Wer darf zuerst fahren

  • Wer darf zuerst fahren
     seerose2016
      schrieb am Donnerstag, 12. Mai 2016
    Wer darf fahren.
    eine Kreuzung in meiner Gegend, so ähnlich wie diese:

    aber Rechts die Einfahrt gibt nicht,
    ich will gerade aus, verlasse also die Vorfahrstraße
    der blaue von links will nach links, also in der gleiche
    Straße wie ich, er verlässt also auch seine Vorfahrstraße.

    Das dunkle Auto von vorn gibt es nicht.
    Wer darf zuerst fahren ich oder der Blaue von links?

  • Thema
    Re: Wer darf zuerst fahren
    Autor
      Manne
      schrieb am Freitag, 13. Mai 2016
    Text
    Ob du die Vorfahrtsstraße verläßt oder nicht, spielt keine Rolle.
    Die Frage heißt: woher kommen die Fzg..
    Du kommst von der Vorfahrtsstraße und der blaue auch.
    Also sind beide auf der Vorfahrtsstraße. Also sind beide untereinander gleich.
    Bei gleichrangigen Straßen hat die Vorfahrt; wer von rechts kommt.
    Oder gedanklich "biegst" du die abknickende Vorfahrtsstraße auf, so dass sie gerade wird. Dann verläßt du die Vorfahrtsstraße nach rechts und der andere nach links. Der Linksabbieger muß den Gegenverkehr durchlassen.
    Ich finde die erster Regel einfacher zu merken.
    Gruß Manne

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  • Thema
    Re: Re: Wer darf zuerst fahren
    Autor
      seerose2016
      schrieb am Freitag, 13. Mai 2016
    Text
    >Oder gedanklich "biegst" du die abknickende Vorfahrtsstraße auf, so dass sie gerade wird. Dann verläßt du die Vorfahrtsstraße >nach rechts und der andere nach links. Der Linksabbieger muß den Gegenverkehr durchlassen.


    Also habe ich Vorfahrt vor den blauen von links:

    >Ich finde die erster Regel einfacher zu merken.
    Warum dann nicht so denken:
    Ich und der Blaue verlassen unsere Vorfahrtstraßen, sind gleichberechtig, Schilder weg denken, dann hätte wir rechts vor links, ich darf fahren.

    Hoffe jetzt kein Gedankenfehler zu machen.


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  • Thema
    Re: Re: Re: Wer darf zuerst fahren
    Autor
      Manne
      schrieb am Montag, 16. Mai 2016
    Text
    >>Oder gedanklich "biegst" du die abknickende Vorfahrtsstraße auf, so dass sie gerade wird. Dann verläßt du die Vorfahrtsstraße >nach rechts und der andere nach links. Der Linksabbieger muß den Gegenverkehr durchlassen.
    >
    >
    >Also habe ich Vorfahrt vor den blauen von links:
    >

    Ja.
    Aber Vorsicht. In Deutschland gibt es kein Recht auf Vorfahrt.
    Du darfst dir also die Vorfahrt nicht erzwingen. Beobachte gut, ob dir der andere auch die Vorfahrt gewähren wird.

    Gruß Manne

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  • Thema
    Re: Re: Wer darf zuerst fahren
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 16. Mai 2016
    Text
    >Oder gedanklich "biegst" du die abknickende Vorfahrtsstraße auf, so dass sie gerade wird. Dann verläßt du die Vorfahrtsstraße nach rechts und der andere nach links. Der Linksabbieger muß den Gegenverkehr durchlassen.

    ... und den Fußgänger, der auf deiner Kurveninnenseite in Fahrtrichtung geradeaus über die Straße geht, überfährst du dann, weil er nach dem "Verbiegen" deine Straße überquert und damit eigentlich warten muss?

    Sorry, aber so funktioniert das nicht. Es gibt keine Regeln über das Verlassen von Vorfahrtsstraßen und es macht keinen Sinn sich das vorzustellen. Das eine Problem löst man damit, schafft aber gleichzeitig mehrere neue. Die erste Erklärung ist richtig und wie ich finde auch leicht nachvollziehbar.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Wer darf zuerst fahren
    Autor
      Manne
      schrieb am Dienstag, 17. Mai 2016
    Text
    >>Oder gedanklich "biegst" du die abknickende Vorfahrtsstraße auf, so dass sie gerade wird. Dann verläßt du die Vorfahrtsstraße nach rechts und der andere nach links. Der Linksabbieger muß den Gegenverkehr durchlassen.
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    Genau so wurde es aber im Verkehrsinstitut Bielefeld gelehrt in der Ausbildung zum Fahrlehrer.
    Das fand ich damals schon Schwachsinn. Weil das kein Mensch macht mit dem Aufbiegen. Aber die abknickende Vorfahrt wird dort so erklärt.
    Und das mit den gleichrangigen Straßen steht nicht in der bundesdeutschen StVO. Das gab es nur in der StVO der DDR.
    Dort stand damals, dass die beiden Vorfahrtstraßen "untereinander gleich sind". Und bei gleichrangigen Straßen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.
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    >
    >... und den Fußgänger, der auf deiner Kurveninnenseite in Fahrtrichtung geradeaus über die Straße geht, überfährst du dann, weil er nach dem "Verbiegen" deine Straße überquert und damit eigentlich warten muss?
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    Quatsch. Auf dem Bild gibt es keinen Fußgänger. Dafür gibt es eine Abbiegeregel.
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    Aber so funktioniert das nicht. Es gibt keine Regeln über das Verlassen von Vorfahrtsstraßen und es macht keinen Sinn sich das vorzustellen. Das eine Problem löst man damit, schafft aber gleichzeitig mehrere neue. Die erste Erklärung ist richtig und wie ich finde auch leicht nachvollziehbar.
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    Ja. Finde ich auch. Aber worauf beziehen wir uns damit ? Wie begründen wir das ?
    In der StVO steht unter § 8: An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
    1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist.
    ???????????????????????????????????????????????????????????????
    Gruß Manne

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wer darf zuerst fahren
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 17. Mai 2016
    Text
    >Quatsch. Auf dem Bild gibt es keinen Fußgänger. Dafür gibt es eine Abbiegeregel.

    Den Fußgänger habe ich nur erfunden, damit deutlich wird, warum das mit dem Aufbiegen nicht funktioniert.


    >Ja. Finde ich auch. Aber worauf beziehen wir uns damit ? Wie begründen wir das ?
    >In der StVO steht unter § 8: An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
    >1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist.

    Die Verkehrszeichen regeln aber nicht die Vorfahrt gegenüber blau, also ist die Frage der Vorfahrt zwischen diesen beiden Verkehrsteilnehmern nicht "durch Verkehrszeichen besonders geregelt". Daher gilt für diese beiden "rechts vor links". Das wirklich kein Hexenwerk.

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