Keine Theorieprüfung ohn Fahrstunden.

  • Keine Theorieprüfung ohn Fahrstunden.
     Ilias
      schrieb am Montag, 25. März 2013
    Guten Tag an alle,

    also leute ich habe eine kleine Problem und zwar. Ich möchte bald meine Theorieprüfung machen aber mein Lehrer meint, dass ich kein Theorieprüfung machen kann ohne eine Farhrstunde... Stimmt es?
    Und ich war davor in ein andere Fahrschule und habe die theoriestunden alle gemacht, aber meine jetzige lehrer will er dass ich die wieder von vorne mache und da die Zeit sehr knapp ist will er von mir für jede Privat Stunde 45€!! Ich kann beweisen, dass ich die Theoriestunden gemacht habe.. kann ich trozdem die Prüfung mache?

    Mfg. Ilias
  • Thema
    Re: Keine Theorieprüfung ohn Fahrstunden.
    Autor
      Liesi
      schrieb am Montag, 25. März 2013
    Text
    >Guten Tag an alle,
    >
    >also leute ich habe eine kleine Problem und zwar. Ich möchte bald meine Theorieprüfung machen aber mein Lehrer meint, dass ich kein Theorieprüfung machen kann ohne eine Farhrstunde... Stimmt es?
    >Und ich war davor in ein andere Fahrschule und habe die theoriestunden alle gemacht, aber meine jetzige lehrer will er dass ich die wieder von vorne mache und da die Zeit sehr knapp ist will er von mir für jede Privat Stunde 45€!! Ich kann beweisen, dass ich die Theoriestunden gemacht habe.. kann ich trozdem die Prüfung mache?
    >
    >Mfg. Ilias





    Das du ohne Fahrstunde nicht zur Theorieprüfung darfst ist völliger Quatsch. Natürlich kannst du erst die Theorie fertig machen und dann mit dem fahren anfangen. Wenn du beweisen kannst, dass du alles stunden bereits gemacht hast und du dich bereit für die Prüfung fühlst kannst du auch daran teilmehmen...
    LG

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  • Thema
    Re: Re: Keine Theorieprüfung ohn Fahrstunden.
    Autor
      ilias
      schrieb am Montag, 25. März 2013
    Text
    Hallo,

    erstmal Vielen Dank für dein Antwort.

    Genau das habe ich mir gedacht, wieso sollte ich das nochmal machen wenn ich das schon gemacht habe.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Keine Theorieprüfung ohn Fahrstunden.
    Autor
      Manne
      schrieb am Montag, 25. März 2013
    Text
    Du hast sicher eine Ausbildungsbescheinigung, die nicht älter als zwei Jahre ist. Damit kannst du zur Theorieprüfung.
    Allerdings muß sich der Fahrlehrer davon überzeugen, dass du auch fit bist für die Prüfung und eine reale Chance hast, diese zu bestehen.
    45 € für eine Theoriestunde ist der blanke Wucher.
    Das Entgeld für die komplette Theorie ist in der Grundgebühr enthalten.
    Nur für die Theorieprüfung wird noch eine Gebühr in der Fahrschule und bei
    TÜV / DEKRA fällig. Und kein Prüfer fragt nach einer Fahrstunde.
    Gruß Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Keine Theorieprüfung ohn Fahrstunden.
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 25. März 2013
    Text
    Die Fahrschule, von der du weggewechselt bist, ist verpflichtet, dir die theor. Unterrichtsstunden zu bestätigen, die du besucht hast.
    War die theor. Ausbildung vollständig und liegt nicht länger als 2 Jahre vor dem anvisierten tP-Termin zurück, steht einer tP kaum was entgegen. War sie nicht vollständig, können fehlende Stunden ergänzt werden, WENN die Frist stimmt.

    Evtl. könnte die neue Fahrschule einen Vortest von dir sehen wollen, bevor sie dich zur tP anmeldet.
    Dieses Angebot solltest du nicht unbedingt in den Wind schießen. Denn eine vermasselte Prüfung schlägt halt auch finanziell zu Buche.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Keine Theorieprüfung ohn Fahrstunden.
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 26. März 2013
    Text
    Mein Senf zum Thema:

    Ganz so absurd ist die Forderung nach einer Fahrstunde nicht. Immerhin heißt es in § 2 Abs. 1 FahrschAusbO:

    "Die Ausbildung erfolgt in einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die beiden Teile sollen in der Konzeption aufeinander bezogen und im Verlauf der Ausbildung miteinander verknüpft werden."

    Es ist natürlich recht absurd, JETZT diese "Verknüpfung im Verlauf" noch herstellen zu wollen, aber ganz so falsch liegt der FL damit nicht. Auch vor dem Hintergrund, dass du doch irgendwann sowieso mit den Fahrstunden beginnen musst, verstehe ich nicht so ganz, wo hier das Problem ist.

    Außerdem wäre denkbar, dass der FL die Fahrstunde als Leistungskontrolle einsetzen will. Da dich der FL nur dann zur Prüfung anmelden darf, wenn er sich von deinem Ausbildungsstand überzeugt hat, ist für mich zumindest verständlich, dass er keinen ihm völlig unbekannten Fahrschüler dort hinschicken will.

    Gab es eigentlich einen Grund, warum du dich in der alten Fahrschule nicht zur Prüfung hast anmelden lassen? Das wäre mit Sicherheit einfacher gewesen ...


    >aber meine jetzige lehrer will er dass ich die wieder von vorne mache und da die Zeit sehr knapp ist will er von mir für jede Privat Stunde 45€!!

    Warum ist die Zeit knapp? Welche Frist drückt? Sollte der Ausbildungsnachweise sich schon der 2-Jahres-Grenze nähern, würde das Einiges erklären ...

    45 € für eine Stunde Einzelunterricht empfinde ich als Wucher, für eine Doppelstunde (und normalerweise läuft die Theorie in Doppelstunden) ist es zwar teuer, aber im Rahmen. Aber selbst wenn eine teilweise Wiederholung des Unterrichts nötig sein sollte: Warum kann das nicht im ganz normalen Gruppenunterricht passieren - parallel zur praktischen Ausbildung?


    Warum hast du deine bisherige Fahrschule verlassen? Wie hast du dir deine aktuelle Fahrschule ausgesucht? Warum hast du diese Fragen nicht vor der Anmeldung geklärt? Hast du den vollen Grundbetrag bezahlt oder gab es eine Ermäßigung?

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