Geblitzt während der probezeit vor antritt des ...

  • Geblitzt während der probezeit vor antritt des aufbauseminares
     Paradies
      schrieb am Montag, 30. Dezember 2013
    Guten Abend,

    Ich hab da eine Frage wo ich bis jetzt kaum ne richtige Antwort für gefunden habe hoffe ihr könnt mir helfen :/

    Mitte April 2013 wurde ich auf der Autobahn Geblitzt mit 127km/h statt erlaubten 100km/h

    Im Juli bekam ich dann das Schreiben mit dem Bußgeld Bescheid und den Punkten. Einige Wochen später das Schreiben für das aufbauseminar.

    Dieses habe ich Ende Oktober erfolgreich absolviert!

    Vor Beginn des Seminars wurde ich nochmal Geblitzt ca September habe immer noch kein Bescheid ich denke aber wieder mit über 21km/h.

    Und egal wenn ich frage es kommen unterschiedliche Antworten bzw folgen?

    Könnt ihr mir sagen was da auf mich zukommt.? Im internet hab ich auch einiges gelesen von einer sogenannten schonfrist dies ist wohl gegeben solange man das aufbauseminar nicht absolviert hat und das diese Zeit 2monate beträgt ist die jetzt vor / während / oder nach dem aufbauseminar gültig?

    Weitere folgen in dieser Zeit bleiben folgenlos für die probezeit steht auch immer heißt das nur Bußgeld und Punkte und das wird gar nicht als 2tes vergehen angesehen? Und das nächste vergehen statt dem 3te als 2tes angesehen?

    Und wenn nicht was passiert wenn ich ein drittes Mal Geblitzt werde mit über 20km/h?

    Wird Der Führerschein entzogen für nur 3 Monate und dann zurück.?
    Und erst beim 4den vergehen ne Anordnung zur MPU vorgeschrieben oder direkt nach dem 3te mal? Da Spalten sich die Antworten auch :/

    Wurde die MPU nicht dann verordnet wenn man mit drogenkonsum erwischt wird.?

    Bitte spart euch eure moralapostel Kommentare ich weiß dass ich Most gebaut habe..

    Danke schonmal für die Antworten!
  • Thema
    Re: Geblitzt während der probezeit vor antritt des aufbauseminares
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 30. Dezember 2013
    Text
    Der zweite Verstoß bleibt bzgl. der Probezeit folgenlos. Das ergibt sich aus § 2a Abs. 2 Nr. 2 StVG. Die zweite Stufe der Probezeitfolgen kannst du erst erreichen, wenn das ASF abgeschlossen ist ("nach Teilnahme an einem Aufbauseminar"). Erst danach kommt bei einem weiteren A- bzw. zwei weiteren B-Verstößen eine Empfehlung zur Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung.

    Der Verstoß hat für dich also nur die "normalen" Folgen, die er auch für alle Fahrer außerhalb der Probezeit hätte: Bußgeld (kann wegen Voreintragung erhöht werden), Punkt(e) und Fahrverbot, falls du 26 km/h oder mehr zu schnell warst.


    >Wurde die MPU nicht dann verordnet wenn man mit drogenkonsum erwischt wird.?

    Nicht in allen Fällen, dafür noch in vielen anderen Situationen. Das gibt es auch in der Probezeit, aber davon bist du im Moment noch ein gutes Stück entfernt.


    >Bitte spart euch eure moralapostel Kommentare ich weiß dass ich Most gebaut habe..

    Dann mal ganz "unmoralisch": Wenn du es nicht schaffst, dir einen Fahrstil anzugewöhnen, der dich aus dem Punktebereich heraushält, ist die Fahrerlaubnis mittelfristig weg - und zwar auch nach der Probezeit. Das Thema liegt also in deinem eigenen Interesse.

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