Geschwindigkeitsbegrenzung an Schultagen
Ogerin
schrieb am Freitag, 15. November 2013
Hallo!
Vor einigen Tagen kam ich an einer Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Zusatz "An Schultagen von 7-16 Uhr" vorbei. Zwar hab ich das entsprechende Zusatzzeichen in keiner Tabelle gefunden, aber soweit ich das verstanden habe, gilt das Limit trotzdem.
Zumindest werden solche Schilder auch anderswo in Deutschland aufgestellt und es gibt ein - allerdings österreichisches - Urteil, dass entsprechende Schilder gelten, weil "Schultag" ausreichend definiert sei.
Finde ich ja nun nicht. Ob in einem Bundesland gerade Ferien sind oder nicht, kann man leicht nachgucken. Aber woher soll ich wissen, ob eine einzelne Schule sich einen Brückentag "erkauft", indem an einem Samstag Unterricht stattfindet? (Ich hatte selber 2 oder 3mal deswegen samstags Schule, daher weiß ich das.)
Ist es "Langsamfahren ohne triftigen Grund", wenn ich an einem Samstag grundsätzlich annehme, dass ein Schultag sein *könnte* und deswegen vom Gas gehe? In dem Fall wären das 10km/h in einer 30er Zone.
Ich bin noch in der Probezeit wäre bei 21km/h drüber sofort bei nem Aufbauseminar und verlängerter Probezeit dabei. (Obwohl ich absolut keine Raserin bin, aber das tut ja nichts zur Sache.) Was würde mir passieren, wenn ich zu langsam fahre? Nur die 20€ oder käme probezeitbedingt mehr dazu? Und was, wenn ich jemanden zum riskanten Überholen nötige und ein Unfall passiert?
Vor einigen Tagen kam ich an einer Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Zusatz "An Schultagen von 7-16 Uhr" vorbei. Zwar hab ich das entsprechende Zusatzzeichen in keiner Tabelle gefunden, aber soweit ich das verstanden habe, gilt das Limit trotzdem.
Zumindest werden solche Schilder auch anderswo in Deutschland aufgestellt und es gibt ein - allerdings österreichisches - Urteil, dass entsprechende Schilder gelten, weil "Schultag" ausreichend definiert sei.
Finde ich ja nun nicht. Ob in einem Bundesland gerade Ferien sind oder nicht, kann man leicht nachgucken. Aber woher soll ich wissen, ob eine einzelne Schule sich einen Brückentag "erkauft", indem an einem Samstag Unterricht stattfindet? (Ich hatte selber 2 oder 3mal deswegen samstags Schule, daher weiß ich das.)
Ist es "Langsamfahren ohne triftigen Grund", wenn ich an einem Samstag grundsätzlich annehme, dass ein Schultag sein *könnte* und deswegen vom Gas gehe? In dem Fall wären das 10km/h in einer 30er Zone.
Ich bin noch in der Probezeit wäre bei 21km/h drüber sofort bei nem Aufbauseminar und verlängerter Probezeit dabei. (Obwohl ich absolut keine Raserin bin, aber das tut ja nichts zur Sache.) Was würde mir passieren, wenn ich zu langsam fahre? Nur die 20€ oder käme probezeitbedingt mehr dazu? Und was, wenn ich jemanden zum riskanten Überholen nötige und ein Unfall passiert?