Vorfahrt beim U-Turn auf baulich getrennter Fahrbahn

  • Vorfahrt beim U-Turn auf baulich getrennter Fahrbahn
     noname12345
      schrieb am Freitag, 9. Dezember 2016
    Wer hat hier Vorfahrt? Verkehrsteilnehmer A oder B?

    http://i.imgur.com/e93vTU2.jpg
  • Thema
    Re: Vorfahrt beim U-Turn auf baulich getrennter Fahrbahn
    Autor
      noname12345
      schrieb am Freitag, 9. Dezember 2016
    Text
    Ich dachte es sei Teilnehmer-B, weil er von einer Vorfahrtsstraße kommt bzw. diese nie verlassen hat und Teilnehmer-A ja ein Vorfahrt-gewähren-Schild hat.

    Oder gilt der Innenteil der getrennten Fahrbahn nicht als Vorfahrtsstraße und somit muss man vorm links Abbiegen den Verkehr durch lassen?

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  • Thema
    Re: Vorfahrt beim U-Turn auf baulich getrennter Fahrbahn
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 10. Dezember 2016
    Text
    >Wer hat hier Vorfahrt? Verkehrsteilnehmer A oder B?

    A.

    >Ich dachte es sei Teilnehmer-B, weil er von einer Vorfahrtsstraße kommt bzw. diese nie verlassen hat und Teilnehmer-A ja ein Vorfahrt-gewähren-Schild hat.

    Ich sehe keine Vorfahrtsstraße, ich sehe nur eine Ampel, die es in dieser Form eher nicht geben dürfte. Aber ok, ersetzen wir mal die Amepel durch ein VZ 306.

    Wer hat eigentlich behauptet, dass man bei "Vorfahrt gewähren" auch Linksabbieger durchlassen muss?


    >Oder gilt der Innenteil der getrennten Fahrbahn nicht als Vorfahrtsstraße und somit muss man vorm links Abbiegen den Verkehr durch lassen?

    Ob man den Teil innerhalb des Mittelstreifens als eigene Straße ansieht (d.h. zwei getrennte Abbiegevorgänge für B annimmt), ändert nur die Begründung, nicht das Ergebnis.

    Will man hier keine "eigene" Straße sehen, dann ist es ganz einfach: B wendet. § 9 Abs. 5 StVO schreibt vor, dass man sich beim Wenden so zu verhalten hat, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Das erreicht B keinesfalls dadurch, dass er vor A durchfährt. Grundsatz: Beim Wenden haben alle anderen Vorrang.

    Will man lieber zwei getrennte Abbiegevorgänge nach links sehen, ist es auch nicht viel komplizierter: B darf natürlich zunächst einmal links abbiegen und steht dann gegenüber von A. B muss hier als Linksabbieger warten und den geradeaus fahrenden A durchlassen. Dass A später links abbiegen wird, ist an diesem Punkt egal. Von den diversen Ausnahmen, die es für diesen Grundsatz gäbe (B befindet sich auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße, A kommt aus einem VB, ...) trifft keine zu.


    In der Prüfung ist das übrigens eine der Varianten, bei denen der Prüfling B am wenigsten einsieht, warum er nicht bestanden hat: B fährt beim Wenden keine saubere Linie (zu weit innen), A kommt nicht mehr vorbei und verzichtet auf seine Vorfahrt. B fährt durch und wird sich bei nächster Gelegenheit vom Prüfer anhören dürfen, dass er seine Vorfahrt erzwungen hat. Solche Stellen sollten (sofern es sie im Prüfungsgebiet gibt) daher in der Ausbildung gut vorbereitet werden.

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  • Thema
    Re: Re: Vorfahrt beim U-Turn auf baulich getrennter Fahrbahn
    Autor
      noname12345
      schrieb am Montag, 12. Dezember 2016
    Text
    >Ich sehe keine Vorfahrtsstraße, ich sehe nur eine Ampel, die es in dieser Form eher nicht geben dürfte. Aber ok, ersetzen wir mal die Amepel durch ein VZ 306.

    Die Ampel wird es wegen der Fußgänger geben. Das ist die besagte Stelle: http://i.imgur.com/Df07Y7g.jpg . Ich lasse A vor mir (B) fahren. Aber an dieser Stelle habe ich auch schon alle anderen Szenarien gesehen: "B fährt einfach vor A" oder "A wartet ewig auf B weil er denkt B habe Vorfahrt", oder beide fahren gleichzeitung und kollidieren fast, etc etc.
    Gäbe es im Innenteil für TN-B ebenfalls ein Vorfahrt-gewähren-Schild oder Ampeln für die horizontale Straße wäre die Situation m. E. etwas klarer.

    Danke für Deine Antwort!

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