Führerschein machen in anderem bundesland

  • Führerschein machen in anderem bundesland
     Pia1992
      schrieb am Dienstag, 3. November 2009
    Hallo ich habe noch eine frage und zwar wie ist das wenn ich den führerschein in einem anderen bundesland machen möchte, in dem ich aber nur als nebenwohnsitz gemeldet bin, ist das möglich? oder muss ich den führerschein da machen wo mein hauptwohnsitz ist??? falls jemand was weis bitte melden

    es wäre dann der fürerschein ab 17 begleitetes fahrn und meine arbeitskollegin würde dann mein begleiter sein sie erfüllt diese vorraussetzungen da die man erfüllen muss
  • Thema
    Re: Führerschein machen in anderem bundesland
    Autor
      rine
      schrieb am Dienstag, 3. November 2009
    Text
    Im Grunde musst du deinen führerschein an deinem hauptwohnsitz machen.

    aber keine regel ohne ausnahme...

    bei der antragstellung musst du wahrscheinlich eine begründung abliefern und kannst ja sicherlich mit mietvertrag und arbeitsvertrag nachweisen, dass du tatsächlich in besagter stadt lebst und arbeitest.
    am besten frage vorher auf der behörde nach, was sie alles für extra dokumente sehen wollen.

    im grunde sollte es also keine größeren probleme geben.

    und sicherlich darf auch dein kollege dein begleiter sein, wenn er die anforderungen erfüllt.
    das entscheidet sowieso das kba.

    lg rine

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  • Thema
    Re: Führerschein machen in anderem bundesland
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 3. November 2009
    Text
    Was machst du an deinem Nebenwohnsitz? Ausbildung, Studium, Beruf? Dann dürftest du ohne weiteres auch an deinem Nebenwohnsitz die PP ablegen. Sonst brauchst du dafür die Erlaubnis deiner örtlichen Fahrerlaubisbehörde.

    >es wäre dann der fürerschein ab 17 begleitetes fahrn und meine arbeitskollegin würde dann mein begleiter sein sie erfüllt diese vorraussetzungen da die man erfüllen muss

    Das ist kein Problem.

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  • Thema
    Re: Führerschein machen in anderem bundesland
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 5. November 2009
    Text
    Hallo,

    du musst den Führerscheinantrag an deinem Hauptwohnsitz stellen. Es ist aber problemlos möglich, Ausbildung und Prüfung am Zweitwohnsitz zu machen, wenn du dort eine Ausbildung machst oder arbeitest. Du musst das nur bei der Antragstellung angeben. Da man mehrere Begleiter eintragen lassen kann, würde ich auch am Hauptwohnsitz jemanden (z.B. Eltern) nehmen.

    Viele Grüße
    Kirsten

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