Wildunfall in der Probezeit

  • Wildunfall in der Probezeit
     Nibor
      schrieb am Donnerstag, 26. Februar 2015
    Hi,

    hatte gestern Abend eine Kollision mit einem Wildschwein. Mir ist nichts passiert und zum Glück war kein anderer Verkehrsteilnehmer auf der Straße. Mein Auto ist zwar beschädigt aber reparabel. Ich habe sofort die Polizei verständigt welche nach einer guten Stunde erst eingetroffen waren, diese haben meine Daten aufgenommen und mir gesagt das ich Post bekomme, und nun fahren könnte wenn mein Auto noch in der Lage sei. Ich bin dann weggefahren. Ich habe das Wildschwein frühzeitig gesehen und konnte noch gut von den erlaubten 70 auf 30 oder 40 KM/h abbremsen. Außer ein totes Wildschwein und ein Schaden am Kühler und an der Stoßstange meines Autos ist allerdings nichts passiert.

    Nun meine Frage, muss ich mit Konsequenzen rechnen?
  • Thema
    Re: Wildunfall in der Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 28. Februar 2015
    Text
    >Nun meine Frage, muss ich mit Konsequenzen rechnen?

    Da musst du abwarten, bis die versprochene Post eintrifft. Für Verkehrsunfälle gibt es sehr viele verschiedene Tatbestände, die man verwirklichen kann, und jeder hat andere Folgen. Wenn du dich mit Angaben zum Ablauf des Unfalls gegenüber der Polizei zurückgehalten hast (was immer eine gute Idee ist - kaum jemand kann die teils erheblichen rechtlichen Folgen seiner Angaben einschätzen), könnte das auf ein einfaches Verwarngeld über 35 € hinauslaufen.

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