Theoriestundenverfall

  • Theoriestundenverfall
     Lukas H.
      schrieb am Donnerstag, 27. Juli 2017
    Hallo zusammen,
    ich habe vor 2 Jahren den Führerschein angefangen. Da ich kurz danach einen Studienplatz in Österreich bekommen und demnach auch dorthin verzogen bin, musste ich den Führerschein unterbrechen. Nun befindet sich auch in Deutschland mein Wohnsitz nicht mehr in der gleichen Stadt, und ich muss daher bei einer neuen Fahrschule einen neuen Antrag beim Straßenverkehrsamt stellen.

    Entscheidend ist jetzt, ob meine Theoriestunden noch gültig sind. Der Fahrlehrer meiner alten Fahrschule meinte, ausschlaggebend sei der "Abschluss der theoretischen Ausbildung" was bei mir der 15.09.15 war. Also hätte ich bis zum 15.09.17 noch Zeit, die Theorieprüfung erneut abzulegen und meine Stunden so zu erhalten. (So sagte er.)
    Der neue Fahrlehrer sagt jetzt aber, dass die Theoriestunden einzeln (bzw. nacheinander) verfallen. Da ich die Ausbildung am 16.06. begonnen habe, würde ich demnach mehr als die Hälfte meiner Theoriestunden verlieren (und nachholen müssen). Was stimmt denn nun?

    Sind die 14 Theoriestunden, soweit abgeschlossen, als "Komplettpaket" für 2 Jahre gültig?

    Oder bezieht sich die Gültigkeit von 2 Jahren auf jede einzelne Theoriestunde? (Also von dem Tag, an dem ich die jeweilige Stunde absolviert habe, 2 Jahre?)

    Würde mich über rasche Antworten freuen, ist eine dringende Angelegenheit.
    Und danke schonmal im Voraus :)

    LG Lukas
  • Thema
    Re: Theoriestundenverfall
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 27. Juli 2017
    Text
    >Sind die 14 Theoriestunden, soweit abgeschlossen, als "Komplettpaket" für 2 Jahre gültig?
    >
    >Oder bezieht sich die Gültigkeit von 2 Jahren auf jede einzelne Theoriestunde? (Also von dem Tag, an dem ich die jeweilige Stunde absolviert habe, 2 Jahre?)

    Auf diese Frage gibt es keine eindeutige Antwort. Die erste Version ist in § 16 Abs. 3 FeV geregelt. Diese Bestimmung bezieht sich aber weniger darauf, wie die Ausbildung abzulaufen hat, sondern was der Prüfer zu Beginn der Prüfung zu kontrollieren hat.

    Letztendlich ist aber ziemlich egal, wer "Recht" hat, denn der aktuelle Fahrlehrer entscheidet - neben der Beachtung gesetzlicher Vorschriften - wann die Ausbildungsziele erreicht sind und wann er daher die Ausbildung abschließen kann. Ist er der Ansicht, dass dazu Theoriestunden noch zu wiederholen sind, dann ist das eben so. Ich finde diese Haltung auch durchaus vertretbar.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo