi.
    >Generation "doof" rechnet das sofort um wieviel Getränke man sich dafür kaufen kann.
    >Aber sprich mal mit jemandem, der wegen Alkohol den Führerschein losgeworden ist und diesen dann gern wieder erwerben möchte.
    >Ich hatte mehrere davon in der Fahrschule.
    >Dann bewegt sich das im Bereich mehrerer tausend Euro.
    >Frage diese Leute, ob ein Taxi teuer ist. Die lachen Dich glatt aus.
    >Außerdem kann man auch mit einem Kumpel und dessen Freundin zur Disco fahren. Schon teilt sich der Preis durch vier. Wenn es ein wenig weiter weg geht, spricht man sich mit mehreren ab und bestellt ein Großraumtaxi. Das sind so kleine VW-Busse oder Sprinter o.ä.
    >Da passen 8 Leute rein und es teilen sich 8 Leute in den Fahrpreis.
    >In unserer Stadt gibt es für Jugendliche das sogenannte Fifty-fifty-Taxi. Da kaufen sich die Jugendlichen entweder in der Sparkasse oder Esso-Tankstellen oder AOK oder anderen Institutionen eine Art Scheck.
    >Auf diesem Scheck steht z.B. 10 Euro. Für diesen Scheck zahlt man aber nur 5 Euro. Im Taxi bezahlt man dann damit. Für den Taxifahrer sind das dann 10 Euro, weil er den Scheck in seiner Zentrale abrechnen kann und bekommt dann 10 Euro bar ausbezahlt.
    >Wenn ich dann mal rechne, dass 8 Personen mit so einem Kleinbus fahren, mit einem Fifty-fifty-Scheck bezahlen und es dann durch 8 teilen, = ein Taxi richtig billig.
    >Mal darüber nachdenken und informieren.
    >Gruß Manfred



    moin
    ich stimme manfred absolut zu
    ich selbst wurde vor 2 jahre zu männertag mit 1,67 promille "auf dem fahrrad" von der polizei kontrolliert
    ich hätte nie gedacht, dass ich mal zu männertag wegen einer trunkenheitsfahrt mit dem fahrrad einen solch riesen ärger bekommen würde
    tja aber warum eigentlich nicht, denn für solche gesetze gibt es keine auszeiten und keine ausreden
    das ende der geschichte war dann folgendes:
    -eine geldstrafe von rund 1000€
    -dazu eine MPU für rund 420€ (welche ich mit sehr viel glück und viel überzeugungskraft beim ersten versuch bestanden habe)
    -und da es sich hierbei um eine straftat handelte-> satte 7 punkte in flensburg (welche sich, da es sich um eine straftat handelt, erst nach 10 jahren abbauen)
    -und das schlimmste ist die ungewissheit und die zeit, die man warten muss bis sich das alles so halb wegs wieder ausgetrudelt hat(ich bin monate lang schlecht gelaunt und mit einem total beschissen gefühl durch die welt gelaufen)
    -überraschender weise musste ich den führrerschein trotz probezeit nicht abgeben
    ->jetzt muss man sich nur noch vorstellen was passiert wäre, wenn sich die geschichte mit einem unfall oder einer gefährdung verbunden hätte
    jedenfals kann man sich vorstellen, dass ich seit dem tag nichtmal mehr daran gedacht habe, trotz alkohol selbst zu fahren
    das ist ein fehler,den man nicht selber machen muss um daraus zu lernen
    als schlusswort kann ich nur sagen, dass ihr besser mit taxi fahrt oder zuhause bleibt/feiert aber tut euch sowas besser nicht an-> ihr würdet es bereuen und würdet euch fragen warum ihr so unendlich leichtsinnig und unüberlegt gehandelt habt
    mfg qojote

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahrradfahren, Alkohol, und Probezeit
    Autor
      Silentium92
      schrieb am Freitag, 20. August 2010
    Text
    >>Zitat: Um ganz sicher zu gehen trink doch einfach gar nix Alkoholisches, wenn du selbst mit dem Auto unterwegs bist. .<<

    Nochmal. Ich habe gefragt, was ist, wenn ich etwas ALKOHOLFREIES trinke, aber mir da jemand unbemerkt etwas Alkohol reinschüttet, wovon ich aber nichts merke, weil der Alkoholgehalt in meinem Blut dann nur gering ist, aber trotzdem im verbotenen Bereich (0.1 oder so). Okay? Hat also damit nichts zu tun. Das ich nichts trinke, wenn ich Auto fahre und auch allgemein kaum, habe ich bereits im Eingangsposting und auch später nochmal gesagt!

    @Vorposter. Klar, wenn ich mich betrunken fühle oder nicht mehr gerade fahren kann, dann würde ich selbstverständlich auch ein Taxi bestellen . Es ging mir halt hauptsächlich um das Wissen, ob sich die Regeln der "Probezeit" auch fürs Rad gelten - denn für 1 Bier oder so nen Taxi statt das ökologischere und gesündere Fahrrad zu nehmen, finde ich generell doch ein bisschen überzogen. Da kann mich die Freundin oder der Freund der neben mir radelt mehr im Verkehrsbewusstsein einschränken *g*

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrradfahren, Alkohol, und Probezeit
    Autor
      Silentium92
      schrieb am Freitag, 20. August 2010
    Text
    >>>Zitat: Um ganz sicher zu gehen trink doch einfach gar nix Alkoholisches, wenn du selbst mit dem Auto unterwegs bist. .<<
    >
    >Nochmal. Ich habe gefragt, was ist, wenn ich etwas ALKOHOLFREIES trinke, aber mir da jemand unbemerkt etwas Alkohol reinschüttet, wovon ich aber nichts merke, weil der Alkoholgehalt in meinem Blut dann nur gering ist, aber trotzdem im verbotenen Bereich (0.1 oder so). Okay? Hat also damit nichts zu tun. Das ich nichts trinke, wenn ich Auto fahre und auch allgemein kaum, habe ich bereits im Eingangsposting und auch später nochmal gesagt!


    >Und mal ehrlich, was für Freunde hast du, wenn die dir ohne dein Wissen und gegen deinen Willen Alk ins Getränk kippen..<

    Ähm, schonmal daran gedacht, dass auf Feiern o.ä. auch Leute sind, die nicht zu deinem engsten Freundeskreis gehören? *rolleyes*

    >
    >@Vorposter. Klar, wenn ich mich betrunken fühle oder nicht mehr gerade fahren kann, dann würde ich selbstverständlich auch ein Taxi bestellen . Es ging mir halt hauptsächlich um das Wissen, ob sich die Regeln der "Probezeit" auch fürs Rad gelten - denn für 1 Bier oder so nen Taxi statt das ökologischere und gesündere Fahrrad zu nehmen, finde ich generell doch ein bisschen überzogen. Da kann mich die Freundin oder der Freund der neben mir radelt mehr im Verkehrsbewusstsein einschränken *g*

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahrradfahren, Alkohol, und Probezeit
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Freitag, 20. August 2010
    Text
    Schön, dass mal ein Betroffener seine Erfahrung preisgibt. Danke.
    -------------------------------------------------------------------------

    >das ende der geschichte war dann folgendes:
    >-eine geldstrafe von rund 1000€
    >-dazu eine MPU für rund 420€ (welche ich mit sehr viel glück und viel überzeugungskraft beim ersten versuch bestanden habe)
    >-und da es sich hierbei um eine straftat handelte-> satte 7 punkte in flensburg (welche sich, da es sich um eine straftat handelt, erst nach 10 jahren abbauen)

    >-überraschender weise musste ich den führrerschein trotz probezeit nicht abgeben
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Glück gehabt. Ich gönne es Dir auch.
    Aber die Leute, die bei mir waren, sind ja erst gekommen nachdem sie die MPU nicht bestanden haben und eine neue machen mußten.
    Ich habe sie dann so vorbereitet, dass sie die nächste bestanden haben. Natürlich nicht, ohne vorher richtig die Hand aufzuhalten.
    Danach durften sie dann ihren Führerschein neu machen.
    Dabei habe ich dann beide Hände richtig weit aufgehalten.
    Dieser ganze "Spaß" hat dann alles in allem ca. 3000 Euro gekostet.
    Nun nimm mal einen Taschenrechner und rechne aus ob ein Taxi zu teuer ist.
    Klar ist es besser, nichts zu trinken.
    Aber, was ist das für eine Fete ?
    Und etwas ins Glas schütten ...?
    Macht das jemand ? Würde ich lieber selbst trinken.
    Habe ich auch noch nie gehört oder gesehen.
    Außer, dass Mädchen ko-Tropfen in ihr Glas bekommen haben.
    Das sind natürlich besonders tolle Kerle.
    Verantwortlich bist Du aber selbst.
    Lasse also kein Glas unbeobachtet auf dem Tisch stehen, wenn Du mal auf Toilette gehst.
    Ich möchte mal den Polizist oder Richter sehen, wenn Du behauptest: da hat mir doch einer Wodka in meine Cola geschüttet und ich habe das gar nicht gemerkt...... Nur mein Fahrrad fuhr dann so komisch.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrradfahren, Alkohol, und Probezeit
    Autor
      Silentium92
      schrieb am Freitag, 20. August 2010
    Text

    >Klar ist es besser, nichts zu trinken.
    >Aber, was ist das für eine Fete ?

    Ich frag mich immer, warum manche Leute meinen, man könne auf Feiern kein Spaß ohne Alkohol haben. Das ist einfach nur Quatsch und beschämend.
    >Und etwas ins Glas schütten ...?
    >Macht das jemand ? Würde ich lieber selbst trinken.

    Natürlich wird das zumindest bei Jugendlichen gemacht, mach mal die Augen auf.

    >Ich möchte mal den Polizist oder Richter sehen, wenn Du behauptest: da hat mir doch einer Wodka in meine Cola geschüttet und ich habe das gar nicht gemerkt...... Nur mein Fahrrad fuhr dann so komisch.

    Du solltest meinen Beitrag erstmal richtig lesen, bevor du gehässige Kommentare abgibts. Ich hab schon mindestens 3 mal gesagt, welchen theoretischen Fall ich meine. Erst lesen, dann posten. Und es gibt nicht nur Cola, sondern auch alkoholfreieCocktails, in denen man Alkohol reinschütten kann, und dann kann es auch sein, dass das geschmacklich nicht wirklich auffällt, wenn man sich nicht gerade mit dem Geschmack von Cocktails auskennt. Es ist auch nicht jeder Feinschmecker.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrradfahren, Alkohol, und Probezeit
    Autor
      Qojote
      schrieb am Freitag, 20. August 2010
    Text
    >
    >>Klar ist es besser, nichts zu trinken.
    >>Aber, was ist das für eine Fete ?
    >
    >Ich frag mich immer, warum manche Leute meinen, man könne auf Feiern kein Spaß ohne Alkohol haben. Das ist einfach nur Quatsch und beschämend.
    >>Und etwas ins Glas schütten ...?
    >>Macht das jemand ? Würde ich lieber selbst trinken.
    >
    >Natürlich wird das zumindest bei Jugendlichen
    gemacht, mach mal die Augen auf.
    >
    >>Ich möchte mal den Polizist oder Richter sehen, wenn Du behauptest: da hat mir doch einer Wodka in meine Cola geschüttet und ich habe das gar nicht gemerkt...... Nur mein Fahrrad fuhr dann so komisch.
    >
    >Du solltest meinen Beitrag erstmal richtig lesen, bevor du gehässige Kommentare abgibts. Ich hab schon mindestens 3 mal gesagt, welchen theoretischen Fall ich meine. Erst lesen, dann posten. Und es gibt nicht nur Cola, sondern auch alkoholfreieCocktails, in denen man Alkohol reinschütten kann, und dann kann es auch sein, dass das geschmacklich nicht wirklich auffällt, wenn man sich nicht gerade mit dem Geschmack von Cocktails auskennt. Es ist auch nicht jeder Feinschmecker.
    >
    >
    also dazu kann ich nur sagen, dass wenn dieser fall genauso auftreten würde und am besten auch noch derjenige zugibt/ihm nachgewiesen wird, dass er alk reingemischt hat, dann würdest du wohl freigesprochen werden und der verantwortliche würde nen riesen ärger bekommen
    allerdings muss es dann wirklich genauso passiert sein und das nachweislich
    so, dass es der richter auch glauben kann
    ->klingt aber recht unwahrscheinlich/wenn nicht sogar fernsehreif
    also du kannst immer davon ausgehen das: wenn du wirklich unschuldig bist, du auch keine strafe bekommst und wenn dich jemand so betrunken machen würde, dass du es nicht mitkriegst, dann wäre ja diese person dran schuld
    mfg

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