Kann ich nicht so ganz verstehen

  • Kann ich nicht so ganz verstehen
     FK17,5
      schrieb am Sonntag, 5. Mai 2013
    Hi, vor einigen Wochen bin ich im Urlaub in Polen gewesen.
    Dort wurde mir von einer Werkstatt angeboten, meinen Toyota Auris
    mit Xenonscheinwerfern nachzurüsten. Da der Preis günstig war,
    habe ich es gemacht.

    Gestern bin ich in eine Verkehrskontrolle gekommen und mir wurde
    wegen der neuen Scheinwerfer ein Bußgeldverfahren angekündigt.
    Ist das denn möglich. Der Polizist hat mir auch keine genaue Erklärung
    gegeben. Hätte ich denn wegen der Scheinwerfer zum TüV gehen müssen.

    FK
  • Thema
    Re: Kann ich nicht so ganz verstehen
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 5. Mai 2013
    Text

    >Gestern bin ich in eine Verkehrskontrolle gekommen und mir wurde
    >wegen der neuen Scheinwerfer ein Bußgeldverfahren angekündigt.
    >Ist das denn möglich. Der Polizist hat mir auch keine genaue Erklärung
    >gegeben. Hätte ich denn wegen der Scheinwerfer zum TüV gehen müssen.

    Die Polizisten haben wohl die E-Nummer vermisst.
    Scheinwerfer gehören gem. §22a StVZO zu den Fahrzeugteilen, deren Bauart vorgeschrieben ist, und die eine Bauartgenehmigung (ABG bzw. EG-BG) haben müssen.

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  • Thema
    Kann ich nicht so ganz verstehen
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 5. Mai 2013
    Text
    >Hi, vor einigen Wochen bin ich im Urlaub in Polen gewesen.

    Glückwunsch :)

    >Dort wurde mir von einer Werkstatt angeboten, meinen Toyota Auris
    >mit Xenonscheinwerfern nachzurüsten. Da der Preis günstig war,
    >habe ich es gemacht.

    Und: haben die auch eine automatische Leuchtweitenregelung und auf dem Scheinwerferglas die vorgeschriebene E-Nummer.

    >Gestern bin ich in eine Verkehrskontrolle gekommen und mir wurde
    >wegen der neuen Scheinwerfer ein Bußgeldverfahren angekündigt.
    >Ist das denn möglich. Der Polizist hat mir auch keine genaue Erklärung
    >gegeben. Hätte ich denn wegen der Scheinwerfer zum TüV gehen müssen.

    Er muss dir doch gesagt haben, warum er dir ein Bußgeld anbietet.
    Ich vermute aber mal, dass die Teile keine Leuchtweitenregelung haben und somit sind sie im Bereich der StVO nicht erlaubt.

    >
    >FK

    Grüßle
    Wolfe

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  • Thema
    Re: Kann ich nicht so ganz verstehen
    Autor
      gardiner
      schrieb am Sonntag, 5. Mai 2013
    Text
    Zum TÜV musst Du sicher nicht mit den Scheinwerfern.

    Im Groben haben die Vorredner schon Recht. Scheinwerfer und Leuchtmittel sind bauartgenehmigungspflichtig und müssen somit ein entsprechendes nationales oder internationales Prüfzeichen + Angaben zur Lampenart tragen.

    Weiterhin braucht man bei Gasentladungsleuchten (Xenon) eine automatische Leuchtweiteregelung sowie eine Scheinwerferreinigungsanlage. Ausnahme Leuchtweiteregelung: Fahrzeuge mit Niveauregelung (z. B. Citroen C5) Ausnahme Scheinwerferreinigungsanlage z.B einige alte Omega oder Passat, wenn werksmäßig Xenon verbaut war.

    Ansonsten dürfte bei Deinem Auris die Betriebserlaubnis erloschen sein, sei froh, wenn das nur mit einem Bußgeld abgeht.

    Gardiner

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  • Thema
    Re: Re: Kann ich nicht so ganz verstehen
    Autor
      FK17,5
      schrieb am Montag, 6. Mai 2013
    Text
    >Zum TÜV musst Du sicher nicht mit den Scheinwerfern.
    >
    >Im Groben haben die Vorredner schon Recht. Scheinwerfer und Leuchtmittel sind bauartgenehmigungspflichtig und müssen somit ein entsprechendes nationales oder internationales Prüfzeichen + Angaben zur Lampenart tragen.
    >
    >Weiterhin braucht man bei Gasentladungsleuchten (Xenon) eine automatische Leuchtweiteregelung sowie eine Scheinwerferreinigungsanlage. Ausnahme Leuchtweiteregelung: Fahrzeuge mit Niveauregelung (z. B. Citroen C5) Ausnahme Scheinwerferreinigungsanlage z.B einige alte Omega oder Passat, wenn werksmäßig Xenon verbaut war.
    >
    >Ansonsten dürfte bei Deinem Auris die Betriebserlaubnis erloschen sein, sei froh, wenn das nur mit einem Bußgeld abgeht.
    >
    >Gardiner


    Danke für die Auskunft, das Problem war die fehlende Scheinwerfer Reinigungsanlage. Die entsprechenden Prüfzeichen sind vorhanden.

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