Nystagmus Führerschein ??

  • Nystagmus Führerschein ??
     user220979
      schrieb am Samstag, 21. Januar 2017
    Guten Abend,

    Ich habe seit Geburt folgende Probleme:

    Nystagmus, Schielen und nur wenig Sehstärke

    So ich habe 1999 meinen Führerschein erlangt durch ein Augenärztliches Gutachten mit beschränkung auf 100 kmh, nach 2 Jahren musste ich den Test Wiederholen und der Artz meinte nö verantwortet er nicht so musste ich den Schein abgeben.

    2011 habe ich einen neuen normalen Sehtest vom Optiker abgegeben der konnte mich wohl sehr gut leiden und hat ihn mir ausgefüllt allerdings nur mit sehhilfe. Lief auch bis heute alles super. Jetzt hat mich ein ehemaliger guter Freund bei der Führerscheinbehörde angeschwärzt.

    Die wollen jetzt inerhalb 4 Wochen ein neues Gutachten von mir von einem Augenarzt kein Optiker mehr.

    Meine aktuellen werte schwanken etwa, die letzten Werte waren

    Nystagmus R/L - Schiel OP / RA Ambylopie

    Visus R: ccs = 0,5
    Visus L: ccs = 0,5

    Brille
    R: 0/-2,0/30
    L: 0,75/-1,25/35

    Kann mit den Daten jemand was anfangen? Und mir dazu etwas sagen?

    Gibtes es vorbereitungen für so einen Test oder was ich zuvor machensollte um auch das zu ereeichen was ich kann?

    ist ein Führerschein möglich ?
  • Thema
    Re: Nystagmus Führerschein ??
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 21. Januar 2017
    Text
    >So ich habe 1999 meinen Führerschein erlangt durch ein Augenärztliches Gutachten mit beschränkung auf 100 kmh, nach 2 Jahren musste ich den Test Wiederholen und der Artz meinte nö verantwortet er nicht so musste ich den Schein abgeben.
    >
    >2011 habe ich einen neuen normalen Sehtest vom Optiker abgegeben der konnte mich wohl sehr gut leiden und hat ihn mir ausgefüllt allerdings nur mit sehhilfe. Lief auch bis heute alles super. Jetzt hat mich ein ehemaliger guter Freund bei der Führerscheinbehörde angeschwärzt.

    Statt hier nach Wegen zu fragen, wie du es bei einem augenärztlichen Gutachten schaffst, "das zu erreichen, was du kannst" (was ein schöner Euphemismus ist), würde ich mir mal lieber Gedanken machen, ob es wirklich eine so gute Idee war, bei der Beantragung der Fahrerlaubnis 2011 so schamlos zu lügen. Im Prinzip müsstest du damit rechnen, dass dir jede kleine Unsicherheit im Straßenverkehr (und natürlich erst Recht ein Unfall, selbst kleinste Parkrempler) als Straftat ausgelegt werden (§ 315c StGB, Gefährdung des Straßenverkehrs). Ist es das Wert?

    Der eigentliche Witz an der Sache ist aber folgendes:

    >Nystagmus R/L - Schiel OP / RA Ambylopie
    >
    >Visus R: ccs = 0,5
    >Visus L: ccs = 0,5

    Grundsätzlich sind diese Werte wenigstens für Klasse B zwar knapp an der Grenze, aber ausreichend. Der Nystagmus und das Schielen sind auch keine harten Ausschlusskriterien, solange wenigstens im zentralen Blickfeld keine größeren Ausfälle auftreten. Ich habe die ganz starke Vermutung, dass die ganze Sache von Anfang an ein ohne Tricks lösbares Problem gewesen wäre, wenn man nur die Zeit investiert hätte, einen guten Augenarzt zu suchen, der dich richtig berät und danach in seinem Gutachten geeignete Auflagen empfiehlt.

    Das jetzt in 4 Wochen durchzuziehen wird - sehr vorsichtig gesagt - ziemlich stressig.

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