Führerschein nach 2. ASF?

  • Führerschein nach 2. ASF?
     IMMI
      schrieb am Dienstag, 29. September 2015
    Sehr geheerte Damen und Herrn,

    Ich hab folgende Frage:

    Ich habe ein ASF angefangen wegen einem Vorfahrtsunfall.

    Leider konnte ich zu dem 2 Termin nicht erscheinen da ich mit unserer Sicherheitsfirma erst im Stau standen (4Std) und dann versuchte wurde unsere Kolone abzudrängen.

    Nach dem mein Chef dann bei der Fahrschule und Zulassungsstelle in (Herborn-Burg) angerufen hatte haben diese nur gesagt das ihnen die Hände gebunden sind und ich das als nicht bestanden angerechnet bekomme...
    Wie erwartet kam dann der Brief das meine fahr Erlaubnis eingezogen wird welchem ich Folgegeleistet habe, nun habe ich ein neues ASF sofort im Anschluss angefangen und fast beendet (ich werde es auch bewenden)... Meine Frage ist ob ich wie mir gesagt wurde dann mit der Teilnahmebedtätigung sofort meinen Führerschein zurück erhalte oder noch weitere Verfahren auf mich zu kommen?

    Bitte um schnelle Antwort habe viele unterschiedliche Antworten bekommen und hoffe hier auf ordentliche Hilfe...

    Danke im Vorraus...

    Mit freundlichen Grüßen,

    Immanuel Winkel
  • Thema
    Re: Führerschein nach 2. ASF?
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 30. September 2015
    Text
    >Meine Frage ist ob ich wie mir gesagt wurde dann mit der Teilnahmebedtätigung sofort meinen Führerschein zurück erhalte oder noch weitere Verfahren auf mich zu kommen?

    DIe Fahrerlaubnis ist neu zu beantragen - und das dauert. Du kannst die Wartezeit durch zwei Maßnahmen verkürzen:

    1. Die Fahrerlaubnis kannst du sofort neu beantragen. Damit kannst du bis auf die Teilnahmebestätigung schon einmal alle Unterlagen einreichen und die Behörde kann alles prüfen.

    2. Mit der Teilnahmebescheinigung und einem rechtzeitig eingereichten Antrag sollte es dann möglich sein, von der Führerscheinstelle einen vorläufigen Führerschein zu erhalten. Kostet ca. 10 €, wird im Ausland nicht anerkannt, kann nicht für's EG-Kontrollgerät verwendet werden, aber für die meisten Situationen reicht es.


    Ganz wichtig: Rechtzeitig kümmern! Vorher nachfragen, ob das mit dem vorläufigen Führerschein klappt. Der Antrag muss dazu fertig geprüft sein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein nach 2. ASF?
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Mittwoch, 30. September 2015
    Text

    >Nach dem mein Chef dann bei der Fahrschule und Zulassungsstelle in (Herborn-Burg) angerufen hatte haben diese nur gesagt
    >das ihnen die Hände gebunden sind und ich das als nicht bestanden angerechnet bekomme...



    Die FSST hätte problemlos die Frist verlängern können.

    Jetzt droht dir bei jedem neuen A-Verstoß in der Restprobezeit sofort eine MPU.

    Auf den Beitrag antworten


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