Unfall mit Personenschaden in der Probezeit

  • Unfall mit Personenschaden in der Probezeit
     Dennis336
      schrieb am Sonntag, 19. Mai 2013
    Hallo

    Ich habe folgendes Problem.
    Ende März hatte ich einen Unfall, ich habe eine Kurve falsch eingeschätzt, bin von der Straße abgekommen und durch einen Zaun gefahren. Da hatte ich noch 2 Personen mit, die eine hatte ein stück Glas verschluckt und kam ins Krankenhaus. Die beiden Personen machen keine Anzeige und mit dem Besitzer von dem Grundstück ist auch alles geklärt, also auch keine Anzeige.

    Jetzt würde ich gerne wissen was für eine Strafe auf mich zukommt, da ich ja noch in der Probezeit bin.

    Danke im vorraus

    Mfg. Dennis366
  • Thema
    Re: Unfall mit Personenschaden in der Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 20. Mai 2013
    Text
    Erste Frage: Hat die Polizei den Unfall aufgenommen, wurde sie von irgendjemandem (z.B. von den Sanitätern oder Ärzten) hinzugerufen? Sollte die Polizei vom Unfall nichts erfahren, hast du nichts weiter zu erwarten. Daran glaube ich aber nicht so recht ...

    Falls die Polizei vom Unfall und der Verletzung erfährt, leitet sie ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) ein. Dazu ist sie auch ohne Anzeige verpflichtet. Eine Verurteilung ist aber unter gewöhnlichen Umständen äußerst unwahrscheinlich. Das Verfahren wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. Einstellung mit Auflagen

    Die Staatsanwaltschaft bietet dir an, das Verfahren gegen eine Auflage (z.B. Geldzahlung) einzustellen. Nachdem du alle Auflagen erfüllt hast, ist die Sache endgültig erledigt. In diesem Fall gibt es keine Probezeitfolgen.


    2. Einstellung ohne Auflagen

    Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren wegen der fahrlässigen KV ein und gibt die Sache an die örtliche Bußgeldstelle ab. Die Bußgeldstelle wird dann vermutlich versuchen, eine Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Hierbei kommen Verstöße mit Relevanz für die Probezeit in Frage (z.B. Unfall in Folge nicht angepasster Geschwindigkeit), aber auch Verstöße ohne Relevanz für die Probezeit sind möglich (z.B. der "allgemeine" Unfall-Tatbestand, für den nur ein Verwarngeld fällig wird).


    In jedem Fall ist es ratsam, keine Angaben gegenüber der Polizei zu machen. Du bist dazu nicht verpflichtet und verbaust dir durch ungeschickte Aussagen nur die Option, in einem folgenden Owi-Verfahren mit einem Verwarngeld davonzukommen. Kommt ein Anhörungsbogen, kann man durchaus ein Kreuzchen bei "Mit einer Einstellung der Verfahrens (gegen Auflagen) wäre ich einverstanden." (oder ähnliche Formulierung) machen - das stellt kein Schuldeingeständnis dar.

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  • Thema
    Re: Unfall mit Personenschaden in der Probezeit
    Autor
      Dennis336
      schrieb am Montag, 20. Mai 2013
    Text
    Hallo kk145

    Als der Unfall geschah, rief ich sofort die Polizei und einen Krankenwagen, die Polizei nahm alles auf, auch die Verletzung der einen Person. Ich habe auch schon Post von der Polizei bekommen, Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, was du erwähnt hast. Die verletzte Person war auch schon zur Aussage. Hat aber nichts gesagt, was mich belasten könnte. Dann musste ich noch einen Fragebogen (Anhörungsbogen) ausfüllen. Ein direktes Schuldeingeständnis hab ich in diesem Falle nicht gemacht.

    Danke im Vorraus

    Mfg Dennis336

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  • Thema
    Re: Re: Unfall mit Personenschaden in der Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 20. Mai 2013
    Text
    >Die verletzte Person war auch schon zur Aussage. Hat aber nichts gesagt, was mich belasten könnte. Dann musste ich noch einen Fragebogen (Anhörungsbogen) ausfüllen. Ein direktes Schuldeingeständnis hab ich in diesem Falle nicht gemacht.

    Es wäre (für euch beide) besser gewesen, keine Aussage zu machen. Ihr seid dazu nicht verpflichtet - auch wenn das die Polizei gerne mal so darstellt. Die Verletzte hätte sich die Zeit sparen können, da sie an einer Strafverfolgung kein Interesse zu haben scheint.

    Was hast du denn ausgesagt, das kein "direktes Schuldeingeständnis" war?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Unfall mit Personenschaden in der Probezeit
    Autor
      Dennis336
      schrieb am Dienstag, 21. Mai 2013
    Text
    Ich schreib dir mal den wichtigsten Fragenteil und die Antworten, da kannst du dir vielleicht ein besseres Bild verschaffen. (Fragen in Kurzform, Antworten in der Klammer)

    1.Wurden schon Unfälle Verursacht ? (Nein)
    2.Seit wann war ich unterwegs bzw. hab gearbeitet an diesem Tag ? (6 - 15 Uhr)
    3.Wurden Pausen eingelegt ? (15.15-16.00 Uhr, 16.30-17.15 Uhr, 17.45-18.15 Uhr)
    4.Körperlicher u. gesundheitlicher Zustand ? (Gut)
    5.Ziel u. Zweck der Fahrt ? (Eine Ausfahrt Richtung Merseburg, Ziel ist nicht bekannt)
    6.Wer befand sich noch im Fahrzeug ? (2 Personen)
    7.Haben sie sich mit Ihnen unterhalten ? (Ja)
    8.Gab es Pannen/Wartezeiten ? (Nein)
    9.War der betreffende Straßenabschnitt bekannt ? (Nein)
    10.Wie waren die Sichtverhältnisse ? (Normal, Tageszeit entsprechend 19.30 Uhr)
    11.Welche Verkehrszeichen haben sie wahrgenommen ? (Richtungstafel in Kurve)
    12.Hatten sie sich entsprechend verhalten ? (Ja)
    13.Worauf achteten sie außerdem ? (auf schlechte Straßenverhältnisse)
    14.Wie war das Wetter und der Zustand der Fahrbahn ? (ca. -5°C und schlechte Straße)
    15.Wie schnell sind sie gefahren ? (ca. 60 km/h)
    16.Wie viel war erlaubt ? (50 km/h)
    17.Welchen Gang hatten sie geschaltet ? (3. oder 4. Gang)
    18.Welchen Teil der Fahrbahn hatten sie genutzt ? (Rechts)
    19.Wie u. wo kamen sie von der Straße ab ? (In der Linkskurve)
    20.Warum kamen sie von der Straße ab ?(schlechte Straßenverhältnisse, Kurve falsch eingeschätz)
    21.Womit waren sie während der Fahrt beschäftigt ? (Auf Straßenverhältnisse zu achten, zwecks schlechter Fahrbahn)
    22.Welcher Schaden ist Ihnen entstanden ? (wirtschaftlicher Totalschaden)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Unfall mit Personenschaden in der Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 21. Mai 2013
    Text
    Danke, dass du dir die Mühe gemacht hast, diesen Fragenkatalog aufzuschreiben. Vielleicht hilft das dem ein oder anderen Mitleser hier, in einer ähnlichen Situation besser zu antworten, nämlich - ich habe es ja schon geschrieben - gar nicht.

    Das große Problem bei solchen Fragen ist, dass du dabei kaum etwas entlastendes vortragen kannst, dich aber sehr wohl stark belasten kannst. Beispiel:


    >2.Seit wann war ich unterwegs bzw. hab gearbeitet an diesem Tag ? (6 - 15 Uhr)

    Entlastet dich diese Antwort irgendwie? Ich denke nicht. Es ist ganz normal, irgendwann morgens aufzustehen, dann bis in den Nachmittag zu arbeiten und abends dann noch etwas Freizeit zu haben. Bestenfalls ist diese Antwort für den Unfall also irrelevant.

    Im schlechtesten Fall kann man jetzt argumentieren, dass nach 14,5 Stunden (unterwegs ab 6 Uhr heißt für mich aufstehen um 5) die Aufmerksamkeit doch bestimmt schon etwas nachgelassen hat - was vielleicht nicht stimmt, aber jetzt ist das Thema eben auf dem Tisch. Wirklich klar wird die Natur solcher Fragen erst, wenn du einmal überlegst, dass man aus dieser ganz normalen Aussage auch bei jeder anderen Unfallzeit irgendein Argument in Richtung fehlende Eignung konstruieren kann:
    - Passiert der Unfall am frühen Vormittag, warst du noch nicht ganz wach.
    - Am späten Vormittag hast du schon Stunden ohne Pause gearbeitet.
    - Am frühen Nachmittag hast du dein Mittagessen verdaut.
    - Am späten Nachmittag warst du in Feierabendstimmung.
    - Am Abend bist du müde.

    Bei dieser Frage gibt es nichts zu gewinnen. Bei allen anderen Fragen deiner Liste ist es genauso.


    >11.Welche Verkehrszeichen haben sie wahrgenommen ? (Richtungstafel in Kurve)

    Ich will das jetzt nicht für jede Frage noch einmal so ausführlich durchkauen, aber die hier ist besonders schön: Entweder hast du das Schild gesehen und hattest den Unfall trotzdem, oder du hast das Schild nicht gesehen und hattest den Unfall deswegen. In anderen Unfallszenarien gäbe es dann noch die Möglichkeiten, dass du ein Schild gesehen hast, das gar nicht da war (was auch kein gutes Licht auf dich wirft), und das es kein Schild gab und du deshalb keines gesehen hast - was völlig irrelevant ist, da man auch ohne Schild aufpassen muss.

    Wieder einmal: Es gibt absolut nichts zu gewinnen, aber einiges zu verlieren.


    >14.Wie war das Wetter und der Zustand der Fahrbahn ? (ca. -5°C und schlechte Straße)
    >15.Wie schnell sind sie gefahren ? (ca. 60 km/h)
    >16.Wie viel war erlaubt ? (50 km/h)

    An diesem Punkt räumst du Fehlverhalten ein, das die Polizei niemals hätte beweisen können. Schon ohne Antwort 14 liegt der Vorwurf der nicht angepassten Geschwindigkeit auf dem Tisch (das ist ein A-Verstoß), die schlechten Bedingungen belasten zusätzlich. Außerdem grenzt das in dieser Form schon an Vorsatz: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt unter besten Bedingungen und du fährst bei Dunkelheit, -5 °C, schlechter und dir unbekannter Straße noch schneller ...


    Wenn der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle nicht aufgrund des erheblichen Eigenschadens beide Augen zudrückt, läuft das auf ein Aufbauseminar hinaus. Hoffe auf die Einstellung gegen Auflage - das wird für dich die billigste Variante.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Unfall mit Personenschaden in der Probezeit
    Autor
      Dennis336
      schrieb am Mittwoch, 22. Mai 2013
    Text
    Die Frage mit der Geschwindigkeit, da wollte ich ja erst hin schreiben das ich 50 kmh gefahren bin, wurde da dann aber unter Druck gesetzt von meinen Eltern und anderen Leuten. Deswegen 60 kmh.

    Na da, vilt hab ich ja mal glück und es wird "nur" eine Geldstrafe.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unfall mit Personenschaden in der Probezeit
    Autor
      Dennis336
      schrieb am Mittwoch, 29. Mai 2013
    Text
    Hallo kk145.
    Ich habe heute Post bekommen von der Staatsanwaltschaft.
    Es stand folgendes drin:
    "Ich beabsichtige, das Verfahren ohne Erhebung der öffentlichen Klage einzustellen." ...
    Ich muss "nur" eine Strafe von 50€ zahlen.
    Bekomme ich jetzt noch eine Strafe oder ist das die letzte ?
    Danke schon mal.

    Mfg. Dennis336

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unfall mit Personenschaden in der Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 29. Mai 2013
    Text
    Kannst du bitte den genauen Wortlaut (anonymisiert, ohne alle Namens- oder Ortsbezeichnungen, Telefonnummern, ...) des Schreibens abtippen oder wenigstens alle darin erwähnten Paragrafen? Für eine Auflage erscheinen mir 50 € etwas wenig, aber das lässt sich sicher aufklären.

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