Fragen zum Schema A1 auf A direkt

  • Fragen zum Schema A1 auf A direkt
     Tensai
      schrieb am Montag, 25. März 2013
    Hallo,

    zuerst möchte ich mal die Seite loben. Was ihr hier bereit stellt, fand ich so schon große Klasse. Macht weiter so.

    (Wer die Vorgeschichte nicht lesen will - der möge bis zum "[AB HIER]" runter scrollen, dort stehen die Fragen mit Sachverhalt in kürzerer Form)

    So, nun aber zu meinem Anliegen.

    Ich bin 26 Jahre alt. Habe mit 16 Jahren meinen A1 Schein gemacht - mit dem Hintergedanken, dass ich beim B-Führerschein keine Probezeit mehr habe. Der Plan ging auch gut auf :)
    An sich bin ich wenig mit dem Moped, dass ich mir damals kaufte, gefahren. Erst später fand ich dann die Liebe zum Motorrad (19/20 Jahre alt). Seitdem fahre ich damit ununterbrochen und mit steigendem Alter, und auch Freunden, die immer mehr Geld haben um sich richtige Maschinen zu ihren mit 18 Jahren gemachten A (beschränkt) Führerschein zu kaufen, kommt auch in mir das verlangen "mehr Power" zu haben. Da nervt die 125 ccm Maschine tierisch.

    Also muss auf kurz oder lang der A Führerschein her, am besten direkt unbeschränkt. Da ich viel Fahrerfahrung habe, auch aktuelle, da ich wie gesagt noch mit der 125er -NSR- (offen) fahre, bin ich nicht aus dem Trott eine Maschine zu händeln. Das Gewicht einer großen Maschine ist ebenfalls kein Problem - im Gegenteil ich empfinde es als angenehmer.

    So kam es wie es kommen musste, ich wollte nur eine große Maschine haben, da ich ein Fan von Doppelrohrauspüffen bin und für mich nur eine Supersportler in Frage kommt, war der Markt, mit meinem Geschmak recht überschaulich. In diesem Winter kam es dann dazu, dass die Maschine, die ich schon laaaange beobachtete, billig und nah inseriert wurde. Gesehen - (klitze kleine Probefahrt (ich) + große durch einen Freund mit A Schein) und gekauft. Super, jetzt habe ich die Maschine, und keinen Führerschein. Also muss dieser UMBEDINGT nun folgen.

    Das mal zur kleinen Vorab-Geschichte.


    ____________________________________________________________
    _____________________________
    [AB HIER]

    Wie schaut es also in meinem Fall aus? Ich bin 26 Jahre alt - habe den A1 Schein + B und gute Kentnisse im fahren. Ebenfalls bin ich sehr Verkehrssicher (Viel fahrer [auch Beruflich]).
    Ist es richtig, ich kann den A beschränkt, neuerdings A2 nicht machen, weil ich zu Alt bin? Wäre ja O.K., da ich eh A direkt machen will.
    Was brauch ich dazu? Theorie und Praxis o. nur Praxis? Werden mir durch A1 die Sonderfahrten reduziert? Muss ich überhaupt zur Fahrschule, wenn Theorie weg fällt? Sind die Sonderfahrten nötig zu machen, oder nur Geldeintreiberei, wenn dies die Fahrschule verlangt?

    Mal lese ich, dass ich Theorie machen muss, mal wieder nicht - das nur Praxis reicht. Wenn doch nur Praxis reicht, könnte ich doch mit meiner eigenen Maschine direkt die praktische Prüfung ablegen?!

    Ich danke für die Antworten.
    Grüße Tensai
  • Thema
    Re: Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      Tensai
      schrieb am Montag, 25. März 2013
    Text
    Was ich noch vergaß, wie Teuer ist in der Fahrschule, mit meinen Bedingungen im Schnitt das ganze?
    So ala was wäre sehr billig, wo wäre das Maximum.

    Dankeschön :)

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  • Thema
    Re: Re: Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      carllson
      schrieb am Dienstag, 26. März 2013
    Text
    Du hast die Möglichkeit A direkt als Erweiterung zu machen. Du brauchst 10 x 90 min Theorieunterricht, und musst 6 Pflichtfahrten machen.
    Du machst die Theorieprüfung und die praktische Prüfung.

    Kostenpunkt: regional sehr unterschiedlich. Jeder Fahrschüler wird heutzutage individuell geschult. Da ist es ziemlich schwierig allgemein gültige Aussagen zu treffen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 26. März 2013
    Text
    >Du hast die Möglichkeit A direkt als Erweiterung zu machen. Du brauchst 10 x 90 min Theorieunterricht, und musst 6 Pflichtfahrten machen.

    >Du machst die Theorieprüfung und die praktische Prüfung.

    Ich denke, es sind 12 Sonderfahrten in diesem Fall - Privilegien gibt es nur, wenn man alle Stufen durchläuft.


    Alternative: Jetzt den Aufstieg in A2 ohne Theorieunterricht und -prüfung, dafür mit nur 6 Sonderfahrten machen. In zwei Jahren dann den Aufstieg von A2 zu A nach der gleichen Art. Das kann insgesamt billiger sein und man spart sich die Theorie komplett. Dafür muss man zwei Jahre mit 35 kW auskommen.

    Der Trike-Tipp, den Kritiker letztens geschrieben hat, funktioniert ja hier leider nicht ...

    Zu den Preisen einfach in einer Fahrschule vor Ort anfragen. Zu Vergleichszwecken würde ich um Preise für beide Varianten (mit und ohne A2) komplett ohne Übungsfahrten (aber mit allen externen Kosten: Gebühren für Anträge, Prüfungen, ...) bitten.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      carllson
      schrieb am Dienstag, 26. März 2013
    Text
    Nein, bei Erweiterung von Kl. A1 auf A hat sich in Punkto Theorieausbildung und Pflichtausbildung nichts geändert. Es ist und bleibt eine Erweiterung. Steht so auch in meinem Fahrschulprogramm.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 26. März 2013
    Text
    >Nein, bei Erweiterung von Kl. A1 auf A hat sich in Punkto Theorieausbildung und Pflichtausbildung nichts geändert. Es ist und bleibt eine Erweiterung. Steht so auch in meinem Fahrschulprogramm.

    Faszinierend, da konnte wohl jemand beim Zusammenstellen der FahrschAusbO nicht mehr richtig abschreiben:

    - In Anlage 4 ist die zweite Spalte überschrieben mit: "A1 auf A2, A2 auf A"
    - In Anlage 7.2 heißt es in der Tabelle am Ende dann plötzlich "A1 auf A2, A1 auf A, A2 auf A"

    Ich vermute zwar, dass die zweite Fassung beabsichtigt ist (wurde später geändert), aber wer will das mit Sicherheit sagen?


    Außerdem lag ich mit meiner Aussage zum Stufenzugang falsch: Beim Aufstieg von A1 über A2 in A mit jeweils 2 Jahren Wartezeit ist GAR KEINE Ausbildung erforderlich (§ 15 Abs. 3 FeV, letzter Satz), natürlich muss der FL sich trotzdem von der Prüfungsreife überzeugen. Im Fall des TE dürfte das die billigste Variante sein, um in A zu kommen - dauert aber noch zwei Jahre.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      Tensai
      schrieb am Dienstag, 26. März 2013
    Text
    Beachtet ihr auch, dass ich 26 Jahre alt bin? Kann ich dann noch A beschränkt machen? Geht das nicht nur bis 23 Jahre, seit neuer Verordnung?

    Ich weiss, dass ich von A1 auf A2 nur 6 Sonderfahrten hätte, von A1 auf A offen keine Begünstigungen, wäre doch i-wo fragwürdig?

    Und ich muss Theorie ehrlich machen, obwohl ich diese, die ja bei A1 genau die gleiche ist wie bei A2 oder A offen, schon absolviert habe? Erübrigt sich das nicht, da ich ja sonst unfähig wäre, im öffentlichen Verkehr zu fahren mit meinem Moped?

    Praxis kann ich verstehen, größere Maschine, mehr Gewicht - Andruck usw. aber Theorie - das habe ich doch schon "abgelegt" inkl. gleicher Sonderfragen usw.

    Ich war nämlich mal bei einer Fahrschule, die meinte bei mir, dass ich nur Praxis da machen müsste, keine Theorie. Da ich den A1 Schein über 4 Jahre habe, das alter zum Direkteinstieg und das alles neu wäre mit den neuen Regelungen. Das wäre zuvor nicht mehr so gewesen.

    Daher komm ich so durcheinander - weil ich auch im Internet dazu rein gar nichts gefunden habe. Also nichts, was genau auf meinem Fall trifft - ausser eine Sache, die aber aus Österreich stammt. Diese würde der Fahrschule recht geben - viele andere Quellen geben aber das Gegenteil aus.

    :(

    Liebe Grüße
    Tensai

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 26. März 2013
    Text
    >Beachtet ihr auch, dass ich 26 Jahre alt bin?

    Ich habe A beschränkt (heute heißt es A2) gemacht, als ich 43 war.;o)


    >Kann ich dann noch A beschränkt machen? Geht das nicht nur bis 23 Jahre, seit neuer Verordnung?

    Nein, auch heute ist das noch möglich. Nun sogar ohne neue Theorie.
    @kk145 schrieb dazu weiter oben:

    ** Jetzt den Aufstieg in A2 ohne Theorieunterricht und -prüfung, dafür mit nur 6 Sonderfahrten machen. In zwei Jahren dann den Aufstieg von A2 zu A nach der gleichen Art. Das kann insgesamt billiger sein und man spart sich die Theorie komplett. Dafür muss man zwei Jahre mit 35 kW auskommen.**

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      Tensai
      schrieb am Dienstag, 26. März 2013
    Text
    Hey,

    ok - das wusste ich nicht. Man liest halt eben A beschränkt bzw. A2 von 18 - 23 J. - da dachte ich auch wäre so ne Art Grenze.

    Dass ich von A1 auf A2 ohne TP auskomme habe ich auch oft gelesen gehabt. Müsste dann aber von A2 nochmals die Praxis machen = x2 GG und die Fahrten. Ob das nun billiger wird, als direkt auf A offen zu gehen, und auch direkt meinen spass zu haben mit meiner neuen 1000er ^^ - mag ich doch i-wo bezweifeln.

    Jetzt liegt nur die Fahrschulaussage von vor paar Wochen mir krumm im Magen. Was wäre, wenn ich diese da gemacht hätte - also die Ausbildung? Wollten die mich ver...en mit dem nur "Praxis"? Was hätte denen das gebracht? Er meinte damals, das kostet weniger GG - da nur Praxis - und auch kein Lernmaterial usw. - das heisst die hätten mich ja dann recht fragwürdig ausgenommen ^^?! Hier versteh ich i-wo nur Bahnhof und genau deswegen ist es gut, dass ich doch nochmal nachfrage, bevor ich da wieder hin gehe und Unterschreibe.

    Liebe Grüße
    Tensai

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      Tensai
      schrieb am Dienstag, 26. März 2013
    Text
    Achja, der Fahrlerer dort meinte auch, es würde um die 650-750 ,- kosten mit allem drum und dran. Wie gesagt, aber kein Theorieunterricht.


    Hiiiiiiiiiiiiiiillllllllllllllllllllllfffffffffffeeeeeeeeeee
    eee *gggg*

    Liebe Grüße
    Tensai

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  • Thema
    Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 26. März 2013
    Text
    Hi,

    so, dann darf ich auch mal:

    Du hast A1
    Du willst A und A2 überspringen, was dank deines Alters möglich ist.

    Wenn du direkt von A1 auf A wechseln willst, hast du

    in der Theorie:
    laut §4 der Fahrschülerausbildungsordnung

    6x Grundunterricht
    4x A-Unterricht

    zu besuchen.

    Die Ausnahmen dazu stehen im §7 Punkt 6 und 7, die aber wegen Überspringen von A2 nicht zutreffen.

    Abzulegen ist eine theoretische Prüfung!

    in der Praxis:
    laut §5 Abs 3 richten sich deine besonderen Ausbildungfahrten nach Anlage 4 dieser Verordung.

    hier sind
    3 Überland
    2 Autobahn
    1 Beleuchtungsfahrt

    zu absolvieren.

    Die restliche Ausbildung hängt von deinem Können ab.

    Abschluss: praktische Prüfung mit 60min

    Das ist derzeit der Weg wen du direkt von A1 auf A willst.

    Der zweite Weg wäre:

    Aufstieg von A1 auf A2:

    keine Theorieausbildung, keine Theorieprüfung, keine Sonderfahrten, nur Ausbildung bis du Prüfungsreife zeigst.

    Abschluss: Aufstiegsprüfung mit 40min

    Nach Ablauf von 2 Jahren A2 das selbe nochmals

    Aufstieg von A2 auf A

    selbiges wie bei A1 auf A2

    So sind die derzeitigen Regelungen

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      Tensai
      schrieb am Mittwoch, 27. März 2013
    Text
    Dann versteh ich nicht, wieso mir eine Fahrschule einen Ausbildungsvertrag (nicht unterschrieben von mir) mitgegeben hat, wo keine Theoriestunden stehen, keine Theorieprüfung, kein Lernmaterial. Ledeglich die 6 Sonderfahrten (je nachdem paar so zum kennenlernen der Prüfstrecke) und nur Praxis Prüfung.

    Wie kann das sein?

    Ich habe ihm damals auch gesagt, dass ich davon noch nie was gehört habe, dass ich keine Theorie machen muss, deswegen habe ich auch nicht unterschrieben. Dann kam was dazwischen und nun, bevor ich da wieder hin kann, wollt ich das in Erfahrung bringen.

    Ich selber habe folgende Aussagen im Netz dann doch noch gefunden:
    -----------------------------------------------------------
    Das gilt für alle Zweirad-Piloten

    Nach dem neuen System ist nur eine theoretische Prüfung in der gesamten Zweiradklasse notwendig. Wer den A1 für Leichtkrafträder ablegt, muss beim A2 und offenen A nur noch eine praktische Prüfung schaffen. Bislang galt für alle: theoretische und praktische Prüfung beim A1 und A2, aber danach Aufstieg ohne Hindernisse.

    -----------------------------------------------------------

    Aufstieg von A1 auf A:

    Mindestalter 24 Jahre, 4 Jahre Praxis auf A1, praktische Prüfung vorgeschrieben (Zugang über 2 J. Praxis und praktische Schulung nicht möglich).


    -----------------------------------------------------------

    Die Aussagen bekräftigen die Fahrschule. Ich bin kein bisschen Kundig in der Ausbildungsverordnung und Co. - ihr müsst mich nur verstehen, dass mir das so die Fahrschule mehrmals versichert hat, dass ich von A1 auf A direkt ohne Theorie auskomme. Ich hab nicht 1x nachgefragt, ob das wirklich so ist, sondern 5x (auf 2 Wochen versatz).

    Wenn es nicht so sein sollte, wie die es mir sagten und wie der Ausbildungsvertrag wäre, was wären die konsequenzen, wenn ich den Ausbildungsvertrag unterschreiben würde? Kann ich dann überhaupt nach euren Aussagen hin zur praktischen Prüfung zugelassen werden? Oder würde es hier schon "scheitern"?

    Und was könnten die Hintergründe einer Fahrschule sein, etwas "weniger" an zu bieten was ja billiger ist für den FS, als das volle Programm jemanden durchlaufen zu lassen?! Also ich meine .... wäre ich die Fahrschule, und dieses Thema scheint etwas komplex nun zu sein, würde ich doch den FS alles durchlaufen lassen und mein Geld schön dick abkassieren. Es ist ja kein Vorteil für die Fahrschule, wenn ich jemanden nur praktisch ausbilde, oder doch?

    Ich hoffe, dass auf all meine Fragen sich antworten finden lassen. Danke.

    Liebe Grüße
    Tensai

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  • Thema
    Re: Re: Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      carllson
      schrieb am Mittwoch, 27. März 2013
    Text
    Was Wolfe schrieb, ist 100% richtig. Und zur Fahrschule, würde ich mal sagen, die ist noch nicht richtig informiert. Entweder liegt das am Inhaber, oder er hat seine Bürokräfte noch nicht richtig geschult.

    Aber zur Ehrenrettung sei gesagt, dass diese Regelung erst seit dem 19.01.13 gilt, und für uns alle Neuland ist.

    Auch ich habe mich erstmal bei anderen rückversichert, bevor ich es schrieb.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      Tensai
      schrieb am Mittwoch, 27. März 2013
    Text
    >Was Wolfe schrieb, ist 100% richtig. Und zur Fahrschule, würde ich mal sagen, die ist noch nicht richtig informiert. Entweder liegt das am Inhaber, oder er hat seine Bürokräfte noch nicht richtig geschult.
    >
    >Aber zur Ehrenrettung sei gesagt, dass diese Regelung erst seit dem 19.01.13 gilt, und für uns alle Neuland ist.
    >
    >Auch ich habe mich erstmal bei anderen rückversichert, bevor ich es schrieb.

    Das heisst, was ich da oben auf 2 versch. Seiten gefunden habe, die eig. diese Aussage treffen mit der neuen Regelung ab 19.01.13, dass nur Praxis ab zu legen ist, haben auch Fehlinformationen? Eins habe ich aus meinschein.at ( mit den 4 J. Praxis ) und das andere habe ich aus deutscher Quelle von motorrad.de Recht und Verkehr.

    Bzw. vorher galt das zu 100% ja auch nicht, dass nur Praxis ab zu legen wäre. Als ich noch 2012 das machen wollte, wollte man alles von mir haben ( Theorie und Praxis ) nur kam da ein Hauskauf dazwischen meinerseits :))

    Natürlich rede ich nur von A1 auf A. A beschränkt ist für mich und meine Bedürfnisse eigentlich uninteressant - aufgrund meiner neuen Maschine die ich nicht "bestrafen" will. Ist ja nun auch nicht dolle für den Motor wenn der beschränkt wird.

    Bleibt für mich immernoch offen, was es für Konsequenzen haben dürfte, wenn ich da unterschreibe und es nicht geht? Ab wann würde die Fahrschu8le davon erfahren, dass ihr Vorhaben nicht möglich ist? Was wären dann die Folgen? Rücktrittsrecht meinerseits?

    Liebe Grüße
    Tensai

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 27. März 2013
    Text
    >Das heisst, was ich da oben auf 2 versch. Seiten gefunden habe, die eig. diese Aussage treffen mit der neuen Regelung ab 19.01.13, dass nur Praxis ab zu legen ist, haben auch Fehlinformationen?

    Dir ist klar, dass du damit im Internet (und im restlichen Leben) meistens rechnen musst?


    >Eins habe ich aus meinschein.at ( mit den 4 J. Praxis )

    Das beschreibt die Lage in Österreich - ob zutreffend oder nicht weiß ich nicht. Österreich ist nicht Deutschland.


    >und das andere habe ich aus deutscher Quelle von motorrad.de Recht und Verkehr.

    Die Aussage ist schon eimal mindestens in soweit falsch, als es "bisher" gar kein A2 und auch kein anders benanntes Äquivalent gab. Weiter bezieht sich das auf den kompletten Durchlauf durch alle Stufen und nicht auf das Überspringen von A2. Es geht dort also gerdade NICHT um deine Situation.


    >Bzw. vorher galt das zu 100% ja auch nicht, dass nur Praxis ab zu legen wäre.

    Vorher war vorher, jetzt ist jetzt. Die Lage hat sich zu Beginn des Jahres ziemlich stark geändert.


    >Natürlich rede ich nur von A1 auf A. A beschränkt ist für mich und meine Bedürfnisse eigentlich uninteressant - aufgrund meiner neuen Maschine die ich nicht "bestrafen" will.

    A beschränkt gibt es nicht mehr, etwas ähnliches heißt jetzt A2. Interessant ist das für dich eben dann, wenn es unbedingt billig sein muss. Zwei praktische Prüfungen plus Übungsfahrt(en) zur Vorbereitung (also das Programm bei A1, A2, A) sind vermutlich billiger als der direkte Aufstieg von A1 zu A mit 10 Doppelstunden Theorie, 6 Sonderfahrten und beiden Prüfungen.


    >Ist ja nun auch nicht dolle für den Motor wenn der beschränkt wird.

    Eigentlich ist das (von einigen exotischen Fällen abgesehen) ziemlich egal.


    >Bleibt für mich immernoch offen, was es für Konsequenzen haben dürfte, wenn ich da unterschreibe und es nicht geht?

    Ich würde das lieber nicht herausfinden wollen. Auch wenn es für dich u.U. gar nicht so schlecht ausgehen kann, ist es einfach besser, wenn man ganz klar weiß, was Sache ist. Außerdem spricht es nicht gerade für die Fahrschule, wenn sich auch nach 5 Nachfragen dort offensichtlich noch niemand schlau gemacht hat.


    >Ab wann würde die Fahrschu8le davon erfahren, dass ihr Vorhaben nicht möglich ist?

    Im schlechtesten Fall erst dann, wenn der Prüfer bei der praktischen Prüfung die fehlende Theorie bemängelt und dann den Termin abbricht. Im besten Fall bemerkt die Fahrschule den Fehler davor.


    >Was wären dann die Folgen?

    Du musst die fehlende Ausbildung nachholen, die Theorieprüfung ablegen, ggf. wieder prüfungsreif werden und dann nochmal antreten. Das kostet dich locker zwei Monate, in denen du schon auf der Straße sein könntest.

    Die Kosten für den geplatzten Termin, wird wohl die Fahrschule tragen (müssen). Deinen Verlust an Zeit und Nerven ersetzt dir niemand.


    >Rücktrittsrecht meinerseits?

    Warum? Zunächst einmal ist (beiderseits) der Vertrag zu erfüllen, d.h. die Fahrschule muss dich ausbilden. Dass die Kalkulation der Fahrschule dann durcheinanderkommt (zu niedriger Grundbetrag, kein Vorstellungsentgelt zur Theorie vereinbar, keine Preise für Sonderfahrten vereinbart), soll nicht dein Problem sein.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      Tensai
      schrieb am Mittwoch, 27. März 2013
    Text
    >>Ist ja nun auch nicht dolle für den Motor wenn der beschränkt wird.
    >
    >Eigentlich ist das (von einigen exotischen Fällen abgesehen) ziemlich egal.
    >
    >
    >>Bleibt für mich immernoch offen, was es für Konsequenzen haben dürfte, wenn ich da unterschreibe und es nicht geht?
    >
    >Ich würde das lieber nicht herausfinden wollen. Auch wenn es für dich u.U. gar nicht so schlecht ausgehen kann, ist es einfach besser, wenn man ganz klar weiß, was Sache ist. Außerdem spricht es nicht gerade für die Fahrschule, wenn sich auch nach 5 Nachfragen dort offensichtlich noch niemand schlau gemacht hat.
    >
    >
    >>Rücktrittsrecht meinerseits?
    >
    >Warum? Zunächst einmal ist (beiderseits) der Vertrag zu erfüllen, d.h. die Fahrschule muss dich ausbilden. Dass die Kalkulation der Fahrschule dann durcheinanderkommt (zu niedriger Grundbetrag, kein Vorstellungsentgelt zur Theorie vereinbar, keine Preise für Sonderfahrten vereinbart), soll nicht dein Problem sein.

    Also bei einer 1000er mit 150 PS, diese runter zu drosseln und nicht "treten" zu können, als Supersportler halte ich für kein gutes Handling mit dem Motor. Ist ja aber auch erstmal egal.

    In wie fern kann es für mich u.U. nicht schlecht ausgehen? Könnte ich "sparen" weil die Fahrschule es auf Ihre Kappe nimmt? (Theoriekosten frei usw. - da ja nicht im Vertrag geklärt??)

    Wenn die Fehlkalkulation nicht mein Problem ist, wessem ist es dann? Wenn die jetzt ankommen, und sagen für das Ganze verlangen wir nun pro Theorie 50,- und zu der GG kommt nochmal 150,- dazu + Lernmaterial, müsste ich doch, sofern es mir wie eine Ausbeute kommt, zurücktreten können, da ja Vertragsdetails "verschwiegen" wurden und Zusätze nun neu angesiedelt werden. Oder geht das gar nicht und die müssen es auf die Kappe nehmen? Hier kann man ja auch ein wenig so denken, dass sie zumindest Kulant sein müssten in den Preisen, da ich nun länger dran bin als wie "vorgegaukelt" und somit vllt. länger brauche, aber insg. wesentlich billiger bin. Ich bin Theoretisch eig. total Fit da ich schon so, aus eigeninteresse, für mich die Tests hier als durchgehe. Meist Fehlerlos.

    Und mal zum Thema billiger sein.
    Wie mir die Fahrschule vorgerechnet hat, dürfte der Führerhschein am Ende bei ca. 700,- sein. Mit allem drum und dran. Wenn ich das ganze nochmal machen muss, weil ich A2 so mache um dann auf A zu kommen, dann komme ich auf einen Führerschein im Wert von 1400,-. In 2012 mit allem drum und dran wollte eine andere Fahrschule mit Theorie usw. insg. für alles. rund 1050,- haben. Wäre also der Direkteinstieg mit allem doch billiger.

    Liebe Grüße
    Tensai

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      carllson
      schrieb am Mittwoch, 27. März 2013
    Text
    Grundsatzlich sind beide Parteien zur Vertragseinhaltung verpflichtet. Wenn es aber aus gesetzlichen Erfordernissen nicht geht, kann man nur auf die Kulanz der Fahrschule hoffen. Aber verpflichtet sind sie zu nichts.

    Du hast ein Sonderkündigungsrecht. Aber bringt das was? Gegen die Behörden kommst du und die Fahrschule nicht an. Wenn die gesetzlichen Erfordernisse nicht erfüllt werden können, wirst du nicht zur Prüfung zugelassen. Die Fahrschule könnte unter Umtänden dann nachbessern. Aber sie kann es sich dann auch bezahlen lassen. Denn du schließt mit der Fahrschule einen Dienstleistungsvertrag ab, und keinen mit Festpreis.

    Falls dieses Angebot der Fahrschule das günstigste war, unterschreib nicht. Du hast rein gar nichts davon, außer Ärger.

    Du hast 2 Optionen:

    1.)Such dir eine andere Fahrschule, die dir ein Angebot erstellt, das auf den hier dargelegten Fakten beruht.

    Oder 2.) konfrontier die Fahrschule mit dem hier genannten Ausbildungsweg, und warte ab, was passiert.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 28. März 2013
    Text
    >Grundsatzlich sind beide Parteien zur Vertragseinhaltung verpflichtet. Wenn es aber aus gesetzlichen Erfordernissen nicht geht, kann man nur auf die Kulanz der Fahrschule hoffen.

    Ich bezweifle, dass im Ausbildungsvertrag oder den AGB der Fahrschule konkrete Stundenzahlen stehen. Stattdessen werden dort solche oder ähnliche Dinge hier stehen: "Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsordnung, erteilt." (AGB-Empfehlung der BV-FLV)

    Anders formuliert: Im Beratungsgespräch mag von allen möglichen Leistungen (zu erbringende und nicht zu erbringende) im Lauf der Ausbildung gesprochen worden sein. Im Vertrag ist in der Regel nur vereinbart, dass die Fahrschule nach den gesetzlichen Bestimmungen ausbildet.


    >Aber verpflichtet sind sie zu nichts.

    Doch. Nur weil einzelne vertragliche Klauseln nicht im Einklang mit einer Verordnung stehen, ist nicht gleich der gesamte Vertrag hinfällig. Wer wozu verplichtet ist, ist dann aber eine Frage des Einzelfalls.


    >Du hast ein Sonderkündigungsrecht.

    Warum und wozu? Es ist ohnehin der Regelfall, dass der Fahrschüler jederzeit fristlos kündigen kann. Hier geht es aber nicht um die Beendigung des Vertragsverhältnisses, eine Rückabwicklung steht sowieso nicht zur Debatte - vielleicht will die Fahrschule ja leisten! Es geht ganz im Gegenteil um die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses. Der Fahrschüler hat bezahlt und möchte jetzt ausgebildet werden!


    >Die Fahrschule könnte unter Umtänden dann nachbessern. Aber sie kann es sich dann auch bezahlen lassen. Denn du schließt mit der Fahrschule einen Dienstleistungsvertrag ab, und keinen mit Festpreis.

    Doch, in diesem einen (ich denke auch einzigen) Punkt ist es ein Festpreis. Der Grundbetrag ist eine Pauschale (§ 19 FahrlG) für den gesamten theoretischen Unterricht. Ob "gesamt" dann 0, 10 oder 16 Stunden bedeutet, ist unerheblich.

    Bei den Sonderfahrten und der Vorstellung zur theoretischen Prüfung sieht es anders aus. Hier ist die Frage, ob der allgemeine Preisaushang Bestandteil des Vertrags geworden ist oder womöglich nur einzelne Positionen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 28. März 2013
    Text
    >In wie fern kann es für mich u.U. nicht schlecht ausgehen? Könnte ich "sparen" weil die Fahrschule es auf Ihre Kappe nimmt? (Theoriekosten frei usw. - da ja nicht im Vertrag geklärt??)

    Richtig, tut mir leid, falls das nicht ausreichend deutlich wurde. Der Grundbetrag ist "pauschaliert für die allgemeinen Aufwendungen des Fahrschulbetriebs einschließlich des gesamten theoretischen Unterrichts" (§ 19 FahrlG), daher gibt es meist Rabatte bei Erweiterungen (weniger Theorie) oder falls ein Fahrschüler nach der Theorie wechselt (keine Theorie).


    >Wenn die Fehlkalkulation nicht mein Problem ist, wessem ist es dann?

    Rate mal.


    >Wenn die jetzt ankommen, und sagen für das Ganze verlangen wir nun pro Theorie 50,- und zu der GG kommt nochmal 150,- dazu + Lernmaterial

    Das ist nicht zulässig, da dies bereits mit dem Grundbetrag abgegolten ist. Nur für das Lernmaterial wäre es zulässig, noch etwas zu fordern. Das ist nämlich nicht Bestandteil des Ausbildungsverhältnisses.


    >müsste ich doch, sofern es mir wie eine Ausbeute kommt, zurücktreten können

    Wie gesagt: Der Vertrag ist zu erfüllen. Das gilt für deinen Teil (Bezahlung, Mitwirkung) und für den Teil der Fahrschule (Ausbildung) gleichermaßen. Die Fahrschule muss die Leistung wie vereinbart erbringen. Es gibt keine Änderungen und keine Nachforderungen.


    >da ja Vertragsdetails "verschwiegen" wurden und Zusätze nun neu angesiedelt werden. Oder geht das gar nicht und die müssen es auf die Kappe nehmen?

    Letzteres.


    >Hier kann man ja auch ein wenig so denken, dass sie zumindest Kulant sein müssten in den Preisen

    Kulanz ist immer freiwillig.


    >da ich nun länger dran bin als wie "vorgegaukelt" und somit vllt. länger brauche, aber insg. wesentlich billiger bin.

    Das ist genau der Grund, weshalb ich oben "u.U." geschrieben habe. Wer bei dieser Aktion am Ende der Gewinner und der Verlierer ist (vielleicht gibt es auch zwei Verlierer), das würde ich nicht testen wollen.


    >Und mal zum Thema billiger sein.
    >Wie mir die Fahrschule vorgerechnet hat, dürfte der Führerhschein am Ende bei ca. 700,- sein. Mit allem drum und dran.

    Möglich - seriös vorhersagen lässt sich das aber nicht.


    >Wenn ich das ganze nochmal machen muss, weil ich A2 so mache um dann auf A zu kommen, dann komme ich auf einen Führerschein im Wert von 1400,-.

    Auch wenn es etwas kompliziert erscheint, wäre es doch ganz nett, wenn du auch in bischen lesen würdest, was man dir so schreibt. Der Aufstieg über A2 erfordert:
    - KEINE theoretische Ausbildung (also niedriger Grundbetrag),
    - KEINE theoretische Prüfung,
    - KEINE Sonderfahrten,
    - die erforderlichen Übungsfahrten zur Prüfungsreife (wenn du dort vorbereitet erscheinst, also z.B. die Grundfahraufgaben selbständig geübt hast, kann das auch nur je eine Stunde sein),
    - zwei praktische Prüfungen.

    Das ist insgesamt deutlich billiger als 700 €, dauert aber 2 Jahre.


    >In 2012 mit allem drum und dran wollte eine andere Fahrschule mit Theorie usw. insg. für alles. rund 1050,- haben.

    Bitte vergiss alle Aussagen und Angebote für 2012 - das ist Geschichte. Im übrigen wäre es bei etwas weniger Talent auch denkbar, dass der Aufstieg jetzt rund 1000 € kostet. Ich sehe die 700 als untere und die 1000 als obere Grenze in der Ausbildung eines "Durchschnittsschülers".

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 27. März 2013
    Text
    Hi Tensai,


    >Wie kann das sein?

    wie andere hier schon geschrieben haben, war bzw ist dies alles Neuland.
    Leider wurden einige der Regelungen erst sehr sehr spät konkreter veröffentlicht.

    Ich weiß nicht, wie fit deine Fahrschule mit Motoausbildung ist.
    Ich weiß nicht, wer dich dort beraten hat (FL oder Büroangestellte).

    Hier werdennoch einige "Auf-" und "Umsteiger" im Motobereich evtl schmerzhaft aufwachen werden, wenn plötzlich doch einiges anders ist, als es in der Fahrschule doch gesagt wurde.

    Deine Fundstellen wurden auch schon kommentiert ;)

    Ne Seite aus AT hat mit den Bestimmungen hier nix zu tun.
    Und unsere liebe "Fach"presse ist leider auch nicht immer so informiert, wie es wünschenswert wäre.

    Quellen im Internet sollte man eh nur begrenzt vertrauen, wenn man nicht weiß, wer dahintersteht.

    Da hat man schon extrem viel Unsinn (nicht nur zu dem Thema) gelesen.


    >Die Aussagen bekräftigen die Fahrschule. Ich bin kein bisschen Kundig in der Ausbildungsverordnung und Co. - ihr müsst mich nur verstehen, dass mir das so die Fahrschule mehrmals versichert hat, dass ich von A1 auf A direkt ohne Theorie auskomme. Ich hab nicht 1x nachgefragt, ob das wirklich so ist, sondern 5x (auf 2 Wochen versatz).

    Den Hinweis auf den Gesetzestext hab ich dir gegeben, damit die die offiziellen amtlichen Verlautbarungen selber nachlesen kannst.

    Das was in den Gesetzen und Verordnungen steht, ist das was bindend ist.

    Und ich wiederhole meinen Text gern (aber den kannst ja auch nachlesen)

    A1 auf A:
    Theorieausbildung PLUS Prüfung
    praktische Ausbildung (nach eigenem Können PLUS 6 bes. Ausbildungsfahrten PLUS 60min Prüfung

    DAS und wirklich nix anderes ist der Weg, den du direkt gehen kannst.


    >Wenn es nicht so sein sollte, wie die es mir sagten und wie der Ausbildungsvertrag wäre, was wären die konsequenzen, wenn ich den Ausbildungsvertrag unterschreiben würde? Kann ich dann überhaupt nach euren Aussagen hin zur praktischen Prüfung zugelassen werden? Oder würde es hier schon "scheitern"?

    Spätestens bei der Anmeldung zur Praktischen Prüfung würde sich der TÜV melden mit fehlender Theorieprüfung!


    >Und was könnten die Hintergründe einer Fahrschule sein,

    Ganz einfach: mangelhafte Information der Auskunftgebenden

    >.... wäre ich die Fahrschule, und dieses Thema scheint etwas komplex nun zu sein, würde ich doch den FS alles durchlaufen lassen und mein Geld schön dick abkassieren.

    Böses Vorurteil mit abkassieren. In einer seriösen Fahrschule bekommst du auch ne passende Gegenleistung für dein Geld.

    >Es ist ja kein Vorteil für die Fahrschule, wenn ich jemanden nur praktisch ausbilde, oder doch?

    Wenns gesetzlich erlaubt ist, doch.
    Zu als Schüler bist zufrieden, erzählst das rum und bringst damit neue Leute.

    Immer wieder die selbe Aussage: als Dienstleister bin ich auf zufriedene Kunden angewiesen, weil die machen freiwillig Werbung.

    Wenn du in nem Restaurant mal unzufrieden warst, gehts du da nochmals hin? Empfiehlst du das weiter?
    Und umgekehrt? Wenn ja .........

    Aber dieses ist mal wieder ein anderes immer wieder durchgekautes Thema ;)


    >Ich hoffe, dass auf all meine Fragen sich antworten finden lassen. Danke.

    Bitte gerne.
    Druck mal zB meine Aussage (die erste) aus und drück die deinem eventuellen Zukunftsfahrlehrer in die HAnd und gib ihm Zeit das durchzuarbeiten.

    Und wenn er dann immer noch was anderes sagt, soll er dir dies bitte mal belegen :)

    >
    >Liebe Grüße
    >Tensai

    Allzeit ne HAndbreit Schotter unterm Stollenreifen
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      Tensai
      schrieb am Mittwoch, 27. März 2013
    Text
    >Hi Tensai,
    >
    >
    >>Wie kann das sein?
    >
    >wie andere hier schon geschrieben haben, war bzw ist dies alles Neuland.
    >Leider wurden einige der Regelungen erst sehr sehr spät konkreter veröffentlicht.
    >
    >Ich weiß nicht, wie fit deine Fahrschule mit Motoausbildung ist.
    >Ich weiß nicht, wer dich dort beraten hat (FL oder Büroangestellte).
    >
    >Hier werdennoch einige "Auf-" und "Umsteiger" im Motobereich evtl schmerzhaft aufwachen werden, wenn plötzlich doch einiges anders ist, als es in der Fahrschule doch gesagt wurde.
    >
    >Deine Fundstellen wurden auch schon kommentiert ;)
    >
    >Ne Seite aus AT hat mit den Bestimmungen hier nix zu tun.
    >Und unsere liebe "Fach"presse ist leider auch nicht immer so informiert, wie es wünschenswert wäre.
    >
    >Quellen im Internet sollte man eh nur begrenzt vertrauen, wenn man nicht weiß, wer dahintersteht.
    >
    >Da hat man schon extrem viel Unsinn (nicht nur zu dem Thema) gelesen.
    >
    >
    >>Die Aussagen bekräftigen die Fahrschule. Ich bin kein bisschen Kundig in der Ausbildungsverordnung und Co. - ihr müsst mich nur verstehen, dass mir das so die Fahrschule mehrmals versichert hat, dass ich von A1 auf A direkt ohne Theorie auskomme. Ich hab nicht 1x nachgefragt, ob das wirklich so ist, sondern 5x (auf 2 Wochen versatz).
    >
    >Den Hinweis auf den Gesetzestext hab ich dir gegeben, damit die die offiziellen amtlichen Verlautbarungen selber nachlesen kannst.
    >
    >Das was in den Gesetzen und Verordnungen steht, ist das was bindend ist.
    >
    >Und ich wiederhole meinen Text gern (aber den kannst ja auch nachlesen)
    >
    >A1 auf A:
    >Theorieausbildung PLUS Prüfung
    >praktische Ausbildung (nach eigenem Können PLUS 6 bes. Ausbildungsfahrten PLUS 60min Prüfung
    >
    >DAS und wirklich nix anderes ist der Weg, den du direkt gehen kannst.
    >
    >
    >>Wenn es nicht so sein sollte, wie die es mir sagten und wie der Ausbildungsvertrag wäre, was wären die konsequenzen, wenn ich den Ausbildungsvertrag unterschreiben würde? Kann ich dann überhaupt nach euren Aussagen hin zur praktischen Prüfung zugelassen werden? Oder würde es hier schon "scheitern"?
    >
    >Spätestens bei der Anmeldung zur Praktischen Prüfung würde sich der TÜV melden mit fehlender Theorieprüfung!
    >
    >
    >>Und was könnten die Hintergründe einer Fahrschule sein,
    >
    >Ganz einfach: mangelhafte Information der Auskunftgebenden
    >
    >>.... wäre ich die Fahrschule, und dieses Thema scheint etwas komplex nun zu sein, würde ich doch den FS alles durchlaufen lassen und mein Geld schön dick abkassieren.
    >
    >Böses Vorurteil mit abkassieren. In einer seriösen Fahrschule bekommst du auch ne passende Gegenleistung für dein Geld.
    >
    >>Es ist ja kein Vorteil für die Fahrschule, wenn ich jemanden nur praktisch ausbilde, oder doch?
    >
    >Wenns gesetzlich erlaubt ist, doch.
    >Zu als Schüler bist zufrieden, erzählst das rum und bringst damit neue Leute.
    >
    >Immer wieder die selbe Aussage: als Dienstleister bin ich auf zufriedene Kunden angewiesen, weil die machen freiwillig Werbung.
    >
    >Wenn du in nem Restaurant mal unzufrieden warst, gehts du da nochmals hin? Empfiehlst du das weiter?
    >Und umgekehrt? Wenn ja .........
    >
    >Aber dieses ist mal wieder ein anderes immer wieder durchgekautes Thema ;)
    >
    >
    >>Ich hoffe, dass auf all meine Fragen sich antworten finden lassen. Danke.
    >
    >Bitte gerne.
    >Druck mal zB meine Aussage (die erste) aus und drück die deinem eventuellen Zukunftsfahrlehrer in die HAnd und gib ihm Zeit das durchzuarbeiten.
    >
    >Und wenn er dann immer noch was anderes sagt, soll er dir dies bitte mal belegen :)
    >
    >>
    >>Liebe Grüße
    >>Tensai
    >
    >Allzeit ne HAndbreit Schotter unterm Stollenreifen
    >Wolfe

    Ich danke dir für deinen langen fundierten Beitrag.
    Ich kann erst leider in fast 2 Wochen da wieder hin. Beruflich mom. bedingt. Dann werde ich das mal vorlegen und schaun wie die Reaktion ist.<

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      SAB79
      schrieb am Mittwoch, 27. März 2013
    Text
    Laut Fahrschülerausbildungsordnung Anlage 4 gibt es bei Erweiterung von A1 auf A keine Reduzierung der Sonderfahrten.
    Das heißt du brauchst sogar 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten.

    Liebe Grüße
    SAB79

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 27. März 2013
    Text
    >Laut Fahrschülerausbildungsordnung Anlage 4 gibt es bei Erweiterung von A1 auf A keine Reduzierung der Sonderfahrten.
    >Das heißt du brauchst sogar 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten.

    Hi,

    wenn du mal alle relevanten Änderungsverordnungen durchackerst, ist in Anlage 4 nur vergessen worden abzuändern.

    In Anlage 7.2 stehts richtig.

    Änderung ist am kommen
    >
    >Liebe Grüße
    >SAB79

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      SAB79
      schrieb am Mittwoch, 27. März 2013
    Text
    >>Laut Fahrschülerausbildungsordnung Anlage 4 gibt es bei Erweiterung von A1 auf A keine Reduzierung der Sonderfahrten.
    >>Das heißt du brauchst sogar 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten.
    >
    >Hi,
    >
    >wenn du mal alle relevanten Änderungsverordnungen durchackerst, ist in Anlage 4 nur vergessen worden abzuändern.
    >
    >In Anlage 7.2 stehts richtig.
    >
    >Änderung ist am kommen
    >>
    >>Liebe Grüße
    >>SAB79
    >
    >Wolfe

    Anlage 7.2 regelt allerdings nur wie das Papier auszusehen hat. Nicht was wir ausbilden müssen.
    Solange die Anlage 4 nicht geändert wird gehe ich von 5ÜL, 4AB und 3NF aus.

    Grüße SAB79

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 27. März 2013
    Text
    Hi SAB

    >Anlage 7.2 regelt allerdings nur wie das Papier auszusehen hat. Nicht was wir ausbilden müssen.

    Doch, im Fuß unten siehst du die relevante Tabelle.
    Blätter mal die Änderungsverordnung durch :)

    >Solange die Anlage 4 nicht geändert wird gehe ich von 5ÜL, 4AB und 3NF aus.

    Mehr ausbildung hat den wenigsten bisher geschadet :)
    >
    >Grüße SAB79

    N8erl
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      SAB79
      schrieb am Donnerstag, 28. März 2013
    Text
    >Hi SAB
    >
    >>Anlage 7.2 regelt allerdings nur wie das Papier auszusehen hat. Nicht was wir ausbilden müssen.
    >
    >Doch, im Fuß unten siehst du die relevante Tabelle.
    >Blätter mal die Änderungsverordnung durch :)


    Im §5 Abs 3 heißt es die besonderen Ausbildungsfahrten sind nach Anlage 4 durzuführen. Nicht nach Anlage 7.2.
    Sie haben es leider einfach in der letzten Änderungsverordnung vergessen zu ändern.

    >>Solange die Anlage 4 nicht geändert wird gehe ich von 5ÜL, 4AB und 3NF aus.
    >
    >Mehr ausbildung hat den wenigsten bisher geschadet :)

    Da hast du vollkommen Recht :)

    >>Grüße SAB79
    >
    >N8erl
    >Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 27. März 2013
    Text
    >Ich danke dir für deinen langen fundierten Beitrag.

    Gern doch.

    > Der Fahlrerer, der mich beraten hat, und nach der 30 Minütigen Beratung dann Theorieunterricht hatte, war mehr als 100% sicher in dem, was er sagt.

    Wenn er sich das so angelesen hat, klar.

    >Als dann meine Freundin 1 Woche später, da eh nochmal vorbei musste, sollte sie von mir aus nochmal fragen, auch hier war er sich seiner Antwort sicher.

    s.o. Wenn er das nur so kennt ohne sich wirklich richtig eingearbeitet zu haben.

    >Er selber würde auch die Ausbildung führen mit seiner Maschine.

    Schonmal ein gutes Zeichen, wenn er selber fährt :)

    >Insg. ist die Fahrschule auch in der Region beliebt, von 3 weiteren in der Kleinstadt ist es die bekannteste und meist genutzte Schule.

    Guter Ruf ist viel Wert. Und wenn die Leute sich dort wohlfühlen auch schonmal ein gutes Zeichen.

    >
    >Nun denn, werden wir dann sehen, wie das so ist. Schade, hab mich nun schon i-wie gefreut, dass ich meinen FS in ner Woche erledigen kann ^^

    Sorry fürs Zähneziehen ;)
    >
    >Sofern es nicht doch noch andere Meinungen hier gibt, hat sich die Sache erstmal.

    Mit guter Planung geht das trotzdem fix
    >
    >Liebe Grüße
    >Tensai

    Grüßle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 28. März 2013
    Text
    >>Wenn es nicht so sein sollte, wie die es mir sagten und wie der Ausbildungsvertrag wäre, was wären die konsequenzen, wenn ich den Ausbildungsvertrag unterschreiben würde? Kann ich dann überhaupt nach euren Aussagen hin zur praktischen Prüfung zugelassen werden? Oder würde es hier schon "scheitern"?
    >
    >Spätestens bei der Anmeldung zur Praktischen Prüfung würde sich der TÜV melden mit fehlender Theorieprüfung!

    Es ist zwar möglich, aber davon würde ich nicht ausgehen. Falls z.B. bei der örtlichen TÜV-Stelle Theorieprüfungen ohne Voranmeldung möglich sind, würde das gar nicht auffallen. Der TE könnte ja noch vor der praktischen Prüfung zur Theorie antreten. Am Ende steht man dann eben doch da und bezahlt einen Prüfungstermin ...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      Tensai
      schrieb am Donnerstag, 28. März 2013
    Text
    >>Es ist zwar möglich, aber davon würde ich nicht ausgehen. Falls z.B. bei der örtlichen TÜV-Stelle Theorieprüfungen ohne Voranmeldung möglich sind, würde das gar nicht auffallen. Der TE könnte ja noch vor der praktischen Prüfung zur Theorie antreten. Am Ende steht man dann eben doch da und bezahlt einen Prüfungstermin ...


    Den aber wohl mit Sicherheit die FS übernehmen würde?!
    Es wäre ja in erster Linie, durch deren falsch Beratung gesehen, nicht meine Unwissenheit, sondern deren. Also wenn ich es rechtlich sehen würde, ohne genau zu wissen wie es mit Fahrschule und Co aussieht, wäre es zumindest so. Da hier Falsche Aussagen vom anderen und nichteinhalt, passiert sind.

    Als Bsp. wie ich das meine:
    Ich kann ja auch nicht jemanden in der Lehre bei uns sagen, dass er seine Hand ruhig mit den Handschuhen in die Fräsmaschine halten kann und nichts passiert. Jetzt wusste ich nicht, dass seit 2 Monaten neue Betriebsinterne Regeln herschen, wo kosten gespart wurden und die Handschuhe nicht mehr dagegen sicher sind, der Azubi macht dies, und die Hand ist weg. Ich wusste nichts von, ist ja egal - er darf die Kosten für Unfähigkeiten und Co. selber tragen. Dem ist ja nicht so - ich würde eig. für alles komplett durch meine Fehlinformation/auskunft aufkommen. In dem Fall wäre sogar meine Berufstätigkeit wegen Inkompetenz def. aufgelöst. Kann ja nicht sein, dass hier dann die Fahrschule auf dumm machen kann und die Kosten abwälzt. Wo kämen wir denn da hin?

    Grüße
    Tensai

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Fragen zum Schema A1 auf A direkt
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 28. März 2013
    Text
    Hi,


    >>Spätestens bei der Anmeldung zur Praktischen Prüfung würde sich der TÜV melden mit fehlender Theorieprüfung!
    >
    >Es ist zwar möglich, aber davon würde ich nicht ausgehen. Falls z.B. bei der örtlichen TÜV-Stelle Theorieprüfungen ohne Voranmeldung möglich sind, würde das gar nicht auffallen. Der TE könnte ja noch vor der praktischen Prüfung zur Theorie antreten. Am Ende steht man dann eben doch da und bezahlt einen Prüfungstermin ...

    OK, ich bin davon ausgegangen, dass dies mittlerweile nur noch getrennt geht. Zumindest hier ist es der Fall.
    Und wenns doppelt ginge, wärs an dem Tag ja dann trotzdem nix wegen fehlender Theostunden :)

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten


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