Was bezahl ich an die Fahrschule wenn ich kündige?

  • Was bezahl ich an die Fahrschule wenn ich kündige?
     Jasmin-Kristin
      schrieb am Montag, 22. Oktober 2007
    Wenn ich nach meiner teoretischen Prüfung nun meienn Vertrag kündigen möchte.Was kostet mich das an die jeweilige Fahrschule?

    Da steht folgendes:
    ------------------------------------------
    Entgelte bei Vertragskündigung
    Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die er-brachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung.
    Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein (siehe Ziffer 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
    a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;
    b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoreti-schen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
    c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindest-unterrichtseinheiten erfolgt;
    d) 4/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoreti-schen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss;
    e) der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt
    Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist.
    Kündigt die Fahrschule ohne Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidri-ges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.
    ------------------------------
    Bitte um baldige antwort.

    Lieben gruß GoldenMama
  • Thema
    Re: Was bezahl ich an die Fahrschule wenn ich kündige?
    Autor
      Jasmin-Kristin
      schrieb am Montag, 22. Oktober 2007
    Text
    >Wenn ich nach meiner teoretischen Prüfung nun meienn Vertrag kündigen möchte.Was kostet mich das an die jeweilige Fahrschule?
    >
    >Da steht folgendes:Kündigung des Vertrages
    Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur in den nachste-hend genannten Fällen gekündigt werden:
    Wenn der Fahrschüler
    a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertrag-sabschluß mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unter-bricht,
    b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
    c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt.
    Schriftform der Kündigung
    Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
    >------------------------------------------
    >Entgelte bei Vertragskündigung
    >Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die er-brachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung.
    >Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein (siehe Ziffer 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
    >a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;
    >b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoreti-schen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
    >c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindest-unterrichtseinheiten erfolgt;
    >d) 4/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoreti-schen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss;
    >e) der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt
    >Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist.
    >Kündigt die Fahrschule ohne Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidri-ges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.
    >------------------------------
    >Bitte um baldige antwort.
    >
    >Lieben gruß GoldenMama


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Was bezahl ich an die Fahrschule wenn ich kündige?
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Montag, 22. Oktober 2007
    Text
    Der volle Grundbetrag.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Was bezahl ich an die Fahrschule wenn ich kündige?
    Autor
      Jasmin-Kristin
      schrieb am Montag, 22. Oktober 2007
    Text
    >Der volle Grundbetrag.


    Echt,die ganzen 220 Euro Grundgebühr nochmal?Wieso das denn?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Was bezahl ich an die Fahrschule wenn ich kündige?
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Montag, 22. Oktober 2007
    Text
    >>Der volle Grundbetrag.
    >
    >
    >Echt,die ganzen 220 Euro Grundgebühr nochmal?Wieso das denn?

    Wieso nochmal???
    Du bezahlst am anfang einmal die 220€, wenn du vor der TP gehst bekomsmt n Teil zurück.
    Wenn du nach der TP gehst bekommst nix zurück.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Was bezahl ich an die Fahrschule wenn ich kündige?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 23. Oktober 2007
    Text

    >Wieso nochmal???
    >Du bezahlst am anfang einmal die 220€, wenn du vor der TP gehst bekomsmt n Teil zurück.
    >Wenn du nach der TP gehst bekommst nix zurück.
    +++
    Auch direkt VOR der TP gibt es nix zurück, wenn die Ausbildung voll durchlaufen ist.....

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Was bezahl ich an die Fahrschule wenn ich kündige?
    Autor
      Jasmin-Kristin
      schrieb am Dienstag, 23. Oktober 2007
    Text
    Ohje,also muss ich wohl oder übel bei der Fahrschule bleiben,weil ich es mir nicht leisten kann auszusteigen.Sind ja wie Drückerkollonnen diese Fahrschule.Menno,ich hoff auf ein wunder.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Was bezahl ich an die Fahrschule wenn ich kündige?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 23. Oktober 2007
    Text
    Sind ja wie Drückerkollonnen diese Fahrschule.
    ---------------------------------

    Wurden dir die Ausweispapiere abgenommen?
    Wurdest du psychisch bedroht, oder zusammengeschlagen?!
    Wurdest du eingesperrt oder gegen deinen Willen weggefahren?

    Wie oft hast du auf diese Fragen mit "JA" geantwortet?

    Wie... NIE??!

    Dann hast du KEINE AHNUNG was in Drückerkolonnen abgeht!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Was bezahl ich an die Fahrschule wenn ich kündige?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 23. Oktober 2007
    Text
    >Ohje,also muss ich wohl oder übel bei der Fahrschule bleiben,weil ich es mir nicht leisten kann auszusteigen.
    ++++
    Du hast doch alle Theoriestunden schon gemacht, oder? Du hast auch verstanden, was in den Vertragsbedingungen steht, oder? Weil, ich bezweifel das gerade ganz stark. Du hast die Grundgebühr doch schon längst bezahlt... Ne Kündigung kostet Dich also nicht einen Cent...


    Sind ja wie Drückerkollonnen diese Fahrschule.Menno,ich hoff auf ein wunder.
    +++
    Zu diesem Schmarrn sag ich mal nix...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Was bezahl ich an die Fahrschule wenn ich kündige?
    Autor
      Sierena
      schrieb am Donnerstag, 6. Oktober 2016
    Text
    Hi an alle,
    ich habe in einer unseriösen Fahrschule angefangen. Da ich leider keine Ahnung hatte und davon ausgegangen bin, dass alles richtig abläuft.
    Ein Freund , der 2008 seinen Führerschein gemacht hat, hat mich dahin geschickt.

    Ich habe mit Theorie begonnen und auch schon einige Praxisstunden parallel gemacht, jedoch weder Ausbildungsvertrag noch Quittungen der Praxisstunden bekommen.
    Als ich nachfragte wurde ich nur vertröstet.
    Die einzige Quittung die ich je bekommen habe ist die über 150 Euro von der Grundgebühr, mehr nicht.
    Aufgrund plötzlicher Kündigung und finanzieller Lage habe ich deshalb einige Monate ausgesetzt.
    Als ich dann wieder hin ging und auch nach Termin für die Theorieprüfung fragte, wurde ich ganz verduzt angeschaut.
    Er erklärte mir knapp, dass er keinerlei Unterlagen mehr von mir hätte und mir eine Nachricht schreibt, wenn er was finden würde.
    Ich habe eine Weile auf die Rückmeldung gewartet und erneut nachgefragt. Ich habe keine Nachweise, dass ich dort angefangen habe und er keine Unterlagen mehr von mir...
    Habe schon einiges rein gesteckt und mich ärgert es ungemein, dass ich so leichtgläubig und naiv war!

    Ich erklärte den Vorfall in einer anderen Fahrschule und mir wurde gesagt, ich soll dennoch eine Kündigung schreiben und auch einen Teil der Grundforderung wieder zurück fordern.

    Soll ich die Kündigung allgemein halten oder den Betrag nennen den ich zurück fordere und wieviel wäre das?
    Habe ich sonst noch Möglichkeiten dagegen vorzugehen?
    Der Anwalt sagt leider auch, dass er ohne Nachweise nichts machen könnte.

    Liebe Grüße
    Sierena

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Was bezahl ich an die Fahrschule wenn ich kündige?
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 6. Oktober 2016
    Text
    >Soll ich die Kündigung allgemein halten oder den Betrag nennen den ich zurück fordere und wieviel wäre das?

    Ob du überhaupt einen Anspruch auf einen Teil des Grundbetrags hast, hängt vom Inhalt des Ausbildungsvertrages ab, den du nicht kennst. Sehr oft verringert sich der Rückzahlungsanspruch bei einer vorzeitigen Kündigung in mehreren Stufen, abhängig vom Ausbildungsfortschritt. Es kann also sein, dass du nach ein paar Theoriestunden schon gar nichts mehr bekommst.


    >Habe ich sonst noch Möglichkeiten dagegen vorzugehen?

    Ja. Ich würde den Fall der Behörde schildern, die Aufsicht über diese Fahrschule führt. Erkundige dich bei deiner Stadt bzw. deinem Landkreis, wer dafür zuständig ist. Über einen Fahrschüler keine Aufzeichnungen zu führen bzw. die nach einigen Monaten schon weggeworfen zu haben, ist ein Verstoß gegen die Pflichten, der eine Fahrschule nachkommen muss, u.a. § 18 FahrlG. Wenn die Behörde Druck macht, könnte das auch dir helfen.

    Das Minimalziel sollte sein, dass du eine Ausbildungsbescheinigung für den bereits absolvierten Unterricht bekommst.


    >Der Anwalt sagt leider auch, dass er ohne Nachweise nichts machen könnte.

    Zum Glück hast du ja wenigstens einen Nachweis: Die Quittung über den Grundbetrag. Das sollte genügen, um überzeugend zu belegen, dass du etwas mit dieser Fahrschule zu tun hast. Spätestens dann, wenn die Fahrschule anfängt Geld von dir zu nehmen, muss sie auch mit den o.g. Aufzeichnungen beginnen. Dieses kleine Stück Papier kann also einiges anrichten ...


    Und noch etwas hast du jetzt gelernt: Bei Barzahlungen verlangt man eine Quittung. Bei Ausreden (kein Quittungsblock, kein Stift, ...) zahlt man eben ein anderes mal. Wie schon meine Oma wusste: Zum Besch... gehören immer zwei. Einer, der besch..., und einer, der sich besch... lässt.

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