Umzug in ein anderes Bundesland

  • Umzug in ein anderes Bundesland
     Andrea_Dürrbeck
      schrieb am Mittwoch, 1. März 2017
    Hallo,

    im August habe ich den Führerschein Klasse A unbeschränkt begonnen
    Die Theorie habe ich auch bereits am 29.09. bestanden (TÜV Rheinland)
    Leider habe ich es nicht vor Wintereinbruch geschafft, die erforderlichen Fahrstunden (bisher nur 2 Doppelstunden) für die praktische Prüfung zu machen

    Nun werde ich in Kürze von NRW nach BW ziehen
    Ich stelle mir nun die Frage wen muss ich nun alles informieren, dass ich umziehe und dementsprechend meinen Führerschein in Baden-Württemberg beenden möchte.
    Zumal ich bereits beim TÜV Rheinland die Gebühr für die praktische Prüfung bezahlt habe.

    Welche Reihenfolge wäre hier am sinnvollsten?

    Vielleicht sollte ich erwähnen dass ich auch noch keine Fahrschule in meiner Wahlheimat ausgesucht habe.

    Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus
    Andrea
  • Thema
    Re: Umzug in ein anderes Bundesland
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 1. März 2017
    Text
    >Ich stelle mir nun die Frage wen muss ich nun alles informieren, dass ich umziehe und dementsprechend meinen Führerschein in Baden-Württemberg beenden möchte.

    Die Fahrerlaubnisbehörde am neuen Wohnsitz. Dort musst du einen neuen Antrag auf Erteilung (bzw. Erweiterung, wie ich nach deiner Schilderung vermute) einer Fahrerlaubnis stellen. Du solltest dabei darauf hinweisen, dass du einen solchen Antrag bereits an deinem bisherigen Wohnsitz gestellt hast. Die Behörden reichen die Unterlagen dann untereinander weiter. Es ist wahrscheinlich ein neues Passbild erforderlich, weil ein weiterer Führerschein mit Nennung der korrekten ausstellenden Behörde angefertigt werden muss. Dafür wird die Behörde auch weitere Gebühren verlangen.


    >Vielleicht sollte ich erwähnen dass ich auch noch keine Fahrschule in meiner Wahlheimat ausgesucht habe.

    Das wäre der sinnvolle erste Schritt, denn diese Information braucht die neue Behörde ohnehin und eine gute Fahrschule kann dich auch zu den Abläufen vor Ort beraten.


    >Zumal ich bereits beim TÜV Rheinland die Gebühr für die praktische Prüfung bezahlt habe.

    Diesen Vorschuss zurückzufordern, ist ganz unabhängig vom restlichen Prozedere. Du kannst das machen, wann auch immer du Zeit dafür hast, Verjährungsfrist 3 Jahre.

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