Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 ...

  • Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
     Kritiker
      schrieb am Sonntag, 7. Juni 2009
    Tödlicher Motorrad-Unfall auf der A8 bei Leonberg - Fahrlehrer überrollt

    http://www.stuttgart-journal.de/tp/pool/nachrichten-stuttgart/sj/2009/06/07/news/toedlicher-motorrad-unfall-auf-der-a8-bei-leonberg-fahrlehrer-ueberrollt/

    Am Samstag gegen 22.15 Uhr ereignete sich ein schwerer Verkehrs-Unfall auf der A8, Höhe Fahrbahnteiler zur A81, Fahrtrichtung München. Dabei wurde ein 72-jähriger Fahrlehrer tödlich verletzt.

    Der 72-Jährige fuhr seinem Motorrad-Fahrschüler in einer Ausbildungsfahrt in größerem Abstand voraus. Dazwischen fuhren mehrere Pkw. Ein dem Fahrlehrer nachfolgender 55-jähriger Mercedes-Benz-Fahrer fuhr aus noch unbekannter Ursache hinten auf das Motorrad des Fahrlehrers auf. Dadurch stürzte dieser und glitt mit seiner Suzuki rechts gegen den Pkw Ford einer 23-Jährigen.

    Ein nachfolgender 66-jähriger Peugeot-Fahrer und ein 47-jähriger Ford-Fahrer erkannten den auf der Fahrbahn Liegenden zu spät und überrollten ihn. Der Fahrlehrer erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen. Beim Unfall entstand ein Gesamtschaden von etwa 8.300 Euro.

    Zur Klärung der Unfallursache war ein Gutachter an der Unfallstelle. Die Unfallstelle war bis gegen 00.00 Uhr komplett und bis 04.20 Uhr teilweise gesperrt.

    Zur Betreuung der Unfallbeteiligten waren mehrere Notfallseelsorger im Einsatz. Die Feuerwehr Leonberg war mit drei Feuerwehrleuten zur Ausleuchtung der Unfallstelle im Einsatz. Der Rettungsdienst war mit einem Rettungswagen und einem Notarztwagen eingesetzt.


  • Thema
    Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Sonntag, 7. Juni 2009
    Text
    Mein Beileid an die Angehörigen.

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  • Thema
    Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 8. Juni 2009
    Text
    >Der 72-Jährige fuhr seinem Motorrad-Fahrschüler in einer Ausbildungsfahrt in größerem Abstand voraus. Dazwischen fuhren mehrere Pkw.

    Selbstverständlich tut es mir um den getöteten Fahrlehrer leid. Aber trotzdem frage ich mich, warum er VORAUS fuhr und wie er seinen Fahrschüler beobachten will, wenn mehrere PKW zwischen den beiden sind? Stellt euch mal den Aufschrei vor, wenn der Fahrschüler getötet worden wäre ...

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      tobi*
      schrieb am Montag, 8. Juni 2009
    Text
    >Selbstverständlich tut es mir um den getöteten Fahrlehrer leid. Aber trotzdem frage ich mich, warum er VORAUS fuhr und wie er seinen Fahrschüler beobachten will, wenn mehrere PKW zwischen den beiden sind? Stellt euch mal den Aufschrei vor, wenn der Fahrschüler getötet worden wäre ...

    Mal abgesehen von dem bedauerlchen Unfall des Kollegen...

    Deshalb begleite ich meine Kraftradschüler auf der Autobahnfahrt auch lieber mit einem PKW und fahre dabei HINTERHER, um sie besser vor Autofahrern abschirmen zu können.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 8. Juni 2009
    Text
    >>Selbstverständlich tut es mir um den getöteten Fahrlehrer leid. Aber trotzdem frage ich mich, warum er VORAUS fuhr und wie er seinen Fahrschüler beobachten will

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der FL unterrichtete sicherlich schon zu der Zeit, da es üblich war, den Schüler folgen zu lassen. Sei es nun dem FS-Wagen, oder dem FS-Bike.
    Wenn man dann einen A-Schüler hat, der "zum Verrecken nicht aus den Sträuchern kommen will". setzen sich schon mal andere Fahrzeuge dazwischen.
    Solche Schüler habe ich auch schon mehrfach beobachtet (beobachten müssen).
    In diesem Fall rettete das Zögern wohl dem FS das Leben.
    Wobei ich dem FL nicht unterstellen will, dass er zum Überholen eine Lücke wählte, die nicht bequem für beide Krads gereicht hätte.

    Das Erlernen des Bikens, durch das "dem-FL-folgen" ist es doch, was immer so rühmlich gepriesen wird, wenn es darum geht für das A-Kärtchen eine FS zu wählen, die über einen bikenden FL verfügt.

    Grundsätzlich würde ich dem FL also keinen Fehler unterstellen wollen.
    Auch meiner fuhr einige Male vorweg und machte mir dann per Handzeichen klar, wann es nun an der Zeit wäre, die Positionen zu wechseln. Einfach damit ich meine eigene (individuelle) Geschwindigkeitsgrenze "erfahren" durfte.
    Kurz vor der angestrebten Ausfahrt überholte er dann wieder um das Ausfahren vorzufahren -oder auch nicht.

    Der Unfall wäre auch geschehen, wenn es sich um keine Ausbildungsfahrt gehandelt hätte.
    Da hat ein Autofahrer schlichtweg gepennt und der Biker musste mit seinem Leben bezahlen.

    Auch wenn mich das Alter des FL stutzig macht, so muss er doch die nötigen, gesundheitlichen Checks bestanden haben, sonst hätte er seine Lizenz verloren.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 8. Juni 2009
    Text
    >Auch wenn mich das Alter des FL stutzig macht, so muss er doch die nötigen, gesundheitlichen Checks bestanden haben, sonst hätte er seine Lizenz verloren.

    Gibt es für Fahrlehrer der Klassen A und B so etwas überhaupt? Ich weiß nur, dass man für den LKW-Führerschein ab dem 50. Geburtstag regelmäßig ein ärztliches Gesundheitszeugnis (das aber z.B. keinen Reaktionstest einschließt) vorlegen muss.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Montag, 8. Juni 2009
    Text
    >>Auch wenn mich das Alter des FL stutzig macht, so muss er doch die nötigen, gesundheitlichen Checks bestanden haben, sonst hätte er seine Lizenz verloren.
    >
    >Gibt es für Fahrlehrer der Klassen A und B so etwas überhaupt? Ich weiß nur, dass man für den LKW-Führerschein ab dem 50. Geburtstag regelmäßig ein ärztliches Gesundheitszeugnis (das aber z.B. keinen Reaktionstest einschließt) vorlegen muss.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    Hallo Kirsten!
    Es ist sehr bedauerlich, daß hier ein Mensch durch die Unachsamkeit eines Anderen, ums Leben kam.
    Trotzdem stellt sich hier die Frage, warum mußte ein 72 jähriger Fl. noch auf ein Motorrad steigen, reichte seine Rente nicht aus?

    Zu der Untersuchung, es fehlt die rechtliche Handhabe, um Fl. auf ihren Gesundheitszustand zu überprüfen.
    Hier wäre der Gesetzgeber gefordert.
    Hans Fl.i.R. 72 Jahre

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 9. Juni 2009
    Text

    >>Gibt es für Fahrlehrer der Klassen A und B so etwas überhaupt?

    ~~~~~~~~~~~~~~~~

    So, wie ich den Beitrag des Fahrlehrerverbandes BW verstand, schon:

    Insbesondere sind die Betriebsärzte dazu angehalten, berufsbedingte Erkrankungen vermeiden zu helfen. Hierzu gehören auch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen wie z.B. ein Sehtest für Mitarbeiter im Büro oder auch die Vorsorgeuntersuchung für Fahrtätigkeiten (G 25) (diese Untersuchung wird auch durch die in der FeV vorgeschriebenen Untersuchungen abgedeckt).

    Hier schreibt ein Betriebsarztzentrum über die G 25, die wohl nicht uninteressant ist, wenn ein Unfall über die Berufsgenossenschaft getragen wird:
    http://www.b-a-z.de/downloads/016_Fahr_und_Steuertaetigkeit_G25.pdf

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 10. Juni 2009
    Text
    >
    >>>Gibt es für Fahrlehrer der Klassen A und B so etwas überhaupt?
    >
    >~~~~~~~~~~~~~~~~
    >
    >So, wie ich den Beitrag des Fahrlehrerverbandes BW verstand, schon:
    >
    >Insbesondere sind die Betriebsärzte dazu angehalten, berufsbedingte Erkrankungen vermeiden zu helfen. Hierzu gehören auch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen wie z.B. ein Sehtest für Mitarbeiter im Büro oder auch die Vorsorgeuntersuchung für Fahrtätigkeiten (G 25) (diese Untersuchung wird auch durch die in der FeV vorgeschriebenen Untersuchungen abgedeckt).

    ----------------------------

    Das Problem ist nur, dass in einer "normalen" Fahrschule (Inhaber und evtl. ein paar angestellte Fahrlehrer) nie ein Betriebsarzt vorbeikommt ...

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 10. Juni 2009
    Text
    Ich habe keine Ahnung, wie das in Fahrschulen abläuft. Aber bei uns (Praxen) ist es so, dass sich nach BG der Arbeitgeber darum kümmern muss.
    So habe ich nächste Woche wieder einen Termin im Betriebsarztzentrum um mich der Untersuchung nach G 42 und G 37 zu unterziehen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Tschenzi
      schrieb am Montag, 15. Juni 2009
    Text


    >Hallo Kirsten!
    >Es ist sehr bedauerlich, daß hier ein Mensch durch die Unachsamkeit eines Anderen, ums Leben kam.
    >Trotzdem stellt sich hier die Frage, warum mußte ein 72 jähriger Fl. noch auf ein Motorrad steigen, reichte seine Rente nicht aus?

    Das ist doch sowas von Nebensache! Und wenn er aus Spaß an der Freude schult...

    >Zu der Untersuchung, es fehlt die rechtliche Handhabe, um Fl. auf ihren Gesundheitszustand zu überprüfen.
    >Hier wäre der Gesetzgeber gefordert.
    >Hans Fl.i.R. 72 Jahre

    Hans, Du redest Blech! Jeder Fahrlehrer ab 50 muß die ärztliche Untersuchung für die FE C/CE machen, die ein augenärztliches Gutachten einschließt. Einen Reaktionstest leider nicht. Wenn der FL mit seinen 72 die Untersuchung gemacht und "bestanden" hat ist doch alles in Butter, da OHNE FE C/CE keine Lehrerlaubnis jedweder Klasse! Soviel zur rechtlichen Handhabe! Du musst aber echt überall Deinen Senf zugeben, oder? Hauptsache loslabern! genieß doch lieber Deinen Ruhestand, Manno!

    Gruß, Tschenzi, FL

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 16. Juni 2009
    Text
    Aus verlässlicher Quelle weiß ich, dass als EINE Ursache für den Unfall bei der "Unsichtbarkeit" des FL gesehen wird.
    Neben der Tatsache, dass der auffahrende Verkehrsteilnehmer gepennt hat, ist erwiesen, dass der FL (bzw sein Motorrad) nur durch das Rücklicht sichtbar war. Reflektierende Kennzeichnungen (zB Warnweste oder an der Schutzkleidung) des Fahrers fehlten komplett.
    Ein Fakt, den Biker -besonders nachts- bedenken sollten.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Dienstag, 16. Juni 2009
    Text
    >
    >
    >>Hallo Kirsten!
    >>Es ist sehr bedauerlich, daß hier ein Mensch durch die Unachsamkeit eines Anderen, ums Leben kam.
    >>Trotzdem stellt sich hier die Frage, warum mußte ein 72 jähriger Fl. noch auf ein Motorrad steigen, reichte seine Rente nicht aus?
    >
    >Das ist doch sowas von Nebensache! Und wenn er aus Spaß an der Freude schult...
    >
    >>Zu der Untersuchung, es fehlt die rechtliche Handhabe, um Fl. auf ihren Gesundheitszustand zu überprüfen.
    >>Hier wäre der Gesetzgeber gefordert.
    >>Hans Fl.i.R. 72 Jahre
    >
    >Hans, Du redest Blech! Jeder Fahrlehrer ab 50 muß die ärztliche Untersuchung für die FE C/CE machen, die ein augenärztliches Gutachten einschließt. Einen Reaktionstest leider nicht. Wenn der FL mit seinen 72 die Untersuchung gemacht und "bestanden" hat ist doch alles in Butter, da OHNE FE C/CE keine Lehrerlaubnis jedweder Klasse! Soviel zur rechtlichen Handhabe! Du musst aber echt überall Deinen Senf zugeben, oder? Hauptsache loslabern! genieß doch lieber Deinen Ruhestand, Manno!
    >
    >Gruß, Tschenzi, FL

    Hallo!
    Hier handelt es sich um einen Fl. Klasse A.
    Bevor Du auf Andere losschlägst, solltest Du dich mit dem Artikel befassen.
    Hans Fl. Klass B,BE u.A i.R.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 16. Juni 2009
    Text
    >
    >Hallo!
    >Hier handelt es sich um einen Fl. Klasse A.
    >Bevor Du auf Andere losschlägst, solltest Du dich mit dem Artikel befassen.
    >Hans Fl. Klass B,BE u.A i.R.

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zitat von Tschenzi, FL:
    **da OHNE FE C/CE keine Lehrerlaubnis jedweder Klasse! **

    Das würde dem entsprechen, was auch mein Ex-FL zu dem Thema sagte.
    Der unterrichtet übrigens auch "nur" A, B und BE - aber muss trotzdem im Besitz der FE Klasse C/CE sein (warum auch immer [???])

    Nun bin ich auf den weiteren Verlauf der Diskussion gespannt ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Dienstag, 16. Juni 2009
    Text
    >>
    >>Hallo!
    >>Hier handelt es sich um einen Fl. Klasse A.
    >>Bevor Du auf Andere losschlägst, solltest Du dich mit dem Artikel befassen.
    >>Hans Fl. Klass B,BE u.A i.R.
    >
    >~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    >
    >Zitat von Tschenzi, FL:
    >**da OHNE FE C/CE keine Lehrerlaubnis jedweder Klasse! **
    >
    >Das würde dem entsprechen, was auch mein Ex-FL zu dem Thema sagte.
    >Der unterrichtet übrigens auch "nur" A, B und BE - aber muss trotzdem im Besitz der FE Klasse C/CE sein (warum auch immer [???])
    >
    >Nun bin ich auf den weiteren Verlauf der Diskussion gespannt ;o)

    Bei der Ausbildung zum Fl. sind alle Klassen(außer D) erforderlich.
    Wenn der Fl. nur Klasse B,BE u.A hat, braucht er nicht zur Untersuchung.
    Seine Klasse (2 alt)erlischt, wenn er nicht die Untersuchungen macht.
    Sein Fahrlehrerschein Klasse B,BE u.A. bleibt erhalten, er muß nur in bestimmten Abständen zur Fortbildung.
    Hans Fl.i.R.

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  • Thema
    Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 16. Juni 2009
    Text
    Hallo Hans,

    darf ich dir da mal ganz vorsichtig widersprechen.

    Ein FL braucht generell erstmal zum Erhalt seiner LEhrerlaubnis die Klasse C/CE.

    Sollte er jedoch aus gesundheitlichen Gründen diese Untersuchung nicht bestehen, damit die Verlängerung seines C/CE NICHT bekommen, *KANN* die Erlaubnisbehörde die FahrLEHRerlaubnis auf A und BE einschränken, sie muss es aber nicht.

    Sie kann, da die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, die Lehrerlaubnis auch komplett widerrufen!

    HAb beides schon erlebt!

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Dienstag, 16. Juni 2009
    Text
    >Hallo Hans,
    >
    >darf ich dir da mal ganz vorsichtig widersprechen.
    >
    >Ein FL braucht generell erstmal zum Erhalt seiner LEhrerlaubnis die Klasse C/CE.
    >
    >Sollte er jedoch aus gesundheitlichen Gründen diese Untersuchung nicht bestehen, damit die Verlängerung seines C/CE NICHT bekommen, *KANN* die Erlaubnisbehörde die FahrLEHRerlaubnis auf A und BE einschränken, sie muss es aber nicht.
    >
    >Sie kann, da die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, die Lehrerlaubnis auch komplett widerrufen!
    >
    >HAb beides schon erlebt!
    >
    >Wolfe

    Hallo Wolfgang!
    Da ich aus gesundheitlichen Gründen, die Klasse 2 nicht mehr verlängert habe, ist mein Fahrlehrerschein Klass B,BE u.A nicht erloschen.
    Gruß!
    Hans

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  • Thema
    Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Tschenzi
      schrieb am Mittwoch, 17. Juni 2009
    Text

    >Hallo Wolfgang!
    >Da ich aus gesundheitlichen Gründen, die Klasse 2 nicht mehr verlängert habe, ist mein Fahrlehrerschein Klass B,BE u.A nicht erloschen.
    >Gruß!
    >Hans

    Lies doch einfach mal § 2 Fahrlehrergesetz. Dann dürfte doch alles klar sein. Natürlich, es gibt sicher seitens der Behörde die eine oder andere Ausnahme, aber nach Ausnahmen ist doch hier gar nicht gefragt, sondern vielmehr nach grundsätzlichen Regelungen. Aber was rege ich mich auf? Bei Freund Hans W. ist eh immer alles anders und besser wissen tut er es sowieso. Ergo: alle doof ausser Hans W.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Donnerstag, 18. Juni 2009
    Text
    >
    >>Hallo Wolfgang!
    >>Da ich aus gesundheitlichen Gründen, die Klasse 2 nicht mehr verlängert habe, ist mein Fahrlehrerschein Klass B,BE u.A nicht erloschen.
    >>Gruß!
    >>Hans
    >
    >Lies doch einfach mal § 2 Fahrlehrergesetz. Dann dürfte doch alles klar sein. Natürlich, es gibt sicher seitens der Behörde die eine oder andere Ausnahme, aber nach Ausnahmen ist doch hier gar nicht gefragt, sondern vielmehr nach grundsätzlichen Regelungen. Aber was rege ich mich auf? Bei Freund Hans W. ist eh immer alles anders und besser wissen tut er es sowieso. Ergo: alle doof ausser Hans W.

    Hallo Tschentzi!
    Ich nehme an, daß Du noch in der Ausbildung bist und in einem anderem Forum unter Stefan Reinken schreibst.
    Wenn das so ist, solltest Du Dir ein merken,kritisiere nicht ältere, Kollegen, die seit Jahren in der Ausbildung tätig sind.
    Es kann sein, daß es von Ordnungsbehörde zu Ordnungsbehörde anders gehandhabt wird.
    Bei uns ist es so, wird die alte Klasse 2 nicht verlängert, bleit die Fahrerlaubnis Klass B,BE u.A bestehen.

    Ich hoffe Du bestehtst, bei deinem Eifer die Prüfung und hast am Ende die gleichen Erfolge, wie Ich.
    Hans Fl.i.R.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      tobi*
      schrieb am Donnerstag, 18. Juni 2009
    Text
    >Hans Fl.i.R.

    ...und das ist auch gut so...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Dienstag, 16. Juni 2009
    Text
    >Das würde dem entsprechen, was auch mein Ex-FL zu dem Thema sagte.
    >Der unterrichtet übrigens auch "nur" A, B und BE - aber muss >trotzdem im Besitz der FE Klasse C/CE sein (warum auch immer [???])
    >

    Das ist grundsätzlich so richtig:
    http://bundesrecht.juris.de/fahrlg/__2.html

    Allerdings:
    Ist die Fahrlehrerlaubnis in einem anderen EU-/EWR-Land oder der Schweiz erworben worden und der Fahrlehrer selbst Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Landes oder der Schweiz kann diese umgeschrieben werden ohne diese Voraussetzung zu erfüllen:
    http://bundesrecht.juris.de/fahrlg/__2a.html

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Dienstag, 16. Juni 2009
    Text
    Und das gilt auch nur bei der Erteilung der Fahrlehrerlaubis.
    Wie schon von Hans W. erwähnt, kann man dann C/CE auslaufen lassen, wenn man diese Klasse nicht mehr unterrichtet.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Tschenzi
      schrieb am Donnerstag, 18. Juni 2009
    Text
    >Und das gilt auch nur bei der Erteilung der Fahrlehrerlaubis.
    >Wie schon von Hans W. erwähnt, kann man dann C/CE auslaufen lassen, wenn man diese Klasse nicht mehr unterrichtet.

    Das lese ich anders. Gem. § 2 FahrlG ist für die Erteilung grundsätzlich C/CE vorgeschrieben. Und da steht nix von Ersterteilung o.ä. Gem. § 7 Abs. 2 FahrlG (Ruhen und Erlöschen der Fahrlehrerlaubnis):
    "Die Fahrlehrerlaubnis erlischt, wenn dem Inhaber die Fahrerlaubnis rechtskräftig oder unanfechtbar entzogen wird oder die Fahrerlaubnis auf andere Weise erlischt."

    Sicher, Ausnahmen will ich nicht bestreiten, aber grundsätzlich lese ich das so, dass ich im Mindestbesitz der Klassen A, B + CE sein muß um überhaupt FL zu sein. Lese ich das jetzt richtig oder falsch? Und wenn falsch, worin ist dieses dann gesetzlich Begründet???

    Gruß, Tschenzi (FL)

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  • Thema
    Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      kampino
      schrieb am Donnerstag, 18. Juni 2009
    Text
    Hallo zusammen !

    Daß der Kl A Fahrlehrer bei der Überlandfahrt mit dem Krad voraus fährt ist nachzuvollziehen. Dort kann er dem Schüler vielleicht besser die Kurvenlinie und Geschwindigkeit vorfahren. Auf der Autobahn hat er sich meiner Meinung nach eher hinter dem Schüler zu bewegen um diesen Abzuschirmen und besser im Blick zu haben. Das ist natürlich im PKW besser zu bewerkstelligen als auf einem Motorrad.Aber das nur mal so nebenbei. Ein Fahler ist ihm hier sicherlich nicht vorzuwerfen.
    Im § 2 steht, wie schon richtig erwähnt wurde, das zur Erteilung die Fahrerlaubnisklasse CE Voraussetzung ist, nicht um den Schein zu behalten. Sicherlich könnte die Erlaubnisbehörde auf die Idee kommen, daß aufgrund der fehlenden gesundheitlichen Befähigung zum Führen von LKW die Befähigung zur Fahrschülerausbildung auch nicht mehr gegeben ist, aber das scheint mir sehr weit hergeholt. Und wenn ein FL die Klasse CE einfach nicht verlängern läßt wirds noch schwerer für die Behörde die Fahrlehrerlaubnis zu entziehen.

    Grüße

    kampino

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  • Thema
    Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Tschenzi
      schrieb am Donnerstag, 18. Juni 2009
    Text
    >Hallo zusammen !
    >
    >Daß der Kl A Fahrlehrer bei der Überlandfahrt mit dem Krad voraus fährt ist nachzuvollziehen. Dort kann er dem Schüler vielleicht besser die Kurvenlinie und Geschwindigkeit vorfahren. Auf der Autobahn hat er sich meiner Meinung nach eher hinter dem Schüler zu bewegen um diesen Abzuschirmen und besser im Blick zu haben. Das ist natürlich im PKW besser zu bewerkstelligen als auf einem Motorrad.Aber das nur mal so nebenbei. Ein Fahler ist ihm hier sicherlich nicht vorzuwerfen.
    >Im § 2 steht, wie schon richtig erwähnt wurde, das zur Erteilung die Fahrerlaubnisklasse CE Voraussetzung ist, nicht um den Schein zu behalten.

    Aber wo steht das? Ich lerne ja wirklich als nicht allwissender FL dazu, aber bitte sage mir, wo es steht?!

    >Sicherlich könnte die Erlaubnisbehörde auf die Idee kommen, daß aufgrund der fehlenden gesundheitlichen Befähigung zum Führen von LKW die Befähigung zur Fahrschülerausbildung auch nicht mehr gegeben ist, aber das scheint mir sehr weit hergeholt. Und wenn ein FL die Klasse CE einfach nicht verlängern läßt wirds noch schwerer für die Behörde die Fahrlehrerlaubnis zu entziehen.

    Ich denke, wir haben jetzt eine zentrale "Verwaltung" in Flensburg durch die Umstellung damals auf Karte?

    >Grüße
    >
    >kampino

    Beste grüße, Tschenzi

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  • Thema
    Re: Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 18. Juni 2009
    Text
    Ich habe die Frage jetzt einfach mal ins Verkehrsportal.de gesetzt, in der Hoffnung, dass die, die die Entscheidungen treffen auch wissen warum sie das tun ;o) :

    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=76813

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  • Thema
    Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Loisel
      schrieb am Freitag, 19. Juni 2009
    Text
    Es ist immer wieder das gleiche, da wird herumgekotzt, der eine zieht über den anderen her und umgekehrt.
    Warum kann eine solche Diskussion unter Fachleuten nicht sachlich bleiben und auf höchstmöglichem fachlichen Niveau geführt werden?
    Ein typisches Hauen und Stechen unter Fahrlehrer!
    Wieder ein negatives Beispiel für unseren Berufsstand.

    Zum Thema:
    Im § 2 FahrlG werden die Zugangsvoraussetzungen beschrieben. Bedeutet also, CE als Zugang ist erforderlich.
    Wenn weiterhin CE ausgebildet werden soll, muss selbstverständlich die Verlängerung dieser FEKl. durchgeführt werden. Wenn diese FEKl., aus welchen Gründen auch immer, seine Gültigkeit verliert, ruht oder erlöscht gilt dies auch für die Fahrlehrerlaubnis dieser Kl. (§ 7 FahrlG).
    Die anderen Fahrlehrerlaubnisse bleiben hiervon unberührt.
    Und hierfür gibt es keine Ausnahmen oder Sonderregelungen oder sonst irgend etwas, so steht es im Gesetz.

    Grüße
    Frank

    PS: Bemüht Euch um mehr Sachlichkeit, es tut uns allen gut !!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Freitag, 19. Juni 2009
    Text
    >Es ist immer wieder das gleiche, da wird herumgekotzt, der eine zieht über den anderen her und umgekehrt.
    >Warum kann eine solche Diskussion unter Fachleuten nicht sachlich bleiben und auf höchstmöglichem fachlichen Niveau geführt werden?
    >Ein typisches Hauen und Stechen unter Fahrlehrer!
    >Wieder ein negatives Beispiel für unseren Berufsstand.
    >
    >Zum Thema:
    >Im § 2 FahrlG werden die Zugangsvoraussetzungen beschrieben. Bedeutet also, CE als Zugang ist erforderlich.
    >Wenn weiterhin CE ausgebildet werden soll, muss selbstverständlich die Verlängerung dieser FEKl. durchgeführt werden. Wenn diese FEKl., aus welchen Gründen auch immer, seine Gültigkeit verliert, ruht oder erlöscht gilt dies auch für die Fahrlehrerlaubnis dieser Kl. (§ 7 FahrlG).
    >Die anderen Fahrlehrerlaubnisse bleiben hiervon unberührt.
    >Und hierfür gibt es keine Ausnahmen oder Sonderregelungen oder sonst irgend etwas, so steht es im Gesetz.
    >
    >Grüße
    >Frank
    >
    >PS: Bemüht Euch um mehr Sachlichkeit, es tut uns allen gut !!!

    Hallo Frank!
    Ich bin deiner Meinung.
    Wenn aber die "Jungen Wilden" Fl i.Ausbildung, plötzlich FL sein wollen,ohne die erforderliche Prüfung zu haben, erwecken sie den Eindruck, daß ihre Meinung besonders wichtig ist.

    Es macht keinen guten Eindruck, wenn ein User in dem einem Forum als Fl.in Ausbildung und in dem hieseigen als FL schreibt.
    Ehrlichkeit zahlt sich aus.
    Hans FL

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Tschenzi
      schrieb am Freitag, 19. Juni 2009
    Text

    >Hallo Frank!
    >Ich bin deiner Meinung.
    >Wenn aber die "Jungen Wilden" Fl i.Ausbildung, plötzlich FL sein wollen,ohne die erforderliche Prüfung zu haben, erwecken sie den Eindruck, daß ihre Meinung besonders wichtig ist.
    >
    >Es macht keinen guten Eindruck, wenn ein User in dem einem Forum als Fl.in Ausbildung und in dem hieseigen als FL schreibt.
    >Ehrlichkeit zahlt sich aus.
    >Hans FL


    Ach Hans! Soll ich Dir jetzt meinen Schein mailen? FL seit dem 14.03.1997! Mit Deiner Vermutung, ich sei ein anderer, liegst Du (wie sooooo oft) wieder einmal daneben! Weder FLiP, noch junger Wilder!

    Gruß, Tschenzi FL!!!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Tschenzi
      schrieb am Freitag, 19. Juni 2009
    Text
    >Es ist immer wieder das gleiche, da wird herumgekotzt, der eine zieht über den anderen her und umgekehrt.
    >Warum kann eine solche Diskussion unter Fachleuten nicht sachlich bleiben und auf höchstmöglichem fachlichen Niveau geführt werden?
    >Ein typisches Hauen und Stechen unter Fahrlehrer!
    >Wieder ein negatives Beispiel für unseren Berufsstand.
    >
    >Zum Thema:
    >Im § 2 FahrlG werden die Zugangsvoraussetzungen beschrieben. Bedeutet also, CE als Zugang ist erforderlich.
    >Wenn weiterhin CE ausgebildet werden soll, muss selbstverständlich die Verlängerung dieser FEKl. durchgeführt werden. Wenn diese FEKl., aus welchen Gründen auch immer, seine Gültigkeit verliert, ruht oder erlöscht gilt dies auch für die Fahrlehrerlaubnis dieser Kl. (§ 7 FahrlG).
    >Die anderen Fahrlehrerlaubnisse bleiben hiervon unberührt.
    >Und hierfür gibt es keine Ausnahmen oder Sonderregelungen oder sonst irgend etwas, so steht es im Gesetz.
    >
    >Grüße
    >Frank
    >
    >PS: Bemüht Euch um mehr Sachlichkeit, es tut uns allen gut !!!

    Dann sei bitte die sachliche Frage erlaubt, woraus hervorgeht das die anderen Klassen bei dem Verlust von beispielsweise CE unberührt bleiben! Ich kann doch lesen. Und wenn die Zugangsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind...
    Wo kann ich das ergo nachlesen?

    Gruß, Tschenzi

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Freitag, 19. Juni 2009
    Text
    >>Es ist immer wieder das gleiche, da wird herumgekotzt, der eine zieht über den anderen her und umgekehrt.
    >>Warum kann eine solche Diskussion unter Fachleuten nicht sachlich bleiben und auf höchstmöglichem fachlichen Niveau geführt werden?
    >>Ein typisches Hauen und Stechen unter Fahrlehrer!
    >>Wieder ein negatives Beispiel für unseren Berufsstand.
    >>
    >>Zum Thema:
    >>Im § 2 FahrlG werden die Zugangsvoraussetzungen beschrieben. Bedeutet also, CE als Zugang ist erforderlich.
    >>Wenn weiterhin CE ausgebildet werden soll, muss selbstverständlich die Verlängerung dieser FEKl. durchgeführt werden. Wenn diese FEKl., aus welchen Gründen auch immer, seine Gültigkeit verliert, ruht oder erlöscht gilt dies auch für die Fahrlehrerlaubnis dieser Kl. (§ 7 FahrlG).
    >>Die anderen Fahrlehrerlaubnisse bleiben hiervon unberührt.
    >>Und hierfür gibt es keine Ausnahmen oder Sonderregelungen oder sonst irgend etwas, so steht es im Gesetz.
    >>
    >>Grüße
    >>Frank
    >>
    >>PS: Bemüht Euch um mehr Sachlichkeit, es tut uns allen gut !!!
    >
    >Dann sei bitte die sachliche Frage erlaubt, woraus hervorgeht das die anderen Klassen bei dem Verlust von beispielsweise CE unberührt bleiben! Ich kann doch lesen. Und wenn die Zugangsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind...
    >Wo kann ich das ergo nachlesen?
    >
    >Gruß, Tschenzi

    Das ist die Praxis.
    Hans FL.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 19. Juni 2009
    Text
    Hi Frank,

    so, mal sehen:

    "Die Fahrlehrerlaubnis erlischt, wenn dem Inhaber die Fahrerlaubnis rechtskräftig oder unanfechtbar entzogen wird oder die Fahrerlaubnis auf andere Weise erlischt."

    sagt der §7 Abs 2 FahrlG.

    Da ich nur EINE Fahrlehrerlaubnis habe, erlischt diese, wenn meine Fahrerlaubnis erlischt.

    Nix CE, nix mehr FahrLEHRerlaubnis.

    So wirde mir das beigebracht, im RP erzählt.

    Dass auf Antrag die Klassen BE und A weiter genehmigt werden können, ist eine Möglichkeint.

    Aber eben nur eine KANN-Bestimmung.

    Nicht mehr und nicht weniger hab ich gesagt und das behaupte ich auch weiter so!

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Tschenzi
      schrieb am Samstag, 20. Juni 2009
    Text
    >Hi Frank,
    >
    >so, mal sehen:
    >
    >"Die Fahrlehrerlaubnis erlischt, wenn dem Inhaber die Fahrerlaubnis rechtskräftig oder unanfechtbar entzogen wird oder die Fahrerlaubnis auf andere Weise erlischt."
    >
    >sagt der §7 Abs 2 FahrlG.
    >
    >Da ich nur EINE Fahrlehrerlaubnis habe, erlischt diese, wenn meine Fahrerlaubnis erlischt.
    >
    >Nix CE, nix mehr FahrLEHRerlaubnis.
    >
    >So wirde mir das beigebracht, im RP erzählt.
    >
    >Dass auf Antrag die Klassen BE und A weiter genehmigt werden können, ist eine Möglichkeint.
    >
    >Aber eben nur eine KANN-Bestimmung.
    >
    >Nicht mehr und nicht weniger hab ich gesagt und das behaupte ich auch weiter so!
    >
    >Wolfe


    DEM dürfte dann ja wohl nichts mehr hinzuzufügen sein....

    @ Wolfe: Danke!

    Gruß, Tschenzi (der weiß, wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;-) )

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Loisel
      schrieb am Samstag, 20. Juni 2009
    Text
    Hi Wölfchen,
    >
    >Dass auf Antrag die Klassen BE und A weiter genehmigt werden können, ist eine Möglichkeint.
    >

    Und dieser Antrag begründet sich auf die einschlägigen §§ im FahrlG i.V. mit einer Entscheidung des Bund-Länder-Fachausschuss. Dieser Ausschuss befasste sich schon vor geraumer Zeit mit genau dieser Problematik. Mit der im GG verankerten Möglichkeit (hab' ich in einem anderen Beitrag schon erwähnt,... aber in "unserem Forum"!!!) wurde eben genau diese Möglichkeit geschaffen, um die Existenzen von Fahrschulen nicht zu gefährden. Schaut Euch doch mal das Durchschnittsalter an.

    Ich werde nächste Woche mal schauen, ob ich noch an die schriftliche Stellungnahme zu dieser Entscheidung komme und werde diese dann in "unserem Forum" veröffentlichen.

    >Aber eben nur eine KANN-Bestimmung.
    >
    Nein!!! Muss!!!
    Dabei muss ich ein wenig zurück rudern. Anscheinend haben diesen Beschluss nicht alle Länder getragen. Zugestimmt haben BaWü, Bayern, Rhld-Pfalz und NRW. Von anderen Ländern weiß ich jetzt i.M. nichts.

    Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 20. Juni 2009
    Text
    Gugu :-)

    wäre klasse wenn ich das mal wo lesen könnte.

    Weil: bin ja lernfähig.

    Und bis jetzt hab ich dich als sehr zuverlässigen Menschen kennengelernt, also nehr ich das mal als so gegeben hin!

    So, ich jetzt Füße hoch, weil keine Lust mehr auf nix

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Loisel
      schrieb am Sonntag, 21. Juni 2009
    Text
    >
    >Und bis jetzt hab ich dich als sehr zuverlässigen Menschen kennengelernt, also nehr ich das mal als so gegeben hin!
    >

    Danke für die Blumen Wolfgang, kostet beim nächsten Treffen eine Runde.
    Bedenke aber bitte, dieser Erlass wurde nicht von allen Ländern übernommen.... ich werde mal schauen was die Hessen hierzu gesagt haben......

    >So, ich jetzt Füße hoch, weil keine Lust mehr auf nix
    >
    >Wolfe

    Lieber Weissbier hoch!!! ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Only God will Judge you!!
      schrieb am Dienstag, 2. April 2013
    Text
    Moin Moin an alle Forum Leser.

    Ich bin der Fahrschüler der an dem Tag dem Fahrlehrer (Ot. Gün.) hinter her gefahren ist. Ich bin gerade auf dieses Forum gestoßen. Und möchte einige Diskussionen aufklären.
    Als erstes möchte ich eins bestätigen Herr G. war für sein Alter körperlich Fit, bevor wir auf die A8 gefahren sind waren wir gemeinsam in der Tankstelle, wegen einer Zigaretten Pause, Er selbst war nicht Raucher. Als ich meine Zigarette geraucht habe hat er mich zu Rechenschaft gezogen warum ich rauche. Er hat vor meinen Augen kurz mal 30 Liege stützen gemacht. Und betont das ein Biker immer Fit sein muss wie er selbst. Das zu diesem Thema er war nicht Raucher und sehr sportlich. Ich kenne einige 20 Jährige die keine 5 Liegestützen können.
    Zum anderen Thema wer Schuld ist kann ich eins bestätigen, der Fahrschullehrer war in keiner hinsicht Schuld.
    Während der Fahrt Richtung Stuttgart hat er mir über das Mikro mitgeteilt das ich zu schauen soll wie man richtig überholt. Er hat mich dann überholt, aber während dessen als er mich überholte hat hat ihn der Mercedes Fahrer pressiert und hat mich ebenfalls überholt ( ICH BIN MINDESTENS 140KM/H gefahren WIR WAREN RICHTIG FLOTT UNTERWEGS) jedoch haben dem silbernen Mercedes Fahrer auch andere Autos gefolgt. Nach paar min. geschah auch dann das Unglück.

    Der silberne Mercedes Fahrer ( Er selbst ist Arzt) der anschließend auf Bewährung verurteilt wurde, (was ich überhaupt nicht verstehe) hat mir auf der Unfallstelle gesagt das er eingeschlafen ist!!!!

    Der Schuldige ist meines Erachtens der Mercedes Fahrer.

    Ich will meinen Fahrschullehrer nicht in schutz nehmen, meine Aussage bringt ihn auch nicht mehr zurück, jedoch streite ich alle Vorwürfe gegen Ihn ab. Er war ein wunderbarer Lehrer, ein wunderbarer Mensch, und er hat an diesem Tag den Tod nicht verdient!
    Wenn der Mercedes Fahrer nicht eingeschlafen wäre, dann wäre er immer noch am Leben.


    Ps: Ich wünsche meinen Fahrschullehrer ein ewiges Leben im Paradies.

    MFG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Motorradfahrlehrer während Fahrstunde auf der A8 getötet
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 2. April 2013
    Text
    >Moin Moin an alle Forum Leser.

    Hallo, @Only God will Judge you!! *wink*


    >Ich bin der Fahrschüler der an dem Tag dem Fahrlehrer (Ot. Gün.) hinter her gefahren ist. Ich bin gerade auf dieses Forum gestoßen. Und möchte einige Diskussionen aufklären.

    Dafür möchte ich meinen herzlichen Dank aussprechen.


    >Als erstes möchte ich eins bestätigen Herr G. war für sein Alter körperlich Fit (...) Und betont das ein Biker immer Fit sein muss wie er selbst. Das zu diesem Thema er war nicht Raucher und sehr sportlich. Ich kenne einige 20 Jährige die keine 5 Liegestützen können.

    Ja, es gibt sie schon, die Menschen gesetzteren Alters, die der Jugend echt noch was vormachen können. ;o)


    >Zum anderen Thema wer Schuld ist kann ich eins bestätigen, der Fahrschullehrer war in keiner hinsicht Schuld.


    Vom Fahrerischen her, sehe ich es wie du.
    Das Einzige, was man ihm VIELLEICHT hätte anlasten können, wäre seine persönliche Kennzeichnung, in Form einer Warnweste über der Bikerjacke. Auch wenn die von einem SCHLAFENDEN Unfallverursachen bestimmt nicht besser gesehen würde, als das Krad samt Biker. Das berührt aber eben "nur" die Vorbildfunktion, deren Nachahmung aber andere uU vor etwas bewahren könnte.
    Dass er keine trug, erzählte einer der Polizisten, die den Unfall aufnahmen, in einem anderen Forum.

    Es war ein tragischer Unfall, an dessen Entstehung der FL sicher keine Schuld trug.
    Auch ich wünsche deinem Ex-FL ein paar schöne Runden im Bikerhimmel.
    Dass DU dich auch noch nach Jahren um sein ehrendes Andenken bemühst, zeigt nicht nur deinen feinen Charakter, sondern mE auch ein sensibles Wesen.*Daumenhoch*

    Deshalb (gestattest du mir die Frage?):
    Wie geht es dir nun?
    Ich wurde einmal Zeuge der ersten Reihe, als ein Biker unverschuldet das Leben ließ. Ich kannte ihn nicht einmal.
    Um wie viel schlimmer muss es dir ergangen sein.... :o(

    Glaubst du, dass der Unfallhergang einen Einfluss auf dein jetziges Fahrverhalten hat?
    Hast du die Ausbildung überhaupt fortgesetzt, nachdem du so Schreckliches miterleben musstest?

    Ich beende nun erst einmal meinen Beitrag.
    Aber nicht ohne dir noch einmal für deinen zu danken.

    Auf den Beitrag antworten


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