Fahrschule wechseln von Schaltung auf Automatik...alle ...

  • Fahrschule wechseln von Schaltung auf Automatik...alle Sonderfahrten nochmal machen?
     Sternchen333
      schrieb am Montag, 21. September 2015
    Ich war heute bei meiner "neuen" Fahrschule um von der Schaltung zur Automatik zu wechseln.Da wurde mir gesagt,dass es sein kann,dass ich alle bisher gefahren Sonderfahrten nochmal fahren müsste,weil Schaltung und Automatik ja unterschiedlich sind...stimmt das?

    Würde mich über Eure Antworten freuen,
  • Thema
    Re: Fahrschule wechseln von Schaltung auf Automatik...alle Sonderfahrten nochmal machen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 22. September 2015
    Text
    >Ich war heute bei meiner "neuen" Fahrschule um von der Schaltung zur Automatik zu wechseln.Da wurde mir gesagt,dass es sein kann,dass ich alle bisher gefahren Sonderfahrten nochmal fahren müsste,weil Schaltung und Automatik ja unterschiedlich sind...stimmt das?

    Nicht ganz. Die Sonderfahrten müssen nicht prinzipiell wiederholt werden, wenn von Schaltung auf Automatik umgestellt wird. Allerdings muss sich der Fahrlehrer von deinem Ausbildungsstand überzeugen, bevor er dich zur Prüfung anmeldet. Dabei werden dann auch ziemlich sicher Inhalte der Sonderfahrten wiederholt.

    Die Sache hat einen weiteren Aspekt: Da ich nicht so recht glauben mag, dass du mit der Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug mehr oder weniger fertig warst und dann auf Automatik umgestiegen bist - warum sollte man das auch tun? - dürfte in der bisherigen Ausbildung irgendwie getrickst worden sein. Die Sonderfahrten dürfen nämlich erst nach der Grundausbildung, d.h. sobald gegen Ende der Ausbildung alle wesentlichen Fähigkeiten sitzen, durchgeführt werden. Nach den Sonderfahrten kommt daher eigentlich nur noch ein wenig Feintuning und die Prüfung. Vielleicht will sich die neue Fahrschule an dieser Trickserei nicht beteiligen und möchte daher die Sonderfahrten noch einmal durchführen.

    In jedem Fall soll dir die Fahrschule das geplante Prozedere verbindlich (und das heißt schriftlich oder unter Zeugen) mitteilen - und zwar bevor du etwas unterschreibst.

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