Wird in eure Fahrschule auch über ...

  • Wird in eure Fahrschule auch über Eltern-Kind-Parkplätze diskutiert?
     S.H.
      schrieb am Freitag, 18. November 2016
    Hallo zusammen,

    Ein Jahr ist das schon her, nachdem ich die praktische Prüfung bestanden habe und den Führerschein endlich in der Tasche habe.

    Während ich noch in der Theorie war, wurde über die Eltern-Kind-Parkplätze (EKP) gesprochen, als wir das Thema (bzw. Lektion) "Ruhender Verkehr" hatten.
    Meine Frage: Wurde in eure Fahrschule auch über diese Plätze besprochen? Wenn ja, Wie?

    In meine Fahrschule hatte der FL über die EKP uns folgende maßen erklärt:
    Eltern-Kind-Parkplätze sind Stellplätze, die für hochschwangere Frauen oder Autofahrer bzw. für Eltern mit kleinen Kindern vorgesehen sind und haben die selbe Breite wie Behindertenparkplätze. Anders als auf Behindertenparkplätze sind Eltern-Kind-Parkplätze nicht in der Straßenverkehrsordnung geregelt und die unberechtigte Benutzung stellt somit keine Ordnungswidrigkeit dar. Jedoch kann es Ärger mit dem Supermarkt bzw. Betreiber geben, den diese kann darauf bestehen, das diese Plätze entsprechend den in seiner Haus- oder Parkplatzordnung aufgestellten Regeln verwendet werden und kann bei Verstöße ein Hausverbot aussprechen, eine Vertragsstrafe verhängen oder das Fahrzeug auf Kosten des Fahrzeughalters abschleppen lassen.


    Danke
    Mfg
    S.H.
  • Thema
    Re: Wird in eure Fahrschule auch über Eltern-Kind-Parkplätze diskutiert?
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 18. November 2016
    Text
    >In meine Fahrschule hatte der FL über die EKP uns folgende maßen erklärt:
    >Eltern-Kind-Parkplätze sind Stellplätze, die für hochschwangere Frauen oder Autofahrer bzw. für Eltern mit kleinen Kindern vorgesehen sind und haben die selbe Breite wie Behindertenparkplätze. Anders als auf Behindertenparkplätze sind Eltern-Kind-Parkplätze nicht in der Straßenverkehrsordnung geregelt und die unberechtigte Benutzung stellt somit keine Ordnungswidrigkeit dar. Jedoch kann es Ärger mit dem Supermarkt bzw. Betreiber geben, den diese kann darauf bestehen, das diese Plätze entsprechend den in seiner Haus- oder Parkplatzordnung aufgestellten Regeln verwendet werden und kann bei Verstöße ein Hausverbot aussprechen, eine Vertragsstrafe verhängen oder das Fahrzeug auf Kosten des Fahrzeughalters abschleppen lassen.

    Das gilt übrigens auch für Frauenparkplätze. Die Fälle, in denen da tatsächlich abgeschleppt wurde, kann man aber wohl an einer Hand abzählen - wer legt sich schon mit der zahlenden Kundschaft an? Abschleppkosten vom Fahrzeughalter einzufordern ist auch nicht in allen Fällen einfach durchsetzbar.

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