Faustformeln

  • Faustformeln
     Gast
      schrieb am Freitag, 4. März 2005
    Hallo Leute!!!
    Kann mir jemand erklären, wie ich Anhängelast berechnen kann???
    z. B.:
    ich habe PKW:
    Leermasse 900
    zulässige Gesamtmasse: 1400
    zulässige Anhängerlast: 1000
    WElchen Anhänger darf ich mitführen???
    erklärung; wenn möglich
    danke----
  • Thema
    Re: Faustformeln
    Autor
      Mella
      schrieb am Freitag, 4. März 2005
    Text
    >Hallo Leute!!!
    >Kann mir jemand erklären, wie ich Anhängelast berechnen kann???
    >z. B.:
    >ich habe PKW:
    >Leermasse 900
    >zulässige Gesamtmasse: 1400
    >zulässige Anhängerlast: 1000
    >WElchen Anhänger darf ich mitführen???
    >erklärung; wenn möglich
    >danke----
    >

    Eigentlich ganz eibfach. Du darfst jeden Anhänger mitführen, der die zulässige Anhängelast nicht überschreitet und die Gesamtmasse (also von Leermasse des Pkw + tatsächliche Anhängelast) darf nicht größer als 3,5 t sein. Weiterhin darf die Anhängelast die Leermasse des Pkw nicht überschreiten. Man muss außerdem drauf achten, dass man bei Klasse B nur einen Anhänger bis 750 kg mitführen darf, ansonsten benötigt man Klasse BE.
    Hoffe ich konnte dir helfen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Faustformeln
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 4. März 2005
    Text
    >Eigentlich ganz eibfach. Du darfst jeden Anhänger mitführen, der die zulässige Anhängelast nicht überschreitet und die Gesamtmasse (also von Leermasse des Pkw + tatsächliche Anhängelast) darf nicht größer als 3,5 t sein. Weiterhin darf die Anhängelast die Leermasse des Pkw nicht überschreiten. Man muss außerdem drauf achten, dass man bei Klasse B nur einen Anhänger bis 750 kg mitführen darf, ansonsten benötigt man Klasse BE.
    >Hoffe ich konnte dir helfen.


    Wenn es so einfach ist, warum erklärst Du es dann falsch?

    Bei der Klasse B darfst Du folgendes fahren:


    Kraftwagen bis 3500 kg zGM
    und nicht mehr als 8 Sitzplätze ausser Fahrersitz
    zuzüglich

    a) einem Anhänger bis 750 kg zGM oder

    b) einem Anhänger, dessen zGM nicht grösser als die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs sein darf.
    Dabei darf jedoch die Summe aus zGM des ziehenden Fahrzeugs und der zGM des Anhängers 3500 kg nicht überschreiten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Faustformeln
    Autor
      CharlytheCat
      schrieb am Samstag, 17. Dezember 2005
    Text
    Also, wenn ich das richtig verstanden habe, darf ich nur 3,5 t insgesamt haben. Ich versteh das irgendwie net ganz...
    Kann mir das einer mal für blonde erklären? gibts da irgendne faustformel? So nach dem Motto 3,5:gesamtmasse mal gesamt-keine-ahnung-was???
    Bitte bitte schnell antworten, weil ich das null und auf keinem Auge blicke und Dienstag prüfung hab..

    Danke euch schonmal..

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Faustformeln
    Autor
      Holger
      schrieb am Samstag, 17. Dezember 2005
    Text
    >Also, wenn ich das richtig verstanden habe, darf ich nur 3,5 t insgesamt haben. Ich versteh das irgendwie net ganz...
    >Kann mir das einer mal für blonde erklären? gibts da irgendne faustformel? So nach dem Motto 3,5:gesamtmasse mal gesamt-keine-ahnung-was???
    >Bitte bitte schnell antworten, weil ich das null und auf keinem Auge blicke und Dienstag prüfung hab..
    >
    >Danke euch schonmal..

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    hi,

    faustformel gibt es da nicht.
    entweder lernen und kapieren was "gast" geschrieben hat, oder die paar fragen im fragebogen auswendig lernen.
    wobei du wegen der mangelnden zeit und wenig ahnung von den begriffen, auswendig lernen vorziehen solltest.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Faustformeln
    Autor
      Maxness
      schrieb am Donnerstag, 31. Mai 2007
    Text
    Ich bin grad fleißig am Üben und verstehe eine Aufgabe nicht:
    "Sie besitzen die Fahrerlaubnis der KLasse B. Ihr Pkw hat folgende Daten:-Leermasse 1.900kg-zulässige Gesamtmasse 2.400 kg- zulässige
    Anhängelast 1.500kg
    Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen?
    Ich bin der Meinung alle 3 Möglichkeiten sind richtig. Also ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1500kg, 1200kg und 1000kg. Das Programm meint aber nur 1000kg wäre richtig.
    Aber die Leermasse vom Pkw ist doch höher als alle 3 Möglichkeiten und zusammen übersteigt das auch nicht 3500kg.

    Kann mir da jemand helfen?
    Danke!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Faustformeln
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 31. Mai 2007
    Text
    Grins.

    Ja, dein Kopf kann dir helfen.

    Ließ nochmal genau, überlege die Bedingungen!
    Stichwort: Summe der zulässigen Gesamtmassen :-)

    Nu alles klar?

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Faustformeln
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Donnerstag, 31. Mai 2007
    Text
    B is auf 3,5 t begrenzt - Auto auf 2400kg zugelassen

    1000 + 2400 = 3400 - ist ok weil unter 3,5t
    1200 + 2400 = 3600 - nemmer ok weil über 3,5 t

    genauso beim 1500er

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Faustformeln
    Autor
      Maxness
      schrieb am Donnerstag, 31. Mai 2007
    Text
    In meinem Lehrbuch,was hier vor mir liegt(vom Verlag Heinrich Vogel Auflage 10/2006)steht aber Leermasse Pkw+ Gesamtmasse AnhängerGesamtmasse Anhänger.
    Das wäre dann 2900kg,3100kg bzw.3400kg ,was alles unter 3500kg liegt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Faustformeln
    Autor
      Maxness
      schrieb am Donnerstag, 31. Mai 2007
    Text
    Sorry, hab mich oben verschrieben
    In meinem Lehrbuch,was hier vor mir liegt(vom Verlag Heinrich Vogel Auflage 10/2006),steht aber Leermasse Pkw+ Gesamtmasse AnhängerGesamtmasse Anhänger.
    Das wäre dann 2900kg,3100kg bzw.3400kg ,was alles unter 3500kg liegt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Faustformeln
    Autor
      Maxness
      schrieb am Donnerstag, 31. Mai 2007
    Text
    Ok sorry ich hab mich verlesen ich dachte nämlich, dass die Leermasse vom Pkw und die Gesamtmasse vom Anhänger nicht mehr als 3500kg sein dürfen.
    Danke nochmal!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Faustformeln
    Autor
      DaRealSexyPr1ncess
      schrieb am Sonntag, 20. Januar 2008
    Text
    >Hallo Leute!!!
    >Kann mir jemand erklären, wie ich Anhängelast berechnen kann???
    >z. B.:
    >ich habe PKW:
    >Leermasse 900
    >zulässige Gesamtmasse: 1400
    >zulässige Anhängerlast: 1000
    >WElchen Anhänger darf ich mitführen???
    >erklärung; wenn möglich
    >danke----
    >



    Ich habe die gleiche ... Frage und die antwort lautet 850 Kg
    aber wenn ich
    900+1000+1400= 3300 & dann noch 850, dann habe ich doch 4150??
    das ist doch mehr


    I don`t understand

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Faustformeln
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 21. Januar 2008
    Text
    >>Hallo Leute!!!
    >>Kann mir jemand erklären, wie ich Anhängelast berechnen kann???
    >>z. B.:
    >>ich habe PKW:
    >>Leermasse 900
    >>zulässige Gesamtmasse: 1400
    >>zulässige Anhängerlast: 1000
    >>WElchen Anhänger darf ich mitführen???
    >>erklärung; wenn möglich
    >>danke----
    >>
    >Ich habe die gleiche ... Frage und die antwort lautet 850 Kg
    >aber wenn ich
    >900+1000+1400= 3300 & dann noch 850, dann habe ich doch 4150??
    >das ist doch mehr
    >
    >I don`t understand

    Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs. Jetzt alles klar?

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Faustformeln
    Autor
      CK1.1
      schrieb am Dienstag, 22. Januar 2008
    Text
    Ausnahme der 3,5t Regel:

    Zugfahrzeug 3,5t zGm + 750kg zGm Anhänger = 4,25t zGm des Zugs.

    Auch das ist noch mit B erlaubt, wird aber wohl seltenst mal vorkommen.

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Faustformeln
    Autor
      Julia.......
      schrieb am Montag, 28. Januar 2008
    Text
    Hallo,

    ihr schaut
    1. bei der Leermasse und bei der zulässigen Anhängelast welche der beiden Angaben niedriger ist.
    -> die zulässige Gesammtmasse des Anhängers darf nicht höher sein, als dieses Gewicht.
    2. dass, die zulässige Gesammtmasse des Anhängers zusammen mit der zulässigen Gesammtmasse des Pkw nicht mehr als 3,5t ergibt.

    Ausnahme nehr ihr ja eins obendrüber.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Faustformeln
    Autor
      Gabilodyn
      schrieb am Mittwoch, 15. Mai 2013
    Text
    Fs. Kl. D

    Ich weiss vom PC-übungsprogi welche Antwort nu richtig is, aber ich möchts auch verstehen, daher bitte ich um Erklärung.

    Vorhandene Daten: Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Kl D. Ihr Bus hat folgende Daten: Leermasse 13t, zulGG. 18t zul. Anhängelast 2t.
    Frage: Welchen der folgenden Anhänger dürfen Sie mitführen: A) 2t B)1t c) 750kg

    Aus der Antworthilfe weis ich die richtige Lösung, aber wie kommen Die da drauf. Bitte, wie ermittelt man das?

    Danke für eine genaue Erklärung. LG Gabi

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Faustformeln
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 15. Mai 2013
    Text
    Da du deine Frage an eine bestehende Diskussion angehängt hast, zunächst ein kleiner Hinweis: Das bisher geschriebene gilt inzwischen so nicht mehr.

    Jetzt aber zu deiner Frage, Nr. 2.6.02-203:

    Das ist tatsächlich ganz einfach: Mit Klasse D sind nur Anhänger bis zu einer zGm von 750 kg erlaubt. Für größere Anhänger ist Klasse DE erforderlich.

    Bei dieser Frage wird wieder einmal deutlich, dass bei der Zusammenstellung von Zügen zwei ganz unterschiedliche Fragen geklärt werden müssen:

    1. Darf das Zugfahrzeug mit dem Anhänger kombiniert werden?

    Dazu müssen Anhängelast, ggf. mit Abschlägen für große Steigungen, Stützlast und evtl. auch die Achslast an der Hinterachse des ziehenden Fahrzeugs sowie die Abmessungen des Gespanns beachtet werden. Für diese Frage sind die tatsächlichen Gegebenheiten entscheidend, also z.B. für die Anhängelast die tatsächlich angehängte Masse abzgl. Stützlast.

    Unter diesem Aspekt dürften also alle drei Anhänger hinter diesem KOM mitgeführt werden. Auch ein Anhänger mit einer zGm von 3 t wäre noch erlaubt, falls seine tatsächliche Gesamtmasse abzgl. Stützlast höchstens 2 t beträgt und auch sonst alle Grenzen eingehalten werden.


    2. Welche Fahrerlaubnis ist erforderlich?

    Diese Frage ist bei Klasse D zum Glück sehr einfach: Anhänger bis 750 kg zGm sind erlaubt, alles darüber ist nicht erlaubt. Hierbei sind die zulässigen (und nicht wie oben die tatsächlichen) Werte entscheidend.


    Alles klar?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Faustformeln
    Autor
      FrediAnn
      schrieb am Mittwoch, 15. Mai 2013
    Text
    Also eines ist mir Klar: ich werde nie einen Anhänger hinter mein Auto hängen
    (und nicht nur weil ich im rechnen eine Niete bin, sondern auch Angst hätte, das es auseinander bricht XD )
    Das einzige was ich machen würde, wäre abschleppen. (und dann den zu Abschleppenden rechnen lassen)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Faustformeln
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 16. Mai 2013
    Text
    Frage: Was ist deiner Meinung nach wohl gefährlicher: Ein Auto abschleppen oder einen Anhänger ziehen?


    >Das einzige was ich machen würde, wäre abschleppen. (und dann den zu Abschleppenden rechnen lassen)

    Ein abgeschlepptes Fahrzeug ist kein Anhänger. Zum Abschleppen genügt daher Klasse B, zum abgeschleppt werden ist gar keine Fahrerlaubnis erforderlich (da das nicht als "ein Fahrzeug führen" gilt), sondern nur die grundsätzliche Eignung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Faustformeln
    Autor
      FrediAnn
      schrieb am Donnerstag, 16. Mai 2013
    Text
    >Frage: Was ist deiner Meinung nach wohl gefährlicher: Ein Auto abschleppen oder einen Anhänger ziehen?

    es geht ja nicht um gefährlich (auch wenn ich beim Abschleppen genauso angst hätte, das mein Auto den Geist aufgibt.) Aber einerseits weiß ich ja, wie das abschleppen funktoniert, aber nicht, wie man ein Anhänger ans auto bekommt, worauf ich da achten muss, usw. andernseits hab ich noch nicht mal eine Anhängerkupplung. Mir geht es eher um das ausrechnen, ob ich den Anhänger überhaupt ziehen darf. Das rechnen ist eher das, was mir Angst macht.
    Also ich denke schon das Abschleppen gefährlicher ist (besonders wenn es einem wie mir ergeht, Der Schwager einen mit n Sprinter abholt, und er vergisst, das ein sehr sehr Kleines Auto dranhängt, und man bei jeder Kurve Angst bekommt, und einem nach dem Abschleppen der Nacken weh tut, da er jedesmal sehr schnell angefahren ist)

    >>Das einzige was ich machen würde, wäre abschleppen. (und dann den zu Abschleppenden rechnen lassen)

    >Ein abgeschlepptes Fahrzeug ist kein Anhänger. Zum Abschleppen genügt daher Klasse B, zum abgeschleppt werden ist gar keine Fahrerlaubnis erforderlich (da das nicht als "ein Fahrzeug führen" gilt), sondern nur die grundsätzliche Eignung.

    Das ist klar, das man auch Theoretisch jemanden ohne Führerschein ins Abzuschleppende Auto setzen kann. Und das man nur Klasse B braucht.
    Aber man sollte ja trotzdem Wissen, ob man das andere Auto abschleppen kann, ohne das einem am Auto was abbricht, weil das andere zu schwer ist. oder ob man überhaupt weg kommt, und nicht gas gibt, und gar nicht von der Stelle kommt. (also einen LKW könnte ich mit meinem Auto nicht abschleppen. und ein Geländewagen wahrscheinlich auch nicht.) Also sollte man auch dort, auch wenn es mit Klasse B erlaubt ist, ungefähr wissen, wie schwer das zu ziehende Fahrzeug ist.
    (was mich ja sehr wundert ist ja, das es meine Schwester geschafft hat mit ihrem alten, völlig schrotten Seat Ibiza den oben genannten Sprinter abzuschleppen)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Faustformeln
    Autor
      Gabilodyn
      schrieb am Donnerstag, 16. Mai 2013
    Text
    >Da du deine Frage an eine bestehende Diskussion angehängt hast, zunächst ein kleiner Hinweis: Das bisher geschriebene gilt inzwischen so nicht mehr.
    >
    >Jetzt aber zu deiner Frage, Nr. 2.6.02-203:
    >
    >Das ist tatsächlich ganz einfach: Mit Klasse D sind nur Anhänger bis zu einer zGm von 750 kg erlaubt. Für größere Anhänger ist Klasse DE erforderlich.
    >
    >Bei dieser Frage wird wieder einmal deutlich, dass bei der Zusammenstellung von Zügen zwei ganz unterschiedliche Fragen geklärt werden müssen:
    >
    >1. Darf das Zugfahrzeug mit dem Anhänger kombiniert werden?
    >
    >Dazu müssen Anhängelast, ggf. mit Abschlägen für große Steigungen, Stützlast und evtl. auch die Achslast an der Hinterachse des ziehenden Fahrzeugs sowie die Abmessungen des Gespanns beachtet werden. Für diese Frage sind die tatsächlichen Gegebenheiten entscheidend, also z.B. für die Anhängelast die tatsächlich angehängte Masse abzgl. Stützlast.
    >
    >Unter diesem Aspekt dürften also alle drei Anhänger hinter diesem KOM mitgeführt werden. Auch ein Anhänger mit einer zGm von 3 t wäre noch erlaubt, falls seine tatsächliche Gesamtmasse abzgl. Stützlast höchstens 2 t beträgt und auch sonst alle Grenzen eingehalten werden.
    >
    >
    >2. Welche Fahrerlaubnis ist erforderlich?
    >
    >Diese Frage ist bei Klasse D zum Glück sehr einfach: Anhänger bis 750 kg zGm sind erlaubt, alles darüber ist nicht erlaubt. Hierbei sind die zulässigen (und nicht wie oben die tatsächlichen) Werte entscheidend.
    >
    >
    >Alles klar?


    Danke, ja

    somit fällt diese Frage dann wohl ehr unter - achtung Fangfrage, weil hier eigenglich gecheckt wird, weis der Prüfling bis zu welcher grösse ein Anhänger erlaubt ist, den der Fahrer mit seiner Fahrerlaubnisklasse - hier D - noch fahren darf ohne einen DE - Führerschein zu benötigen.

    Danke jedenfalls für die schnelle Antwort.

    Grüssle
    Gabi

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Faustformeln
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 18. Mai 2013
    Text
    >somit fällt diese Frage dann wohl ehr unter - achtung Fangfrage, weil hier eigenglich gecheckt wird, weis der Prüfling bis zu welcher grösse ein Anhänger erlaubt ist, den der Fahrer mit seiner Fahrerlaubnisklasse - hier D - noch fahren darf ohne einen DE - Führerschein zu benötigen.


    Fangfrage würde ich das nicht nennen.
    Mal ganz davo abgesehen, dass ein FE-Inhaber sehr genau wissen sollte/muss was er darf (oder auch nicht!) sehe ich das Abfrage sogar als Schutz für den zukünftigen Fahrer an:

    Sollte er sich von seinem Chef nämlich überreden lassen, eine schwereren Anhänger anzuhängen (solche Chefs soll`s geben), hätte sich der Fahrer wg. "Fahren ohne Fahrerlaubnis" zu verantworten.
    Ein Verfahren, auf das man gut und gern verzichten kann ....

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