Infos zur Fahrlehrerausbildung

  • Infos zur Fahrlehrerausbildung
     Laura (Flin in Ausbildung)
      schrieb am Dienstag, 26. April 2005
    Hi Ihr! Sorry, dass ich mich erst jetzt wieder zu Wort melde. Hatte viel zu tun. Hatte ja mal vesprochen, dass ich mal nen Thread zum Thema Fahrlehrerausbildung hier reinstelle, da sich ja doch einige dafür zu interessieren scheinen. Hier einiges zur Ausbildung, Kosten, Voraussetzungen etc.

    [1] Ausbildung

    Um Fahrschüler ausbilden zu dürfen, muss man in Besitz des „Fahrlehrerscheins“ sein. Als Minimum muss man diesen in der Klasse BE machen, anschließen kann man danach noch den Fahrlehrerschein für die Klassen A, CE und DE. Die Klasse A umfasst die Krafträder, CE LKWs und DE Busse.

    Um den Fahrlehrerschein für die Klasse BE muss der Bewerber / die Bewerberin folgende Vorraussetzungen erfüllen:

    - bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung mindestens 22 Jahre alt sein
    - geistig, körperlich und fachlich geeignet sein (amtsärztliche Untersuchung)
    - keine groben Vorstrafen, keine „Punkte“ in Flensburg
    - den Hauptschulabschluss mit anschließender Berufsausbildung in einem beliebigen Ausbildungsberuf oder alternativ Abitur (dann auch ohne Berufsausbildung)
    - in Besitz der Führerscheine A, BE und CE sein (und diese nicht auf Probe)
    - über ausreichend Fahrpraxis verfügen (d.h. innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre regelmäßig Fahrzeuge der Klasse B gefahren haben, innerhalb der letzten drei Jahre zum Fahrlehrer ausgebildet worden sein; danach »verfällt« die Ausbildung)

    Die Fahrlehrerausbildung an sich dauert 5 Monate und findet in einer Fahrlehrer – Ausbildungsstätte statt. Adressen von Fahrlehrer Ausbildungsstätten findet ihr im Internet, in der Regel nach Bundesland differenziert.
    In Ganztagskursen werden einem Inhalte aus den Bereichen Verkehrsverhalten, Technik, Recht, Umweltschutz, Pädagogik und praktisches Fahren vermittelt, nach drei Monaten muss man schon die „Fahrprüfung“ für die angehenden Fahrlehrer statt, nach fünf Monaten die Prüfung in den oben genannten Bereichen.

    Hat man beide Prüfungen bestanden, so schließt sich daran ein Praktikum an, das noch einmal 4 ½ Monate dauert. In einer so genannten Ausbildungsfahrschule, einer Fahrschule, die Praktikanten aufnimmt, muss nun bereits theoretischer und praktischer Unterricht gegeben, sowie Prüfungen gefahren werden. Dabei sollte es so sein, dass ein erfahrener Fahrlehrer „einen unter seine Fittiche nimmt“ und in den Beruf einführt.

    Die Ausbildung endet mit den Abschlussprüfungen, die einmal die Fahrpraxis umfassen und einmal jeweils eine schriftliche Klausur zu den Fachthemen sowie eine mündliche Prüfung. Nach Bestehen der Abschlussprüfung kann man sich um einen Job als Fahrlehrer in einer Fahrschule bewerben und sich nach einigen Jahren Berufserfahrung vielleicht sogar mit einer eigenen Fahrschule selbstständig machen.

    Die Kosten für eine solche Ausbildung sind recht hoch, man sollte mit einem Gesamtbetrag von um die 3000 bis 6000 € rechnen. Eventuell kann man Bafög erhalten.



  • Thema
    Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      CK1.1
      schrieb am Mittwoch, 27. April 2005
    Text
    Allerdings muss man wohl bedenken, dass ALLE Kosten, vom Bleistift bis zu den Fahrtkosten oder Zimmermiete, gut und gerne 20.000€ zusammenkommen können! (KÖNNEN nicht MÜSSEN!!!!)

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  • Thema
    Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      Laura (Flin in Ausbildung)
      schrieb am Mittwoch, 27. April 2005
    Text
    >Allerdings muss man wohl bedenken, dass ALLE Kosten, vom Bleistift bis zu den Fahrtkosten oder Zimmermiete, gut und gerne 20.000€ zusammenkommen können! (KÖNNEN nicht MÜSSEN!!!!)
    >

    Richtig. Mit den 2000 - 6000 Euro waren auch nur die Lehrgangsgebühren grob umfasst. Laura

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  • Thema
    Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      MichaelRoooden
      schrieb am Donnerstag, 28. April 2005
    Text
    >Hi Ihr! Sorry, dass ich mich erst jetzt wieder zu Wort melde. Hatte viel zu tun. Hatte ja mal vesprochen, dass ich mal nen Thread zum Thema Fahrlehrerausbildung hier reinstelle, da sich ja doch einige dafür zu interessieren scheinen. Hier einiges zur Ausbildung, Kosten, Voraussetzungen etc.
    >
    >[1] Ausbildung
    >
    >Um Fahrschüler ausbilden zu dürfen, muss man in Besitz des „Fahrlehrerscheins“ sein. Als Minimum muss man diesen in der Klasse BE machen, anschließen kann man danach noch den Fahrlehrerschein für die Klassen A, CE und DE. Die Klasse A umfasst die Krafträder, CE LKWs und DE Busse.
    >
    >Um den Fahrlehrerschein für die Klasse BE muss der Bewerber / die Bewerberin folgende Vorraussetzungen erfüllen:
    >
    >- bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung mindestens 22 Jahre alt sein
    >- geistig, körperlich und fachlich geeignet sein (amtsärztliche Untersuchung)
    >- keine groben Vorstrafen, keine „Punkte“ in Flensburg
    >- den Hauptschulabschluss mit anschließender Berufsausbildung in einem beliebigen Ausbildungsberuf oder alternativ Abitur (dann auch ohne Berufsausbildung)
    >- in Besitz der Führerscheine A, BE und CE sein (und diese nicht auf Probe)
    >- über ausreichend Fahrpraxis verfügen (d.h. innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre regelmäßig Fahrzeuge der Klasse B gefahren haben, innerhalb der letzten drei Jahre zum Fahrlehrer ausgebildet worden sein; danach »verfällt« die Ausbildung)

    Wieso innerhalb der letzten drei Jahre zum Fahrlehrer ausgebildet? Erklär mal bitte....
    >
    >Die Fahrlehrerausbildung an sich dauert 5 Monate und findet in einer Fahrlehrer – Ausbildungsstätte statt. Adressen von Fahrlehrer Ausbildungsstätten findet ihr im Internet, in der Regel nach Bundesland differenziert.
    >In Ganztagskursen werden einem Inhalte aus den Bereichen Verkehrsverhalten, Technik, Recht, Umweltschutz, Pädagogik und praktisches Fahren vermittelt, nach drei Monaten muss man schon die „Fahrprüfung“ für die angehenden Fahrlehrer statt, nach fünf Monaten die Prüfung in den oben genannten Bereichen.
    D.h.: 5 Stunden Zeit für insgesamt 4 Themen aus dem Bereichen Pädagogik, Technik, Recht und Gefahrenlehre.

    Wer drei mal durchfällt(Fahrpraxis) wird anschließend für 5 Jahre gesperrt und kann keine Prüfung mehr machen!
    >
    >Hat man beide Prüfungen bestanden, so schließt sich daran ein Praktikum an, das noch einmal 4 ½ Monate dauert.
    Dann hat man den Fahrlehrerschein befristet auf 2 Jahre! In einer so genannten Ausbildungsfahrschule, einer Fahrschule, die Praktikanten aufnimmt, muss nun bereits theoretischer und praktischer Unterricht gegeben, sowie Prüfungen gefahren werden.

    Hier gibt es einen sogenannten Ausbildungsfahrlehrer, der eine besondere Ausbildung hat und Fahrlehreranwärter ausbilden darf! Das darf nämlich nicht jeder.
    Dabei sollte es so sein, dass ein erfahrener Fahrlehrer „einen unter seine Fittiche nimmt“ und in den Beruf einführt.
    >
    >Die Ausbildung endet mit den Abschlussprüfungen, die einmal die Fahrpraxis umfassen und einmal jeweils eine schriftliche Klausur zu den Fachthemen sowie eine mündliche Prüfung.
    Nicht ganz richtig: Nach der schule schriftlich und mündlich, nach dem Praktikum in der Ausbildungsfahrschule praktischer Fahrunterricht mit zwei Prüfern azus dem Prüfuungsausschuß und dann noch mal mind. 45 theoretischer Unterricht, den sich die Prüfer ansehen, in der Regel der Pädagoge und der Fahrlehrer.
    Nach Bestehen der Abschlussprüfung kann man sich um einen Job als Fahrlehrer in einer Fahrschule bewerben und sich nach einigen Jahren Berufserfahrung vielleicht sogar mit einer eigenen Fahrschule selbstständig machen.
    Nach der Prüfung bekommt man erstmal den unbefristeten Fahrlehrerschein! Aber alle 4 jahre ist eine Weiterbildung vorgeschrieben, was auch gut ist.
    >
    >Die Kosten für eine solche Ausbildung sind recht hoch, man sollte mit einem Gesamtbetrag von um die 3000 bis 6000 € rechnen. Eventuell kann man Bafög erhalten.

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  • Thema
    Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      Adriana2005
      schrieb am Donnerstag, 21. September 2006
    Text
    Hi ihr!

    Habe mal eine Frage!
    Gibt es sowas wie eine Sonderregelung das man anstatt des Abis oder der Ausbildung Selbstständig war?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      MichaelBRK
      schrieb am Dienstag, 1. Mai 2007
    Text
    >Hi ihr!
    >
    >Habe mal eine Frage!
    >Gibt es sowas wie eine Sonderregelung das man anstatt des Abis oder der Ausbildung Selbstständig war?
    >
    >

    Hä ??? Was ist denn das für eine komische Frage ???
    Was ist damit gemeint ???

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      Ara
      schrieb am Dienstag, 1. Mai 2007
    Text
    Er möchte wissen ob anstatt einer Ausbildung auch eine bestimmte dauer von Selbstständigkeit ausreicht

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Dienstag, 1. Mai 2007
    Text
    >Er möchte wissen ob anstatt einer Ausbildung auch eine bestimmte dauer von Selbstständigkeit ausreicht


    Das wollte er aber vor nem dreiviertel Jahr wissen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      Adriana2005
      schrieb am Dienstag, 1. Mai 2007
    Text
    >>Er möchte wissen ob anstatt einer Ausbildung auch eine bestimmte dauer von Selbstständigkeit ausreicht
    >
    >
    >Das wollte er aber vor nem dreiviertel Jahr wissen.

    Der er ist eine SIE! *lach
    Und ja ich wollte wissen ob auch andere Qualifikationen zählen!

    Hat mir ja bis jetzt nie jemand was drauf geschrieben!

    Adi

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 1. Mai 2007
    Text
    ....ob anstatt einer Ausbildung auch eine bestimmte dauer von Selbstständigkeit ausreicht
    ------------------------

    Du meinst, wie das mit dem ist, der zB einen Kiosk besitzt, oder der Kleinunternehmer der aus Wasserbecken der Golfplätze die versenkten Bälle hochtaucht und dann günstig verkauft?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das eine ausreichende Voraussetzung sein kann.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      Ara
      schrieb am Mittwoch, 2. Mai 2007
    Text
    >....ob anstatt einer Ausbildung auch eine bestimmte dauer von Selbstständigkeit ausreicht
    >------------------------
    >
    >Du meinst, wie das mit dem ist, der zB einen Kiosk besitzt, oder der Kleinunternehmer der aus Wasserbecken der Golfplätze die versenkten Bälle hochtaucht und dann günstig verkauft?
    >
    >Ich kann mir nicht vorstellen, dass das eine ausreichende Voraussetzung sein kann.

    Oder als Vize Präsident ohne Ausbildung und Abitur seit 6 jahren Microsoft leitet...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      Marie88
      schrieb am Samstag, 16. Februar 2008
    Text
    hallo,
    ich intressiere mich auch für die Ausbildung zur Fahrlehrerin. Im Moment bin ich BWL-Studentin und gedenke danach den Fahrlehrerschein zu machen. Da ein sehr guter Bekannter von mir eine eigene Fahrschule hat, weiß ich wieviel man reinstecken muss und was man danach kriegt. Also bin ich mir der Vor- und Nachteile dieses Berufes durchaus bewusst.
    Meine Frage wäre nun: Wer bestätigt mir meine Fahrpraxis? Ich habe pünktlich zum 18.Geburtstag meine Fahrerlaubnis bestanden und kann bis zu meiner voraussichtlichen Ausbildung zur Fahrlehrerin auf eine regelmäßige Fahrpraxis von etwa 5 Jahren blicken. Allerdings immer mit den Autos meiner Eltern bzw. anderen Verwandten, sodass ich in keinem Fahrzeugbrief benannt wurde. Wobei der Besitz eines Autos, meiner Meinung nach, keine Garantie für ausreichende Fahrpraxis ist.
    Es wäre lieb, wenn mir dazu jemand helfen könnte, weil ich im Netz nicht wirklich brauchbares gefunden habe
    mfg Marie

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      Schoki
      schrieb am Samstag, 16. Februar 2008
    Text
    >hallo,
    >ich intressiere mich auch für die Ausbildung zur Fahrlehrerin. Im Moment bin ich BWL-Studentin und gedenke danach den Fahrlehrerschein zu machen. Da ein sehr guter Bekannter von mir eine eigene Fahrschule hat, weiß ich wieviel man reinstecken muss und was man danach kriegt. Also bin ich mir der Vor- und Nachteile dieses Berufes durchaus bewusst.
    >Meine Frage wäre nun: Wer bestätigt mir meine Fahrpraxis? Ich habe pünktlich zum 18.Geburtstag meine Fahrerlaubnis bestanden und kann bis zu meiner voraussichtlichen Ausbildung zur Fahrlehrerin auf eine regelmäßige Fahrpraxis von etwa 5 Jahren blicken. Allerdings immer mit den Autos meiner Eltern bzw. anderen Verwandten, sodass ich in keinem Fahrzeugbrief benannt wurde. Wobei der Besitz eines Autos, meiner Meinung nach, keine Garantie für ausreichende Fahrpraxis ist.
    >Es wäre lieb, wenn mir dazu jemand helfen könnte, weil ich im Netz nicht wirklich brauchbares gefunden habe
    >mfg Marie

    Hi!
    Ich musste damals einfach ein Schreiben aufsetzen, in dem stand, dass ich so und so viele Jahre das Auto meiner Eltern gefahren habe und die haben das unterschrieben und fertig.
    Gruß,
    Schoki

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      Modi
      schrieb am Samstag, 16. Februar 2008
    Text
    >>hallo,
    >>ich intressiere mich auch für die Ausbildung zur Fahrlehrerin. Im Moment bin ich BWL-Studentin und gedenke danach den Fahrlehrerschein zu machen. Da ein sehr guter Bekannter von mir eine eigene Fahrschule hat, weiß ich wieviel man reinstecken muss und was man danach kriegt. Also bin ich mir der Vor- und Nachteile dieses Berufes durchaus bewusst.
    >>Meine Frage wäre nun: Wer bestätigt mir meine Fahrpraxis? Ich habe pünktlich zum 18.Geburtstag meine Fahrerlaubnis bestanden und kann bis zu meiner voraussichtlichen Ausbildung zur Fahrlehrerin auf eine regelmäßige Fahrpraxis von etwa 5 Jahren blicken. Allerdings immer mit den Autos meiner Eltern bzw. anderen Verwandten, sodass ich in keinem Fahrzeugbrief benannt wurde. Wobei der Besitz eines Autos, meiner Meinung nach, keine Garantie für ausreichende Fahrpraxis ist.
    >>Es wäre lieb, wenn mir dazu jemand helfen könnte, weil ich im Netz nicht wirklich brauchbares gefunden habe
    >>mfg Marie
    >
    >Hi!
    >Ich musste damals einfach ein Schreiben aufsetzen, in dem stand, dass ich so und so viele Jahre das Auto meiner Eltern gefahren habe und die haben das unterschrieben und fertig.
    >Gruß,
    >Schoki

    Einfach mal auf dem LRA anrufen und den Sachbearbeiter fragen was er möchte. Bei mir hatte auch eine Bestätigung gereicht.
    Hatte diesen Berufswunsch und die Umsetzung nie bereut. Grins
    Gruß Modi

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      Marie88
      schrieb am Sonntag, 17. Februar 2008
    Text
    >>Hi!
    >>Ich musste damals einfach ein Schreiben aufsetzen, in dem stand, dass ich so und so viele Jahre das Auto meiner Eltern gefahren habe und die haben das unterschrieben und fertig.
    >>Gruß,
    >>Schoki
    >
    >Einfach mal auf dem LRA anrufen und den Sachbearbeiter fragen was er möchte. Bei mir hatte auch eine Bestätigung gereicht.
    >Hatte diesen Berufswunsch und die Umsetzung nie bereut. Grins
    >Gruß Modi
    >
    >
    Danke für eure Hilfe. Das Schlauste ist wohl wirklich einfach im LRA anzurufen und nachzufragen;)
    Obwohl ich ja noch ein, zwei Jährchen Zeit habe ists wohl nicht verkehrt vorher schon recht viel zu wissen. Nicht, dass es am Ende an so ner Kleinigkeit scheitert.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      Schoki
      schrieb am Sonntag, 17. Februar 2008
    Text
    >>>Hi!
    >>>Ich musste damals einfach ein Schreiben aufsetzen, in dem stand, dass ich so und so viele Jahre das Auto meiner Eltern gefahren habe und die haben das unterschrieben und fertig.
    >>>Gruß,
    >>>Schoki
    >>
    >>Einfach mal auf dem LRA anrufen und den Sachbearbeiter fragen was er möchte. Bei mir hatte auch eine Bestätigung gereicht.
    >>Hatte diesen Berufswunsch und die Umsetzung nie bereut. Grins
    >>Gruß Modi
    >>
    >>
    >Danke für eure Hilfe. Das Schlauste ist wohl wirklich einfach im LRA anzurufen und nachzufragen;)
    >Obwohl ich ja noch ein, zwei Jährchen Zeit habe ists wohl nicht verkehrt vorher schon recht viel zu wissen. Nicht, dass es am Ende an so ner Kleinigkeit scheitert.

    Ich hab den Typen schon genervt, als ich erst 18 war *lach*. Aber trotzdem hat er mir gut geholfen. Und als ich dann 25 war, konnte er sich immernoch an mich erinnern *g*.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      Modi
      schrieb am Sonntag, 17. Februar 2008
    Text
    >>>>Hi!
    >>>>Ich musste damals einfach ein Schreiben aufsetzen, in dem stand, dass ich so und so viele Jahre das Auto meiner Eltern gefahren habe und die haben das unterschrieben und fertig.
    >>>>Gruß,
    >>>>Schoki
    >>>
    >>>Einfach mal auf dem LRA anrufen und den Sachbearbeiter fragen was er möchte. Bei mir hatte auch eine Bestätigung gereicht.
    >>>Hatte diesen Berufswunsch und die Umsetzung nie bereut. Grins
    >>>Gruß Modi
    >>>
    >>>
    >>Danke für eure Hilfe. Das Schlauste ist wohl wirklich einfach im LRA anzurufen und nachzufragen;)
    >>Obwohl ich ja noch ein, zwei Jährchen Zeit habe ists wohl nicht verkehrt vorher schon recht viel zu wissen. Nicht, dass es am Ende an so ner Kleinigkeit scheitert.
    >
    >Ich hab den Typen schon genervt, als ich erst 18 war *lach*. Aber trotzdem hat er mir gut geholfen. Und als ich dann 25 war, konnte er sich immernoch an mich erinnern *g*.

    Ach die auf dem Amt sind nicht immer verkehrt. Gehe aber gleich zum Chef und las dir alle Aussagen gleich mal schriftlich geben. Weil, zwei Jahre sind noch lang.

    Ich habe auch meine Bestätigung zur Zulassung 1 Jahr vorher beantragt. Und die haben mir auch alles gleich ausgedruckt. Da ich noch meinen LKW Führerschein machen musste, brauchte ich diesen nur nachreichen.

    Gruß Modi

    Darf ich noch Fragen aus welcher Gegend du kommst und wo du den Schein machen möchtest?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      Marie88
      schrieb am Sonntag, 17. Februar 2008
    Text
    >Ach die auf dem Amt sind nicht immer verkehrt. Gehe aber gleich zum Chef und las dir alle Aussagen gleich mal schriftlich geben. Weil, zwei Jahre sind noch lang.
    >
    >Ich habe auch meine Bestätigung zur Zulassung 1 Jahr vorher beantragt. Und die haben mir auch alles gleich ausgedruckt. Da ich noch meinen LKW Führerschein machen musste, brauchte ich diesen nur nachreichen.
    >
    >Gruß Modi
    >
    >Darf ich noch Fragen aus welcher Gegend du kommst und wo du den Schein machen möchtest?
    >
    >
    wollte demnächst auch mal bei der Fahrlehrausbildungsschule anrufen und mir nen Termin geben lassen um mich dann beraten zu lassen. Die können mir bestimmt auch den ein oder anderen guten Tip geben,die machen das schließlich häufiger wie ich;)
    Ich komm aus Baden-Württemberg...hmmm...nähe Baden-Baden/ Karlsruhe, Landkreis Rastatt. Keine Ahnung ob du das kennst. Eher ne ruhige, kleine "heile welt" gegend;)

    Und wo kommst du her und wie lange arbeitest du schon als Fahrlehrer?

    lg marie

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      Modi
      schrieb am Sonntag, 17. Februar 2008
    Text
    >>Ach die auf dem Amt sind nicht immer verkehrt. Gehe aber gleich zum Chef und las dir alle Aussagen gleich mal schriftlich geben. Weil, zwei Jahre sind noch lang.
    >>
    >>Ich habe auch meine Bestätigung zur Zulassung 1 Jahr vorher beantragt. Und die haben mir auch alles gleich ausgedruckt. Da ich noch meinen LKW Führerschein machen musste, brauchte ich diesen nur nachreichen.
    >>
    >>Gruß Modi
    >>
    >>Darf ich noch Fragen aus welcher Gegend du kommst und wo du den Schein machen möchtest?
    >>
    >>
    >wollte demnächst auch mal bei der Fahrlehrausbildungsschule anrufen und mir nen Termin geben lassen um mich dann beraten zu lassen. Die können mir bestimmt auch den ein oder anderen guten Tip geben,die machen das schließlich häufiger wie ich;)
    >Ich komm aus Baden-Württemberg...hmmm...nähe Baden-Baden/ Karlsruhe, Landkreis Rastatt. Keine Ahnung ob du das kennst. Eher ne ruhige, kleine "heile welt" gegend;)
    >
    >Und wo kommst du her und wie lange arbeitest du schon als Fahrlehrer?
    >
    >lg marie

    Ach lustig komme auch aus BW nähe Freiburg, habe Anfang Januar meine Lehrprobe bestanden.
    Gruß Modi



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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      Marie88
      schrieb am Montag, 18. Februar 2008
    Text
    >Ach lustig komme auch aus BW nähe Freiburg, habe Anfang Januar meine Lehrprobe bestanden.
    >Gruß Modi
    >
    >
    >
    vielleicht fahrn wir uns ja mal übern weg;)
    Nachträglich noch herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Lehrprobe...und allzeit gute Fahrt:)
    >

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      caro85
      schrieb am Montag, 18. Februar 2008
    Text
    Hallo Ihr,

    wie ist das denn, wenn ich ABI und eine Berufsausbildung absolviert habe - welche Fördermaßnahmen bekomme ich da vom Staat, wenn ich noch eine Fahrlehrerausbildung machen möchte?
    Und wie finanziert ihr eure Ausbildung? Kann man die abzahlen, oder wird alles auf einen Schlag fällig?

    LG,

    Caro

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      Schoki
      schrieb am Montag, 18. Februar 2008
    Text
    >Hallo Ihr,
    >
    >wie ist das denn, wenn ich ABI und eine Berufsausbildung absolviert habe - welche Fördermaßnahmen bekomme ich da vom Staat, wenn ich noch eine Fahrlehrerausbildung machen möchte?
    >Und wie finanziert ihr eure Ausbildung? Kann man die abzahlen, oder wird alles auf einen Schlag fällig?
    >
    >LG,
    >
    >Caro

    Hallo!
    Das musst Du bei Deinem Arbeitsamt erfragen, da es bei jedem unterschiedlich ist. Bei mir wurde kein Cent bezahlt, da ich jung und vermittelbar sei. Habe mir alles während meiner "normalen" Ausbildung zusammen gespart.
    Du kannst allerdings Bafög beantragen.
    Ob Du das in Teilbeträgen abzahlst an der Schule musst Du mit dem jeweiligen Leiter klären. Bei vielen ist es kein Problem die Ausbildung in Raten zu bezahlen.
    Gruß,
    Schoki

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      Marie88
      schrieb am Dienstag, 19. Februar 2008
    Text

    Hallo,
    also ich befürchte fast, dass du vom Arbeitsamt auch nichts bekommst. Ich hab auch nachgefragt und wurde relativ schnell abserviert. Mit Abitur und Ausbildung kannst du schon was vorweißen. Mir wurde gesagt wer für 500euro im monat studieren kann um danach ne fahrlehrerausbildung zu machen, kann dass dann auch bezahlen.
    ich hab ja noch etwas zeit und werde mir das wohl mühsig über jobben verdienen. ich hab für mich mal den betrag von 20000euro angesetzt, wobei ich noch die Führerscheinklassen A, C und CE brauch. Ist die Summe von 20000euro unrealistisch und könnte ich so hinkommen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      Modi
      schrieb am Dienstag, 19. Februar 2008
    Text
    Hallo zusammen

    Also die Summe von 20000 Euro ist nicht so unrealistisch, falls du keine Unterstützung bekommst.
    Auf dem Arbeitsamt bekommst du schon was aber du musst sehr hart sein und dich nicht wie ich gleich in die Schranken weißen lassen.
    Ich habe dann meine Ausbildung über Meisterbafög gemacht. Darf bald 60% zurück zahlen.

    Das schlimme war nur, als ich mit dem Kurs begonnen habe, und feststellen musste, das die hälfte übers Amt gefördert werden hätte ich kot… können.
    Aber da war’s schon zu Spät und ich bekam dann die aussage vom Amt hätte mich vor beginn des Kurses erkundigen sollen.

    Gruß Modi

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      Schoki
      schrieb am Dienstag, 19. Februar 2008
    Text
    >
    >Hallo,
    >also ich befürchte fast, dass du vom Arbeitsamt auch nichts bekommst. Ich hab auch nachgefragt und wurde relativ schnell abserviert. Mit Abitur und Ausbildung kannst du schon was vorweißen. Mir wurde gesagt wer für 500euro im monat studieren kann um danach ne fahrlehrerausbildung zu machen, kann dass dann auch bezahlen.
    >ich hab ja noch etwas zeit und werde mir das wohl mühsig über jobben verdienen. ich hab für mich mal den betrag von 20000euro angesetzt, wobei ich noch die Führerscheinklassen A, C und CE brauch. Ist die Summe von 20000euro unrealistisch und könnte ich so hinkommen?

    Ich hab für alles zusammen (+ CE) ca. 12.000 € bezahlt.

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  • Thema
    Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      Jan Zimmermann
      schrieb am Montag, 25. Februar 2008
    Text
    Hallo alle mit ein ander ich beabsichtige auch den fahrlehrerschein zu machen hat jemand vieleicht jemand von den fahrlehrer irgend welche bücher oder arbeitsblätter das mann im fohrfelt üben kann
    wehre euch sehr dankbar wen ihr mir da helfen könnt danke im voraus
    Jan

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  • Thema
    Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      ukas
      schrieb am Montag, 25. Februar 2008
    Text
    @ Jan
    Arbeitsblätter besitze ich nicht, aber einen Buchtipp für Dich!

    http://www.amazon.de/Duden-Bde-Bd-1-deutsche-Rechtschreibung/dp/3411040122

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      Ashley
      schrieb am Montag, 25. Februar 2008
    Text
    >Hallo alle miteinander, ich beabsichtige auch den Fahrlehrerschein zu machen, hat vielleicht jemand von den Fahrlehrer irgendwelche Bücher oder Arbeitsblätter, dass man im Vorfeld üben kann?
    >wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir da helfen könntet, danke im Voraus.
    >Jan

    So, ich habe korrigiert.
    Bist du jetzt zufrieden Ukas?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      ukas
      schrieb am Montag, 25. Februar 2008
    Text
    @ Ashley,
    mein Buchtipp galt Jan, nicht Dir.
    Ich meine, wenn jemand Fahrlehrer werden möchte, dann wird er sicher auch ab und an in der Theoriestunde etwas an die Tafel schreiben. Da er – Jan – sich sicher nicht vor seinen Schülern blamieren will, sollte er die Rechtschreibung beherrschen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      schlorz
      schrieb am Mittwoch, 27. Mai 2009
    Text
    >Hallo ....
    Ich bin 30 Jahre alt und würde gerne ne Ausbildung zum Fahrlehrer machen!!!!!!
    Zur Zeit mache ich eine Ausbildung die mir überhaupt keinen Spass macht und meine Gesundheit belastet.
    Leider habe ich nur einen Teilgesellenbrief von der Handwerkskammer!!
    Frage:hab ich chancen solch eine Ausbildung zu machen ??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      TJ
      schrieb am Mittwoch, 22. Juli 2009
    Text
    >>Hallo ....
    >Ich bin 30 Jahre alt und würde gerne ne Ausbildung zum Fahrlehrer machen!!!!!!
    >Zur Zeit mache ich eine Ausbildung die mir überhaupt keinen Spass macht und meine Gesundheit belastet.
    >Leider habe ich nur einen Teilgesellenbrief von der Handwerkskammer!!
    >Frage:hab ich chancen solch eine Ausbildung zu machen ??

    ohne abgeschlossene Ausbildung kannst das knicken... hast so auch keinerlei Ansprüche auf Geldleistungen vom Staat... also: Ausbildung zu Ende machen und kucken was kommt (und nein, KUCKEN ist kein Fehler ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      TJ
      schrieb am Mittwoch, 22. Juli 2009
    Text
    >Um den Fahrlehrerschein für die Klasse BE muss der Bewerber / die Bewerberin folgende Vorraussetzungen erfüllen:
    >
    >- bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung mindestens 22 Jahre alt sein
    >- geistig, körperlich und fachlich geeignet sein (amtsärztliche Untersuchung)
    >- keine groben Vorstrafen, keine „Punkte“ in Flensburg
    >- den Hauptschulabschluss mit anschließender Berufsausbildung in einem beliebigen Ausbildungsberuf oder alternativ Abitur (dann auch ohne Berufsausbildung)
    >- in Besitz der Führerscheine A, BE und CE sein (und diese nicht auf Probe)
    >- über ausreichend Fahrpraxis verfügen (d.h. innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre regelmäßig Fahrzeuge der Klasse B gefahren haben, innerhalb der letzten drei Jahre zum Fahrlehrer ausgebildet worden sein; danach »verfällt« die Ausbildung)


    meine Frage dazu ist: kann ich die Fahrlehrerausbildung mit dem Führerscheinerwerb von fehlenden Klassen (A, BE und CE) kombinieren und so die Fahrpraxiszeit streichen? Kann mir eh nich vorstellen, dass alle Fahrlehrer schon 2-3 Jahre vorher immer LKW gefahren sind...
    zweites Problem... wie lässt sich das Finanziell lösen, wenn die ARGE wohl nur Führerscheine ODER Ausbildung bezahlt? oder bezahlt die gar beides, weil ja theoretisch alles in 6 Monaten machbar ist (Praktikumausbildung kostet ja kein Geld mehr)oder kann ich nach dem Führerscheinerwerb direkt M-Bafög beantragen?

    Fahrlehrer is wohl der Einzige Ausweg aus der Arbeitslosigkeit... von wegen Fremdsprachen werden immer mehr gebraucht... -.-

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 23. Juli 2009
    Text
    Hi,

    >meine Frage dazu ist: kann ich die Fahrlehrerausbildung mit dem Führerscheinerwerb von fehlenden Klassen (A, BE und CE) kombinieren und so die Fahrpraxiszeit streichen? Kann mir eh nich vorstellen, dass alle Fahrlehrer schon 2-3 Jahre vorher immer LKW gefahren sind...

    Mehr oder weniger schon, weil die Praxis sehr nützlich ist.

    Den Nachweis brauchst du!


    >Fahrlehrer is wohl der Einzige Ausweg aus der Arbeitslosigkeit... von wegen Fremdsprachen werden immer mehr gebraucht... -.-

    Mit der Motivation lass es gleich sein.
    KAnn ich dir nur allerwärmstens sagen.

    Entweder du machst den Job weil es der geilste der Welt ist trotz aller NAchteile oder lass es!

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      CHICAAAAAA
      schrieb am Freitag, 24. Juli 2009
    Text
    Also FL sollte man wirklich nur werden wenn mans wirklich will..sonst bringts nix finde ich ...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      PstBak
      schrieb am Donnerstag, 15. April 2010
    Text
    hallo zusammen,

    habe auch eine kurze frage bzw. 2 fragen :D

    und zwar möchte ich auch gerne die ausbildung zum fahrlher machen doch brauche hier bischen hilfe...

    erste frage:
    besitze momentan die klassen a und b reicht es aus wenn ich noch ce mache oder kann man das irgendwie umgehen?

    zweite frage:
    habe meinen führerschein seit 9 Jahren und habe momentan 6 Punkte in flensburg.... würde dies ein Problem sein??

    würde mich über antworten freuen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      kaydee
      schrieb am Donnerstag, 15. April 2010
    Text

    >besitze momentan die klassen a und b reicht es aus wenn ich noch ce mache oder kann man das irgendwie umgehen?
    +++
    siehe hier: http://www.fahrlehrer-fachschule.de/voraus.htm
    >
    >zweite frage:
    >habe meinen führerschein seit 9 Jahren und habe momentan 6 Punkte in flensburg.... würde dies ein Problem sein??
    >+++
    Kann sein, muss aber nicht. hängt ein wenig von deiner sachbearbeiterin und den örtlichen gewohnheiten ab. mein ehmals angestellter fahrlehrer musste wegen EINEM punkt in FL vor der fahrlehrerlaubnis zur mpu. und ich kenn andere, die hatten auch mit 12 punkten kein problem...

    greetz

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Infos zur Fahrlehrerausbildung
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 15. April 2010
    Text
    >erste frage:
    >besitze momentan die klassen a und b reicht es aus wenn ich noch ce mache oder kann man das irgendwie umgehen?

    Ohne CE geht nichts. Die Ausbildung geht auch nicht von heute auf morgen (20 Doppelstunden Theorie, 14 Sonderfahrten, je nach Vorkenntnissen und Talent möglicherweise einiges an Übungsfahrten), daher solltest du hier rechtzeitig vorsorgen.


    >zweite frage:
    >habe meinen führerschein seit 9 Jahren und habe momentan 6 Punkte in flensburg.... würde dies ein Problem sein??

    Das kommt nicht zuletzt darauf an, wofür es die Punkte gab. 6 Punkte sind ja schon ein ordentliches Stück. Wann sind die Punkte denn tilgungsreif?

    Auf den Beitrag antworten


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