Verkehrsunfall ohne Personenschaden

  • Verkehrsunfall ohne Personenschaden
     bmw520i
      schrieb am Sonntag, 17. November 2013
    Hallo
    Ich hatte gestern Abend einen unfall,ich habe eine kurve falsch einschätzt und bin ins schleudern gekommen gegen einen Baum und dann zum stehen gekommen.der Baum wurde beschädigt und mein Auto hat einen total schaden.mir ist nicht viel passiert nur leichte prellungen und schnittwunden.

    Nun meine frage ich war nicht angeschnallt und bin noch in verlängerte probezeit!!

    Was kommt auf mich zu????
  • Thema
    Re: Verkehrsunfall ohne Personenschaden
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 17. November 2013
    Text
    Wurde der Unfall von der Polizei aufgenommen? Wurden dir irgendwelche Vorwürfe gemacht? Hast du Angaben zur Sache gemacht? Wenn ja, welche? Wenn es Probezeitmaßnahmen gibt, dann vermute ich die Ursache eher im Bereich des Zustandekommens des Unfalls.

    Der Gurtverstoß wird im Regelfall mit 30 € geahndet, d.h. Verwarngeld ohne Probezeitfolgen. Selbst wenn du es irgendwie auf eine Erhöhung auf 40 € oder mehr bringst, ist es nur ein B-Verstoß. Wenn du also in deiner verlängerten Probezeit noch keinen B-Verstoß hattest, bleibt das ohne Folgen. Wahrscheinlicher ist, dass der Verstoß - so er denn überhaupt nachweisbar ist - aus Gründen der Opportunität nicht verfolgt wird.

    Versicherungen werden auch nicht gerade begeistert sein, hier dürfte das vor allem die eigene Krankenkasse sein. Das ist aber ein eigenes Thema ...

    Warum hattest du den Sicherheitsgurt nicht angelegt?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verkehrsunfall ohne Personenschaden
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 17. November 2013
    Text
    >Wurde der Unfall von der Polizei aufgenommen? Wurden dir irgendwelche Vorwürfe gemacht? Hast du Angaben zur Sache gemacht? Wenn ja, welche? Wenn es Probezeitmaßnahmen gibt, dann vermute ich die Ursache eher im Bereich des Zustandekommens des Unfalls.



    Dem schließe ich mich an und freue mich auf die Antworten zu den Fragen.
    Wobei ich noch eine Frage anhängen möchte:
    War die Kurve durch ein Gefahrenschild gekennzeichnet?

    Dann würde der Bußgeldkatalog nämlich einen deutlichen Unterschied machen:

    Die Tatbestandsnummer zur nicht angepassten Geschwindigkeit sagt:
    *Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren...*
    und unterteilt dann
    Nr.8.1:
    TROTZ angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis)
    Folgen: 100€, 3 Punkte, A-Verstoß
    oder
    8.3 (wäre weit gnädiger):
    in anderen als in Nummer 8.1 genannten Fällen mit Sachbeschädigung
    Folgen: 35€, keine Punkte, Kein A- oder B-Verstoß

    *Quelle: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_03.php

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