Sondergenehmigung fahren mit 17 zum Ausbildungsort. Was ...

  • Sondergenehmigung fahren mit 17 zum Ausbildungsort. Was darf ich und was nicht.
     HelloWorld
      schrieb am Sonntag, 10. November 2013
    Hallo
    Habe das große glück die Sondergenehmigung fürs fahren mit 17 zum Ausbildungsort (bzw Schule) bekommen zu haben.
    Jetzt hab ich einige Fragen die mir anscheinend niemand beantworten kann.

    *Darf ich Personen mitnehmen?
    *Darf ich Alternativrouten benutzen? (bzw welche Route darf ich überhaupt benutzen)
    *Darf ich Tanken?
    *Darf ich Anhalten und das Fahrzeug verlassen? (z:B morgens beim Bäcker etc wenn ja wie lange)
    *Darf ich kleine Umwege fahren?
    *Darf ich nur zu bestimmten Zeiten fahren? (was ist wenn der Unterricht früher oder später endet)

    Kann mir jemand diese Fragen beantworten?
  • Thema
    Re: Sondergenehmigung fahren mit 17 zum Ausbildungsort. Was darf ich und was nicht.
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 11. November 2013
    Text
    Was steht in der Ausnahmegenehmigung? Bitte wörtlich zitieren ...

    Ich vermute basierend auf mir bekannten Formulierungen (das ist also für deinen Fall wirklich NUR EINE VERMUTUNG):

    >*Darf ich Personen mitnehmen?

    Vermutlich ja, aber nur auf deinem direkten Weg. Die Personen müssen also an deine Fahrtroute kommen.

    >*Darf ich Alternativrouten benutzen? (bzw welche Route darf ich überhaupt benutzen)

    Vermutlich ja, soweit das sinnvoll ist, z.B. um einen Stau zu umfahren. Eine Verpflichtung, immer und prinzipiell die kürzeste Strecke zu fahren, gibt es wahrscheinlich nicht.

    >*Darf ich Tanken?

    Vermutlich nur, sofern die Tankstelle an (d)einer direkten Strecke liegt.

    >*Darf ich Anhalten und das Fahrzeug verlassen? (z:B morgens beim Bäcker etc wenn ja wie lange)

    Sofern das am direkten Weg liegt: Ja, solange du willst.

    >*Darf ich kleine Umwege fahren?

    Vermutlich nicht.

    >*Darf ich nur zu bestimmten Zeiten fahren? (was ist wenn der Unterricht früher oder später endet)

    Das wäre dann in der Ausnahmegenehmigung aufgeführt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Sondergenehmigung fahren mit 17 zum Ausbildungsort. Was darf ich und was nicht.
    Autor
      HelloWorld
      schrieb am Dienstag, 12. November 2013
    Text
    Hey erstmal danke für die antworten.
    Wie genau ist das jetzt mit der Bescheinigung. Ich habe bis jetzt glaube ich nur eine zusage für den Antrag auf die Sondergenehmigung vom Amt bekommen und habe die MPU bestanden. (Hat die MPU- Prüfstelle das Testergebnis an das Amt weitergeleitet?)
    Wird mir diese dann mit dem Führerschein (bzw dem Zettel zur vorzeitigen Fahrerlaubnis ) ausgehändigt oder muss ich da noch bei das Amt gehen. Hab bis jetzt noch kaum Infos darüber >-(

    Habe wahrscheinlich am Freitag Prüfung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Sondergenehmigung fahren mit 17 zum Ausbildungsort. Was darf ich und was nicht.
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 13. November 2013
    Text
    >Wie genau ist das jetzt mit der Bescheinigung. Ich habe bis jetzt glaube ich nur eine zusage für den Antrag auf die Sondergenehmigung vom Amt bekommen und habe die MPU bestanden.

    Aha, also war die Aussage:

    >Habe das große glück die Sondergenehmigung fürs fahren mit 17 zum Ausbildungsort (bzw Schule) bekommen zu haben.

    ... falsch. Du hast die Genehmigung noch nicht bekommen, sondern wirst sie erst noch bekommen. Warte das bitte einfach ab, dann siehst du den genauen Wortlaut.


    >(Hat die MPU- Prüfstelle das Testergebnis an das Amt weitergeleitet?)

    Wenn du (bzw. vermutlich eher deine Eltern) dazu die Erlaubnis erteilt hast, ja. Andernfalls bekommst du das Gutachten geschickt oder ausgehändigt und musst es selbst abgeben. Kannst du aber einfach bei der Begutachtungsstelle nachfragen.


    >Wird mir diese dann mit dem Führerschein (bzw dem Zettel zur vorzeitigen Fahrerlaubnis ) ausgehändigt oder muss ich da noch bei das Amt gehen. Hab bis jetzt noch kaum Infos darüber >-(

    Die Ausnahmegenehmigung wird dir mit dem Führerschein ausgehändigt. Ob du das ganze Paket dann vom Prüfer bekommst oder persönlich abholen musst, hängt von den Gepflogenheiten vor Ort ab. Wenn du's unbedingt vorab wissen musst, frage den FL. Andernfalls einfach aufmerksam dem Prüfer zuhören.

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